Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1926-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1926
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19261014
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192610148
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19261014
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1926
- Monat1926-10
- Tag1926-10-14
- Monat1926-10
- Jahr1926
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
R? 240, 14. Oktober 1026. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Sammlung der Raum des »Gesetzsammlungsamtes Berlin-- (in der Nähe des Ansganges zu Halle II gelegen). Es ist dies eine Retchsbchörde, die die Verlagsvcrtricbsgeschästc für die amtlichen Verösfentlichungsorgane des Reichs und Preußens be sorgt. Das Amt hat für die Ausstellung eine beachtenswerte, biblio graphische Zusammenstellung herausgegeben, die das gesamte Poli- zeirccht aus den Gesetzblättern, nach Materien geordnet, vorführt. Da das Reichsamt (Adr.: Berlin NW. 40, Scharnhorststraße 4) Auskünfte kostenlos erteilt, wird auch der Buchhandel aus dieser Reichsgründung bequem Nutzen ziehen können. Weiter birgt die Gruppe »Schulwesen« der Polizei einiges unter den ausgestell ten Lehrmitteln an Landkarten und Büchersammlungen (Stand 38/39 und 41/42), was der Einsichtnahme wert ist. Wie aus dem -Gesagten hervorgeht, dienen die genannten Sammlungen -der unmittelbaren Praxis, während die nun folgen den mehr theoretisch-historischen Interessen dienen. Sie sind aber darum nicht weniger instruktiv. Dies gilt vor allem für Teile der Gruppe »Polizei-Museum und Geschichte«. In ihr ist ein großer Raum (23/25) der »Kaspar Hauser-Ausstellung« ge widmet. Der Fall (aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts) des »rätsclhasten Findlings« ist wohl jedem geläufig. Die Menge von Literatur, die rätselhafte Herkunft, der uncntwirrte Kriminal sall seines Todes, die bis in die letzten Jahre hinein die Federn wissenschaftlicher und schöngeistiger Schriftsteller in Bewegung setzende Dunkelheit des Zeitereignisses sichern ihm bleibende Aktua lität. Diesem allen hat die Kaspar Hauser-Bibliographie Rech nung getragen, die Or. Hans Peitler-Linz in einem starken Bande auflegt, der 800 selbständige Schriften und Artikel nachweist. Neben dieser wichtigen Orientierung finden wir -vieles aus der Literatur und bildlichen Darstellung gezeigt, das zur Illustration der Dokumente aus dem Ansbacher Archiv dient, die ebenfalls Platz gefunden haben. Ein Archiv der Polizeigeschichte für sich bildet die »B a d is che h i st o r i s ch e A b t« i l u n g« (Stand 26). Eine Fülle historischen Materials in schriftlichen Urkunden und Drucken aus dem Zeitraum der letzten 1000 Jahre ist hier gesam melt. Die einzelnen Stadien -der Entwicklung der verschiedenen Polizeizweigc: Mannheimer, Freiburger, Waldshutcr und Kon- stanzer Akten sind Hier, sich ergänzend, in der Hauptsache auf gelegt, dazu hat die Heidelberger Universität eine urkundliche Dar stellung der Universitätspolizei beigesteuert, und Baden-Baden (1800—1870) hat Dokumente aus seiner Spielzeit geliefert*). Mit diesem historischen Archiv ist ohne Frage ein Lehrmittel ersten Ranges geliefert, das als Kunde deutschen Schrifttums noch da neben bestehen kann. Ein Sondergebiet Polizeilicher Wissenschaft, das sich mit buch- händlerischem -Fachwissen auf das engste vereinigt, ist die Ge schichte der polizeilichen Zensur"). Nicht umsonst haben Kapp und Goldfriedrich in der großen Geschichte des deutschen Buchhandels ihr in jedem Bande Kapitel gewidmet. Ihrer Dar stellung dienen eine ganze Anzahl Räume der Halle I (30-34). Zwei Aussteller teilen und ergänzen sich bei der Behandlung des um fangreichen -Stoffes: die »Preußisch«-Staatsbibliothek«- Berlin und Professor H. H. H o u b e n, der bekannte Spezialist auf dem Gebiete der Literatur des Vormärz. Im großen Mittclraum erläutert die »Preußische Staatsbibliothek« den allgemeinen Teil. In schönen, bronzenen Schaupulten zeigen sich dem Beschauer die wichtigsten Stellen aus alt- und neudeutscher Gesetzgebungsarbeit aus diesem Gebiete. Schoeffer-Drucke der Reichsabschiedc -von 1524 an find aufgelegt, die »Peinliche Halsgerichtsordnung« Karls V. und manches ander« Beispiel der Zensurgesetzgebung, die chrono logisch über die Zeit Friedrichs -des Großen, den Vormärz, das Reichsprcßges-ctz von 1874 bis zu den Dekreten der Interalliierten Kommission im besetzten Gebiet geführt -ist. Drei große historische Wandkarten geben die einzelnen Daten im zeitlichen -Verlauf der Dokumente zu 'diesen -Einzelstücken. -Eingestreut in die Belege zur Gesetzgebung sind Bibliographien verbotenen Schrifttums. Ein weiteres Ausstellungsobjekt ist eine Bibliothek der Zensurg-eschichte *1 Bgl. auch den Artikel von Regierungsrat Aung: »Die badische historische Abteilung ans b-er »Großen Polizciausstellung in Berlin 1828« in der Zeitschrift »Deutsches Polizei-Archiv« Berlin Nr. 17/18. 