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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.01.1927
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- 1927-01-06
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- 06.01.1927
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MMMMMMMbaM Dnzelgsnpreise lm InnvntvII: Amfang ganz«- Seite 3S0 (Kleinere als Viertels. Anzeigen sind im 2ll. Teil nicht zu- j« viergewalteno -Vetitzeilen. Mitgliederpreis: Die Seile N «ässig.) Mehrfarbendr. nach Derelnbarung. Stellengesuche .L 0.25.tt. S. 70.- S. 3S.—V« S. 20.—Nichtmit- »» 0.15 die Seile. Lhiffre-Geblihr 0.75 Ksslkllrvllsl für Zr gliederpreis: Die Seils 0.50^t. »/, S. 140.—^L. ^ 6. 78.—N Mital. u. Mchtmitgl. d. S.0.35^L. Dundsteg (mittelste Seiten S. 40.— — Illusli'iei'tei' 1H>- Mitglieder: 1. S. * durchgehend) 25.- Aufschlag. Rabatt wird nicht gewährt. (nur ungeteilt) 140.— Adrige Seiten: '/, S. 120.- ^ S. N Platzvor,chriften unverbindl. Rationierung d. Dörsenblatt- LZ S5.- V« S. 35.- Aichtmitgl. I.S. (nurunget.) 280.— »» raumes.sowie Preissteigerungen, auch ohne besond.Mitt. im Adrige 6.: V, 6. 240.— ^ S. 130.— ^ S. 70.—^L. N Linzelfall ssderzeit vorbeh. — Deiderseit.Lrf.-<Drt: Leipzig. »- Sank: - poslsOk.-Xto.-13463 - fvnnsvi-.- SsmmvI-Illi'. 70 856 - Suirkdüi-sv Nr. 4 (R. 3). Leipzig, Donnerstag den 8. Januar 1827. 94. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die Mitglieder werden hiermit gebeten, den Mitgliedsbei- trag für das erste Quartal 1927 (Januar—Mürz) von 7.50 Marl, auf unser Postscheckkonto 13 483 oder durch Kommissionär spä testens bis zum 31. Januar 1927 zu überweisen. Bei den Zahlungen bitten wir stets anzugeben: Bstr. M. B. I. Quartal. Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrags für das ganze Jahr 1927 (30.— Marl) ist erwünscht. Nachforderung auf Grund etwa späterer satzungsgemäß ein geführter Erhöhung des Beitrags bleibt Vorbehalten. Den Mitgliedsbeitrag derjenigen Mitglieder, die bisher durch Kommissionär oder über die BAG gezahlt haben, werden wir auch weiter auf diesem Wege einziehen. Wir bitten die Mitglieder wiederholt, durch baldige direkte Zahlung oder recht zeitige Anweisung ihres Kommissionärs zur Abkürzung des Inkassoverfahrens mit bei zutragen. Wir weisen darauf hin, daß bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Beitrags das Mitglied alle durch das Mahnverfahren ent stehenden Kosten zu tragen hat; auch sind die durch die erneute Postüberweisung des Börsenblattes entstehenden Postgebühren zu entrichten. Leipzig, den 5. Januar 1927. Geschäftsstelle des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Generaldirektor. l Das Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften. Von De. A. H e ß. Im Reichsgesetzblatt vom 24. Dezember 1926 ist der end gültige Gesetzestext veröffentlicht. Am gleichen Tage hat der Reichsanzciger die auf Grund von Z 7 erlassenen Ausführungs- - bestimmungen (Verordnung über Schund- und Schmutzschriften vom 23. Dezember 1926) gebracht. Beide, Gesetz und Verordnung, sind bei ihrer Wichtigkeit für den Buchhandel nachstehend ver öffentlicht. Damit ist eine Materie Gesetzesrecht geworden, die wie kaum eine andere in den letzten Jahren die Gemüter weiter Kreise be wegt und erregt hat. Schroffe Gegensätze traten hervor. Auf der einen Seite Anhänger des Gedankens einer gesetzlichen Regelung, die sich, auf praktische Erfahrung in der Jugendwohlfahrtspflege