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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.03.1921
- Strukturtyp
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- 1921-03-04
- Erscheinungsdatum
- 04.03.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. >i° 53, 4. März 1921. 2. Welche Höhe muh der zu 2 genannte Vorzugsrabatt erreichen, damit die Klcinhandels- zuschläge in Wegfall kommen können, und tote sind im übrigen die Bezugsbedingungen festzulegen? 3. Wer führt bereits Verhandlungen nach dieser Richtung hin und mit wem? Wer ist bereit, sich zunächst an unverbiud« lichen Vorbesprechungen zu beteiligen? Wann und wo sollen diese stattfinden? 4. Läßt sich, was hier im Wege der Vereinbarung von Gruppe zu Gruppe oder von Organisation zu Organisation ge regelt wird, schließlich durch Vereinsbeschluß innerhalb des Bör. senvereinz in das Gewand einer -Ordnung» kleiden? Oder soll, da derartige Fragen nicht durch Überslimmung, sondern nur durch freiwillige Einigung zu lösen sind und Wohl außerhalb der sayungsmäßigen Aufgaben des Börsenbereins liegen, die ver- elnsmäßige Regelung ausgeschaltet bleiben? Zu 1 und 2 wäre zu bemerken: Das Recht des Verlegers, auch außerhalb des bevorzugten Kreises von Fall zu Fall erhöhte Rabatte cinzuräumen, würde selbstverständlich unberührt bleiben. Zu 4: Die Stellungnahme des Deutschen Verlegervereins, der in derartigen Fragen jede vereinsmäßige Regelung ablehnt, sollte für das Sortiment Veranlassung sein, den Wunsch nach einer börsenvereinsmäßigen Ordnung in dieser Angelegenheit fallen zu lassen. Sind die Mitglieder bereit, bestimmte Wege zu gehen und innezuhalten, so bedarf es keines vereinsmäßigen Zwanges; sind sie es nicht, so versagt auch der vereinsmüßige Zwang, sobald der Kreis der -Unbotmäßigen- stark genug ist, den Kampf aufzunehmen, und sobald er gar zugunsten der Diszi plinlosigkeit beachtliche rechtliche Einwendungen oder gesunde volkswirtschaftliche Ziele in die Wagschale zu werfen vermag. Ich bitte hierdurch meine Kollegen vom schönwissenschaftlichen Verlag und alle, die nicht der wissenschaftlichen Sondergruppe angehören, die oben von mir aufgeworfenen Fragen zu prüfen und mir eine Äußerung zugehen zu lassen, ob sie sich auf diesem hier nur skizzenhaft angedeuteten Wege ein greifbares Ergebnis versprechen und welche Vorschläge sie gegebenenfalls für die Beantwortung der gestellten Fragen machen. Wenn ich trotz meiner Vaterschaft offen den Wunsch aus spreche, die Noistandsordnung möge zwar nicht plötzlich ver schwinden, aber baldigst dem festen Ladenpreise das Feld räumen, so hoffe ich, gegen den Vorwurf geschützt zu sein, daß ich die Vorzüge einer elastischen Handhabung der Zuschläge ver kenne, oder daß ich in schwankender Zeit schwankend gesinnt sei. Das Festhalten an einer Maßnahme, die von mir immer nur als bloßer Notbehelf gedacht war, erscheint mir jedenfalls ge fährlicher, als eine Rückkehr zu dem Wege, auf den uns zahl reiche mächtige Gegner eines Weiterbestehens unserer Notstands ordnung weisen. Ich nenne nur: l. die Forderung der Autoren; 2. den Wunsch der Konsumenten; 3. das Verlagsgesetz und unsere eigenen Satzungen und Ordnungen; 4. die Schwierigkeit, die für die Nichtinnehaltung der Zuschläge jeweils maßgeblichen Motive zweifelsfrei zu erkennen und die Jnnchaltung restlos durchzu- fllhren, wenn der Produzent selbst mit dem Wegfall des Klein handelszuschlags syinpathiflert. Gerade dem soliden Sortimentsbuchhändler erwächst hier eine riesengroße Gefahr, da immer -der billige Mann« im Trüben zu fischen weiß und von dem in seiner Kaufkraft dauernd schwächer werdenden Publikum mehr als je unterstützt wird. Der Schutz des Sortiments gegen eine solche Gefahr ist jedenfalls ein Ziel, das materieller Opfer wert ist. Denn der ausreichende oder auskömmliche« Bruttogewinn ist immer nur unter Zu grundelegung einer -auskömmlichen» Umsatzziffer erreichbar und alle prozentuale Höhe des Bruttogewinnes ein bloßes Phantom, wenn die Summe, von der er sich berechnet, immer mehr zusam- menschrumpft. Städtische Büchvrhallen zu Leipzig. Bücher Verzeichnis Nr. 4 : Technik, Handwerk, Ge werbe. 2. Auflage. Kl. 6". 170 S. Leipzig(-Gautzsch) 1920, Felix Dietrich Verlag. Ladenpreis: 10.