1828. **> Ober diese Abteilung der Ausstellung handelt etwas ausführ licher der nächste Artikel. Anm. d. Red. 1230 mit systematischer Bibliographie, die den bibliographischen Apparat zur Zensurfrage neben geschichtlichen, gesetzgeberischen und polemi schen Werken enthält. Wie der Augenschein ergibt, ist so manche der ausgeführten Schriften im Zusammenhang mit den Arbeiten des -Börsenvcrcins der Deutschen Buchhändler entstanden. Zuni Schluß seien noch drei statistische Tafeln erwähnt, die die politischen Bücherverbote zwischen 1850—1926 zahlenmäßig seststellen wollen. Auch zu ihnen haben Veröffentlichungen des Börsenvcreins neben dem »Deutschen Fahndungsblatt« und »Preußischen Centr-al-Poli- zeiblatt« Material geliefert. Die räumlich anschließende Ausstellung Ho üben gibt zu diesem Allgemeinen die besonderen Fälle. Die Spczi-alstudien dieses Forschers aus -der Zeit der preußischen Zensur von 1701— 1848 und die über die Theaterzensur bis 1926 haben eine entschie den glückliche und des Studiums werte Auswahl von Schaustücken zusammengetragen. Photos und Originale von Dokumenten aus dem Bestände des »Preußischen geheimen Staatsarchivs- zeigen dein Beschauer, was einst war, daß »Gazellen nicht genieret werden sollen« und wie sie -bald doch -genieret« wurden, wie Schiller, Kleist, Heine und das »Junge Deutschland«, -der Kreis der »Freien« und moderne Schriftsteller, -wie Hauptmann, Dehmel u. a., mit behördlichen Organen zu ringen hatten, um an der Öffentlichkeit zu Worte zu -kommen. Es war ein glücklicher Gedanke des Aus stellungsleiters, -Ministerialdirektor -vr. -W. Abegg, die Arbeiten Honbens vom Antor selbst in -Buchform zusammenfassen zu lassen und in die Sammlung »Die Polizei in Einzeldarstellungen« auf zunehmen. So wird der Band noch Generationen -von -Buchhänd lern Lehr- und Anschauungsmaterial in -Fülle bieten können.*) Bibliographisch von Wert sind -von Ausstellungsobjekten auch Publikationen von Verlegern. So sei aus den Katalog aufmerk sam gemacht, den der Verlag Gersbach L Sohn-Ber lin 'herausgebracht hat. Es ist »Der Bücherwart des Polizei- beamtcn«, ein Verzeichnis der einschlägigen Polizei- und Kriminal literatur. 'Achtundvierzig Seiten stark, ist er, systematisch angelegt, ein gutes Nachschlagewerk. Desgleichen hat der Verlag Walter de Gruyter -L Co., Berlin-Leipzig, entsprechende Pu blikationen aus seinem -Verlage zu einem mehrere Bogen starken Katalog -unter dem Titel »Kriminalistische Literatur« vereinigt. Nach diesem Hauptinteressengebiet des Buchhandels sei ans ebenfalls wichtige Angaben aufmerksam gemacht, dte zum Teil schon bei Besprechung der Abteilung der Preußischen Staatsbiblio thek Erwähnung fanden. Es ist das Gebiet der Bücherver- bote in der Jetztzeit. Jeder Fachmann weiß, daß die Gemüter der Nachkriegszeit im ersten Zeitraum im Gegensatz zur Zeit der Kriegszensur wenig von Bücherverboten bewegt wurden. Der Aufruf der Volkskommis sare vom 12. November 1918 kündigte vollkommene Preßfreiheit an. Erst die neue Verfassung führte Theater- und Kinozensur wieder ein, und das Gesetz zum Schutze der Republik (1922) erleich terte es der -Behörde, unter gewissen Voraussetzungen Eingriffe in das freie Verlagsrecht zu tun. Außer dieser politischen Seite der Angelegenheit tauchte dann wieder die Frage -der Behandlung erotischen Schrifttums -bei -den -Behörden auf. Hatten wir doch vor dem Kriege Jahr für Jahr gegen 3000 Fälle Beanstandungen sol cher Art zu verzeichnen, die sich in bezug aus Buch- und Zeitschris- ten-Titel von 1903—1913 auf insgesamt 718 Fälle verdichteten. Im Durchschnitt -wurden also pro Jahr gegen 72 Buch- und Zeit schriftenverbote (ohne Doppelrechnnng) aus sittlichen Gründen erlassen. Als man sich nach-dem Kriege mit diesen Dingen behörd licherseits von neuem befaßte, stieg die Zahl der Verurteilungen 1923 von neuem auf den Vorkriegsstand, um 1922—1925 auf der Vorkriegszeit herabzugehen. An Einzel-verboten -verzeichnet das Fahndungsbl-att von 1920 bis 1925 an titelmäßigen Verboten 705. Im Durchschnitt find also pro Jahr etwa 118 Verbote in der Nach kriegszeit zu verzeichnen. Zu dieser kleinen Übersicht liefern Sta tistiken -weiteres Material, -die sich in Halle III auf der linken Galerie ungefähr in der Mitte befinden. Sie sind von der »Po- *) Der Titel des Buches ist: H. H. Houben : Polizei und Zensur. Längs- und Querschnitte durch die Geschichte der Buch- und Theater zensur. (141 S. m. 82 Abbildungen.) Berlin: Gersbach L, Sohn Vertag G. m. b. H. (1828s. 8-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder