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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1926-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1926
- Sprache
- Deutsch
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X: 296, 21, Dezember 1926, Redaktioneller Teil, — Sprechsaal, Börsenblatts, d. Dtschn. Buchhandel mark bleibt mit 800 RM. bestehen, dagegen dürfen Nachnahmen, bei denen die Gutschrift auf ein Postscheckkonto des Absenders in Dänemark verlangt wird, vom 1. Januar an den Betrag von 720 dänischen Kronen nicht übersteigen. Drucksachen nach Brasilien. — Aus Brasilien wird uns geschrie ben: Nach den brasilianischen Bestimmungen sind Postpakete aus dem Auslande nur nach bestimmten Orten zulässig (die Namen dieser Orte sind bei den deutschen Postanstalten zu erfahren). Ebenfalls können Pakete von Brasilien nach dem Auslande nur bei den Post anstalten dieser Orte aufgegeben werden. Nun verfügt eine neuere Bestimmung der Brasilianischen Regierung, daß Drucksachen ebenfalls von der Beförderung in das Innere ausgeschlossen sind, wenn meh rere Drucksachen von einem Absender an einen Empfänger ge richtet sind und mit derselben Schtffspost eintreffen, sofern ihr Ge samtgewicht 0 (sechs) Kilo übersteigt. Diese werden nicht in das Innere weitevbeifördert, sondern bleiben bei der Landeshauptpost (der deutschen Oberpostdirektion entsprechend) liegen und müssen dort von dem Empfänger persönlich oder durch eine mit Prokura (pro- eura^äo) desselben versehene Person abgeholt werden. Liegt ZM- pflicht vor, gehen die Sendungen an das Zollamt, und die Drucksachen müssen bei diesem abgeholt werden. Eine Weitersendung in das Innere findet auf keinen Fall statt. Selbst die Berufung auf den Weltpostvertrag bleibt erfolglos. Wenn auch nach dem Weltpost abkommen das Porto für die Beförderung vom Aufgabeort zum Be stimmungsort bezahlt ist, so vertritt die Brasilianische Verwaltung doch den Standpunkt, daß die Versendung von mehreren Drucksachen im Gesamtgewicht von über 6 KZ eine Umgehung des Post pakettarifs sei. Daher sieht sie solche als »6o11i podal« an und behandelt sie nach den brasilianischen Paketbestimmungen. Die Sendungen müssen in der Hauptstadt neu aufgegeben und das Porto für die Weitersendung in das Innere muß ebenfalls bezahlt werden. Verschärft wird die Lage noch durch die Verfügung des Finanz ministers, daß Postpakete, die Waren enthalten, die für den Handel bestimmt sind, unbeschadet der Höhe ihres Wertes von einer Konsulats faktur und der Originalfaktur des Absenders begleitet sein müssen. Ist dies nicht der Fall, treten hohe Zollstrafen (bis zur dreifachen Höhe des Goldzolls) ein. Diese Bestimmung findet bei einigen Zollämtern auch auf Drucksachen, deren Gesamtgewicht 6 (sechs) Kilo übersteigt, Anwendung, da diese nach der erwähnten Verfügung keine »Drucksachen«, sondern »Lolli postal« seien. Der Handel und sogar der brasilianische Minister des Äußeren haben gegen diese Verfügung Sturm gelaufen. Leider bis jetzt ohne Erfolg. Die »Deutsche'Tages zeitung für Südbrasilien« in Curityba (der Hauptstadt des brasi lianischen Staates Parana) berichtet darüber (in Nr. 210) unterm 2. März 1926: »Sendung von Postpaketen nach Brasilien. Eine Ver schärfung haben die Bestimmungen betr. die Sendung von Postpaketen nach Brasilien dadurch erfahren, daß alle Postpakete mit Waren, welche nicht für den Gebrauch des Empfängers, sondern zum Verkauf bestimmt sind, von Konsulatsfakturen begleitet sein müssen. Das Fehlen der letzteren hat Strafen im dreifachen Betrage des Zolls zur Folge. Der Minister des Äußeren hat gegen diese Verfügung des Finanzministeriums mit dein Hinweise Einspruch erhoben, daß eine solche Maßregel gegen die Vereinbarungen des Weltpostvereins verstoße. Der Finanzminister hat dieselbe jedoch aufrecht erhalten.« Bis zur Änderung dieser Bestimmungen ist es unbedingt er forderlich, daß deutsche Verleger, Barsortimenter und Antiquare ihre Expedienten dahin informieren und anweisen, daß niemals meh rere Drucksachen (einerlei ob gewöhnliche oder eingeschriebene) im Gesamtgewicht von mehr als sechs Kilo auf einmal an einen Adressaten gesandt werden. Nur nach Orten, nach denen Postpakete zulässig sind, kann es geschehen. Jeder, der regelmäßig größere Sen dungen nach Brasilien hat, lege sich ein Verzeichnis der Orte an, wohin Postpakete zulässig sind, das kann er nach Auskunft der deutschen Postanstalten anfertigen. Nach anderen Orten Brasiliens sind Sen dungen über 6 Kilo so zu expedieren, daß sie auf mehrere deutsche Schiffsposten (Auskunft über die Postkurse geben die