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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1926-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1926
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- Deutsch
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X- 176, Sl, Juli 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatts, d. Dtkchn. Buchhandel. Vatikanische Missionsausstellung in Vom. — Aus Anlaß der Vati kanischen Missionsansstellung in Rom 1925 hat Seine Heiligkeit der Papst dem Börsenverein die von ihm gestiftete Verdienstmedaille ver liehen. Die Medaille ist dem Börsenverein durch den deutschen Dele gierten des Komitees für Tropenmedizin, Herrn Geheimrat Professor vr. Hermann Duerck, übermittelt morden. Kunstausstellung. — Das K u n st h a u s Julius Brauer in Altenburg i. Thür, zeigt im August in seinem Obcrlichtsaal und den anderen Räumlichkeiten des Erdgeschosses eine Kollektion von dem Stuttgarter Maler Schwerdtncr. Ferner werden Einzelmerke gezeigt von Hans von Bartels, Julie Grass, Hermann Bchmer, Hostein nsm. Das graphische Kabinett zeigt Arbeiten moderner Meister. nicht etwa über dem Umwege des Jugendschutzes eine neue Lex Heinze für die Erwachsenen geschaffen wird. Ebenfalls wäre es für unser ganzes Geistesleben untragbar, wenn von Reichs wegen außerdem ausgegeben würde. Die Empfehlung bestimmter Bücher durch die Reichsbehörden oder sonstige amtliche Stellen muß schon im Inter esse der Jugendlichen selbst abgelehnt werden. Eine solche Liste auttlich empfohlener Bücher würde der Korruption Tür »nd Tor öffnen. Der Central-Vcrein Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler er klärt sich bereit, die gesetzgebenden Körperschaften mit Material zu versorgen, mittels dessen ein wirkliches Jugendschutzgesetz - unter Ausschluß der Bevormundung der Erwachsenen — zustandegebracht werden könnte. Entwurf eines Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Tchund- und Schmutzschristcn. — Die Generalversammlung des Central- Vereins Deutscher Buch- und Zeitschriften Händler, die am 20. und 21. J-uni d. I. in Stettin tagte, faßte zu diesem Gesetzentwurf einstimmig die nachstehende Entschließung: Die am 20. und 21. Juni in Stettin tagende Generalversammlung des Central-Vereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler, die von Mitgliedern aus allen Teilen des Deutschen Reiches besucht ist, sieht in dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften ein völlig ungeeignetes Mittel, die Jugend vor schädlicher Lektüre zu schützen. Dagegen ist die Generalversammlung überzeugt, daß durch Annahme des Gesetzes die außerordentlich große Gefahr einer geistigen Bevormundung der Erwachsenen entstehen würde. Nicht nur das freie Schrifttum hätte eine unerträgliche Knebelung durch das Gesetz zu fürchten, sondern darüber hinaus würde es das Sclbstbestimmungsrecht der Mündigen, nämlich ihr Recht, sich ihre Lektüre frei zu wählen, auf das schwerste beeinträchtigen. Ein derartiges Oiesetz ist für das freie Schrifttum sowohl als auch für das mündige deutsche Volk eine Unmöglichkeit. Nicht minder katastrophal würde der ganze deutsche Buchhandel in all seiner Vielgestaltigkeit getroffen werden, erhielte der Entwurf Ge setzeskraft. Eine offene Vorzensur müßte gegenüber diesem Gesetz als das kleinere Übel angesehen werden, weil sie nicht so viel an Arbeit und Kapital vernichten könnte, als es durch diese neue Lex Heinze möglich wäre. Der Begriff »Schundliteratur« ist ein relativer Begriff. »Schund« ist nicht für alle Schund und das »gute Buch« nicht für alle ein gutes Buch. Mit Gesetzesvorschristen kann man solche Geschmacksfragen über haupt kaum lösen. Ließe sich dennoch ein Gesetz schaffen, das tat sächlich die Jugend vor schädlicher Lektüre zu schützen geeignet wäre, ohne zugleich den mündigen Deutschen in bezug auf seine Lektüre unter Kuratel zu stellen, so würden wir das mit Freuden begrüßen. Die geistigen Väter des Gesetzentwurfs sind ja offenbar der Mei nung, daß durch ein paar Gesetzesparagraphen auf dem Gebiete der Bekämpfung der sogenannten Schundliteratur mehr zu erreichen sei als durch den großen und ständigen Einfluß, den Eltern und Lehrer auf