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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1927
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- 1927-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1927
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76 42, 19. Februar 1927. Redaktioneller Teil. nun als zutreffend erscheinen oder nicht, interessant und wichtig für die Praxis ist sie jedenfalls, sodaß einige Sätze der Gründe, die das Urteil anführt, hier mitgcteilt seien: »Jede Arbeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus- geht, ist eine .Mehrarbeit'. Ausdrücklich bezeichnet wird sie als solche in den KH 1 und 3. Alle Arbeit aber, sowohl die regel mäßige wie die im Rahmen der VO. vorgesehene Mehrarbeit, ist Inhalt und Gegenstand der Arbeitsleistungspflicht. Den Gegen satz zu dieser pflichtgebundenen Arbeit bildet dann die Mehrarbeit, die darüber hinaus geleistet wird, und diese ist, im Gegensatz zu der pflichtgebundenen, immer eine freiwillige. Aus welchen Grün den cs zu einer solchen freiwilligen Mehrarbeit kommt, ob sie aus eigenem Entschlüsse des Arbeitnehmers beruht, ob der Arbeitgeber sic angeregt hat, ist dafür ohne Belang, daß sie eine freiwillige ist im Sinne des Abs. 3». . . . . . . »Es muß als ausgeschlossen gelten, daß es zulässig wäre, eine Arbeitsleistungspflicht über den so bestimmten Rahmen hin aus zu begründen. Eine solche Mehrarbeit kann vielmehr nur freiwillig, das ist außerhalb der Arbeitspflicht, geleistet werden; der Arbeitgeber kann sie sich nicht ausbcdingen, kann sie nicht fordern, kann sie nur dulden oder annehmen. Dabei bedeutet nach dem Sprachgebrauch das »Dulden« ein bloßes Geschehen- lassen; es wird in den ohne Zweifel möglichen, wenn auch wohl nicht häufigen Fällen vorliegen, wo der Arbeitgeber keinen eigenen Vorteil davon hat, ob der Arbeitnehmer eine gewisse Arbeit unter Überschreitung der regelmäßigen oder der zulässigerweise erhöhten Arbeitszeit — überhaupt oder gerade im fraglichen Zeitpunkt — leistet. Von .Annahme' einer Mehrarbeit aber wird dann zu sprechen sein, wenn auch der Arbeitgeber Nutzen aus der Mehr arbeit zieht. Die .freiwillige Mehrarbeit' darf der Arbeitgeber auch bewirken; für die Duldung oder Annahme solcher Mehrarbeit ist er also nicht einfach deshalb strafbar, weil ihre Leistung auf seine Anregung geschieht oder wenn er eine reichliche Entlohnung für die Überstunden angebotcn hat. Aber er darf die Mehrarbeit nicht erwirken durch Ausbeutung der Notlage des Arbeit nehmers«. . . . . . . »Die so geleistete Mehrarbeit darf nun aber nicht einer Notlage des Arbeitnehmers entspringen, und eine solche kann schon darin liegen, daß der Arbeitnehmer Grund zur Befürchtung hat, die Arbeitsstelle, die er zurzeit innehat, zu verlieren, sodaß er sich nur unter dem Druck dieser ernsten und naheliegenden wirt schaftlichen Sorge dazu versteht, die Mehrarbeit zu leisten. Der Arbeitgeber aber, der diese Zwangslage kennt und gleichwohl die unter ihrem Druck geleistete Mehrarbeit geschehen läßt oder an nimmt, beutet die Notlage aus, und zwar nicht nur dann, wenn >er selbst aus der Mehrarbeit irgendwelchen Nutzen zieht, sei es, daß er für die Einstellung anderer Arbeiter mehr aufwcndcn müßte oder auch nur die Aufsuchung und Einstellung von Hilfskräften für ihn unbequem wäre, sondern schon dann, wenn er sich bewußt ist, von den Arbeitnehmern die Mehrarbeit zu erreichen, die diese widerwillig leisten und ohne ihre Furcht vor dem Verlust der Arbeitsgelegenheit selbst gegen eine reichliche Entlohnung der Überstunden nicht leisten möchten. Nur eine solche Auffassung der Begriffe von Notlage und Ausbeutung wird dem dargelegten Sinn der VO. gerecht«. So kann also eine äußerlich freiwillige, innerlich unfreiwillige Mehrarbeit, wenn die Auffassung des Reichsgerichts so zu ver stehen ist, zur Bestrafung fuhren. Die ältesten Druckwerke Italiens. Von Erich von Nath, Bonn. Während noch im ersten Jahrzehnt des zwanzigsten Jahrhunderts immer wieder glückliche Funde von Bruchstücken aus den ältesten Zeiten des Buchdrucks den Forscher vor neue Probleme stellten, hat man neuerdings von irgendwie epochemachenden Ereignissen dieser Art nichts mehr vernommen. Es hatte den Anschein, als sei diese Quelle endgültig versiegt und es bliebe dem Forscher nur noch die Aufgabe, den Bestand an Drnckdenkmälcrn immer wieder durchzu mustern, ob nicht durch andere Gruppierung oder Fragestellung dem spröden Stoff doch noch neue Lösungen abzuringen seien. Bei dieser Lage der Dinge ist jedes neue Fundstück doppelt zu begrüßen, besonders 204 wenn es der Forschung so weite Perspektiven eröffnet wie die ita lienischen Fragmente vom Leiden Christi, die Konrad Haebler aus den Schätzen des Antiquariats Jacques Nosenthal gehoben hat*). Tritt der Fall ein, daß zu