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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.10.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1926-10-07
- Erscheinungsdatum
- 07.10.1926
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- Deutsch
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234, 7, Oktober 1926. Roba-ktioneller TÄl. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. bisher zwar ein Erfolg nicht in sicherer Aussicht steht, dagegen eine Beeinträchtigung einer an sich schwer kämpfenden Industrie mit Sicher heit eintreten muh. * Antwort. Schon jetzt taffen weite Volkskreise ihre Glückwünsche durch den Telegraphen übermitteln und kommen in diesem Falle als Verbraucher von Glückwunschkarten nicht in Betracht. Nach den zuletzt vorgenom menen Ermittelungen entfallen auf 100 aufgelieferte Telegramme ctiva 15 Glückwunschtelegramme. Aus den Kreisen der Telegramm aufgeber und -empfänger wird nun seit Jahren gewünscht, daß für diese Telegramme besondere Formblätter in besserer Ausstattung — wie bereits in vielen anderen Ländern — eingeführt werden, um sie als bleibende Erinnerung aufbewahren zu können. Selbst Luxus papierfabriken und Kunstdruckereien sind wegen der Einführung solcher Formblätter wiederholt hier vorstellig geworden. Den zahlreichen An regungen konnte die Deutsche Neichspost sich auf die Dauer nicht ver schließen. Ihre Auffassung, daß die Neuerung im größeren Nahmen noch nicht erprobt sei, trifft nicht zu. In Belgien, Dänemark, den Nieder landen, Norwegen, Schweden, Schweiz, Spanien und in den Vereinig ten Staaten von Nordamerika, in denen schon seit Jahren solche Glück wunschtelegramme zugelassen sind, hat die Neuerung großen Anklang gefunden und bereits zur Herausgabe einer ganzen Reihe von Kunst blättern geführt. Da die Niederlande, die nordischen Länder, Belgien und die Schweiz vom 1. November an dazu übergehen, die Tele gramme im Verkehr untereinander auszutauschen, kann der Zeitpunkt für die Einführung der Neuerung in Deutschland nicht mehr länger hinausgeschoben werden. Die Deutsche Neichspost wird ferner nicht umhin können, derartige Telegramme auch im Verkehr mit den ge nannten Ländern zuzulassen. Bei aller Würdigung der von Ihnen vorgetragenen Bedenken vermag ich nicht anzuerkennen, daß die Deutsche Neichspost durch künstlerische Ausstattung von Telegrammformblättern für gewisse Arten von Telegrammen der graphischen Industrie entgegentritt oder gar deren Aufgaben zu einem Teil auf sich übernimmt. Die Befürch tungen, daß durch die Neuerung eine Schädigung der graphischen Industrie eintreten wird, werden hier nicht geteilt. Es ist damit zu rechnen, daß nur ein Teil der sich schon jetzt für die Übermittlung von Glückwünschen des Telegraphen bedienenden Volkskreise von der Neue rung Gebrauch machen wird. Der Übrige Teil der Bevölkerung wird nach wie vor das gewöhnliche Glückwunschtelegramm oder wie bisher die mit der Post zu versendende Glückwunschkarte benutzen. Im übrigen entspricht die Neuerung nicht nur den Wünschen weiter Volkskreise, sondern wird auch zur Hebung der graphischen Industrie beitragen. Ihrem Wunsche, von der Einführung besonderer Formblätter für Glückwunschtelegramme abznsehen, kann ich leider nicht entsprechen. Koppe-Ball, Das Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 8. Mai 1926. 11. Ausl. Jndustrieverlag Spaeth L Linde, Berlin und Wien 1926. 403 S. Preis geh. 9.50 Mk., geb. 11.50 Mk. Die 11. Auflage dieses für die Praxis zugeschnittenen Kommentars stützt sich auf die Neufassung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. Mai 1926, sodaß die veralteten Abschnitte über die erhöhte Umsatzsteuer weg gefallen und dafür die Erläuterungen zu den wichtigsten Paragraphen des Gesetzes unter Berücksichtigung der ministeriellen Erlasse und der Judikatur auf den neuesten Stand gebracht worden sind. Auch die umfangreichen Ausführungsbestimmungen haben eine den prakti schen Gebrauch erleichternde Überarbeitung erfahren. Wenn es S. 257 heißt, daß zu den »Retouren« im Sinne des § 16 auch die im Kom missionsbuchhandel vom Sortimenter an den Verleger zurückgehenden Bücher gehören, so gilt dies nur für die Besteuerung nach Lieferungen und nicht nach Vereinnahmungen, der heute üblichen Art, da der Ver leger das Entgelt für das Kommissionsgut regelmäßig erst bei der endgültigen Abrechnung erhält. Rohde, Die neue preußische Gewerbesteuer 1925/26. Ergän- zunqsband. Jndustrieverlag Spaeth L Linde, Berlin u. Wien 1926. Preis geh. 1.80 Mk., geb. 2.50 Mk. Preußen hat im Gegensatz zu Bayern und Sachsen noch keine