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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1926
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- 1926-11-25
- Erscheinungsdatum
- 25.11.1926
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^ 274, 25, November 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatts, d. Dtschn.Buchhandel. Behörde mehr, die nicht eine eigene Buchdruckerei habe, und wenn es sich nur um eine einfache Typendruck- oder Steindruckpresse kleinsten Formats handle. Jede Behörde flihle sich bemüßigt, die Selbstherstel- lung ihres Drucksachenbedarfs in die Hand zu nehmen, aber auch Be hördendruckereien größten Stils bemühten sich, dem freie,! Buchdruck gewerbe alle von Behörden anfallenden Aufträge abzunehmen. Selbst Privataufträge wurden von Behördendruckereien geworben. Das Reich vergrößere die Reichsdruckerei ständig, sodaß diese heute als der größte Buchdruckdetrieb im Reich bezeichnet werden müsse. Erst in jüngster Zeit habe die Neichsdruckerei eine neue Maschinenhalle errichtet. Der preußische Staat habe unter der Firma »Preußische Druckerei und Vcrlags-Aktien-Gesellschaft« ein bestehendes großes Unternehmen ange kauft und baue es weiter aus. Um diesem Unternehmen genügend Auf träge zuweisen -u können, seien von preußischen Behörden im Anftrage der Regierung bereits Kündigungen von Druckverträgen mit Privat druckereien im Umfange von etwa 1 Million Mk. erfolgt. Fast jeder Bun desstaat im Deutschen Reich besitze eine eigene Druckerei. Es wird dann darauf hingewiesen, daß die Neichspost, mehrere Reichsbahndirek tionen, das Reichswehrministerium wie die Marine-Intendantur eigene Druckereien hätten, selbst die Reichswehrkommandos richteten solche ein. Die Etrafanstalts- und Zuchthausdruckereien» würden ständig ausgc- baut; allein für Berlin kämen drei Gesängnisdruckereien in Betracht. Universitäten und Akademien seien dazu übergegaugen, Hausdruckereien einzurichten. In der Denkschrift wird dann erklärt, daß kaum 5A aller dieser behördlichen und halbbehördltchen Betriebe sich rentierten, was im ein zelnen nachzuweisen versucht wird. Seit dem Jahre 1918 sei dem deutschen Buchdruckgewerbe durch diese Druckereien ein jährlicher Aus tragsverlust von etwa 60 Millionen Mark einschließlich Papicrbeschaf- fuug entstanden. Die Steuerausfälle aus diesem Umsatz gingen dem Staat verloren. In längeren Ausführungen wird daun das System der Auftragserteilung durch Behörden besprochen. Es werde hierbei mit Mitteln gearbeitet, die sehr bedenklich seien. Zunächst spiele die Drohung, alle behördlichen Arbeiten den Reichs- und staatlichen Druk- kerelen zu übertragen, eine große Nolle. Es würden Ausschreibungen veranstaltet, wobei dann die billigsten Angebote den Vertragsdruckern vorgelegt und der Eintritt in diese Preise gefordert werde. Diesem unwürdigen Zustande könnte mit einem Schlage ein Ende bereitet werden, wenn, wie das vom Deutschen Buchdrucker-Verein schon viele Male angeregt worden sei, Druckverträge zwischen Behörden und Druk- kereien nur unter Zuziehung eines gerichtlich vereidigten Sachverstän digen abgeschlossen würden, wobei als Grundlage fürdie Ver träge nur der Deutsche Buchdruck-Preistarif zu gel ten hätte. Bezüglich der Angemessenheit der Preise wird in der