Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1884
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- 1884-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1884
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2750 Vermischte Anzeigen. 13k, 13. Juni. Mg. Deutscher Duchh.-Gehilsenverband. sssvio.s Tagesordnung zu der am Sonnabend den 12. und Sonntag den 13. Juli 1884 stattfindenden 16. ordent lichen Generalversammlung im kleinenSaale der Buchhändlerbörse. Anfang Sonnabend 8 Uhr Abends, Sonntag H11 Uhr Morgens. Um ^9 bez. ^il Uhr wird der Saal geschlossen und Niemand mehr eingelassen. Als Legitimation gilt der vom Vorstand ver sandte ausgefüllte Stimmzettel; zur Abstim mung sind nur Diejenigen berechtigt, welche Beitrag pro II. Quartal geleistet. 1) Bericht der Vorsitzenden. 2) Bericht der Schriftführer. 3) Bericht des Revisors, Bericht des Rech nungsausschusses. Antrag auf Decharge- Ertheilung. Hierzu Antrag des Vorstandes: Die Generalversammlung wolle zur Ver ausgabung des unter Unkosten II. o. im Rechnungsabschluß aufgeführten Betrages von 56 ^ nachträglich ihre Genehmigung ertheilen. (Allgemeine) Statuten betr. Anträge. 4) Antrag des Vorstandes: Aenderung der Statuten des Verbandes nach Maßgabe der in der versandten Tages ordnung enthaltenen Anträge (s. auch ver sandte Satzungen des Allgemeinen Deut schen Buchhandlungs-Gchilfenverbandes mit Beisetzung der beantragten Veränderungen). Hierzu: u) Antrag der Mitglieder des Kreises Norden zu 8- 2.: Zu ändern statt: „Zur Erreichung dieses Zweckes dienen insbesondere: u) b) o)." ... „Zur Er reichung dieses Zweckes dienen ins besondere: 1) Die Unterstützungscasse für Kranken- und Beerdigungsgelder, Wittwen- und Waisenpensionen. 2) Sonstige rc." d) Antrag der Mitglieder des Kreises Norden zu §. 3.: dem Absatz 1. zu zufügen: „unbescholten ist und das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Auch können Lehrlinge ausge nommen werden, doch sind dieselben nicht stimmberechtigt." o) Antrag der Mitglieder des Vor ortes Wien zu §. 5d. : statt „....wieder Mitglieder werden...." zu setzen: „ .... unter Nachzahlung der aus den betreffenden Zeitraum ent fallenden Beiträge in seine früheren Rechte als Mitglied wieder eintreten." ä) Antrag der Mitglieder des Kreises Brandenburg, §. 5. Absatz 2. zu ändern wie folgt: „2) wer zu einem, dem Buchhandel nicht verwandten Be rufe übergeht, kann auf seinen Wunsch noch zwei Jahre lang Mitglied des Verbandes bleiben, wenn er jedoch nach Verlauf dieser Zeit zum Buchhandel nicht zurückkehrt, verliert er die Be rechtigung zur Mitgliedschaft." v) Antrag der Mitglieder des Kreises Norden, §. 7. zu ändern wie folgt: „Jedes Mitglied hat bei seinem Ein tritt ein Eintrittsgeld von 3 und ferner als jährlichen Beitrag 18 pränumerando an die Casse des Ver bandes in zweimonatlichen Raten zu zahlen. Der jährliche Beitrag für die Mitglieder, welche am 31. December 1884 das 50. Lebensjahr bereits über schritten und welche demgemäß keine Ansprüche auf Wittwen- und Waisen pension haben, beträgt 14 ^ Von den Beiträgen fließen je 16 bezw. je 12 sofort in die Unterstützungs-, je 2 zunächst in die Spesencasse. Der Ueberschuß der Spesencasse fließt alljährlich in die Unterstützungscasse." k) Antrag der Mitglieder des Kreises Brandenburg, 8- 8. 2) zu ändern wie folgt: „2) das Recht derjTheilnahme an den Hauptversammlungen und Stimm rechtin allenAngelegenheiten in denselben, wobei jedem Mitgliede eine Stimme zusteht, sobald er nicht mit seinen Bei trägen im Rückstände ist. Am Orte der Hauptversammlung nicht ansässige Mitglieder können ihr Stimmrecht schriftlich einem andern Mitgliede ihres Kreises, das jedoch dem Vorstände nicht angehören darf, übertragen. Für den Fall jedoch, daß ein Kreis die in §. 10. vorgeschriebene, zur selbständigen Vertretung auf der Generalversammlung, wobei die Fahr kosten der Vertreter von der Verbands- casse zu tragen sind, erforderliche Stimmenanzahl nicht besitzt, sind die Mit glieder berechtigt, ihre Stimmen auch außerhalb des Kreises ansässigen Verbandsmitgliedern, die aber dem Vorstande nicht angehören dürfen, zu übertragen." (Die Prüfung rc. bis zum Schluß bleibt wie in der neuen Fassung.) x) Antrag der Mitglieder des Kreises Leipzig, in §. 