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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1926
- Strukturtyp
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- 1926-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1926
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- Deutsch
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X- 49, 27. Februar 1926. Redaktioneller Teil. schaft bei der BAG zu schnell zahlen zu müssen? Schneller wenigstens, als Sie bei eigener Zahlungsimtiallve zahlen würden? Bedenken Sie, daß dis Höhe der BAG-Lastschriften urelgentlich doch in Ihre eigene Hand gegeben ist, sie richtet sich ja nur genau nach Ihren Bestellungen! Die Mitgliedschaft bei der BAG wirkt reinigend, sie zeigt Ihnen mit denkbar größter Klarheit den Status Ihres Geschäfts, jedenfalls wesentlich klarer als eine dicke Mappe voll Rechnungen, deren Begleichung Sie immer hinaus schieben. Freilich, die Abrechnungsgenossenschaft schafft selbst, for dert die Summe der Lastschriftzettel unerbittlich ein, aber Sie können mit den einzelnen Verlegern von Firma zu Firma trotz BAG KrÄütfristen und Teilzahlungen vereinbaren: z. B. »BAG nach 5 Wochen- oder -GAG 50 Mark nach 3 Wochen, Rest nach 6 Wochen«. So bekommen Sie auch als BAG-Mitglisd Luft, und -der Verleger weiß, an welchem Tage genau er mit dem Eingang bestimmter Betrage rechnen kann«. Wenn wir also der Meinung sind, daß die Abrechnungs- Genossenschaft Deutscher Buchhändler gerade jetzt, in der Zeit schwerer Not, erst recht segensreich Ivirkt, -daß sie, bestände sie nicht, gerade jetzt gegründet werden müßte, so befinden wir uns mit Sachverständigen beider Lager im vollen Einvernehmen. Nur eiserner Wille und Pünktlichkeit helfen uns allen durch und wieder aufwärts, nie Un pünktlichkeit und Unordnung. Wie war es denn vor Gründung der BAG? Die übliche Abrechnungsform, außerhalb der Jahresrechnung, ist bis vor etwa 12—1b Jahren das Barpaket und die Gar - faktur gewesen. Die Jnkassogebühr von 1?S wurde von den Sortimentern als zu hoch befunden; es kam, besonders seit Ein richtung des Postscheck-Verkehrs, das Versprechen »Zahlbar nach Empfang« immer mehr auf und damit eine geradezu heillose Un pünktlichkeit. Die Verleger wurden genötigt, solche Posten nicht nur regelrecht zu buchen, sondern auch über sie Kontroll- und Mahnregister zu -führen. Also doppelte Mühe. Das Mahn wesen um Kleinigkeiten führte für Schuldner und Gläubiger zu ganz unnützer, unproduktiver Arbeit, zu einer Quell« gegensei tiger Verärgerung. Und doch blieb ein gewisser Teil -solcher For derungen uneinbringlich. Es bedurfte für den Verleger beson derer Vorsicht, um nicht von leichtfertigen Schuldenmachern plan mäßig mit -dem versprochenen »Zahlbar nach Empfang« geschädigt zu -werden. Es gab Sortimenter, die grundsätzlich erst nach wieder holten Mahnungen zahlten. Diesen Zuständen hat die-BAG für ihre Mit glieder ein Endegemacht, so gründlich, daß 19 2b nur 1,16 A der Lastzettel mangels Deckung haben zurückgegeben werden müssen. Diese Be träge aber waren durchaus noch nicht verloren. Unverkennbar ist die Neigung im Sortiment — es m u ß -das hier ausgesprochen werden —, neuerdings wieder »Zahlbar nach Empfang» zu bestellen. Soll der alte Unfug wieder einreißen? Alle, die im Buchhandel ein Verantwortungsgefühl für Stan- dcsehre besitzen, sollten dafür sorgen, daß der Grundsatz: » Be - stelle nicht, was Du nicht zahlen kannst» auch in dieser trüben Zeit bestehen bleibe. Der Vorstand der BAG ist dabei völlig durchdrungen von der Rot-Wendigkeit, daß der Verlag, trotz seiner eigenen Nöte, dem Sortiment helfe, wo er kann. Das kann im Rahmen des BA-G-Berkehrs ohne weiteres geschehen, wenn der Sortimenter bei -Bestellung sich ein Ziel für -Einreichung des Lastzettels bedingt- oder -mit -den Verlegern andere -Abroden trifft. Wir sind sicher, -daß die -Verleger, aus gemeinsamem und zu eigenem -Vorteil, das Mögliche zugeben werden. Nicht möglich aber ist es der -BAG als solcher, die Laufzeit der Lastzettel im allgemeinen zu verlängern, wie -das in irriger Auffassung -des öfteren verlangt worden ist. Ist doch -die Zahl frist für Lastzettel — durchschnittlich 18—19 Tage — erheblich länger -als Kommissionär- oder Postnachnahme; außerdem braucht durchweg erst nach Eröffnung des Pakets gezahlt zu -werden, nicht schon bei Vorzeigung. Unser« Genossenschaft ist kein auf Gewinn gerichtetes, son dern ein völlig uneigennütziges, -demGesamtwohldesBuch- handels dienendes Unternehmen; an ihm teilzunehmen, liegt im wohlverstandenen Interesse jedes Einzelnen. Möge -diese Überzeugung immer mehr die allgemeine -werden! Abrcchnungs-Gcnosscnschast Deutscher Buchhändler, E. G. m. b. H. Der Vorstand: Adolf Behuf en. Robert -Voigtländer. Otto Zimmermann. Bilanz per 31. Dezember 1V2S Aktiva der Abrechnungs-Genoffenschaft Deutscher Buchhändler in Leipzig. Passiva Kassa-Konto 92 13 Anteile 30 580 Postscheckkonto l 262 03 Reservefonds 3 350 16 ADCA festes Geld 12 117 Verrechnungs-Konto - . . 537 35 do. laufendes Konto 9 043 Gewinn 5 307 76 Inventar 3 533.8^ V- ca. IvtzL 333.80 3 200 — Maschinen-Konto 11299.6(^ ca. 25°/„ 2 899.60 8 400 — Commerz- und Privat-Vank . . . 4 181 10 Waren-Konto Bestand . . . . 1480 — jj SS 775 26 39 775 26 Toll.Gewinn- und Verlust-Rechnung per 31. Dezember 1V25. Haben. L> Lohn und Gehalt 56 224 27 Lastzettelgebühren 73 937 62 Unkosten 16 710 98 Waren-Konto 5 896 28 Abschreibungen: Zinsen-Konto 1 642 61 Inventar 333 80 Maschinen 2 899 60 Gewinn 6 307 76 H 81 476 41 81476 41 Borgeschlagene Gewinnverteilung. Stzg für die Genossenschaftsanteile (Satzung § 34) 2g osa.— 1453 Beihilfe für die Angestellten zur Bersügunq des Vorstandes. 1 200 Rücklage (Satzung § 29) 2 654 76 » 5 307 76 Uberschuß. Vortrag 6 307 76 Der die vom Vorstand aufgestellte und von Herrn Bücherrevisor Jäger nachaeprüfte Jahresrechnung richtig befunden und bittet, den Geschäftsbericht mit Bilanz wie Gewinn-- und Verlustrechnung zu genehmigen, die Verwaltung zu entlasten und den Gewinn den Vorschlägen entsprechend zu verteilen. 264 Der Aufsichtsrat Vr. Felix Meiner. Carl Linnemann.
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