II7SK 273, 24, November 1926, Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. ZW Mark BMmmo Wie mir von verschiedenen Seiten/ besonders aus dem Meinlande/ mitgeteilt wird/ wird in Kreisen des Sortiments das unsinnige Gerücht verbreitet/ daß meine Firma nicht mehr zahlungsfähig sei. Fch bitte das verehrliche Sortiment/ mir bei Fest stellung des Verbreiters dieses Gerüchtes zu helfen/ so daß derselbe gerichtlich belangt werden kann. Eine Belohnung von SOO Mark unter Ausschluß des Rechtsweges sichere ich demjenigen zw der mir den Urheber oder Verbreiter des Gerüchtes mitteilt/ daß ein gerichtliches Einschreiten möglich ist. Braunschweig, den 23. November 4926 Georg Wettermann Verlagsbuchhandlung