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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1926
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- 1926-02-16
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- 16.02.1926
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Ri 39, 1k. Februar 1926. Redaktioneller Teil. VSrs-nbl»,, >. d. Dpchn. «uch«»»d-l. dürft« eher noch zu hoch sein, wenn man sich klar darüber ist, daß die ungesunde Wechselwirtschaft des Vorjahres infolge des all- seitigen Mißtrauens unmöglich in dem gleichen Umfang oder auch nur in einem um ein bloßes Fünftel verringerten Umfang aufrecht erhalten werden kann. Wir haben absichtlich die Höhe der in Ansatz gebrachten Schätzungszahlen in negativem Sinne unterstrichen, um zu zeigen, auf wie unsicherem Grunde diese Annahmen stehen und welche Gefahren der Balancierung des Etats 1928 drohen. Es könnte den Anschein haben, als ob durch unsere Ausführungen die These der Reichsfinanzverwaltung gestützt werden sollte, daß ein Abbau der Steuertarife unmöglich in Betracht gezogen werden könne'). Dies wäre jedoch ein Trugschluß, denn es ist jedem Kaufmann geläufig, daß es nicht auf die absolute Höhe des Tarifs, der im kaufmännischen Leben dem Preis entspricht, ankommt, sondern auf die Zahl der Steuerpflichtigen bzw. Umsätze. Je mehr Pflich tige infolge der erdrosselnden Wirkung der Steuerlast leistungs- unsähig werden, desto geringer wird das Aufkommen, und zwar um so rascher, je höher der Tarif geschraubt wird. Nur eine erträgliche Steuerlast verbürgt die Zuver lässigkeit der Schätzungen für den Haushalt- plan, während Rechenkunststücke stets zu Enttäuschungen führen. Also gerade weil nach unserer Auffassung die Schätzungen auf sehr unsicherem Grunde stehen, ist es notwendig, durch eine Re duzierung der Steuerlast auf das erträgliche Maß an die Stelle eines ungewissen «in sicher zu erwartendes Steueraufkommen zu setzen. Dabei ist zunächst ein Wort über die Erhebungskosten zu sagen. Diese betragen bei der Steuerverwaltung 4,92 v. H. ihrer Einnahmen, bei der Zollverwaltung 6,18 v. H. ihrer Einnahmen, bei der gesamten Reichsabgabenverwaltung 5,80 v. H. ihrer Ein nahmen. Leider fehlt eine Aufstellung darüber, wie sich dieser Aufwand auf die einzelnen Steuerarten verteilt. Denn dies wäre natürlich von außerordentlichem Wert für eine kritische Betrach tung. Z. B. ist es absolut sicher, daß für die Luxussteuer mit einem Verwaltungsauswand von 5 v. H. nicht im entferntesten gerechnet werden kann, sondern hier dürften 50 v. H. noch viel zu niedrig gegriffen sein. Inwieweit der Vevwaltungsaufwand durch eine rationellere Ausgestaltung des Steuersystems verringert werden könnte, womit automatisch eine Verringerung der Steuerlast zu verbinden wäre, kann im Rahmen dieser Abhandlung nicht erörtert werden. Damit stößt man zugleich auf die Frage, inwieweit etwa auf der Ausgabenseite des Etats noch Abstriche gemacht werd eu k ö n n te n, um auch auf diesem Wege eine Minderung der Steuerlast zu erzielen. Nun ist zweifellos richtig, daß dem Reich heute bei der E ta t a u f st e ll ung durch innere und äußere Kr iegsla st« ns ehrenge Gren zen gezogen sind, denn gerade die Hauptpositionen sind gesetzlich festgelegt und keiner Verringerung fähig, wobei nur an die Beträge für Reparationsleistungen, die Ablösung der Mark anleihen, ferner aber auch an die gewaltigen Beträge für Ruhe- und Wartegelder gedacht sei. Diese allein, die unter der Bezeich nung Versorgungsgebührnisse zufammengefaßt werden, verschlingen jährlich über 1)4 Milliarde Mark, das sind 4 2 v. H. der Aus gaben des ordentlichen Haushaltes! Hier werden wir noch jahre- und jahrzehntelang an der unsinnigen Personal- Politik der Nachkriegszeit kranken, di« in weitem Umfange durch aus arbeitsfähige, aber politisch mißliebige Persönlichkeiten auf Wartegeld setzte. Ein entscheidender Punkt für den Steuerkritiker ist die Frage der S t e ue r ü b e r w ei s u n g e n an Länder und Ge meinden. In den Haushaltplänen dieser beiden Gruppen ist noch vielfach die Sparsamkeit zu vermissen, die der Haushaltplan des Reichs als Ganzes genommen in vorbildlicher Weise zeigt, mit dem Erfolg, daß sich für 1926 eine A u s g a b e nm i nd e r u n g von fast 350 Millionen Mark ergibt. Infolgedessen können die Steuerüberweisungen nicht knapp genug gehalten wer den, um Länder und Gemeinden zu größter Sparsamkeit zu zwingen, wenn sie auch selbstverständlich imstande bleiben müssen, ') Inzwischen durch die vielbeachtete Programmrede des neuen R-tchsfinanzinintsters vr. Reinhold ausgegeben! 