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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1926
- Strukturtyp
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- 1926-02-25
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1926
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- Deutsch
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X° 47, 25. Februar 1926. Redaktioneller Teil. Ernst Eisingcr i. H. Carl Meyer (Gust. Prior), Hannover, Schriftführer: Heinrich P a u l in a n n i. H. Heinrich Feesche, Hannover, Bücher wart. Die Versammlungen finden jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat statt. Das Vereinslokal ist das Kasino-Restaurant in -Han nover, Artillcriestraßc 11. Der französische Verlag liefert nach dem Ausland nur noch in fester Währung. — Wie in der kleinen Mitteilung »Erhöhung der Bücherpreise in Frankreich« in Nr. 43 des Bbl. bereits angedeutet wurde, ist jetzt der französische Verlag dazu llbergegangen, nach dem Ausland nur noch in fester Währung zu liefern. Uns liegt ein Rund schreiben des Verlags Larousse vom 10. Februar vor, in dem er von diesem Beschluß des französischen Verlegervereins seinen Kunden Kenntnis gibt. Beigefügt ist dem Schreiben eine Umrechnungstabelle von 1—1000 Franken für Dollar, Pfund Sterling, Schweizer Franken, Pesetas und holländische Gulden, die für das Jahr 1926 gültig sein soll. Sämtliche Lieferungen nach Deutschland, Österreich, Ungarn, Tschechoslowakei, Jugoslavien und Polen werden in Schweizer Franken fakturiert nach der Umrechnung e i n französischer Frauken — 20 Rappen. Man könnte eigentlich erstaunt sein, nicht auch die deutsche Reichsmark auf der Umrechnungstabelle zu finden, da doch der Bezug französischer Bücher nicht unbedeutend ist. Ein Satz auf der Tabelle meist jedoch darauf hin, das; sich der Verlag vorbehält, für die Länder, in denen die oben angegebenen Devisen nicht geläufig sind, das Zahlungsmittel selbst zu bestimmen. Stundung von AusbringungSzahlungcn. — Die Hauptgemein- schaft des Deutschen Einzelhandels, Berlin NW. 7, Neue Wilhelmstr. 2, teilt uns mit: Den auf Grund des Aufbringungsgesetzes zu Zahlungen für die Dawcslasten steuerpflichtigen Einzelhändlern ist zwecks Zahlung am 16. bzw. 22. Februar ein vorläufiger Bescheid zugegangen, der häufig auf der Vermögenssteuererklärung am 31. De zember 1923 beruht. Inzwischen ist eine neue Vcrmögenssteuercrklärung auf Grund des Vermögens vom 31. Dezember 1924 ergangen. In all denjenigen Fällen, in denen das Vermögen am 31. Dezember 1924 mehr als ein Viertel geringer ist als am 31. Dezember 1923, kann nach neuen Mitteilungen des Neichsfinanzministeriums ein Teil der Auf- bringungszahlung vorläufig gestundet werden. Es ist dann nur der jenige Teil der Aufbringungszahlung zu leisten, der auf das u m 2 5 A erhöhte Vermögen vom 31. Dezember 1924 entfällt. Beispiel: Vermögen am 31. Dezember 1923 110 600 Mark, Vermögen am 31. Dezember 1924 80 000 Mark. Der vorläufige Aufbringungsbescheid lautet auf 1,875 per 1000, für ein Vermögen von 110 000 Mark also 206.25 Mark, die am 22. Februar 1926 zu bezahlen ivaren. Nach den neuen Bestimmungen kann jedoch auf entsprechenden Antrag des Steuerschuldners das Vermögen vom 31. Dezember 1924 in Höhe von 80 000 Mark plus 25 — 100 000 Mark zugrunde gelegt werden. Dann braucht nur von dieser Summe 1.875 per 1000, also 187.50 Mark bezahlt zu werden. Die Differenz zwi schen 187.50 und 206.25 kann bis zur Zustellung des endgültigen Auf bringungsbescheides auf Antrag vom Finanzamt gestundet werden. Abbau der Luxusstcucr. — Gegen die Aushebung der erhöhten Umsatzsteuer, wie sie vom Neichsfinanzminister vr. Neinhold in seinen programmatischen Erklärungen im Reichstag angekündigt wurde, hatten sich in Regierungskreisen Bedenken bemerkbar gemacht, sodaß Zweifel an der vollständigen Aufhebung der Steuer geäußert wurden. Wie aus gutunterrichtcter Quelle verlautet, ist es gelungen, diese Bedenken zu beseitigen. Es ist daher mit einer endgültigen Aufhebung der unter der Bezeichnung Luxusstcuer in weitesten Kreisen der Wirtschaft höchst lästig empfundenen erhöhten Umsatzsteuer mit Bestimmtheit zu rechnen. Geographische Vcrlagsanstalt und Druckerei Ludwig .Ravenstein A.