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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1926
- Strukturtyp
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- 1926-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1926
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- Deutsch
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L76, Sl. Juli 1826. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d. Dtschn. Buchhandel. Hofbuchdruckcrei Eisenach H. Kahle A.-G. in Eisenach. — Bilanzkonto am 31. Dezember 1925. «-bäud?""^ 47 052.74 941.05 46 111 69 ^ Ab,ch«!bung :::::: 1 607.70 321.54 1 286 16 Abschreibung 71 655 — 7 165.50 64 489 50 Schriften Abschreibung 23 616.86 4 723.37 18 893 49 Steine Abschreibung 7 615.51 1 523.10 6 092 41 Utensilien und Mobiliar Abschreibung 11029.04 2 206.80 8 823 24 Kassebestand Kontokorrentaußenstände Warenbestand Materialien Heizungsmaterialien Hypothek 549 38 836 1620 24 501 2 134 375 5 600 52 79 45 50 60 219 114 25 Per Verbindlichkeiten. Aktienkapital Rücklagen 120 000 7 085 86 677 6 351 32 48 45 219 114 25 Gewinn- und Vsrlustrechnung am 31. Dezember 1SSS. An Ausgaben „ Abschreibungen „ Rohgewinn 378 983 16 880 5 351 74 36 45 401 215 65 Per Einnahmen 401 216 55 401 215 55 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 168 vom 22. Juli 1926.) Rothgicßcr L Diesing, A.-G., Buchdruckerci und BerlagSanstalt in Berlin N 24. Bilanz per 31. Dezember 1925. Aktiva. RM Kasse-, Wechsel- und Bankguthaben 31 223 78 Außenstände 245 433 07 Beteiligung 57 436 Buchlager 3 464 .Inventar 18 277 Maschinen 119886 Papier 23 125 Schriften 10 641 — 509 486 85 Passiva. Aktienkapital 75 000 Gläubiger ... 231 250 81 Rückständige Steuern, Löhne, Krankenk. u. Unkosten . . . 25 030 Deckungskonto 65 820 Reservekonto 30 000 Reingewinn 82 385 04 509 485 85 Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1925. Verluste. RM Unkosten und Gehälter 337 637 05 Abschreibungen 85 036 16 Reingewinn 82 385 04 605 058 24 Gewinne. Betriebsüberschuß 505 058 24 605 058 24 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 153 vom 5. Juli 1926.) Terttcll und Anzeigenteil einer Zeitung. Eine Ncichsgerichts- cntschcidung. — Das Mcßamt in Königsberg i. Pr. G. m. b. H. (Deutsche Ostinesse) plante im Jahre 1924 eine Sonderveranstaltung und bestellte zwecks Empfehlung des Unternehmens bei einer Fach zeitschrift ein Inserat, das 26mal laufend in jeder Nummer auf der Titelseite veröffentlicht werden sollte. Das Inserat erschien 21mal, dann nicht mehr, weil die Veranstaltung vertagt wurde. Im Klage wege verlangte der Verlag der Zeitschrift Zahlung von 2410 GM. Jnsertionsgebührcn, wurde aber sowohl vom Landgericht Berlin, wie vom Kammcrgericht abgewiesen, weil ein in der Zeitschrift erschie nener, das Unternehmen kritisierender Artikel eine positive Vertrags verletzung darstelle, der die Beklagte zum Rücktritt vom Vertrag be rechtige. Die Revision des Klägers wurde vom Reichsgericht, 6. Zi vilsenat, mit Urteil vom 15. 6. 26 (VI 83/26) zurückgcwiesen. In den Entscheidungsgründcn heißt es: Kläger hat gegen seine Vertragspslicht dadurch gröblich verstoßen, daß er durch den fraglichen Artikel dem mit den Inseraten verfolgten Zweck auf eine verwerfliche Weise entgegen gearbeitet und dadurch die Möglichkeit, mit den Inseraten eine Wir kung zu erzielen, völlig zerstört hat. Der Kläger kann aber nicht die Gegenleistung verlangen, wenn er selbst vertragswidrig den Zweck der Inserate illusorisch gemacht hat, und der Berufungsrichter konnte das sehr wohl in der Weise ausdriickcn, es sei so anzusehen, als ob das