gestützt, nur aus diesem Wegs eine Besserung der in der Nach kriegszeit verschlimmerten Zustände versprachen, auf der anderen Seite Autoren- und sonstige Verbände, von denen eine Begren zung der Gesetzeswirkung auf Jugendliche für zu schwierig, ja für unmöglich gehalten wurde und die eine zweite Isx Heinze, einen luäex lldroi-um, eine Einengung des geistigen Lebens, ja sogar politische und religiöse Kämpfe in Auswirkung des Gesetzes be fürchteten. So sprach Thomas Mann in einer Münchener Ver sammlung von der Gefahr einer neuen Inquisition und von einer Knebelung des neuen deutschen Geistes, und Gerhart Hauptmann prophezeite beim Vorliegen des ersten Entwurfes die Vogelfreiheit der schönen Literatur und eine Willkürherrschast literarischer Ignoranz. Außer diesen ethischen Gesichtspunkten wurde auch immer wieder auf die praktischen Schwierigkeiten hingewiesen, welche einer Anwendung des Gesetzes entgegenstünden. Da war es ur sprünglich vor allen Dingen die Gefahr widersprechender Ent scheidungen, da zu befürchten war, daß die Landesprüsstellen maß gebliche Entschließungen für das gesamte Reichsgebiet tressen könnten. Man hob den Kostenaufwand hervor, der durch wesent liche Vereinfachung des Apparats gesenkt werden müßte, oder hielt es überhaupt für richtiger, die für die Durchführung des Gesetzes aufzubringenden Mittel anstatt zum Abwehrkampf in positiver Richtung zur pädagogischen Arbeit an der Jugend zu verwenden, wodurch diese viel erfolgversprechender vor Schund und Schmutz bewahrt würde. Zwischen den beiden extremen Lagern stand die große Zahl derer, die die Idee des Gesetzes grundsätzlich nicht ablehnten, an dem im Laus der Debatte sich umgestaltenden Entwürfe aber mehr oder weniger auszusctzen hatten und zu verbessern wünschten. Tat sächlich ist der Unterschied zwischen dem jetzt vorliegenden Gesetz und dem ursprünglichen.Entwurf des Staatssekretärs Schulz, über den er in der Zeitschrift Arbeiter-Bildung 1926, Heft 4, berichtet, beträchtlich. Danach sollte es nur eine einzige Prüfstelle beim Reich geben, die unter Heranziehung der beteiligten und inter essierten Verbände einstimmig zu entscheiden haben sollte; von Berücksichtigung des Partikularismus in Landesprüsstellen und Mehrheitsentscheidungen war also keine Rede. Es ist aber an zuerkennen, daß von dem Ballast, mit dem die Wünsche der poli tischen Parteien im Reichstag den Gesetzentwurf beladen haben, vieles wieder verschwunden ist, so insbesondere das Antragsrecht kirchlicher Behörden. Die Neichsregierung hat durchzusetzen ge wußt, daß eine Bindung Erwachsener nach Möglichkeit vermieden wird und daß das Antragsrecht nur den Landeszentralbehörden und den Landesjugendämtern zusteht. Der Zweck des Gesetzes, Schutz der Jugendlichen, ist von ihr immer in klarer Richtung verfolgt worden; noch im Mai 1926 erklärte der Rcichsinnenministcr im Bildungsausschuß des Reichs tages, daß der Versuch einer Ausdehnung des Gesetzes auf Er wachsene für die Reichsregierung Veranlassung sein müsse, den Entwurf zurückzuziehen. Anders war es auch gar nicht möglich, wollte man sich nicht mit der Reichsverfassung in Widerspruch setzen. Daß man aber trotz aller Schwierigkeiten — im Bildungs ausschuß des Reichstages haben über den ersten Entwurf 25 Sitzun gen stattgefunden, und schließlich lagen nicht weniger als 131 Ab änderungsanträge vor — von Regierungsseite konsequent an der 17
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