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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1926
- Strukturtyp
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- 1926-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1926
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- Deutsch
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148,29. Juni 1926. Sprechfaul. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel mit 8 Mark ausgezeichnet sin- und Kunden dasselbe Buch für 5.50 Mk. erhalten? Glaubt Herr vr. Schröder wirklich, daß sich solch ein Ge baren nicht rundspricht? Wohl die meisten Verleger gehören heute den verschiedensten Vereinen an, und wenn sie alle anfangen würden, mit solchen Mitteln zu arbeiten, so wäre es besser, der Börsenvere-in löste sich auf, weil dann Treu und Glauben ganz aus seinen Reihen gewichen wäre. Bekanntwerden und Nachfrage ist nicht erfolgt, im Gegenteil, die Bücher sind bei uns zurückgezogen; wir wollen uns nicht der Gefahr aussetzen, unehrlich zu erscheinen (zu hohe Preise zu fordern). 10. Herr I)r. Schröder mag sich die Auktionskataloge ansehen und nur die Schätzungswerte der Luxusausgaben betrachten, dann wird er sich die Antwort auf seine Frage selbst geben können. 11. Ist nicht zu beantworten, da man den Sachverhalt nicht kennt. 12. Wir haben es nicht dem Verlag erschwert, sondern der Ver leger hat es durch sein Benehmen dem Sortiment unmöglich gemacht, ein Werk auszustellen, welches der Verleger selber durch sein Sonder angebot für einen solchen Preis unverkäuflich macht. Entweder ist bas Werk 8 Mark wert, dann soll der Verleger auch den Preis inne halten, oder das Werk ist zu teuer kalkuliert, dann muß der Verleger den Preis hcruntersetzen. 13. Wir würden uns unter allen Umständen an die Bestimmungen halten, denn wenn ich (der Verlag) von dem einen Teil verlange, daß er den von mir festgesetzten Preis innehält, und weiß, daß der andere Teil sich strafbar macht, wenn er dies nicht tut, so gibt es keinen Grund, selber zu unterbieten, solange man nicht weiß, was der andere Teil (das Sortiment) tun wird. Ein Verleger muß eine kurze Zeit äbwarten, ob nach Einsichtnahme in das Werk das Sortiment sich verwenden wird oder nicht. 14. Die Größe des »Verbrechens« muß jeder mit seinem eigenen Gewissen abmachen. Sitte und Recht haben sich leider seit 1914 ge wandelt, und auch die Ansichten darüber. Wir »wittern« nichts, sondern halten uns an die nackten Tatsachen. 15. Erübrigt sich für uns, solange dies Unterangebot bestehen bleibt. 16. Wir glauben, daß Herr vr. Junk sich entschieden dagegen wehren wird, daß Herr Dr. Schröder sich auf seinen Artikel beruft. Wir unterstreichen das Wort Nousseaus: »Es ist schwer, anständig zu sein, wenn man kein Geld hat«, aber wir sagen weiter: Es ist, wenn ein Verleger ein Buch neu herausgibt und er tut es unter diesen er schwerenden Umständen, richtiger, das Sortiment ganz auszuschließen und nur direkt zu arbeiten, als das Sortiment oder einen Teil des selben zu veranlassen, die Bücher auszustellen, Prospekte zu versenden und so Arbeit aus sich zu nehmen, die ihm zuletzt nur Schaden bringen muß, weil das Publikum auf die zweierlei Preise aufmerksam gemacht wird und das Sortiment als Ubervorteiler ansieht. 17. Ist mit Frage 15 erledigt. Ortsverein Bremer Buchhändler. W. Hermann. E. Spiegel. Preisunterbietung und Subskriptionspreise. Erwiderung auf den Angriff in Nr. 136 d. Bbl. Die Herrn Hofbuchhändler Schenck (i. Fa. R. v. Deckers Verlag in Berlin) in meiner Entgegnung in Nr. 95 erteilte Abfuhr hat dem Herrn offenbar schlaflose Nächte bereitet, denn 1^ Monate hat er ge braucht, den Beweis zu erbringen, daß — er sich noch mehr bla mieren könne. Ich kann ihm das Zeugnis ausstellen, daß ihm dies in seiner letzten Entgegnung in Nr. 136 restlos und vollkommen ge lungen ist. Der ganze Teil seiner Darlegung basiert nämlich auf der un wahren Behauptung, daß in Nr. 282 vom 3. Dezember 1925 eine Vor anzeige seines Werkes enthalten sei. Nun wird mir aber die ver- ehrliche Redaktion, die diesen Unsinn zufällig nicht nachgeprüft hat (was man ja schließlich von ihr nicht verlangen kann), frcundlichst be stätigen, daß in besagter Nummer nur eine Anzeige des »Termin kalenders« der Firma enthalten ist, nichts aber vom »Staatshandbuch«, um das cs sich doch hier allein handelt! Alle auf dieser falschen Behauptung aufgebauten Ausführungen fallen somit schon in sich selbst zusammen, ohne daß ich die Fadenscheinigkeit seiner sonstigen Beweis führung noch näher zu beleuchten brauche. Ferner hatte ich gesagt, cs sei noch nicht der