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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1926
- Strukturtyp
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- 1926-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1926
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- Deutsch
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X° 301, 28. Dezember 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatts, d. Dtschn.Buchhandel. zu machen, den Ladenpreis der Bücher aus die Vorkriegshöhe herabzudrücken. Denn selbst bei Einführung der Goldlire wird nur dann es möglich sein, ben Absatz des deutschen Buches in Italien wieder zu heben. Für die Übergangszeit, deren Dauer sich von uns nicht bestimmen läßt, gibt es aber nur einen Ausweg, und der ist, daß der deutsche Verleger sür die Ausrechterhaltung des Absatzes des deutschen Buches in den valutaschwachen Ländern den Ladenpreis aus die Hälfte herabsetzt und die heutige Rabat tierung für den dortigen Buchhändler beibehält. Vergessen Sie nicht, daß wir auf alle Sendungen aus Deutschland insolge der hohen Porto-, Fracht- und Verpackungsspesen und der Zollbe handlung nach wie vor 20 Prozent Spesen haben, wodurch eine weitere Verteuerung des Buches notgedrungen Platz greisen muß. Es ist dies aber auch der letzte Versuch, -den der deutsche Verleger machen könnte und, von der hohen Warte gesehen, auch machen müßte, um die Existenz unserer Buchhandlungen zu retten. Bleibt aber alles beim alten, dann, meine Herren Kollegen, werden Sie auf Ihren weiteren Tagungen wohl kaum mehr einen Auslands buchhändler aus den valutaschwachen Ländern sehen und hören. Es ist di« Wahrscheinlichkeit gegeben, daß dies mein letzter Bericht ist, den ich Ihnen erstattet habe. Sie werden mich nun mit Recht fragen, welchen Ausweg es gibt, um den deutschen Buchhandel in Südtirol zu stützen. Wir haben nach der letzten Beratung in Leipzig — das fühle ich mich verpflichtet zu konstatieren — von einer Reihe von Verlegern günstige Bezugsbedingungen eingeräumt bekommen. Eine Reihe von Verlegern hat uns auch Kommissionssendungen zugebilligt. Mer Kommifsionsscndungen nützen uns leider nichts, solange der Lirekurs ein so schwankender ist, daß es keiner wagen kann, ein größeres Kommissionslager anzulegen, worüber er in drei oder sechs Monaten abrechnen soll. Dann muß er sich sofort die Mark laufen, um sie sich für die Abrechnung zu sichern. Es würde nur eins möglich sein, wenn nämlich für das valutaschwache Aus land, zu dem wir unbedingt zählen, für die Zeit, da die Valuta so schlecht ist, vom deutschen Verlag ein Ausnahmeverkausspreis festgesetzt wird, um überhaupt den Verkauf des deutschen Buches und seine Geltung in jenen Ländern ausrechtzuerhalten. Ich überlasse es den kompetenten Verlegervereinen, über diese Frage zu sprechen. Ich glaube kaum — und bin dazu nach der heute bestehenden Sachlage berechtigt —, Latz in wenigen Jahren mehr als die Hälfte der heute existierenden Buchhandlungen in Südtirol noch existieren dürfte. Denn die Behandlung der Schulsrage wird sich kaum ändern, und auch die übrigen Verhältnisse bezüglich des Unterschieds in den Einnahmen und im Preis der Bücher werden, wenn nicht von Seiten des Deutschen Verlegervereins eine Änderung eintritt, in der nächsten Zeit kaum ermöglichen, daß unser Buchhandel wieder ausblühen oder auch nur seine Existenz erhalten kann. Ich habe keine weiteren Wünsche vorzubringen. Ich wollte nur eine Schilderung von den Verhältnissen im deut schen -Buchhandel geben, wie sie -heute bei uns sind. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Herbert Miksch (Aussig): Als Vertreter des Verbandes der Deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler und Verleger in der Tschechoslowakischen Republik mit dem Sitze in Dux und der Genossenschaft der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler im Reichenberger und Egerer Handelskammerbezirke (Sitz Aussig) habe ich die Ehre und das besondere Vergnügen, Ihnen die Grüße und zugleich die besten Wünsche -für einen günstigen Verlaus -der Herbsttagung von diesen beiden tragenden Körperschaften des deutschen Buchhandels in der Tschechoslowakischen Republik zu übermitteln. Ich werde Ihre ohnedies sehr in Anspruch -genommene Zeit nicht durch lange Ausführungen noch -weiter verkürzen, glaube jedoch, daß es -auch im Interesse der Gesamtheit des deutschen Buchhandels liegt, wenn ich Ihnen bei dieser einzigartigen Ge legenheit einiges von unseren heimischen Verhältnissen berichte und so durch die Schilderung unserer Lage und hauptsächlich unserer -wirtschaftlichen Zustände zur Ausklärung manches Miß verstehens beitrage. Ich