-G. in Frankfurt a. M. — Einladung zur dritten ordentlichen Ge neralversammlung auf Freitag, den 12. März 1926, mittags 12 Uhr, in den Räumen der Aktiengesellschaft für Wirtschaft und Verwaltung zu Frankfurt a. M., Noßmarkt 23. Tagesordnung: 1. Vorlegung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung auf den 31. De zember 1925 und des Berichts des Vorstands und des Aufsichtsrats. 2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und Verwendung des Reingewinns. 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vor stands und des Aussichtsrats. Die Aktionäre, die in der General versammlung ihr Stimmrecht ausübcn wollen, haben spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der Versammlung ihre Aktien bei 258 dein Bankhaus Gebrüder Arnhold zu Dresden, bei der Aktiengesell schaft für Wirtschaft und Verwaltung zu Frankfurt a. M. oder bei der Gesellschaftskasse zu hinterlcgen oder den Nachweis zu erbringen, daß sie ihre Aktien bei einem Notar hinterlegt haben. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 42 vom 19. Febrnar 1926.) Beschlagnahmte Druckschrift. — Durch Beschluß des Untersuchungs richters des Reichsgerichts Lan-dgcrichtsrats Beringer vom 4. 2. 1926 ist gemäß §8 41, 73 des St.-G.-Bs., 88 13, 20 des Reichsgesetzcs zum Schutze der Republik, 8 94 der St.-P.-O. und 8 27 des Gesetzes über die Presse vom 7. 5. 1874 die Beschlagnah m e der Druckschrift -»<6 5 61 — 6 5> 3 ^8<66vi8it6> oder Der einzig ge rechte Krieg«, Roman versaßt von dem Angeschuldigtcn B echer, verlegt beim Agis-Vcrlag in Berlin, gedruckt von -»Peuwag- Berlin, Filiale Hannover, erschienen Wien-Berlin 1926, wegen ihres gegen die 88 81 Ziffer 2, 86, 166 St.-G.-Bs., 88 8 Ziffer 1, 9, 10 des Ncichs- gcsetzcs zum Schutze der Republik verstoßenden Inhalts angeor-d n e 1. (Deutsches Fahndungsblatt Nr. 8117 vom 22. Februar 1926.) PerlklirsimüiMien. Format für Postkarten und Drucksachen in Form offener Karte« im Jnlandverkehr und im Auslandverkehr seit 1. Oktober 1926: Mindestgrenze 10X7 cm, Höchstgrenze 14,8X10,5 cm. Bestände der früher zulässigen-Formate 15,7X10,7 cm können im Jnlandverkehr bis Ende 1927 ausgebraucht werden. N e u hergestellte Karten müssen sich jedoch in den vorgeschriebenen Grenzen 14,8X10,5 cm halten. »erlluer Deoiseakur,». »m g-bru», ,SW am Lt. Februar ISS« «elkkur, «„dwr, Briefkurs , L -°.°o S04K2 S0!,S7 10" »r. Sl.ckl, lm . . 100 Kr. 112,öl ' 8 velgien . . . 100 FrcS. 1S.Il 1"0 Lire IV.S1 r?)«-" 10"""" Kr. I «Ir, r -rwno. . . . I«, s«°« -I.Mb ll.MS PersonlllnüAWeii. Der Nachfolger von Professor Röthlisbcrgcr. — Als Nachfolger des verstorbenen Professors vr. Ernst Nöthlisbergcr ist vom Schwei zerischen Bundesrat der Bundesrichter vr. Fritz O st e r t a g zum Direktor des Internationalen Amtes für gewerb liches, literarisches und künstlerisches Eigentum in Bern gewählt worden. Berufung Professor vr. Hans Drieschs-Leipzig nach Amerika. Durch Vermittlung der amerikanischen Botschaft ist dem Ordinarius der Philosophie an der Leipziger Universität Professor vr. Hans Driesch für den Winter 1926/27 die »Karl-Schurz-Gedächtnis-Pro- fessur« an der staatlichen U n i v e r s i t y o f W i s c o n s i n in M a d j - son angeboren worden. Nachdem die sächsische Regierung den Urlaub bewilligte, hat Professor Driesch die Berufung angenommen. Er wird bereits Ende August Europa verlassen, da er vor Antritt seiner Steb lung, die Ende September erfolgt, an dem 6. internationalen Kon greß für Philosophie in Cambridge (Mass., U. S. A.), von dessen Leitung er zu einem der großen allgemeinen Vorträge aufgefordert wurde, teilnehmen wird. — Die Karl-Schurz-Prosessur wurde im Jahre
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