Postanstalten und das von der Reichspost herausgegebene Nachrichtenblatt) sich ver teilen. Wer mehr denn 6 Kilo an Drucksachen auf einmal nach Brasi lien sendet, setzt seinen Geschäftsfreund Unannehmlichkeiten, ja der Gefahr der Bestrafung und sich selbst der Gefahr aus, daß seine Sen dungen beschlagnahmt werden. b'. XV. L. PersonalnMrlchten. Hohe Auszeichnung. — Aus Anlaß des 100jährigen Jubiläums der Firma Friedrich Pustet in N e g e n s b u r g wurde dem ver dienstvollen Direktor des Verlags Herrn Fr. Xaver See Huber vom Papst Pius XI. das Ritterkreuz des Gregor ins- Ordens verliehen. — Herr Kommerzienrat Friedrich Pustet voll zog am Sonnabend, dem 18. Dezember, im Aufträge Sr. Exzellenz des Bischofs Antonius von Negensburg den feierlichen Akt der Über reichung vor dem versammelten Bureau-Personal. Anschließend hieran durften zwei weitere Herren der Firma, E l e in. Kern, Kas sierer, und Jos. Huber, den päpstlichen Orden »Uro eededus et poutikieae« aus der Hand ihres Chefs entgegennehmen. Ernennung. — Die thüringer Negierung hat dem Buchbinder meister Otto Dorfner in Weimar, der schon an der Kunstge werbeschule unter Professor van de Velde und im staatlichen Bauhaus die ihm unterstellte Lehrwerkstatt selbständig geleitet hat, auf Grund seiner Verdienste und infolge einer neuen mit der staatlichen Bau hochschule hergestellten Verbindung die Dienlstbczeichnung Professor verliehen. SpreWal. (Ohne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Überweisung direkter Bestellungen. Es drängt uns, vor der großen Öffentlichkeit des deutschen Buch handels für die Zuweisung von Bestellungen aus dem Publikum dem Verlag I. K. Lehmann ln München zu danken. Gerade wir Sortimenter in Rumänien müssen fortwährend die Ersahrung machen, daß die meiste» deutschen Verleger direkt an das Publikum liesern, besonders dann, wenn es sich um größere Ansträge handelt. Möchte doch allgemein dieses Ausnahme-Beispiel Nachahmung sinden, ge wiß zum Heil des Gesamtbuchhandelsl Kronstadt. H. Zeidner. Vom Sinne des Partiefreistücks. (S. Bbl. Nr. 288., Der Einsender dieser Notiz hat leider nicht angeführt, ob es sich bei dem von ihm als Beispiel herangezogenen Buche um ein billiges oder teures Buch handelt. Handelt es sich um billige Artikel, dann gebe ich dem Einsender recht, anders verhält es sich aber bei teuren Werken; da dürfte es auch für viele Verleger sehr vorteilhaft sein, wenn der Sortimenter seine fortgesetzte Verwendung durch Nachbe züge beweist und schließlich, wenn das Risiko für ihn nicht mehr so hoch, 4/3 zur Ergänzung der Partie nachbestellt. Bei der jetzt herrschen den Überproduktion im Verlag muß der Sortimenter vorsichtig mit seinen Bestellungen sein, besonders dann, wenn er seinen Verpflichtungen dem Verleger gegenüber recht zeitig nachkommen wil l. Hamburg. Ein Verleger. Ein Vorschlag. Pressefreiheit, Pressegesetz, Messestadt, Messeamt — diese For men werden jetzt üblich. Wir müssen uns wundern, daß nicht auch Formen wie die folgenden angewendet werden, die doch ebenso richtig gebildet sind: Lehrefreiheit, Lehreamt, Grenzestadt, Grenzeamt, Schule amt, Schulelehrer, Schulcmeister, Lehreanstalt, Lehreschule, Lehrejunge, Hetzejagd, Wichscbürste, Kirchcplatz, Sonneabend usw. usw. Wenn man sich auch an diese Formen erst recht gewöhnt, was sicher jedem von Herzen wohltut, der sich jener erstgenannten Formen bedient, wird man nicht mehr verstehen, wie es heute noch Leute gibt, die sich schämen, andere Formen zu hören, auszusprechen, zu schreiben, zu lesen oder drucken zu lassen, als Preßfreiheit, Preßgesetz, Meßstadt, Mcßamt. G. I. Die Grenzlandaufgaben des deutschen Buchhandels und die Schlesische Winterfreizeit. Wir Deutschen jammern und stöhnen über den Friedens-Vertrag von Versailles, der uns viele schwere Lasten gebracht und uns vor allem welle Strecken deutschen Landes und damit Absatzgebiete ge nommen hat. Lcbensraum für unser deutsches Volk wurde damit geraubt — mag es im Elsaß oder ln Sudtirol, in Kärnlc» oder ln der Steiermark, in Südostcuropa wie in der Ostmark, ja in den früheren russischen, aber im Wesen deutschen Ostfeeprovinzen öder im Norden unseres Vaterlandes, ln Schleswig sein, — Lcbensraum, der seit Jahr hunderten deutsch war und zum Teil einst nicht an der Grenze mit -den Nachbarn von gestern und heute lag. Wie ist das möglich? Wir hatten doch einen starken politischen Staat, ein Gesetz und ein Recht für das ganze Volk! Warum haben die feindliche» Verbündeten trotzdem mit l einem Schein des Rechts uns das Land nehmen können? Weil das ISO?
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