Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.07.1926
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- 1926-07-24
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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170, 24. Juli 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. jeder Buchhändler ein Verleger, der zufällig eine Handschrift in die Hand bekommt und meint, daß sie sich bezahlen wird. Ich glaube auch, Laß sie im allgemeinen ,ehrlich' genug sind, das heißt, sie beobachten mit Treue wie jeder Ladeninhaber die Gesetze ihres eigenen Faches, welche Gesetze, wenigstens einige von ihnen, günstig sind für die Ver- legerseite dieser Frage usw.« Dieser Brief kostet nebenbei L 7/10/0. Sch. Aus Neuseeland. — Es ist schon manchmal erwähnt worden, baß Neuseeland ein kleines Paradies für Bücher sei. Es sind dort im Ver hältnis zur geringen Bevölkerung von 1!4 Millionen Seelen inehr Buchhandlungen vorhanden als in den meisten alten Kulturländern. Im Januar wurde in der im Süden des Landes liegenden Stadt Dunedin der 6. Jahrestag der Neuseeländer Sortimenter abgehalten, zu dem auch Verleger von Australien und Großbritannien gekommen waren. Das Gruppenbild gelangte nach England, und die englische Verlegcrzeitschrift druckt es ab. Mau zählt 50 Teilnehmer auf dem Bilde, wahrhaftig ein Beweis des oft gerühmten Neuseeländer Fort schritts. Da das Land ungefähr die gleiche Ausdehnung wie Groß britannien hat, ist der Grund, daß so viele zusammenkamen, nicht die leichte Erreichbarkeit des Versammlungsorts. In den den Einwohnern nach bald hundertmal größeren Vereinigten Staaten versammelten sich auf der jüngsten Convention nur fünf- bis sechsmal soviele Sortimenter als in Neuseeland zur Sortimentertagung. Sch. Aus den Vereinigten Staaten von Amerika. — Die gefährliche Nebenbuhlerin von San Francisco, die im Süden Kaliforniens so üppig emporgeblühte Großstadt Los Angeles besitzt an ihrer öffent lichen Bibliothek eine Bibliothekar-Schule. Den Schülern wird be sonders die richtige Buchauswahl gelehrt, und wie ein Berichterstatter schreibt, ist das beliebteste Ereignis dieser Buchkurse der Besuch der Buchhandlungen von Los Angeles und Umgegend. Die Schüler be- ^ suchen einzeln oder in Gruppen die Buchhandlungen, jeder Schüler hat daun am Ende der Woche in einer Besprechungsstunde über zwei Buch handlungen zu berichten. In einem Aufsatz von ^ubliskers' Wsakly werden auf Grund dieser Unterrichtsstunden einige Beschreibungen von Buchhandlungen veröffentlicht, die sicher auf die enge Arbeitsgemeinschaft zwischen Buchhandel und Bibliothek befruchtend einwirken werden. Die größte Buchhandlung in Los Angeles ist eine wirklich »reine« Buchhandlung, was in den Vereinigten Staaten selten ist. Sie führt nur Bücher neben einer kleinen Anzahl Magazine und hält sich vom Papicrhandel und all dem Spielzeug (Xmelc-Xnaelrs), das sich immer noch in den meisten Buchhandlungen drüben vorfindet, fern. Dies Sortiment von Mr. Parker führt alle Gebiete der Literatur, sein Lager schwankt zwischen 60- und 00 000 Bänden, und der Berichterstatter meint, daß Parker wahrscheinlich mehr Bücher vorrätig hat als irgendeine andere amerikanische Buchhandlung. In dieser praktisch gebauten Großstadt hat sich sogar schon ein Buchhandlungsviertel gebildet, das sich an die große öffentliche Bibliothek anschlicßt. Auf einer kleinen Kartenskizze sind 10 