—. Wiederholt schon nahmen »vir Gelegenheit, die Kataloge der Leip ziger Städtischen Bücherhallen zu besprechen und ihrer Zweckmäßig keit und vortrefflichen Bearbeitung Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Wie die Kataloge der Buchhändler, die vorzugsweise werbenden Zwecken dienen, die Erschließung irgend eines Teilgebietes deS Bücher marktes zum Ziele haben, das ohne sie gewissermaßen ein festliegender, unbeweglicher Block bleiben würde, so wird der Katalog einer Volks bücherei neben seiner organisatorischen Bedeutung immer auch ein Werbemittel für die gute Sache sein. Man könnte der Meinung sein, daß eine Vereinigung beider Zwecke undenkbar märe, daß unter Um ständen bureaukratische Forderungen wichtiger als werbende Absichten erscheinen könnten. Daß sich die Erfüllung beider Forderungen recht gut vereinigen läßt, dafür erbringt der vorliegende Katalog einen überzeugenden Beweis. Zunächst haben wir eine vollständig klare und übersichtliche, vom Allgemeinen ans das Spezielle übergehende Stoff gliederung vor uns. »Technische Plaudereien, Bastel- und Anrege bücher«, »Allgemeine Berufskunde des Technikers und Gewerbetrei benden, Gesamtdarstellungen, Verschiedenes«, »Mechanische und chemi sche Technologie. Die einzelnen Handwerke und Gewerbe«, diese drei Abteilungen sind vorangcstellt, während sich die speziellen Gruppen Papier- und Buchindustrie, Photographie, Bautechnik und Bauwesen, .Bauingenieurwesen, Maschinenkunde, Elektrotechnik, Fahrzeuge und Verkehrsmittel und Luftschiffahrt anschließen. Die Anordnung der Titel innerhalb dieser Gruppen geschieht nicht im Alphabet, sondern die in der Materie zusammengehörenden Werke sind nebeneinanderge stellt. Die Titelangabe erfolgt bibliographisch ausführlich mit An führung von Erscheinungsjahr und Seitenzahl. Kurze und zweck mäßige Erklärungen sind in kleinerer Schrift beigefügt. An sehr vielen Stellen befinden sich Hinweise auf Werke, die ihrem Haupt inhalte nach in einer anderen Abteilung verzeichnet stehen. Ein Ver fasser- und Sachregister ist beigefügt. Der Bearbeiter dieser zweiten Auflage ist der Fachberater für Naturwissenschaften und Technik bei den Leipziger Städtischen Bücherhallen, Herr Or. W. Hall bau er. Sein Name verdient auch deshalb genannt zu werden, weil die Aus wahl der Bücher, wie sie aus dem Katalog zu erkennen ist. mit außer ordentlicher Sachkenntnis getroffen worden ist. Hier ist Pionierarbeit auf dem Gebiete der Erschließung des Büchermarktes geleistet worden, deren Nutzbarmachung sich das Sortiment nicht entgehen lassen sollte. Diese Kataloge gehören in jede Gcschäftsbibliothek und werden vor treffliche Dienste leisten, wenn es sich um Neueinrichtung von großen öffentlichen oder auch nur kleinen privaten Büchereien technischer, hand werklicher und gewerblicher Art handelt. Wie bei den früheren Kata logen macht auch die äußere Ausstattung (sie sind bei August Pries in Leipzig gedruckt) ihrem Ursprungsorte Ehre. Kurt Locke. Kleine Mitteilungen. Eintragung in die Warenzeichenrolle. — Das nebenstehende Warenzeichen „Handgebnndener Haessel-Band" der Firma H. Haessel, Verlag in Leipzig, ist unter Klasse 28. laufende Nr. 259 630 (Akten zeichen 8 41512) am 31. Januar 1921 für Bücher. Broschüren und Zeitschriften in die Rolle der geschützten Zeichen des Reichs- Die Einfuhrbeschränkungen in der Schweiz. Der Nationalrat hat in namentlicher Abstimmung mit 87 gegen 67 Stimmen die Voll macht für den Bunöesrat zum Erlaß von Einfuhrbeschränkungen be willigt. Jede erteilte Erlaubnis soll in dem offiziellen Bundcsorgan und in dem amtlichen Hailöelsblatt veröffentlicht werden. Auf Über tretungen der Einfuhrbeschränkungen stehen Strafen bis zu 10 NNO Franken und einem Jahre Gefängnis. Auf Antrag eines Genfer Ab geordneten wurde beschlossen, daß die Vollmacht am 31 Dezember d. I erlischt. 166 Bände Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Von den »Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen« ist kürzlich der hundertste Band ausgegcben worden. Das Reichsgericht be gann bekanntlich seine Wirksamkeit am 1. Oktober 1876. In der Vos- fischen Zeitung« wird in einem Artikel darauf hingewiesen, welche Un summe von geistiger Arbeit, von juristischem Scharfsinn, von Durch dringung des vielgestaltigen Stoffes in diesen hundert Bänden .'.uiani- 262
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