endgültige Gewerbesteuerregelung getroffen, sondern das Gesetz vom 23. März 1926 stellt abermals ein Provisorium dar, dessen Erläute rung sich der Verfasser in dem vorliegenden Ergänzungsband zur Aufgabe gestellt hat. Mit abgedruckt sind auch die umfangreichen Aus führungsbestimmungen nebst Ausführungsanweisung vom 15. April 1926. Von besonderem Interesse ist die anhangweise erfolgende Be handlung einiger aktueller Einzelfragen, von denen die Hinzurechnung der Schuldzinsen zum Ertrag seitens der Wirtschaft im Gegensatz zum Verfasser abgelehnt wird. Model, Nachtrag zum Steuersührer 1925 (Steuerführer 1926). Die wichtigsten Steuerbestimmungen von August 1925 bis Mai 1926. Verlag von Franz Wahlen, Berlin 1926. 61 S. Preis 2 Mk. Die Änderungen der Steuergesetzgebung seit dem vergangenen Jahre, insbesondere durch das sog. Steuermilderungsgesetz sowie die zahlreichen Ausführungsbestimmungen werden in dieser Ergänzung zu dem Modelschen Steuersührer von 1925 berücksichtigt. Hervorhebung verdienen namentlich die Abschnitte über die Einkommensteuer-Ver anlagung für 1925, die Vermögensteuer, die Jndustviebelastung und die Umsatzsteuer. Schaldach, Das gesamte Mahn- und Prozeßverfahren nun Postauftrage bis zum Offenbarungseide. Mit 140 Beispielen, Mustern und Tabellen. Jndustrieverlag Spaeth L Linde, Berlin n. Wien 1926. 251 S. Preis geh. 5.20 Mk., geb. 6.80 Mk. Die Eintreibung der Außenstände ist heute eine schwere Sorge für jeden Betrieb. Vielfach ist dabei gerichtliche Hilfe nicht zu entbehren. Wie diese in Anspruch genommen werden kann, lehrt das instruktive Buch Schaldachs dem Nichtjuristen. Das Buch zerfällt in zwei in sich abgeschlossene Abschnitte: eine Schilderung des Mahn- und Prozeß verfahrens einschließlich des Arrests, der Zwangsvollstreckung und des Konkursverfahrens unter Beantwortung einer Reihe materiell-recht licher Fragen, und einen praktischen Teil, in welchem die genannten Materien nur in Form von Beispielen, Mustern und Tabellen be handelt sind. Dieses überaus praktische Buch sollte in keiner Buch haltung fehlen. vr. K. N. Wie liest man den Nsndelsteil einer Isxesreilunx? Von Trust Tabu u. Trltr Xapütali. Neue Bearbeitung. Trank- kurtM., Tranlrkurter Loeletäts-vrucüerei 0. w. b. B., Ab teilung Buebverlag. 257 8. dür. 5.—. Das Buch ist der Dolmetscher des Handelsteils einer Tageszeitung. Tie Verfasser zeigen in ganz klarer Weise, wie man die einzelnen Börsenberichte und die Kurszettel lesen muß, um den Inhalt richtig zu verstehen. Die Einführungen in jede Rubrik des Handelsteils sind leicht faßlich üargestellt. Der Inhalt ist ein äußerst reichhaltiger und bringt nicht nur das, was der Titel verspricht, sondern darüber hinaus noch ausführliche Abschnitte, z. B. über die Formen von Unternehmungen, die Reparationen und die Wirtschaftsstatistik. Einzelne dieser Kapitel könnten wesentlich gekürzt werden. Dafür könnte das Fachwort-Register erweitert und in ein Register von Börsenausdrücken umgestaltet werden. Es läßt sich sicher ermög lichen, die Börsensachausdrücke durch ein paar Worte zu über setzen, die jedermann verständlich sind. Im allgemeinen kann man sagen, daß das Buch eine Notwendigkeit darstellt. Jedem vor wärtsstrebenden Kaufmann ist das Studium dieses Buches nur zu empfehlen. Es ist aber auch für alle diejenigen noch eine Fund grube, die da glauben, den Handclsteil einer Zeitung schon ganz genau verstehen zu können. kl. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Einrichtungen u. Veränderungen Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels. Abkürzungen: A — Mitglied des B.-V. u. eines anerkannten Vereins. — * Mitglied nur d. B.-V. — H Mitglied des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler. — — Fernsprecher. — TA.: --- Telegrammadresse. — V — Bankkonto. — 'd' — Postscheckkonto. — — Mitglied der BAG (Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler, e. G. m. b. H.. Leipzig.) — 1 — In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Hanbels- gerichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungstages der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. 27. Septbr. bis 2. Oktbr. 1920. Vorhergehende Liste 1926, Nr. 228. KA kademische Verlags- und V e r s a n d b u ch h a n d l u n g Emil Ha im L Co., Breslau, ging 15./IX. 1926 ohne Akt. u. Pass, an KGcorg Hirsch über, der ^Akademische Versandbuch handlung Emil Haim L Co. firmiert. Die Wiener Zweignieder lassung bleibt im bisherigen Besitze von Emil Haim, der sie unter der alten Firmierung weiterführt. sDir.s 1205
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