Denkschrift betont, daß man sich gar nicht auf den Stand punkt st eile, daß unbedingt tarifliche Preisczu zah le n s e i e n, s o u d e r n e s k ö n n e s e h r w o h l d i c K o n t i n u i e r- iichkcit der Aufträge, die Sicherheit fiir die Bezah lung, der Umfang der Aufträge und das Wegfallen der Werbung im Preise entsprechend berücksichtigt ,öerden. Es sei längst vom Deutschen Buchdrucker-Verein festgcstellt worden, daß die von Behörden abgeschlossenen Druckverträge nicht immer in allen Teilen für die vertragschließende Behörde günstig waren. Durch die unfachmännische Bearbeitung solcher Druckverträge würden bisweilen Preise geboten, die die tariflichen Drnckpreise er heblich überschritten, während anderseits wieder, namentlich bei klei neren Auflagen, die Lieferung zu Preisen gefordert werde, die dem Buchdrucker nicht einmal den bezahlten Lohn, noch viel weniger aber einen Ersatz der allgemeinen Unkosten oder gar einen Gewinn brächten. Des weiteren wird dann u. a. noch ausgeführt, daß der Deutsche Buchdrucker-Verein durch Drohungen vom Wirt schaftsministerium gezwungen worden sei, die Bindung seiner Mit glieder auf tarifliche Preise aufzugeben und damit die zur Beurteilung von Verfehlungen in der Preisbildung gegründeten Beschwerdeämter in ihrer Urteilskraft zu beschneiden. Die Aufhebung der Bindung auf tarifliche Preise habe einerseits bei den Auftraggebern die Meinung erweckt, daß die tariflichen Preise unangebracht hoch seien, anderseits auch in den Reihen der Mitglieder das Vertrauen zu der Nichtigkeit tariflicher Preise geschwächt. Dieser Eingriff des Wirtschastsministc- riums in die Preisregelung im Buchdruckgewerbe sei deshalb mit ver antwortlich zu machen für die Lage, in der sich heute das Buchdruck gewerbe befinde. Zum Schlüsse fordert der Deutsche Buchdrucker-Ver ein in der Denkschrift die Erfüllung folgender 6 Forderungen: 1. Jede Vergrößerung bestehender Reichs-, Staats- und Kommunalbctriebe, die die Herstellung von Drucksachen betreiben, ist zu verbieten. - 2. Alle bestehenden Behürdendruckereicn haben einen Nachweis darüber zu er bringen, -aß sie ohne staatliche Zuschüsse sich erhalten können. Bei der Unkostenausstellung sind alle für Privatbetriebe anfallenden Unkosten, insbesondere Miete, Heizung, Licht, Betriebsleitung, Steuern usw. zu berücksichtigen. — 3. Die Vergrößerung von Gefängnisdruckereien ist zu verbieten. Die bestehenden Gefängnisdruckereien dürfen nur Straf gefangene, die das Gewerbe ordnungsmäßig erlernt haben, zu sach lichen Arbeiten heranziehen. Die Ausbildung von Gefangenen zu Setzern und Druckern ist verboten. — 4. Bei Abschluß von Druckver trägen zwischen Behörden und Druckereien ist ein Sachverständiger hin- zuzuziehcn. Als Grundlage für die in den Verträgen festzu legenden Preise hat der Deutsche Buchdruck-Preistarif zu dienen. — 5. Bei Ausschreibungen von Druckarbeiten durch Behörden darf der Zuschlag nicht dem Billigsten, wenn dessen Preis ein unsachlicher ist, erteilt werden; es muß vielmehr auch hier ein Sachverstärrdiger zu Rate gezogen werden, und der Zuschlag hat zu angemessenen Preisen zu erfolgen. — 6. Behördliche Druckereibetriebe dürfen Aufträge für die Privatindustrie nicht ausführen. Die Neichspost im September 1926. — Der Briefverkehr ist gegen über dem Monat August um 4,8 v. H. gestiegen, der Einschreibbrief verkehr hat um 4 v. H. zugenommen. In den Monaten Juli, August und September blieben 34,82, 33,85 bzw. 33,48 v. H. der zur Geld einziehung aufgelieserten Postausträge uneingelöst. Im September sind 9,4 Mill. Nachnahmesendungen eingegangen, gegen 9,3 Milk, im Vormonat. Der Paketverkehr hat um mehr als 10 v. H. zuge nommen; es wurden 23,2 Mill. Pakete ausgeliesert, davon 257 000 Wertpakete und 840 000 Auslandpakete. Der Postanweisungs- und Zahlkartenverkehr hat um 1^ v. H. nach der Stückzahl und um 0,7 v. H. nach dem Betrage zugenommen. Nachlaßversteigerung Max I. Nöntz. — Da die Berichtigung im Bbl. Nr. 263 zu Mißverständnissen Anlaß geben kann, ergänzen wir sie dahin, daß Herr Nöntz seinerzeit das Rheinische Buch- und Kunst- antiquariat Or. Nolte angekauft hat. Als Herr Röntz dieses Geschäft wieder verkaufte, überpahm er einen Teil desselben: Nhenania u. a., die nun nach seinem Tode mit den übrigen Lagerbeständen in mehreren Auktionen durch das Wissenschaftliche Antiquariat Kreutzer G. m. b. H. in Köln zur Versteigerung gelangten bzw. noch gelangen. - Das Anti quariat 0r. Nolte wurde von G. A. PZolff angekauft und ging aus dessen Besitz im Januar 1918 an Albert Falkenroth in Bonn über. Zum Vorsitzenden der Lektion für Dichtkunst in der Preußischen Akademie der Künste wurde Wlhelm v. Scholz und zu feinem Stellvertreter vr. Ludwig Fulda gewählt. Die neue Sektion fiir Dichtkunst hat in ihrer konstituierenden Versammlung einen Arbeits ausschuß bestimmt, der aus Ludwig Fulda, Arno Holz, Georg Kaiser, Bernhard Kellermann, Oskar Loerke, Walter v. Molo, Wilhelm v. Scholz besteht. Auf diesem Arbeitsausschuß und seinen beiden Vor sitzenden dürfte die Hauptlast der Geschäfte ruhen, da die größte Zahl der Mitglieder ja außerhalb Berlins lebt und nur zu seltenen Sitzungen nach Berlin kommen kann. BerlehrglillAWeii. Wie die Außenseite der Briefumschläge beschaffen sein soll! — Nach 8 2 der Postordnung (Berichtigung 558) sollen alle sich nicht auf die Beförderung beziehenden Angaden, d. s. Abscnderangaben, Ab bildungen und etwaige Reklamen, auf das linke Drittel der Vorder seite und ans die Rückseite des Umschlags beschränkt bleiben. Der übrige Teil der Vorderseite muß freibleiben fiir die Anschrift und et waige Vermerke wie »Einschreiben«, »Durch Eilboten« usw. sowie zur Anbringung des Briefaufgabestempels. Bei Verwendung der Rückseite des Umschlags zu Absenderangaben, Abbildungen und Reklamen muß am oberen Rand des Umschlags min destens ein 2>< em breiter Raum für die Niederschrift etwaiger post dienstlicher Zustellvermerke freibleiben. Das linke Drittel der Vorderseite des Umschlags steht dem Ab sender ferner frei zur Anbringung von Geschäfts- und Buchungsnum- mcrn und Angaben, die nicht die Eigenschaft einer brieflichen Mit teilung haben, wie kurze Hinweise ans den Inhalt oder auf Vorgänge, die die Sendung veranlaßt haben, z. B. »Zur Bestellung vom «, »Zum Bücherangebot vom «, »Betrifft Neuausgabe des N. N.- Werkes« usw. Weitere allgemeine Vermerke wie »Eilt«, »Dringend«, »Wichtig«, »Inhalt aufmerksam lesen- nsw. müssen ebenfalls auf das linke Drittel der Ausschriftseile beschränkt bleiben. Zu all diesen Au- 1399
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