8. zu ändern: statt . . . „Am Orte der Generalversamm lung nicht anwesende Mitglieder können ihr Stimmrecht rc." in: ... „Jedes Mitglied kann sein Stimmrecht rc.". ü) Antrag des Herrn Emil Kupfer in Berlin: §. 0. Absatz 1 zu setzen von „deren Vororte je einen Vertrauens mann" an.... „und einen Stellvertreter für den Kreis wählen, deren Wohnsitz im Vororte sein muß. Dieselben werden nach der Hauptversammlung auf ein Jahr gewählt und sind nach dieser Frist wieder wählbar. Der Stellver treter tritt nur in Function, wenn der Vertrauensmann durch Krankheit, eine Reise rc. verbindert ist, seines Amtes zu walten. Letzterer ist berechtigt, von seinem Stellvertreter eine Unterstützung bei der Erledigung seiner Amtspflichten in Anspruch zu nehmen, i) Antrag der Mitglieder der Orts vereine Mannheim, Karlsruhe u. Heidelberg zu tz. 9. anstatt . . . . „deren Vororte" rc. zu sagen: . . . . „deren Angehörige" rc., und anstatt des folgenden Satzes: „Derselbe wird auf ein Rechnungsjahr gewählt und ist nach Ablauf dieser Frist wieder wähl bar." „Derselbe wird jeweils Anfang August auf ein Jahr gewählt und ist nach Ablauf dieser Frist wieder wähl bar." (Dieser letztere PassuS ist bereits vom Vorstand beantragt.) (S. Vers. Tagesordnung.) k) Antrag der Herren C. Rath u. Gen. in Hannover, die Generalversamm lung wolle beschließen in §. 9. Absatz 1. ist anstatt: „deren Vororte je einen Vertrauensmann wählen" rc. zu setzen: „deren Angehörige" rc. (s. vers. Tages ordnung). l) Antrag derMitglieder der Ortsver eine Mannheim und Heidelberg mit Unterstützung der Karls ruher und Weinheimer Mit lieder zu §.9.: „Der Vorort des reifes Baden wolle von Freiburg nach Karlsruhe verlegt werden." (s. Vers. Tagesordnung). m) Antrag der Mitglieder d. Kreises Norden zu §. 9, zu setzen statt: „Vor ort: Hamburg," .... „Hamburg- Altona" n) Antrag der Herren C. Rath u. Gen. in Hannover zu §. 9 bei 7, zu setzen bei 8) statt: „Vorort: Braunschweig". .. . „Vorort: Hannover" (s. vers. Tages ordnung). o) Antrag der Mitglieder d. Kreises Norden zu 8- lv, Absatz 2, zu setzen statt: „Die Generalversammlung wird alljährlich" rc „Die Hauptver sammlung wird aller drei Jahre" rc. x) Antrag der Herren C. Rath u. Gen in Hannover zu 8- 10, Absatz 5. zu setzen anstatt: .... „kann der Vorort wählen" .... „können die Kreisange hörigen wählen" rc. (s. vers. Tages ordnung). 4) Antrag der Mitglieder der Orts vereine Mannheim, Karlsruhe u. Heidelberg zu 8- 10, Absatz 5. zu setzen statt .... „der Vorort des Kreises" .... „der Kreis" (s. vers. Tagesordnung). r) Antrag der Mitglieder des Kreises Brandenburg, hinter 8 22. noch an zufügen : „Vorstehende Satzungen bleiben bis zur Hauptversammlung des Jahres 1887 unverändert in Kraft. Eine Abänderung derselben vor Ablauf dieser Zeit ist nur dann zulässig, wenn eine solche durch die Landes- oder Neichs- gesetzgebung bedingt ist. s) Antrag des Herrn A. Gerstmann in München: An entsprechender Stelle (etwa hinter 8- 3- oder 8.) folgenden neuen Paragraphen in die Verbands statuten einzuschaltcn: Cartellvereine. Als Cartellvereine können dem Ver bände alle Buchhandlungs-Gehilfen vereine beitreten, welche sich verpflichten, in ihren Kreisen für die Interessen des Verbandes zu wirken und insbesondere 1. den Mitgliedern des Verbandes die übliche Aufnahmegebühr erlassen; 2. solchen Bereinsmitgliedern, welche dem Verbände neu beitreten, die monat lichen Vereinsbeiträge für den Zeit raum von drei Monaten erlassen. Dagegen haben die Cartellvereine das Recht einer beratenden (nicht beschluß fähigen) Stimme in Verbandsangelegcn- heiten, können sich durch einen Depu taten bei den Generalversammlungen vertreten lassen und Anträge zu diesen stellen. Weitere Rechte, insbesondere die in §. 8. unter Nr. 1, 3 und 4 erwähnten
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