Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1926-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1926
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19261021
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192610219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19261021
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1926
- Monat1926-10
- Tag1926-10-21
- Monat1926-10
- Jahr1926
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MMMMMMMlUM Dnzeigenpreije im InnvnloN: Umfang ganz« ^6elt^3S0 ** (Kleine^als Viertels. Dnzei^ea sind im 2U. Teil nicht zu v.ergeipalt«»«, 'Pst.tzetten. Wltgilsderprei». , Di?^2«U- .. x,^i!e.^LH^stre-'cv^ahr?^8 o »ä, U r sÄ «sür 0.25 6. 70.- ^ 6. 3S.->t. ^ 6. 20.—«Nichtmit- 0.15 i gttederpreio: Di- Seile 0.50^t. V, 6.140.-^L. 6. 7S.-^t. N Mttgl. V« 6- 40.—^t. — IIIuslnIsi-lvn ^vlli Mitglieder: 1. 6. durchg. Nr. 246 (R. 12S). lnur ungeteilt) 140.— Ädrige Selten: V, 8 120. 65.- >. ^6.35.- «Nlchtmitgl. 1.6. (nurunget.)2S0.—** raumes.sowie'preisltelgerungen. auch ohne besond. Mitt. im Ädrige 6.: '/, 6. 240.— 6. 130.— ^ S. 70.—^l. ». Einzelfall jederzeit vorbeh. — D«iderseit.Lrs..Drt: Leipzig. 8»nk r ^06^, t-olprl« — povtsok.-HRo.» 1S4SS — fonnUvi».: 8»n»invl Wp. 70S88 — Suokdönsv Leipzig, Donnerstag den 21. Oktober 1926. 93. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Zwangsbewirtschaftung des Urheberrechts. Von Robert Voigtländer. . (Vgl. die früheren Aufsätze zur Schutzfristfrage in Nr. 95 u. 144 des Börsenblattes.) Aus dem Widerstreit der Meinungen über die Verlängerung der Schutzfrist 'des Urheberrechts auf 50 Jahre oder die Bei behaltung der 30jährigen entwickelt sich sichtbarl-ich eine beson dere Abzweigung. Nämlich der Anspruch derjenigen, die zwar die Schutzfrist wohl auf 50 Jahre verlängern wollen, aber nicht zugunsten der Rechtsnachfolger des Urhebers, sondern zugunsten einer U n-ter stü tz u n g s ka s-se für Schriftsteller und Künstler. Also der nicht mehr neue Gedanke einer «Kultur abgabe-, etwas bescheidener als der Plan von 1921, wonach dem Buchhandel angesonnen wurde, für jedes verkaufte Buch einen Zuschlag von 10 Prozent zu erheben und an die Unter stützungskasse abzuführen*). Man will sich also jetzt mit einer Abgabe auf gemeinfveie Werke begnügen, wobei noch nicht ganz klar ist, ob man, sich im Rahmen der Schutzfristfrage bewegend, nur diejenigen Werke meint, deren Verfasser mehr -als 30, aber noch nicht 50 Jahre tot sind, oder alle gemeinfreien Werke überhaupt. Wahr scheinlich, weil einträglicher, ist das letztere, wie -denn auch der Kampf um die Kulturabgabe von 1921 mit dieser Forderung er öffnet worden ist. , Sie scheint ja so einfach. Die Rechte der Erben der Verfasser find -erloschen; der Buchhandel, der ohnedies im Reichtum schwimmt, soll das schöne Geld nicht für sich einstecken; Schrift steller und Künstler haben aber stets Geld nötig; folglich . . . usw. -Man übersieht gar zu gern einige Kleinigkeiten. Welches Recht denn die heutigen Schriftsteller und Künstler -haben, die Erbschaft Homers oder Gustav Freytags für sich in Anspruch zu nehmen; -welch einzigartige Forderung es ist, vom Staate zu ver langen, daß er ausschließlich zu Nutz eines Standes Stenern auferlege und dies als Sondersteuer auf eine Art wirtschaft licher Werte; ob die Steuer überhaupt erheblichen Rohertrag einbringen könne und ob dieser durch die Einziehungslosten nicht größtenteils aufgezehrt werde. Man übersieht, daß man über haupt nicht den Buchhandel, sondern -das ganze -deutsche Volk -besteuern will, in Form erhöhter Preise für gemeinfreie Werke. Man übersieht, daß die Besteuerung der Buchhcrstellnng in Deutschland sie sofort nach Möglichkeit in Nachbarländer mit 30jähriger oder noch kürzerer Schutzfrist (Schweiz, Österreich, Schweden, Rußland) drängen würde. Man übersieht, daß jetzt schon das deutsche