Beweis erbracht, daß die Firma beim vorigen Jahrgang das Sortiment genügend vom Erscheinen des Werkes unterrichtet hätte. Ich hatte selbst keine Ver anlassung, zwei Jahrgänge des Börsenblattes durchzusehen, um das festzustellcn, und beim Briefwechsel mit dem v. Decker'schcn Vertag wurde nicht angegeben, daH die Anzeige im Dezember 1924 erschienen ist. Er hat auch in seiner ersten Entgegnung kein Wort davon gesagt. Ich habe die Anzeige jedenfalls übersehen oder doch nicht im Gedächtnis behalten, interessiere mich auch herzlich wenig für den Verlag des Herrn Schenck, da ich mich persönlich um die Sortimentsabteilung meiner Firma nur wenig kümmern kann und genügend mit meinem Verlag zu tun habe. Ob man nun eine einmalige Börsenblattanzeige im Weih nachtsmonat und den Druck von 16 000 Prospekten, die dem Sorti ment zugegangen sein »sollen«, als ausreichende Propaganda betrachten kann, deren Nichterfolg ein »Versagen des Sortiments« als berechtigt annehmen läßt, scheint mir doch sehr Auffassungssache zu sein! Seine Aufforderung zur Bestellung von Prospekten am Schluß der wort reichen Ankündigung, die wenigstens noch nicht der Unsitte der Preis unterbietung des Sortiments huldigte, war z. B. leicht zu übersehen. Ich will hier nicht in Zweifel ziehen, daß die 16 000 Prospekte wirklich zum Versand kamen, trotzdem nach »e i n e r« Anzeige im Bbl. nach meinen Erfahrungen niemals soviel Prospekte angefordert werden. Von einem allgemeinen Versand an das Sortiment sagt er aber nichts. Im übrigen ist das ja auch eine ganz nebensächliche Sache, die für die Verletzung des § 13 der Verkaufsordnung im Jahre 1926, die ich dem Verlag vorwarf und noch heute vorwerfe, gar nicht in Betracht kommt! Es ist ein Nebengleis, worauf Herr Schenck die Sache von Anfang an zu schieben suchte, um von der Hauptsache abzulenken; das gesamte Sortiment wird überhaupt nicht allein durch eine Bbl.-Anzeige erreicht, wie jeder Buchhändler weiß! Und nun die vollständig neben sächliche Bemerkung wegen des Kommissionsverlags, die einen un lauteren Wettbewerb darstellen soll! (Wer lacht da!) Wenn ich per sönlich das Verhältnis des Herrn Schenck zur Behörde, die die Sub skription zu Preisen unter dem Buchhändler-Nettopreis zu veran stalten das Recht hat, »eigentlich« nur als Kommissionsverlag be trachte, so werden mir die meisten der Herren Kollegen wohl bei pflichten. In dem Worte »eigentlich« liegt es doch, daß es sich hier um meine »persönliche« Auffassung von dem Verlagsverhältnis handelt, das in solcher Weise von der Behörde abhängig ist. Ich habe nicht behauptet, d a ß es Kommissionsverlag ist, denn der Ver leger hatte mir das Gegenteil versichert, nachdem ich seinen ersten Brief mißverstanden hatte. Für mich handelt es sich lediglich um die Auswirkung dieses »eigenartigen« Verlagsverhältnisses, nicht um den Namen. Wenn ein Verlag in seinem Vertriebe so eingeengt ist, daß er zivar die Kosten der Herstellung und des Vertriebs trägt, ihm aber das Risiko gewissermaßen durch die Behörde abgenommen wird, indem diese selbständig eine Subskription veranstaltet und den Ver leger verpflichtet, den Beziehern billiger als dem Buchhandel zu liefern*), dann betrachte ich diese Art des Verlags mehr als Kom missionsverlag, zumal da der v. Decker'sche Verlag auf Grund dieses Abkommens sich zur Ankündigung der stattgefundencn Subskription nach § 13 der V.-O. nicht für verpflichtet hält! Es ist also nur eine Wortklauberei, weiter nichts! Die übrigen Bemerkungen und den Ton seines ganzen Angriffs kann man parlamentarisch nicht mehr bewerten, und ich verzichte des halb darauf, Herrn Schenck zur Verantwortung zu ziehen, wie er es eigentlich verdient hätte. Georg Schmidt. Josef Simon Heinrich in Bensheim. (Zuletzt BI. 1SL5, Nr. L88.> Wie nns aus Verlegerkreisen mitgeteilt wird, betreibt oben genannter Heinrich sein Unwesen weiter fort. Obwohl entmündigt und unter Vormundschaft stehend, läßt sich H. fortgesetzt Bücher und Waren im Kommissionswege zusenden, die er verkauft und den Erlös dafür in Alkohol umsetzt. Es sei daher nochmals eindringlichst davor gewarnt, dem H. Bücher zu übersenden. Adressenqesuch. Wer kann uns die gegenwärtige Anschrift des Herrn (Missionar?) L. P. Hertz, letzte Adresse Huei Hsicn (China), angeben? Ein Einschreiben unter dieser Anschrift kam unbestellbar zurück. Mitteilung in die Kurfürst-Buchhandlung in Berlin erbeten. *) Derartige Abmachungen kommen z. B. häufig mit Druckereien vor, die dann auch als Verleger zeichnen, im Grunde aber nur bedingt als solche gelten können. . ch < <
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