glaube, daß meine Schilderung um so notwendiger ist, wenn ich speziell darauf Hinweise, daß es sich hier um sin Gebiet der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie handelt, d. h. in der Hauptsache um die Gebiete in B hmen, Mähren und Schle sien (die deutschen Buchhandlungen in den Gebieten der Slowakei sind nur vereinzelt und mehr oder weniger nicht organisiert), also um ein Gebiet, welches durch die Gründung des Tschechoslowa kischen Staates sowohl Deutschland als auch -dem österreichischen Staate gegenüber Ausland im politischen Sinne des Wortes ge worden ist. Während früher, d. h. vor dem Umstürze, die Staats grenzen nur aus dem Papier standen, trat nach der Oktober- Revolution eine fühlbare Abgrenzung ein. Der neugegründete Staat versuchte durch eine hermetische Abgrenzung seine Selb ständigkeit besonders zu betonen. Der deutsche Buchhandel in -der Tschechoslowakischen Republik, welcher gleichzeitig die Kullurinter- essen der in unserem Staate lebenden 3V- Millionen Deutschen zu sördern und ausrechtzuerhalten hatte durch eine Verbindung mit dem Hauptzentrum deutscher Kultur, also mit Deutschland, wurde vor vollständig neue und schwierige Aufgaben gestellt. Die Re gierungsverordnung, wonach sämtliche Waren, die nach der Tschechoslowakischen Republik eingeführt werden sollten, an eine Einfuhrbewilligung gebunden waren, wurde auch auf Bücher aus gedehnt. Es bedurfte einer energischen Intervention von seiten der maßgebenden Stellen, damit diese Verordnung bereits Ende 1918 wieder aufgehoben wurde. Seit dieser Zeit ist die Bücher einfuhr nach der Tschechoslowakischen Republik an keine Einfuhr bewilligung mehr gebunden, abgesehen von einzelnen Zollschikancn, gebundene Bücher betreffend, die in -der Hauptsache auch in einem dem -Buchhandel günstigen Sinne erledigt wurden, besteht keine Beschränkung bezüglich der Einfuhr mehr. Naturgemäß war der deutsche Buchhandel in der Tschecho slowakischen Republik -durch Abschließung gegenüber Deutschland und Österreich gezwungen, sich eine eigene Organisation zu schaffen. Der Verein deutscher Buchhändler Böhmens mit dem Sitze in Dux gründete zusammen mit dem Verein der Mährisch-Schlesischen Buchhändler in Brünn über Anregung der Genossenschaft -der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler im Reichenberger und Egerer Handelskammerbezirke (Sitz Aussig) im Jahre 1922 den Verband der Deutschen Buch-, Kunst-, Musikalienhändler und Verleger in der Tschechoslowakischen Republik mit -dem Sitze in Dux, welcher ein anerkannter ausländischer Verein des Börsenvereins in Leipzig wurde. Mit -seinen etwa 200 Mitgliedern umfaßt dieser Verband so ziemlich alle Firmen des -Buchhandels, einige Außenseiter selbst verständlich abgerechnet, und hat durch seine stetige intensive Tätig keit und durch seine Verhandlungen mit dem Börsenvsrein einer seits und mit dem Verband der Tschechoslowakischen Buchhändler in Prag andererseits große Verdienste um unseren -heimischen Buchhandel erworben. Vor der Gründung des Verbandes bestand bei -der Tschechischen Buchhändler-Vereinigung in Prag eine Sek tion der Ausl-andsliteratur, der dis deutschen -Buchhändler an gegliedert waren. Sie -verfügten zu -dieser Zeit also nicht über eine selbständige Ges-amtorganisation. Die -vorhin erwähnte Genossenschaft der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler, die sich vorläufig nur aus die zwei Handels kammerbezirke Reichenberg und Eger, also vornehmlich aus das novdböhmische Gebiet, erstreckt, stellt eine behördliche Zwangs organisation dar, -der sämtliche konzessionierten Buchhandlungen angehören müssen und welche in der Hauptsache den Verkehr mit -den inländischen Behörden führt. Ich möchte bei -dieser Gelegen heit nicht unbetont -lassen, daß für -das Gebiet der Tschechoslowa kischen Republik noch die Bestimmungen der alten österreichischen Gewerbeordnung maßgebend sind, wonach die Buchhandlungen noch an -die Erteilung oiner Konzession, ähnlich -wie Apotheken, gebunden -sind. Es ist -dies ein viel umstrittener Punkt, doch sind wir -der Ansicht, daß unser Buchhandel noch dieses Schutzes bedarf. Andererseits wieder sollten auch die reichsdeutschcn Verleger und Kommissionäre diese Bestimmungen, wenn sie ihnen bekannt sind, nicht außer -acht -lassen und nur eben an Firmen liefern, welche im Besitz der Buchhandelskonzession sind. Hierdurch ist die einfachste -Kontrolle gegeben, ob eine Firma mit Buch-Händlerrabatt zu beliefern ist oder nicht. Leider haben wir gerade in diesem Punkt oft auf ein geringes Verständnis reichsdeutscher Verleger und Kommissionäre stoßen müssen. IS27
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