2, 4. Januar 1926. Fertige Bücher. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. 63 Earl Heymanns Bertag zu "Berlin W 8 Soeben erschienen folgende neue Auflagen: Das Aufwertungsgesetz G vom 16. Zu« 1925 mit der Durchführungsverordnung vom 29. November >925 Textausgabe 11.—13. Tausend IV und 96 Seiten Preis: 1,60 Mark Es sei besonders darauf hingewiesen, daß diese neue Auflage der Textausgabe um die unentbehrliche Durchführungsver ordnung vom 29. November erweitert ist, wodurch die Absatz fähigkeit sehr gehoben worden ist. Die Preußischen Kommunalabgabengesetze Das Kommunalabgabengesch vom >4. Juli 1893 (ÄS. S. 152) Das Kreis- und Provinzialabgabengesetz vom 23. April 1906 (GS. S. 159) Das Ausführungsgesetz zum Finanzausgleichsgeseh vom 30. Okiober 1923 (GS. S. 487) Die Hauszinssteuerverordnung vom I. April 1924 (GS. S. 191) in ihrer jetzt geltenden Fassung von vr. Walter Moll Josef M. Kreuter früher Ministerialrat im Pr. Ministerium Amtsrat im Preuß. d. Innern, jetzt Leiter der Geschäftsstelle Ministerium d. Innern der Preuß. Provinzen Dritte, umgearbeitete und ergänzte Auflage VIII und 72 Seiten Preis: 3,60 Mark Diese dritte, erweiterte und umgearbeitete Auflage berücksichtigt nicht nur die inzwischen in Kraft getretene Verordnung vom 28. März sondern auch die neuen Reichsgesetze und die Aenderüng des Preuß. Ausführungsgesetzes zum Finanzausgleichsgesetz sowie die Preuß, Hauszinssteuerverordnung. Interessenten sind alle Gemeindeverwaltungsbehörden: Magi strate, GemeindevorstLude, Krersausschüsse usw. Die Preußische Gewerbesteuer Llebergangsregelung erläutert von vr. Hermann Hog vr. Richard Arens Ministerialrat Obcrregierungsrat im Preußischen Finanzministerium Zweite Auflage VVI und 140 Seilen Preis: 5 Mark Tie durch mannigfache Aenderungcn und Ergänzungen unüber sichtlich gewordene Materie erforderte eine Neuherausgabe der er läuterten Ausgabe. Diese wird hiermit geboten. Sie stellt sich als Ergänzung zu dem im Juni erschienenen, inzwischen ver griffenen Kommentar der gleichen Verfasser dar, wird aber auch solchen Interessenten voll genügen, die ihn nicht besitzen. Interessenten bilden die kommunalen Verwaltungsbehörden und alle Gewerbetreibenden. nicn/virv r/r Lo//r * * * * * dvkONIL KM5I^V88?kHM6M MV * Dem Veit i8t eine OnAuaUitlroßrapIrie KVV0I.? 6k088jV1^NN: 6H.VNI8 VL8 VLic»8V^L?k^8IVLI^HN 8c»^M' beiße^ebeu Vierteljälrrlicli (g Vette) U. 6.— klorielbett 1^4. Z.— IN L0K1KH88I0N! 11*