KS64 N-167, 21. Juli 1926. Fertige unb Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Soeben wurde versandt: Etappe Gent von Heinrich Wandt Zweites Hunderttausend. Stark veränderte Auflage. Dreifarbig, stark kartoniert M. 2.50 Trotzdem bereits woooo Exemplare dieses Luches verkauft worden sind, konnten bei der ersten Auslieferung der neuen Ausgabe einige tausend Exemplare versandt werden. Zuschriften aus allen Kreisen bewiesen dem Verlage, daß viele auf das Luch gewartet haben. Das Luch erregt durch seine Offenheit dasselbe Aufsehen wie die kürzlich erschienene Neuausgabe des „Eaiigula". Wir liefern mit 40 7°, Partie 44/40, ab zwanzig Exemplare mit 50 7° Auslieferung in Leipzig: Otto Klemm s Asls-Verlas, Berlin Lkw 8r, tVisingerufev 4 Carl HeymannsÄerlag zu Äerlin ZA 8 Sowohl—als auch Eine Auswahl aus dem Sprcchsaal des „Heliand" 1.-5. Tausend. Leinenband M. 4.— Dieses Buch stellt in seiner Art etwas vollkommen Neues dar. Alle religiösen Nöte des modernen Menschen haben hier in Frage und Antwort ihren Niederschlag gefunden. Ebenso persönlich, wie die Fragen gesollt wurden von Menschen jedes Geschlechts und Berufes ! aus allen Gegenden Deutschlands, werden sie hier beantwortet. Einen besseren Querschnitt durch die brennenden Fragen des religiösen Lebens wird man kaum finden. Alle, die bisher vergeblich in theologischen , Werken oder im Beichtstuhl eine Lösung ihrer St.-wierigkeiten ge- > sucht haben, werden in dem Buch von Kühne! einen ausgezeichneten Berater finden. Vom Reichtum der Seele Religiöse Betrachtungen 9.—15. Tausend. Lcinenband M. z.— G Ziele und Wege ^ Religiöse Betrachtungen >! r.—10. Tausend. Lcinenband M. z.— In neuer Auflage erscheint im Herbst: Von den Tagen Gottes Religiöse Betrachtungen im Anschluß an das Kirchenjahr Verlag Hermann Rauch / Wiesbaden Soeben wurde ausgegeben: Gesetz über Mieterschutz und Mieteinigungsämter vom l. Juli 1926 / RGBl I. S. 347 Textausgabe Preis 50 Pf. Partierabatt: l—lO Stück 407°, l 1—25 Stück 45°,L, 26 Stück und mehr 50°/o Mietcinigungsämter, Wohnungsämter bei den einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbänden, Hausbesitzer- und Mietervereinigungen, Anwälte und die Organe der Wohlfahrtspflege sind Interessenten für diese kleine Textausgabe, die die Gesetzesbestimmungen in der seit dem 1. Juli gültigen Fassung bringt. G