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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1926-01-12
- Erscheinungsdatum
- 12.01.1926
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- Deutsch
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9. 12. Januar 1926. Redaktioneller Teil. licherwcise geringer als im Augenblick der Bestellung, so hat doch der materielle Wert bei Berücksichtigung der allgemeinen Umwertung und Entrvertung gegenüber den Friedensverhältnissen entsprechend zu genommen. Der klägerische Zinsauspruch ist gemäß § 288 BGB. angemessen. Der Klage war daher unter Berücksichtigung der 88 91. 716 Satz 1 ZPO. in vollem Umfange stattzugeben. Der Antrag des Beklagten, ihm für diesen Fall Vollstrcckuugs- nachlah zu gewähren, unterlag der Zurückweisung. Ein solcher Antrag könnte nur auf 8 713 Abs. 2 gestützt werden; diese Vorschrift findet jedoch keine Anwendung, wenn — wie im vorliegenden Falle — die vorläufige Vollstreckbarkeit gemäß 8 710 Satz 1 ausgesprochen ist. IV. XuIervÄnn: Die Oeno88en8ckatt8bevvexun8. 86. II: 8^8t6- matwcker leil: vis XulturbedeutunA 6er 66no886N8okakten. Lsrtin: Otto Inedmann. 1925. 8°. XII u. 373 8. I-aden- prei8 KUr. 10.—, Zed. Uk. 12.—. Das treffliche Werk, dessen erster Band mit der Darstellung der Geschichte der Genossenschaftsbewegung bereits vor drei Jahren er schien, gibt ein umfassendes Bild der vielfältigen Beziehungen der Ge nossenschaften zum Gesamtleben. In wohlgeordnetem Aufbau führt es in der Tut die Kulturbedeutung der Genossenschaftstdee vor. Die Lektüre gibt auch dem Buchhändler unmittelbar viel wertvolle An regungen für die eigenen Berufsprobleme, hat sich doch z. B. der Lauenfteincr Kreis seinerzeit sehr mit Recht ebenfalls mit genossen schaftlichen Fragen beschäftigt und damals eine recht angeregte Debatte über die Möglichkeiten der Vergenossenschaftlichung auch hier im Börsenblatt eingeleitet. Es lohnte sich, diesen Dingen erneut nachzu- gchen in Anknüpfung an Gedankeugänge und Fingerzeige des Kule- mannschen Werkes. Leider aber nimmt der Verfasser gerade dem Buchhandel gegenüber eine Stellung ein, die nur beklagt werden kann. In einer Fußnote auf S. 150 schreibt er nämlich im An schluß an die Verurteilung des Kettenhandels: »Leider ist das Verständnis für diesen einfachen Gedankengang selbst in dem Berufszweige nicht vorhanden, der wegen seiner mittel baren Verbindung mit der Wissenschaft auf dem Gebiete des gewerb lichen Lebens eine besonders hohe Stellung für sich in Anspruch zu nehmen pflegt, nämlich im deutschen Buchhandel. Der Verleger ist Produzent, der Sortimenter Zwischenhändler. Zweifellos ist der letztere nicht zu entbehren, aber das gilt nur so weit, wie seine Tätigkeit erforderlich ist, um die Bücher in die Hand des Publikums gelangen zu lassen. Kann das auf dem Wege erreicht werden, daß der Verleger unmittelbar mit einem bestimmten Kreise von Ab nehmern in Verbindung tritt, so ist für die Tätigkeit des Sorti menters kein Raum. Will man ihn trotzdem einschieben, so handelt man unverständig und schädigt das wirtschaftliche Interesse der Gesamtheit. Der Börsenvercin der Deutschen Buchhändler steht leider auf diesem Standpunkte, indem er die Bestimmung ge troffen hat und durch Zwangsmaßnahmen durchzusetzen sucht, daß ein nnmittelbarer Verkehr des Verlegers mit den Käufern auch dann unzulässig ist, wenn für die Einschiebung des Sortiments keinerlei sachliche Notwendigkeit vorliegt, wie ich das bei dem Ab sätze meines Buches über die Berufsvereine erfahren habe. Ein solches Verfahren beweist eine wirtschaftliche Rückständigkeit und ein engherziges Zünftlertum, wie man es in diesen Kreisen nicht erwarten sollte.« Der wirklich Unterrichtete kann diese Sätze nur mit Kopfschütteln lesen. Darf man fragen, wo der Verfasser eine derartige Bestimmung des Börsenvereins gefunden hat? Insbesondere als Jurist wird sich der Verfasser ja seiner wissenschaftlichen Beweispflicht für einen derartigen schweren Vorwurf bewußt sein und nicht entziehen wollen. Uns ist keine Bestimmung des Börscnvereins bekannt, die den un mittelbaren Verkehr des Verlegers mit den letzten Bttcherkäufern schlechthin für unzulässig erklärt. Handelsbrauch und Berufsauf fassung fordern vielmehr auch im Buchhandel genau so wie in anderen Geschäftszweigen lediglich, daß der Produzent im direkten Verkehr mit den letzten Konsumenten nicht seine eigenen Geschäfts freunde in der Wicderverkäuferschaft unterbiete. Es kann