Buch im Ausland als zu teuer verschrieen wird und daß die Bücherausfuhr erheblich nachgelassen hat; gleichwohl will man die -Bücher noch mehr verteuern. über.dieses und anderes wird künftig noch Weiteres zu sagen sein. Ich will für heute nur -auf die Technik der geplanten Bil- dungssteuer — denn um ein« solche handelt es sich — ein- gehen -und dann zeigen, wohin sie führt. Das Nähere wolle man sich ins Gedächtnis zurückrufen aus der >om Börsenvcrein am 12. Juli 1821 herausgegebenen Denkschrift «Die >em Bckdimgssteuer« (»Reichs-Kulturabgabe-»). Angenommen, -daß ein künftiges Gesetz die Verleger ver pflichtet, an den -Staat 5 oder 10 Prozent des Ladenpreises ge meinfreier Werke abzuführen, so kann dies in zweierlei Form geschehen. Entweder meldet der Verleger die Zahl -der ge druckten Abzüge an und erlegt die Steuer im voraus; oder -er hat die Zahl der verkauften Abzüge periodisch nach zuweisen, erlegt also di« Steuer je nach Absatz. Im ersten Fall ist der Nachweis einfach, die Zahlungspslicht für unverkaufte oder gar unverkäufliche Ware aber hart; im zweiten Fall ist der Nachweis nur durch Vorlage der Geschäftsbücher zu erbringen. In beiden Fällen muß der Staat berechtigt sein, alle bei anderen Steuern üblichen Zwangsmaßregeln anzuwenden: überträgt er die Einziehung einer besonderen Organisation, so muß er diese mit denselben Zwangsmitteln ausstatten. Ob die Befürworter der --Kulturabgabe« sich selbst diese Rolle des Steuererhebers zu denken, weiß ich nicht. Jedenfalls aber wünschen sie, die Ver teilung der Gelder zu übernehmen. Im Jahre 1921 hatten sie dafür eine besondere »Kulturkasse- -gründen wollen. Dazu mag wiederholt werden, was damals in -der Denkschrift des Börsenvereins bereits — ohne widerlegt werden zu können — gesagt worden -ist: «Nimmt man die Menschen, -wie sie sind, und namentlich in den letzten Jahren geworden sind, so wird man zu der an Ge wißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit kommen, daß in einer sol chen Körperschaft der Klüngel, die Vetternwirtschaft, -die Begün stigung, der Irrtum ihr Wesen treiben werden. Auch wenn sie sachgemäß urteilen will, wird sie es nicht können, weil -die Befangenheit -in Parteirichtungen, in —ismen und sonstigen Menschlichkeiten den guten Willen umbiegen wird. Oder glaubt man, daß ein neuer Richard Wagner von der Zunft recht zeitiger erkannt würde als der alte? Schumann, Mendelssohn, Meyerbeer wenigstens sind kalt an dem ringenden Wagner vor beigegangen, noch als Rienzi, Holländer, Tannhäuser und Lohen- grin schon da -waren. Weiter: in welch demütigende Lage kommt der notleidende Schriftsteller oder Künstler, der seine Mittellosigkeit, seine Würdig keit, sein Künstlertum, sein vergebliches Schaffen und Ringen vor einem solchen Richterkollegium ausbreiten soll, womöglich öfters, periodisch! Ein echter Künstler, ein Mann von Ehre wird, vermuten wir, lieber Ivciter darben und sich selbst Helsen wollen, als sich den Werturteilen einer solchen Körperschaft aus setzen. Wer nicht davor zurückscheuen wird, das sind die Allzn- vielen, das Literaten- und Künstlerproletariat, -das durch solche mit einem Schein des Rechts umgebene Almosenanstalt erst recht gezüchtet werden wird.« Aber wie man das auch nimmt, eins ist sicher, daß für Tau sende von Unterstützungsgesuchen Akten angelegt, die Gesuche ge nau geprüft, Erkundigungen eingezogen und schließlich eine Ent scheidung getroffen werden muß. Alles in allem eine neue um ständliche, unproduktive, kostspielige Organisation, welche -die nach Abzug der Erhebungskosten übrig gebliebenen Gelder weiter stark verringern wird. Bedenkt man weiter, daß di« Steuer auf gemeinfreie Werke mit all ihren Unannehmlichkeiten die Unternehmungslust -der Ver leger lähmen, die Produktion vermindern, die Preise erhöhen 1257
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder