Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1926
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- 1926-10-14
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- 14.10.1926
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X; 240, 14. Oktober 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Jedes Heim hat sein Radio. Jede Freilustvorstellung in Helsingör ist ausverkauft. Das Volk will eben sein Geld auf festliche Weise aus geben. Die große Buchausstel'lung im Industrieverein war eine fest liche Reklame. Sie müßte im kleinen in jedem Buchladen nachgc- macht werden — aber da wird das Volk von den Büchern durch Glas getrennt. Die meisten Buchläden sind verbarrikadiert durch Bücher, sodaß man nicht hinein kann«. — »Man spricht von der großen Konkurrenz: Tanz, Theater, Kino, Radio. Aufrichtig gesagt: Ter, Ler Abend für Abend die Fußböden der Wirtschaften schleift lind Idiotenmusik anhört, hat mit Büchern nichts zu tun. Alle diese Ver gnügungen sind Modesachen und vergehen. Bücher bleiben, sie sind stärker als Kino, Radio usw.«. — »Bücher und Heimat sind unzer trennlich. Wer für Bücher ardeitet, arbeitet für die Heimat«. Sch. Aus Spanien. — Die spanischen Buchzeitschriften litten immer daran, daß sie ganz unregelmäßig erschienen. Die »Libliogrskia (Heue rst L8panols e liispsnosmericana« kam erst vor einiger Zeit mit ihren Nummern März/April und Mai heraus und erklärt die Verzögerung mit der Änderung der Druckerei, verspricht aber jetzt regelmäßiges Erscheinen. Die Bücherkammern von Madrid und Barcelona geben das Blatt zusammen heraus. Diese Kammern halten regelmäßig Sitzun gen ab, und es werden dann in Barcelona wie in Madrid häufig die gleichen Gegenstände beraten, wodurch der ganze Buchhandel doch eine Einheitlichkeit erhält und die Spaltung in den delden miteinander wetteifernden Buchzentren nicht so augenfällig wird. Beide Kammern wollen einen Buchtag: »vis del Video«, gemeinschaftlich veranstal ten (s. a. Bbl. Nr. 226, S. 1175). In Ermangelung anderer Buch- zeitschrifteu oder Buchhandelsblätter wird die obengenannte Biblio graphie auch der Lesewelt zugänglich gemacht. Ein Buchhändler in Valladolid bezieht alle-in 250 Exemplare des Blattes, um sie an die Kundschaft zu verteilen. Sch. Schwimmende Ausstellung spanischer Erzeugnisse. — Wie das »Ausstellungs- und Messe-Amt der Deutschen Industrie« mitteilt, ist einer Gruppe von Industriellen in Barcelona auf ihren Antrag durch Königliche Verordnung vom 23. August (Oaeeta de Madrid vom 28. August 1926) die Erlaubnis erteilt worden, eine schwimmende Allsstellung spanischer Erzeugnisse zu veranstalten. Die Ausstellung, der offizieller Charakter verliehen worden ist, und die daher von Ver tretern verschiedener Behörden und öffentlicher Körperschaften beglei tet werden wird, soll vor allem Mittel- und Südamerika besuchen. Sie soll nicht nur der Förderung der Ausfuhr spanischer Erzeugnisse nach diesen Ländern, sondern auch politischen und kul- t u r p r o p a g a n d i st i s ch e n Zwecken dienen und dazu beitrageu, die Verbindung der spanischsprechenden Länder mit dem Mutterland Spanien zu festigen. Es ist daher vorgesehen, daß auch Redner an der Fahrt teilnehmen, die in den betreffenden Häfen Vorträge halten sollen. In interessierten Kreisen soll der Plan recht günstig ausgenom men morden sein. Die Veranstalter, hinter denen auch eine Barce- louaer Bank stehen soll, sind angesehene Industrielle, deren Namen dafür bürgen, daß es sich um ein ernsthaftes, auch finanziell gesichertes Unternehmen handelt. Näheres über die Ausstellung, insbesondere über die Zeit der Ausfahrt, ist noch nicht bekannt. — Man wird annehmen dürfen, daß Spanien zu dieser schwimmen den Ausstellung durch das italienische Beispiel veranlaßt worden ist, denn im Jahre 1925 unternahm das Schiff »Jtalia« eine Kreuz fahrt zu den süd- und mittelamerikanischen Häfen. Ein »Saal des Buche s« war auf diesem Dampfer eingerichtet morden und soll den beteiligten italienischen Verlegern einen ausgezeichneten Erfolg ge bracht haben. — Spanien und Italien stehen in den ibero-amerikani- schen Ländern neuerdings in besonders scharfer Konkurrenz (vgl. Bbl. Nr. 128 vom 5. Juni 1926), und wie es scheint, macht Spanien jevt kräftige Anstrengungen, um seine bisherige Vormachtstellung, nament lich auch auf kulturellem Boden, zu behaupten. vr. v. L. Das französische Buch in der Türkei. — Der französische Handels dienst in Konstautinopel hat vor kurzem einen im Lulletin de Is I^si80n du vivie krsn^aw veröffentlichten Bericht über die Verbrei tung des französischen Buches in der Türkei erstattet, aus dem hervor geht, daß die Stellung des französischen Buches in der Türkei als ge fährdet angesehen wird. Die Teuerung macht sich mehr als anderswo geltend, den» die Gehälter der als Bücherkäufer in Betracht kommen den Teile der Bevölkerung sind weit hinter der Entwertung des Gel des zurückgeblieben. Weiter bilden aber auch die nationalen Bestre bungen der heutigen Türkei ein schweres Hindernis für die Verbrei tung ausländischer Literatur. »Die Türkei will mit ihrer ganzen Seele eine Nation werden, und wir müssen uns damit abfiuden, von »un an nur Fremde in dem Lande zu sein«, heißt es an einer Stelle. Die zahlreichen, meistens von Geistlichen geleiteten französischen Schu len haben mit Schwierigkeiten zu kämpfen, denn nach der Verfassung ist die offizielle Sprache das Türkische. Nur der Mangel an geeigneten einheimischen Lehrkräften und an Geld, um Schulen zu errichten, macht ein ttbergangsstadium möglich. Aber schon jetzt sind diese Schulen gezwungen, türkischen Unterricht zu erteilen. Aus 32 Unterrichtsstunden kommen 12 bis 18 in türkischer Sprache. Alle Lehrbücher mußten nach Angora zur Prüfung eingeschickt werden, mehrere wurden verboten, darunter Geschichtsbücher, in denen die Kreuzzüge behandelt waren. Trotzdem ist eine Konkurrenz, die von einer anderen fremden Sprache kommen könnte, nicht zu befürchten. In der Berlitzschule in Konstan- kinopel werden auf 1000 Lektionen 550 französische erteilt; die Univer sität hat mehrere französische Professoren berufen. Die Zahl der sehr rktiven Deutschen wird mit 1500 angegeben, die 2 Schulen besitzen. Eine von einem Elsässer geleitete Buchhandlung verfüge über ein reich haltiges Lager, deutsche Romane würden sehr wenig gekauft, mehr wissenschaftliche Bücher. Besonders wird auf die Emanzipation der türkischen Frau hingewiesen, die in der Gesellschaft jetzt eine große Nolle spielt und die es als Käuferin zu gewinnen gilt. Versicherungsverträge mit Zeitungen. (Nachdruck verboten.) — Eine Versicherungsbank hatte mit dem Verlage einer Zeitung einen Vertrag geschlossen, nach welcher sie den Dauerbeziehern der Zeitung Versicherung gegen körperliche Unfälle unter gewissen Bedingungen gewähre. Jeder Dauerbezieher erhält eineu Ausweis vom Verlag, daß er gegen Unfall versichert sei. Im Versicherungsfalle hat sich der Bezieher unmittelbar an die Versicherungsbank zu wenden, die dann alles Weitere regelt. Der Verlag erstattet der Versicherungsbank die Versicherungsbeträge mit den Kosten ärztlicher Zeugnisse, ferner da rüber hinaus 2°/ioo jeder Entschädigungszahlung als Verwaltungs kostenbeitrag: für jede Auszahlung, die im Vergleichsweg stattfindet, ist ein Verwaltungskostenbeitrag von ">/loo zu entrichten. Die Vcr- sicherungsbank vertritt den Standpunkt, daß die Bersicherungssteuer nach 8 5 (1) Nr. 7 des Versicherungssteuergesetzes her um den Verwaltungskostenbeitrag erhöhten Schadenssumme betrage. Das Fi nanzamt ist aber der Ansicht, daß ein Fall des § 7 (1) vorliege, wonach hinsichtlich der Besteuerung an Stelle des Versicherungsentgelts die ge währte Versichern,,gslleistung trete, von der das Doppelte des zutreffen den Steuersatzes zu entrichten sei. Das Berufungsgericht erkannte zu gunsten der Versicherungsbank. Der Reichsfinanzhof trat dieser Ent scheidung bei und führte u. a. aus, es komme vorliegend eine sog. beaufsichtigte Abonnentenversicherung vor, die nur einem Steuersatz vou 5 v. H. der erstatteten Vcrsicherungsleistuugen zuzüglich des Ver- maltungskostenbeitrags unterliege. Der § 7 (1) des Versicherungs- stcuergesetzes komme nicht in Betracht. Zutreffend betone die Vor entscheidung, daß, wenn ein Verlag der Versicherer wäre, die Steuer von diesem und nicht von der Versicherungsbank hätte gefordert werden müssen. Es liege kein Grund vor, die Versicherungsbank als Ver treterin des Verlegers anzusehen. Dieser war Versicherungsnehmer und nach 8 12 (1) des Mrsicherungssteuergesetzes zwar Steuerschuldner, er sei aber der Finanzbehörde gegenüber zur Zahlung nicht verpflichtet; vielmehr bleibe cs dem Versicherer überlassen, die Steuer dem Ver sicherungsnehmer als Teil des Versicherungsentgelts in Rechnung zu stellen. (I!. ä. 70. 26.) Tagung der Großhandels- und Lagerei-Bcrnssgcnosscnschaft. — Unter Leitung des Vorsitzenden, Herrn Senator Wiesinger-Hamburg, hielt die Großhandels- und Lagerci-Berufsgenossenschaft, die in diesem Jahr auf ein -lOjähriges Bestehen zurttckblickt, ihre diesjährige ordent liche Genossenschaftsversammlung in Düsseldorf ab. In der ein leitenden Begrüßungsansprache wies der Vorsitzende auf die schwere Be lastung hin, die das Zweite Gesetz über Änderungen in der Unfall versicherung vom 11. Juli 1925 dem Wirtschaftsleben auferlegt, und gab dem Zweifel darüber Ausdruck, ob es angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise, die mit aller Schwere auf den Unternehmer drückt, angezeigt war, die Umstellung der Renten mit einer Erweiterung der allgemeinen Versicherungsleistungen zu verbinden. Die Erhöhung der Leistungen der Neichsuufallversicherung betrage gegen 1924 über 100?L und gegen das letzte Friedensjahr 1913 etwa 202L. Deutsch land habe als erstes Land die Sozialversicherung geschaffen und sie durch Krieg und Inflation aufrechterhalten. Es müsse sein Stolz sein, auch in Zukunft eine Sozialversicherung zu haben, wie sie Gerechtig keit und Menschlichkeit in der modernen Volkswirtschaft verlangt. Dazu gehöre aber, daß diese sich wirtschaftlich einstelle und auf die harten Wirklichkeiten des Lebens gebührend Rücksicht nehme. In einer 1237
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