1668 X° 39. 16. Februar 1926. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. rreur Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen Aufwertungsgesetz mit Durchführungsverordnungen Kommentar von Or. Hugo Emmerich Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt am Main Unter der großen Fülle der .Auswertungsliteratnr" wird dieser neue Kommentar aus der Feder eines berufenen Praktikers ohne Zweifel bald einen bevorzugten Platz einnehmen. — Der Kommentar bringt erstmals das voll ständige Material zu den außerordentlich zahlreichen Streitfragen mit genauen Belegen zu den verschiedenen Ansichten. Er ist damit als erste Übersicht und Er örterung des gesamten Rechtsstoffes als für die Praxis unentbehrlich anzusche». Das Schrifttum und die Rechtsprechung zum Aufwertungsgesetz sind voll ständig verarbeitet. Der Kommentar berücksichtigt ferner erstmals eingehend sämtliche Durchführungsver ordnungen in ihren, Zusammenhang mit den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, zu denen sie gehören. Ein sorgfältig bearbeitetes Sachregister erleichtert die Handhabung des Buches ganz wesentlich. Umsang 26 Bogen 8° / Preis in Ganzleinen gebunden Reichsmark 15.— Für Rechtsanwälte, Notare, Richter, Handels- und Jndustriekreise wird sich dieser Kommentar als unent behrlich erweisen. 2 Probe-Exemplare für Reichsmark 15.— 1926 Ke«! Sofort nach Erlaß der Aussührungsvorschriften wird erscheinen: Erbschaftssteuer- Gesetz 1925 Kommentar von Iusttzrat vr. Hans Stölzle Rechtsanwalt in Kempten (Allgäu) Umsang ca. 30 Bogen 8° / In Ganzleinen gebunden Reichsmark 15.— Vorzugspreis Reichsmark 13.50 der rabattiert wird. Mitglieder des Anwaltvereins und des deutschen Richterbundes erhalten das Buch auf Grund einer Vereinbarung mit dem Verfasser für Reichsmark 13.50 Der Vorzugspreis hat Gültigkeit bis zum 15. April 192« Der Name des durch zahlreiche Schriften vorteilhaft be kannten Verfassers bürgt dafür, daß dieser neueste, außer ordentlich gründlich gearbeitete, scharf disponierte, klar und verständlich geschriebene Kommentar in der Literatur des Erbschaftssteuergesetzes eine führende Stellung ein nehmen wird. Der Kommentar ist für Finanzbe- Hörden, Rechtsanwälte, Notare, Steucrfachmänner und alle, die mit Erbschaften zu tun haben, un entbehrlich. 2 Probe-Exemplare für Reichsmark 15.— II Wir bitten um tätigste Verwendung für diese neuen absatzfähigen Kommentare I Werbematerial: Buchkarte u, Prospekte L conck-Sendungen Bestellzettel (H) liegt bei! Leipzig, IM Februar 1926 E. L. Hirschfeld Hospitalstraße 10 Verlagsbuchhandlung