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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1926
- Strukturtyp
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- 1926-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1926
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X- 148, 29, Juni 1926. Redaktioneller Teil. nis zum Drucken erhallen hatte. Der Rat drohte ihm daraus mit einer Geldstrafe von 500 Reichstalern und dem Verlust seiner Druckwerkzeuge. Varrentrapp verfaßte daraus eine Gegenschrift, in der er geschichtlich nachzuweisen versuchte, daß die Buchhändler und Verleger ein hergebrachtes mnd selbst in der Buchdruckerord nung gegründetes Recht zur Errichtung eigener Druckereien hätten und die Lohndruckercien, wie er verächtlich die Betriebe seiner Gegner nannte, erst später entstanden seien. Diese Anschauungen waren falsch, die Buchhändler durften keine Druckerei führen, es sei denn, daß sie aus Buchdruckereien hcrvorgegangcn waren, wie es in Frankfurt am Main bei den Andreae und Brönner der Fall war. Auch politische Ereignisse waren die Veranlassung, daß die Blätter verboten wurden. Sie zeichneten sich durch großen Frei mut aus, und ganz besonders geschickte Redakteure sorgten dafür, daß die Blätter stets auf der Höhe blieben. Besonders der »Lvant Loureur- hatte zahlreiche Abnehmer in Frankreich, Rußland und England und wurde in Venedig regel mäßig nachgedruckt. Wegen einer falschen Nachricht aus Wien wurde der -Lvaut conreur« zwar 1734 verboten, das Verbot blieb aber wirkungslos. Die Frankfurter Berichte waren ursprünglich dazu bestimmt, den Interessen des Kaisers Karl VII., dessen eifriger Parteigänger der Frankfurter Verleger war, zu dienen. Auch dieses Blatt wurde 1752 aus politischen Gründen verboten und ist dann nicht wieder erschienen. Im Frühjahr 1752 hatten diese Berichte eine Notiz aus Hamburg gebracht, daß in Rußland eine Verschwörung gegen die Kaiserin Elisabeth entdeckt worden sei, daß sie darauf abdanken und sich in ein Kloster zurückziehen wolle. Diese Nachricht rief am -befreundeten Wiener Hofe große Verstimmung hervor und es gelang dem gerade in Wien sich aufhaltcnden russi schen Minister Grafen Bcstuschesf, beim Kaiser zu erreichen, daß der Kaiser durch den Frankfurter Bücherkommissar von Scheben die Privilegien für beide Varrentrappsche Zeitungen aufheben und das weitere Erscheinen derselben verhindern ließ. Dem Frank furter Oberpostamt wurde aufs strengste verboten, die Barren- trappschcn Zeitungen zur Versendung anzunehmen, und daher blieb Varrentrapp nichts weiter übrig, als auf den Druck seiner Blätter zu verzichten. Einen bedenklichen Namen erwarb sich Varrentrapp als Nach drucker, zuerst in Gemeinschaft mit seinen Verwandten Weidmann und Gleditsch in Leipzig. Er wurde dadurch in zahlreiche Pro zesse verwickelt. Mit Weidmann arbeitete Varrentrapp Hand in Hand. In dem preußischen Halle hatten sic eine Niederlage nach gedruckter oder preßpolizeilich anstößiger Werke, von wo sie bei dringender Gefahr weitergesandt wurden. Andere Werke ließen sie in Basel oder Straßburg drucken, damit sie der Beschlagnahme entgingen. Die wiederholt gegen ihn verhängten Konfiskationen von Drucken und selbst ein mehrmonatiger Hausarrest scheinen auf ihn keinen Eindruck gemacht zu haben. Die damaligen Ver leger waren an derartige Zufälligkeiten gewöhnt, und ihrem An sehen tat es keinen Abbruch. Von den Nachdruckunternehmungen seien nur einige hier aufgesührt: Gundlings Diskurs über den westfälischen Friedensschluß war von zwei Studenten nachgeschrie ben worden, der eine hatte seine Nachschrift bei Wolfgang Ludwig Spring in Halle in der Druckerei des Waisenhauses, der andere bei Varrentrapp ohne Gundlings Wissen zum Druck gegeben. Varrentrapp wurde durch den Bücherkommifsar der Verkauf seines Buches verboten, und sein Verlag sollte versiegelt (absigniert) wer den. Um diesem Unheil zu begegnen, appellierte Varrentrapp an den Kaiser. Der Bücherkommifsar wollte aber trotzdem die Ver siegelung vornehmen, um so mehr, da Varrentrapp trotz des Ver bots die sogenannte Wertheimer Bibel verkauft habe, die nach An sicht des Kommissars voll von falschen und verführerischen Lehren sei. Varrentrapp widersprach dieser Anschauung und schickte an den Frankfurter Rat eine -solche Bibel, damit derselbe sich über zeuge, daß nichts Unrechtes darin stehe, der Bücherkommifsar hätte nur das Bestreben, den Frankfurter Buchhandel ganz zugrunde zu richten, die gesamten Frankfurter Buchhändler hätten deshalb be schlossen, sich direkt beim Kaiser zu beschweren. Das ganze Manöver nützte ihm jedoch nichts, seine Appellation an den Kaiser wurde verworfen und die Exemplare von Gundlings Schrift und der Wertheimer Bibel bei ihm beschlagnahmt. 