Buchhandlungen eingezeichnet, darunter auch der iu keiner größeren amerikanischen Stadt fehlende Kinderbuchladen. Heranziehung immer neuer Käuferkreise ist die zielsicher durch geführte Aufgabe des amerikanischen Buchhandels, und immer neue Wege werden dazu gewiesen. Ein Aufsatzschreiber Sherman teilt die aufsteigcndc Kultur der Staaten in drei Zeitabschnitte ein. Auf der untersten Stufe der Kultur ist der Redner der Held, er erscheint wic ein Gott in den Baracken und ersten Ziegelbauten entfernter neuer Orte. Keiner liest und keiner denkt, ihnen genügt die Wissenschaft und die Weltanschauung des Alten Testaments. Den Kindern von Ten- uessee, sagt der Schreiber, genügt 2000 Jahre nach Christo, das, was man 1000 Jahre vor Christo von der Welt kannte. Die zweite Stufe steht weit über der untersten, der Redner ist noch im Ansehen, man hat große Fortschritte gemacht und schwärmt öffentlich für Kunst und Wissenschaft, kümmert sich als Privatmann aber nicht im geringsten darum und kauft daher auch keine Bücher. Die Stufe der Fraucn- klubs und des Kindcrlesens, letztere haben aber nur einige Klassiker zu lesen, und die Frauen leichte Geschichten zum Vergnügen. Auf der dritten Stufe hat der Redner jedes Ansehen verloren, da man selbst liest und selbst darüber nachdenkt. Buchhandlungen schießen aus der Erde und sind so zahlreich wie in Paris oder London oder anderen Städten. In den Wohnungen steht ein Bücherbrett oder sogar eine kleine Bibliothek. Veranlaßt ist dieser Aufsatz auch wohl durch in der letzten Zeit erschienene Bücher, die dem Amerikaner einen Spiegel Vor halten und die überall noch herrschenden etwas unkultivierten Zu stände geißeln und verspotten. In einem anderen Aufsatz unterhält man sich über die Vcrerbungsfragc, und selten wurde diese so volks tümlich dargestellt. Ein Schriftsteller, dessen Sohn bei einem Freunde zu Besuch ist, lernt dessen Mutter kennen, und sie sprechen über die Kinder. Der Junge der Dame klimpert auf dem Flügel und, wie der Besucher merkte, recht gut. Die Dame sagte: »Das hat er von mir und meinem Mann geerbt, wir sind beide musikalisch.« »Aber«, fragte der Besucher »Ihr Sohn liest nicht?« »Nein, er ist nicht dazu zu be wegen, wir erfüllen alle seine Wünsche, aber Bücher sind nie dabei.« Aber Ihr Sohn«, sagte sie, »ist natürlich ein großer Leser; Sie sind Berufsschriftsteller, Ihre Frau auch, also seine Lesewut ist geerbt.« Nun wendet sich das Gespräch, der Herr sagte: »Meine Frau und ich sind nicht musikalisch, und um Platz für Bücher zu schaffen, haben wir kein Klavier, wie Sie keine Bücher haben. Sie lesen nicht, Ihr Mann liest nicht. Ihr Sohn hatte niemals Gelegenheit zu lesen, er ist nicht angeregt worden, da er keine Bücher sieht wie mein Sohn, der nur die Hand auszustrecken braucht, um irgendein Buch zu haben, sei es auch nur, um zunächst die Bilder zu besehen. Vielleicht ist auch unser Sohn musikalisch, nur ist dieser Sinn nicht geweckt, weil er nicht ,klimpern' kann. Die Umwelt ist es, nicht die Vererbung, die Kräfte entfaltet. Sie wissen ja gar nicht, ob nicht in Ihrem Sohn irgendeine Buchbegabung ruht, vererbt von einem Vorfahren. Wenn er, wie mein Sohn, Bücher um sich gehabt hätte, wäre die Begabung geweckt worden, so schlummert sie weiter. Man darf sich nicht einfach auf die Vererbung von den nächsten Vorfahren verlassen.