Inserat überhaupt nicht erschienen sei. Die Vertragsverletzung und die Vereitelung des Vertragszwecks ist nicht darin zu finden, daß der Kläger überhaupt Kritik an dem Unternehmer geübt hat — das Recht zur Kritik konnte ihm nicht dadurch geschmälert werden, daß er das Unternehmen betreffende Inserate ausnahm —, sondern darin, daß er sie in einer jedes zulässige Maß übersteigenden Weise ausübte, das Unternehmen beschimpfte und verächtlich zu machen suchte. Ein Recht zu solchen, gegen die guten Sitten verstoßenden Angriffen stand ihm überhaupt nicht zu, auch nicht, wenn die Beklagte nicht inseriert hätte. Richtete er aber seine, ihrer Art nach unzulässigen Angriffe gegen die bei ihm inserierende Beklagte, so verletzte er zugleich seine Vertrags pflicht, gleichviel ob es sich um ein gewöhnliches Inserat oder um ein solches an bevorzugter Stelle handelte. Wegen dieser Vertragsver letzung kann er die Gegenleistung nicht verlangen, ohne daß cs des Nachweises eines Schadens bedurfte. Nichtzuriickgabc von Zeugnisabschriften und Lichtbildern. — Ob wohl fast stets in Bewerbungsschreiben um gütige Zurückgabe von Zeugnisabschriften und Lichtbildern, auch bei Nichtanstellung, gebeten wird, unterlassen sehr oft einzelne Firmen die Zurückleitirng. Ab gesehen davon, daß es doch üblich sein sollte, derartige Belege un aufgefordert znrückzusenden, muß doch gerade in der gegenwärtigen Zeit der Not auch darauf Rücksicht genommen werden, daß sowohl Abschriften wie Lichtbilder Geld kosten und doch nicht dazu da sind, einfach in den Papierkorb zu wandern. Wenn die betreffenden Firmen sich scheuen, ihren Namen bekannt zu geben, so steht es ihnen frei, die Umschläge neutral zu wählen. Keinesfalls aber geziemt es sich, die Papiere vorzuenlhalten. Bei dieser Gelegenheit sei auch erwähnt, daß es geradezu eine Unvorsichtigkeit ist, Originalzeugnisse den Ange boten beizufügen, um so mehr, als bei den heutigen Verhältnissen nur unter den größten Schwierigkeiten die Belege wiederum beizubringcn sind. Tagung der Untcrkoinmission für Bibliographie in Gens. — Im Völkerbundsekretariat ist kürzlich die Unterkommisfion für Biblio graphie des Instituts f ü r g e i st i g e Z u s a m m e n a r b e i t zu- sammengctreten. Den Vorsitz führte der Holländer Loreny: Mit glieder sind Professor Einstein, eine norwegische Dame, ein Inder, ein Engländer, ein Pole, ein französischer Belgier nnd ein Amerikaner: ferner waren anwesend der Generaldirektor der Preußischen Staats bibliothek, Krüß, der Direktor der schweizerischen Nationalbibliothck, Godet, die Direktoren der Pariser Nationalbibliothek und der Lon doner Bibliothek sowie der französische Direktor des Instituts für geistige Zusammenarbeit. — Der Berliner Univcrsitätsprofessor von G o t t l - O t t l i l i e n f e l d hat einen von der Unterkommission angenommenen Bericht erstattet, demzufolge die Arbeiten der Sach verständigen weit genug gediehen sind, um eine-Kommission einbe- rnfen zu können, die ein Übereinkommen feststellen soll, das die spe ziellen Publikationen auf dem Gebiete der analytischen Bibliographie den wirtschaftlichen Wissenschaften koordiniert. Die Jean Paul-Gesellschaft hält ihre diesjährige Mitgliederver sammlung am 29. September in Bayreuth ab. Den geschäftlichen Verhandlungen, die nachmittags im Neuen Rathaus stattfinden, folgt eine Abendveranstaltung in der »Bürger-Ressource«, bei der I)r. Heinrich Spiero (Berlin) über »Jean Paul und Wilhelm Naabe« sprechen und Fräulein Seefried (München) aus den Werken des I Dichters vortragcn wird. 961
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