212 die ihnen zum Teil neu übertragenen öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Die Steuerüberweisungen sind mit 2 Milliarden 337 Millionen Mark beziffert, betragen also ein Drittel der Gesamtbelastung des Reiches! Über den endgültigen Finanzausgleich ist ja das letzte Wort noch nicht gesprochen, und es ist nur zu hoffen, daß das Reichsfinanzministerium das nächste Mal fester bleibt als bei dem letzten Kompromiß, der Unterstützung der Wirtschaft kann es gewiß sein. Gerade im Punkte Steuerüber weisungen lassen sich Ersparnisse machen, die ins Gewicht fallen und einer Erleichterung der Steuerlast zugute kommen, was letzten Endes auch für Länder und Gemeinden nur von Vorteil ist, weil sich die dadurch erzielte erhöhte Leistungsfähigkeit der Steuerpflich tigen auch bei den Länder- und Gemeindesteuern, die allerdings noch vielfach gewaltig überhöht sind, auswirken muß. Trotzdem, wie gesagt, der Reichshaushaltplan von dem Prinzip äußerster Sparsamkeit beherrscht ist, fordern einzelne Positionen zur Kritik heraus. Als Beispiel sei die Bautätigkeit der Reichs finanzverwaltung herausgegrisfen. Die Neubautätigkeit zwecks Errichtung von Landesfinanzämtern, Finanzämtern und Wohnungen für Finanzbeamte erfordert einen Aufwand von 2314 Millionen Mark, wovon für 1926 1914 Millionen Mark in Rechnung gestellt sind. Gewiß ist eine Belebung des Baumarktes außerordentlich wünschenswert, ob es aber gerade auf dem Wege geschehen muß, daß die Gelder der Steuerzahler zur Errichtung von Finanzgebäuden verwendet werden, erscheint zumindest zwei felhaft. Es ist doch merkwürdig, daß Plötzlich zahlreiche Finanz ämter nicht mehr würdig genug untergebracht sein sollen, während doch die Übernahme der Finanzverwaltung von den Ländern auf das Reich den Zweck haben sollte, dadurch eine erhebliche Ver billigung zu erzielen, nicht aber eine großzügige Neubautätigkeit anzuregen. Auch die Beträge, die für einzelne Wohnungen, und zwar bei leitenden Beamten mit 40 000 Mark und bei mittleren und unteren Beamten der Zollverwaltung mit 20 000 Mark pro Wohnung angesetzt werden, erscheinen reichlich hoch, wenn man sich vergegenwärtigt, daß es sich hier fast durchweg um kleinere Städte handelt, während die Neuerrichtung einer komfortabeln Wohnung in einer Großstadt mit 10 000 Mark bequem zu bewerk stelligen ist. Wenn schon die staatlichen Beamten vor den übrigen Mitbürgern den Vorteil haben, daß sie in den Besitz von Dienst wohnungen kommen, so sollte doch dabei jeder überflüssige Auf wand vermieden werden. Gewiß sind 20 Millionen im Gesamt etat kein wichtiger Posten, aber gerade im Haushalt des Reichs- sinanz-ministers sollten auch kleinere Seitensprünge nach Jnfla- tionsgrundsätzen vermieden werden. Dann könnte beispielsweise an Stelle dieser Ausgaben die G r und e rw erb ssteue r in Wegfall kommen, öder wenn man wenigstens die Hälfte, also 10 Millionen Mark zu Bauzwecken für notwendig erachtet, die Grunderwevbssteuer um 50?4 reduziert werden. Auch die Er örterung der Frage, inwieweit der Reichstag in seiner Mit- glisderzahl beschränkt werden kann, erscheint nützlich, tvenn man sieht, daß die Aufwandsentschädigungen und Eisenbahnsreifahrten für die Mitglieder des Reichstags dem Volks jährlich mehr als 4)4 Millionen Mark kosten. Als weiteres Beispiel sei in diesem Zusammenhang die Personalerweiterung des Reichs Versiche rungsamtes genannt, für die über 200 000 Mark jährliche Mehrbelastung erwachsen. Der gleiche Betrag ließe sich sparen, wenn die Republik nicht mehr für gefährdet angesehen würde, und auch die Z us ch üss e an d ie s o g e n a n n ten w er b e n - den Unternehmungen des Reiches sollten von den Mitgliedern des Haushaltsausschusses genau unter dis Lupe ge nommen werden. So erfordern z. B. die Deutschen Werke in Kiel einen Zuschuß von 2)4 Millionen Mark. Zur Balancierung des Etats würde es auch beitragen, Ivenn jegliche Bildung von Rücklagen unterbliebe und beispielsweise der zu erwartende Münzgewinn nicht dem Betriebsmiitelfonds zu geführt würde'), der bei -der Flüssigkeit des Geldmarktes und *) vr. Reinhold hat sich bereits öafür ausgesprochen, diesen Münzgewinn nicht dem Betriebsmittelfonds zuznfllhren, sondern auf der Einnahmeseite einzustellen, um den voraussichtlichen Steueraussall infolge der geplanten Steuerermäßigungen etwas aus- zuglelche».
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