818 Kaum war dieser Prozeß erledigt, so gab es einen neuen. Varrentrapp hatte nämlich das Werk von de la Hode, Geschichte Lud wigs XIV. in lateinischer Sprache, das bei van Düren im Haag verlegt war, nachgedruckt, in besserer Ausstattung und zu billige rem Preis erscheinen lassen und dafür sich ein kaiserliches Privileg für Deutschland erwirkt. Als aber van Düren nach Verkauf seiner Ausgabe das Werk nochmals druckte, wurde Varrentrapp der Nach druck dieser neuen Ausgabe und der Verkauf untersagt. Varren trapp wußte aber Rat, er verband sich zum Druck des Werkes mit Christ in Bafel, der der Zensur nicht unterstand, und entzog sich dadurch der Beschlagnahme des Buches. So reiht sich Nachdruckvergehen an Nachdruckvergehen, und es wäre fesselnd, zur Beleuchtung der Sachlage die verschiedensten Fälle näher zu erörtern, wenn ich mich mit der Person des alten Varrentrapp allein zu beschäftigen hätte. Interessant wäre es ohne Zweifel, einen Einblick in die Werkstatt eines der größten Nach drucker des 18. Jahrhunderts zu tun. Anfänglich wurde die Ge schichte vielfach in Gemeinschaft mit Moritz Weidmann gemacht. So veranstalteten die beiden 1731 einen Nachdruck von Heineccius, Ulsmsnta juris civilis, ein Buch, das bei der Firma Jansson van Waesberge in Amsterdam mit einem sächsischen Privileg 1731 er schienen war. Der Nachdruck von Varrentrapp und Weidmann wurde unter der Firma Stein in Straßburg hergestellt und zur Herbstmesse 1731 auf den Markt gebracht. Auf der Messe wurde zwar bei Varrentrapp und Weidmann eine größere Anzahl von Exemplaren beschlagnahmt, einer weiteren Strafe entgingen sie aber, da durch eine Nachlässigkeit der Bücherkommission ihnen eine wichtige Verfügung nicht mitgeteilt worden war. Ein Nachdrucksall war es auch, der das Ausscheiden von Varrentrapp aus der Verbindung mit den Weidmannschen Erben zur Folge hatte. Weidmann hatte 1735 mit Johann Gottfried Conradi in Frankfurt an der Oder das Abkommen getroffen, mit ihm gemeinschaftlich von den Conradi gehörenden »lloxxl! OowmsntLtionos a<1 Instltutiones« eine Neuauflage zu -drucken. Aber nach Vertrieb derselben hatte Weidmann hinter Conradis Rücken nicht allein noch eine weitere Auflage unter der allen Jahreszahl gedruckt, sondern sich ein kaiserliches Privilegium unter seinem Namen auszuwirken gewußt, das ihm 1742 verliehen worden war. Zwar hatte Weidmann, von Conradi darüber zur Rede gestellt, diesem hinlängliche Genugtuung versprochen, war aber durch seinen plötzlichen Tod an der Ausführung des Ver sprechens gehindert worden. Varrentrapp war der Witwe und der Tochter Weidmanns als geschäftlicher Berater zugeieilt wor den. Varrentrapp schloß mit Conradi einen Vertrag im Jahre 1744, in dem er Conradi 50 Exemplare lieferte und sein Verlags recht anerkannte; daneben aber schloß er, trotzdem die Weidmann schen Erben noch einen großen Teil der Verlagsvorräte und das 1742 erworbene Privilegium besaßen, mit Conradi einen Ver gleich, indem er das alle Privilegium des Conradi für sich selbst erwarb und sofort eine Neuauflage druckte. Dieses Vorgehen zeigt so recht die Eigennützigkeit -des Frankfurter Buchhändlers, der den Vertrauensposten so zu Ungunsten und zum Schaden seiner Pflegebefohlenen benutzte. Es gab einen bösen Auftritt, Varren trapp mußte das Amt niederlegen, an seine Stelle trat Reich, der ihn aus Leipzig verwies und als Geschäftsführer der Weidmann schen Besitzer bei der kaiserlichen Bücherkommission gegen Varren trapp Klage erhob. Varrentrapps finanzielle Lage war dadurch anfänglich eine sehr kritische, durch Prozesse mit seiner Schwieger mutter und seinem Schwager gelang es ihm, einige Taufend Gul den von dem väterlichen Erbe seiner Frau zu erhallen, die er in das Geschäft steckte. Ebenso erhielt er zur gleichen Zeit als Uni versalerbe der letzten Freiin Schelm von Bergen aus der Berkels- heimer Linie deren Güter und ansehnliches Kapital. Wichtig für die Geschichte des Buchhandels wurde Varren trapps Eintreten für den Hanauer Bücher-Umschlag. War der Plan auch bald nach Einrichtung zum Eingehen verurteilt, so ist er doch ein Charakteristikum der Zeit. Die Messe dort war nämlich eine vom Erbprinzen zu Hessen-Cassel, regierenden Grafen von Hanau, 1775 privilegierte Nachdruckermesse. In dem Katalog dieses Hanauer Bücher-Umschlags, der von Varrentrapp bearbeitet war, heißt es zwar in der Einleitung, daß man nur gerechte, das heißt privi-
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