die Jugend auszuüben die Möglichkeit und die Pflicht haben. Dem Bilduugsausschuß des Reichstags, der den Gesetzentwurf seit vielen Monaten berät, sind inzwischen die ungeheuren Schwierig keiten bewußt geworden, dem Gesetz eine erträgliche und zugleich durch führbare Fassung zu geben. Falls die Regierung nicht bereit sein sollte, den Entwurf angesichts der schweren Oiefahren, die durch ein derartiges Gesetz dem gesamten öffentlichen Leben ent stehen würden, und angesichts der ungeheuren Erregung, die die ge planten Bestimmungen in allen an der Erhaltung eines freien Schrift tums interessierten Volkskreisen ausgelöst haben, zurückzuziehen, erwarten wir von den gesetzgebenden Körperschaften, daß dem Ent wurf eine Fassung gegeben werde, durch die jede Bevormundung er wachsener Deutscher in literarischen Dingen ausgeschlossen ist. Das deutsche Schrifttum, die mündigen Leser und der deutsche Buchhandel dürfen keinen anderen Strafbestimmungen unterworfen sein, als sie im Strafgesetzbuch und in der Gewerbeordnung bereits gegeben sind. Die bestehenden gesetzlichen Vorschriften reichen völlig aus, und sie sind überdies auch so stark dehnbar, daß in ihnen allein schon eine übergroße Sicherung gegen die Verbreitung schädlicher Bücher vor handen ist. Wir warnen mit allem Ernst davor, die deutsche Literatur, ihre Urheber und ihre Verbreiter unter ein Sondergesctz zu stellen. Eine derartige Fesselung der geistigen Kräfte der Nation müßte zu den schwersten inneren Krisen führen. Dem geplanten Schundliteraturgesetz kann der deutsche Buchhandel nur dann zustimmen, wenn es alle Sicherungen dafür bietet, daß 960 Erholungsheime der Krankenkasse Deutscher Buchhandlungsgehilsen. — Von der Krankenkasse Deutscher Buchhandlungsgehilfen, Ersatzkasse, Leipzig, wird uns mitgeteilt, daß auch jetzt noch für die kommenden Monate Anmeldungen für ihre Erholungsheime entgegengcnommen werden. Uber 20 Heime sind cs, die in den verschiedensten Gegenden Deutschlands, im Gebirge, an der See usw. zu finden sind. Viele Menschen haben vor dem Wort »Nachsaison« eine gewisse Scheu, die aber ganz und gar nicht angebracht ist. Denn gerade die Nachsaison, die von Mitte August bis Oktober gerechnet wird, ist die Zeit, die wohl die beste Gelegenheit zur Erholung bietet. Die Sommerfrischen sind dann nicht mehr so überfüllt, da in der Zeit der »großen Ferien« viele ihren Urlaub mit Rücksicht auf ihre Kinder verbringen müssen. In größerer Ruhe kann man sich, fern von dem Lärm und dem Hetzen der Großstadt, erholen. Die Natur bietet sich in ihrer höchsten Farben pracht dar, wie sie nur der Herbst bieten kann. Auch die See hat in dieser Zeit noch ihre Annehmlichkeiten. Ist cs doch bekannt, daß der Herbst an der See eine bedeutend längere Dauer hat und auch schönes und beständiges Wetter zeigt. Es ist daher sehr zu begrüßen, daß die Erholungsheime auch in dieser Zeit geöffnet sind. Wie schon erwähnt, können nur Mitglieder der K r a n k e n k a s s e D c u t s ch e r B u ch h a n d l u n g s g e h i l f e n ausgenommen werden. Falls aber noch Platz vorhanden sein sollte, so ist die Möglichkeit, diese Heime aufzusuchen, auch den Mitgliedern des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilsen - Verbandes gegeben. An meldungen nehmen die Geschäftsstellen beider Organisationen, Leipzig, 6 1, Hospitalstraße 25, entgegen. Illustrierte Prospekte werden auf Wunsch -»gestellt. Vereinigte Berlagsanstalten A.-G. in Oberhausen. — Bilanz per 31. Dezember 1925. An Soll. B^k.' th b Warenvorräten Immobilien Mobilien Maschinen Schriften Debitoren Per Haben. Aktienkapital Kreditoren Hypotheken (Aufwertung) . . . . Reservefonds Spezialreservefonds Delkredere Unbehobene Dividenden . . . . Reingewinn 5313 63 18 333 97 6 84 3 683 10 26 748 05 274 121 27 5 239 118 631 10 807 94 496 81 567 334 67 267 045 95 240 000 168 143 45 I I 323 11 12 000 60 000 9 450 1 312 65 106 11 557 334 67 An Geschäftsunkosten 267 045 96 „ Abschreibungen 36 826 07 „ Reingewinn 65 106 ii 367 978 14 Per Gewinnvortrag aus 1924 2 695 87 „ Nohgewinue 365 282 27 367 978 14 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 149 vom 30. Juni I926.>
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