« Dieses in an schaulichen Worten abgefaßte Gespräch ist eines der vielen Abänderun gen des alten Gegenstandes: »Erzieht zum Bücherlesen«, und das hart näckige Jmmer-wieder-bringen solcher Anregungen ist dringend nötig iu einem Lande, wo es noch 75 Millionen Nicht-Leser oder Nicht- Bllcherkäufer gibt. Sch. Gebühren des Steuerermittelungsverfahrens. — Im Laufe des Monats Juli wird die Einkommensteuerveranlagung für 1925 iu den meisten Fällen zum Abschluß gelangt sein. Für zahlreiche Steuer pflichtige, deren Steuererklärung Anlaß zu Beanstandungen gegeben hat, wird es von Wichtigkeit sein, zu erfahren, ob und in welchem Nmfange ihnen die Kosten des Steuerermittlungsverfahrens auferlegt werden können. Da gemäß der zweiten Verordnung über die Kosten des Steuerermittlungsverfahrens vom 10. Oktober 1925 eine Gebühr ab 15. Oktober 1925 nicht mehr erhoben werden darf, gilt zurzeit 8 216 RAO., wonach das Steuerermittlungsverfahren grundsätzlich kosten-, gebühren- und stempelfrei ist. Hiervon bestehen jedoch zwei Ausnahmen, die in den 88 206 Abs. 2 und 205 Abs. 3 näher erörtert werden. Die erste Ausnahme (8 206 Abs. 2 Satz 2 RAO.) betrifft den Fall, daß ein Steuerpflichtiger von der Tätigkeit einer vom Finanzamt zu gezogenen Prüfungsperson die Verletzung eines Geschäfts- oder Be triebsgeheimnisses oder Schaden für seine geschäftliche Tätigkeit be fürchtet und sie daher ablehnt. Wird diesem Anträge stattgegeben, so kann er beantragen, die Prüfung auf seine Kosten durch besondere Sachverständige vornehmen zu lassen. Diese Sachverständigen sind von ihm zu bezeichnen. In diesem Falle hat der Steuerpflichtige die Aus lagen, die durch die HinziHiehung der besonderen Sachverständigen ent stehen, zu tragen und auf Verlangen des Finanzamts vorzuschießcn. Uber eventuelle Meinungsverschiedenheiten entscheidet das Landes- fiuanzamt. Die zweite Ausnahme betrifft die Fälle, in denen auf Grund der vom Finanzamt angestellten Ermittelungen sich ein Steuerbetrag er gibt, der den der Steuererklärung entsprechenden Steuerbetrag um mehr als ein Drittel übersteigt. Hier sieht 8 205 Abs. 3 RAO. vor, daß der Steuerpflichtige die Kosten der Ermittelungen zu tragen hat, es sei denn, daß die von dem Steuerpflichtigen gemachten zu niedrigen Stcueraugabcn durch die Schwierigkeit der Wertabschätzung oder durch sonstigen entschuldbaren Irrtum hervorgerufen morden sind. (Ver ordnung über die Kosten des Steuerermittelungsverfahrens vom 17. Ok tober 1923 RGBl. I. S. 981.) Beispiel: Das den Angaben des Steuer pflichtigen entsprechende Ergebnis ist der Betrag von 3000 Mark. Ein Drittel hiervon macht 1000 Mark. Stellt sich das Endergebnis auf nicht mehr als 4000 Mark, so trifft den Steuerpflichtigen die Kostenlast nicht, wohl aber, wenn es mindestens 4001 Mark beträgt. Bei Annahme eines entschuldbaren Irrtums sollen im allgemeinen auch der Bildungsgrad und die Geschäftsgewandtheit des Steuerpflichtigen in Betracht gezogen werden. Dem Steuerpflichtigen werden also die Auslagen, die dem Finanz-, amt in diesem Falle Lurch die Ermittelungen entstanden sind, in Rechnung gestellt werden. Wenn die von einem Finanzamt ange stellten Ermittelungen in einer Buchprüfung bestanden haben, so kann in den Fällen, in denen als Buchprüfer Beamte des Finanzamts tätig waren, der Steuerpflichtige nicht mit einem Betrage für die von dem Buchprüfer entfaltete Tätigkeit belastet werden. Wird dagegen mit 933
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