dem Ver fasser als früherem Landgerichtsrat nicht verborgen sein, daß dieser Grundsatz, namentlich in Berücksichtigung der Begriffe von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr und der Gedanken des unlauteren Wett bewerbs, weder rechtlich verwerflich noch wirtschaftlich unsinnig ist und daß er sich vor allen Dingen von dem Tatbestand wesentlich unterscheidet, der oben behauptet und zum Anlaß für den Angriff ge wählt ist. Ist es aber überhaupt üblich, eine persönliche Erfahrung, deren Tatsachenbefund bestreitbar ist und möglicherweise nur ganz ephemere Bedeutung hat, in einem wissenschaftlichen Werk in dieser Weise auszuwerten und so gewissermaßen »Rache zu nehmen«? Viel leicht hätte noch bei der Drucklegung versucht werden sollen, eine der artige Schädigung des Buchhandels zu verhüten. Denn eine solche liegt bedauerlicherweise vor, doppelt bedauerlich, da sie in einem an sich sehr verdienstvollen und wertvollen Werk enthalten ist, von dem wir über zeugt sind, daß cs weite Verbreitung finden wird. vr. M c n z. ^Ikre6 »68861: 6e8ckickte cker kibliotkekea. 8in vborkkek vr. II. Id. ?6l1eu8 L Oo., ä..-0. 8°. VIII, 147 8. u. 16 8. ^bd. dlk. 7.50, eeb. IUK. 9.—. Eine Geschichte der Bibliotheken hat uns schon lange gefehlt. Was Alfred Hessel uns vorlegt, füllt tatsächlich eine Lücke aus, und zwar in einer Weise, wie man sich es viel besser kaum denken kann. Daß man in dieser oder jener Beziehung etwas anders denkt, dieses oder jenes noch gern erwähnt gefunden hätte, ist erklärlich. Im großen und ganzen aber folgt man dankbar den Ausführungen des Verfassers, der sich mit viel Interesse in die Materie eingearbeitet hat. Das Einzige, ivas man gern besser sehen würde, sind einzelne der Ab bildungen. Sie sind zum Teil nur nach Abbildungen in Büchern, nicht nach Stichen oder anderen Originalen, einzelne nicht einmal nach Photo graphien wiedergegeben, sodaß der Eindruck recht leidet. In 9 Kapitel ist das Buch geteilt. Der Inhalt ist auf den Seiten V—VII recht ge schickt und übersichtlich zusammengestellt. Ebenso dankenswert ist das Verzeichnis der benutzten Darstellungen und Quellen, getrennt in die Gruppen: Allgemeines, Altertum, Mittelalter, Neuzeit, dann weiter ge gliedert nach Ländern und Städten. Schließlich ist dem Buch ein wert volles Register der Bibliotheken und der Personennamen hinzugefügt. Das Buch ist zweifellos nicht nur für Bibliothekare von Wert und Bedeutung, sondern für den Freund des Buches überhaupt anregend und nützlich und dürfte deshalb rasch Absatz finden, sodaß es nur sehr erwünscht wäre, wenn alle die, die es lesen, dem Verfasser für eine zweite Auflage an die Hand gehen würden, damit das Buch für immer ein Orientierungsmittel bleiben kann. Albert Schramm. Heinrich Meusel: Die Turn- und Sport-Bücherei. Eine Bllcher-Auswahl, geeignet als Grundlage einer Bücherei. Aufgestellt Oktober 1925. 8°. 16 Seiten. August Reher, Ber lin. Preis 40 Pf. Der Wert dieser Zusammenstellung liegt in der kritischen Aus wahl, die von einem Fachmann, dem Bücherwart der Deutschen Hoch schule für Leibesübungen, getroffen ist und eben nur das Beste an führt, das sich zur Grundlage einer solchen Bücherei eignet. Eine kurze Einleitung gibt darüber Auskunft. Enthält das Heft somit auch nur verhältnismäßig wenige (etwas über 200) Titel, so ist sein Wert doch nicht gering. Der tätige Sortimenter sollte es an alle Turn- uud Sportvereine schicken. 8. Für die buchhändlerifche Fachbibliothek. Alle für diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Redaktion des Börsenblattes, Leipzig, Buchhändlerhaus. Gerichtsweg 28, zu richten. Vorhergehende Liste 1926. Nr. 3. - Bücher, Broschüren usw. Der freie Augestellte. Zeitschrift des Zeutralverbandes der An gestellten. 31. Jahrg., Nr. 1. Berlin. Aus dem Inhalt: Aus dem Buchhandel. ^nrsi'ger kür den Luok-, Xun3t- uuä Uu8ikali6n- kan 6 6 I. Xr. 1 v. 2. ckannor 1926. ^Vien. ^us dew lukalt: vr. I§ua2 8ekvvar2 -f. — IdekerunZ nur au IM^Usdor der klumlr- vorlsZor- und -kandloi^ektion 6es Versinos 6er IInZari^ken 6uek- und !Vlu8ikv6rl686r und -kandier. Anzengruber-Verlag Brüder Suschitzky und Brüder Suschitzky. beide in Wien: Kalendarium 1926. 4 S. kl. 8°. Anläßlich des Jubiläums, das die Herren Philipp und Wilhelm Suschitzkl) als Inhaber der beiden obengenannten Firmen im Lause dieses Jahres feiern werden, wurde ein kleines vierfarbig gedruck tes Kalendarium herausgegeben. 45
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