vorhandenen Bruchstücken Gutenbcrg- scher Donate sich ein neues gesellt, oder daß ein Einblattkalendcr Zeningers mit dem Druckort Venedig auftaucht, dann wird unsere Kenntnis einer bestimmten Schaffensepoche der betreffenden Meister zwar bereichert, aber wesentlich neue Gesichtspunkte werden aus der artigen Funden nur äußerst selten gewonnen. Anders hier; über die Anfänge des Buchdrucks in Italien besteht kaum mehr ein Zweifel; von Subiaco aus hat sich die neue Kunst in Italien ausgebreitet, die Hypothese, daß Sweinheim und Pannartz, die Erstdrucker von Nom, diese Rolle auch vorher in Subiaco gespielt haben, ist allseitig ange nommen, man könnte höchstens hoffen, daß der so spurlos verschwun dene Donat aus Subiaco doch noch einmal ans Licht treten würde. Um so überraschender muß da für jeden, der auf diesem Gebiet arbeitet, die These Haeblers wirken: »Ich halte sie (die italienische Ausgabe des Leidens Christi) für älter als die Drucke von Subiaco und bin überzeugt, daß sie nicht nur das älteste bis jetzt zum Vorschein ge kommene Druckwerk in italienischer Sprache, sondern auch das älteste auf italienischem Boden entstandene Druckwerk vorstellt«. Wenn Haebler mit dieser Behauptung rechtbehalten würde, müßten wir also gründlich umlernen; Subiaco würde seinen historischen Rang als Ausgangspunkt des italienischen Buchdrucks, Sweinheim und Pannartz ihren Ruhm als Erstdrucker Italiens verlieren. Bevor ich mit der Prüfung der Argumente Haeblers beginne, ist eine kurze Beschreibung der Fragmente des Leidens Christi angezeigt. Das Fragment besteht aus sechs doppelseitig mit fünfzehn Zeilen Text in italienischer Sprache bedruckten Blättern und einem nur ein seitig mit einem Metallschnitt (Schrotschnitt) bedruckten siebenten Blatt. Von vier weiteren Blättern sind nur kleine Fragmente er halten, die aber erkennen lassen, daß auch diese Blätter mit Metall schnitten, und zwar auf beiden Seiten ausgestattet waren. Die Druck type der Fragmente ließ sich einem bekannten Drucker nicht zuschreiben, der Text aber, der auf jeder Seite ein in sich abgeschlossenes Gebet enthält, legte Haebler den Zusammenhang mit zwei erstmalig von F. L. Stoeger publizierten Druckdcnkmälern der Münchener Staats bibliothek nahe. Diese Drucke, »die sieben Freuden Mariä« und »die Leiden Christi«, weisen nämlich auch Gebete auf, denen Metallschnitte als Illustrationen beigegeben sind; sie schienen also sowohl textlich als auch bildlich in irgendeinem Zusammenhang mit dem italienischen Fragment zu stehen. (Vergl. auch die Abbildungen bei »Muthcr, Buch illustration«, Tafel 1, und die neue Arbeit von Schreiber »Die Meister der Metallschneidekunst. Straßburg, Heitz 1026, S. 18 f., aus der ebeuso wie aus dem »Manuel« zu ersehen ist, daß auch die Bild- bcigaben der »Sieben Freuden Mariä« Metallschnitte sind.) Die Art dieses Zusammenhangs nach allen Richtungen hin aufzuklären, war somit die Aufgabe, die Haebler oblag, und er hat sie in mustergültiger Weise gelöst. Da die Metallschnitte keineswegs nur in Verbindung mit gedrucktem Text, sondern auch als einseitig bedruckte Einzelblätter abgezogen worden sind, waren auch diese unter Zugrundelegung von Schreibers Manuel bei der Untersuchung mit heranzuziehcn, die da durch eine breitere Basis gewann. Das Resultat ist folgendes: Der italienische Text der Gebete stellt sich als eine Art freier Übersetzung der deutschen Gebete dar; die Metallschnitte sind von den gleichen Platten abgezogen, doch muß der Druck des Münchener Exemplars, wie der Plattenzustand erweist, früher erfolgt sein als der des italie nischen Fragments, und dieses kann nur sechzehn, nicht achtzehn Schnitte enthalten haben, wie das Münchener. Wer ist der Drucker des Münchener Textes? Schon Stoeger hatte erkannt, daß die Typen des Leidens Christi eine Verwandtschaft be sitzen mit den Typen, die Albrccht Pfister in seinen Bambcrger Drucken benutzt hat, und Muther und andere haben daraufhin die Münchener Drucke Pfister zugeschrieben. Durch Zedlers Publikation sind wir jetzt über die Bambcrger Pfisterdrucke sehr genau unterrichtet, und Haebler war daher in der Lage, ohne Mühe festzustellen, daß bei all gemeiner Verwandtschaft die Drucke des Leidens Christi, von denen außer dem Münchener Exemplar verschiedene Fragmente in London, Dresden und anderen Plätzen aufbewahrt werden, im einzelnen be^ trächtlichc Abweichungen ausweisen und von Pfister nicht hcrrühren können. Dafür gelang ihm aber der Nachweis eines anderen, bisher ganz unbekannten Zusammenhangs. Im Gesamtkatalog der Wiegen drucke findet man im zweiten Baude unter Nr. 1287 die Beschreibung eines Almanachs für Wien aus das Jahr 1462, dessen Drucker un- lAüneüon: ckaeques ko86ntka1 1927. 39 8., 8 l'ak. 8" (keitrüge rue ^olgs l/ IM. 10.—.
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