Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1926
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- 1926-07-31
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- 31.07.1926
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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x° 178, 31, Juli 1928. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatts, d. Dtschn. Buchhandel. denen er zum Druchbrnch zu verhelfen suchte. Möglich auch, daß der Buchhandel mit seinem vielen Kleinkram und seiner Pfennigrechnerei überhaupt nicht das Gebiet mar, aus dem sich sein großzügig an gelegtes Wesen, das so gern an alle Dinge den Maßstal' großindu- strieller Verhältnisse anlegte, erfolgreich betätigen konnte. Die »Damast- bändchen-Bibliothek«, eine Sammlung klassischer Lieblingsautoren der Frauenwelt, hat zwar in den neunziger Jahren einen großen Absatz im Sortiment gesunden, aber schon die »Minerva«, die in illustrierten Ausgaben die besten Dichter aller Zeiten und Völker zu vereinigen suchte, fand trotz der Einbeziehung des Unternehmens in den Reise buchhandel und der Gründung eines auf die Pflege und Förderung klassischer Literatur gerichteten eigenen Vereins nicht eine den Kosten des Unternehmens entsprechende Anteilnahme. Am meisten bekannt- gemacht hat den jungen Verleger neben der Damastbändchen-Biblio- thck« wohl die Herausgabe des »Neuen Buchhändler-Adreßbuchs«, einer Fortsetzung des »Buchhändler-Bestellkalenders«, sowie des »Blich Händler-Kalenders«, eines Seitenstücks zu dem gleichzeitig von Fiedler herausgegebcueu »Schriftsteller-Kalender«, von denen je 5 Jahrgänge vorliegen, während das »Neue Buchhändler-Adreßbuch« nach dem Kon kurse Fiedlers in C. F. Müller's Verlag in Leipzig überging. Viel Aussehen in der Öffentlichkeit fand das großangelegte fünsbändige Werk »Fürst Bismarck nach seiner Entlassnng«, dessen finanzieller Erfolg jedoch an dem Widerspruche des Altreichskanzlers scheiterte, der, wie er sich ausdrückte, nicht wollte, »daß Verleger mit seinen Sachen Ge schäfte machten und ihn vor ihren Karren spannten«. Von seinem ersten geschäftlichen Zusammenbruche konnte sich Fiedler nicht wieder erhölen, um so weniger, lals in dein von ihm erwirkten Zwangsvergleich bereits der Keim zu neuen Widrig keiten enthalten war, die durch UrheberrechtSprozcsse noch verschärft wurden. Sie knüpfen sich an die Herausgabe sogenannter »Nebenluft- Ausgaben« (Freytag, Busch usw.) und haben eine eigene Literatur hcrvorgerufen. 1914 übernahm Fiedler eine Stellung in dem Kunst verlage Otto Gustav Zehrfeld in Leipzig, und es zeugt von seiner unermüdlichen Schaffenskraft, daß er in treuer Pflichterfüllung bis zuletzt der Firma seine Dienste widmete, die ihm nach ihrer Um wandlung in eine Aktiengesellschaft die Prokura übertrug. Alle die jenigen, die dem feinsinnigen, trotz schwerer Schicksalsschläge immer heiteren und zufriedenen Manne im Leben nahestanöen oder ihm gar Freund fein durften, werden ihm allezeit ein freundliches Andenken bewahren. ferner: im Alter von 53 Jahren Herr Alwin H e r m s d o r f, Bevoll mächtigter der Firmen F. Volckmar Kommissionsgeschäft, K. F. Koehler, Kommissionsgeschäft und der vereinigten Kominissions- geschäste der Koehler K Volckmar A.-G. L Co. in Leipzig. Herr Hermsdorf ist bis zum 28. Juli tätig gewesen und in der Nacht zum 30. Juli, im Alter von nur 53 Jahren, ganz plötzlich und unerwartet einem Herzschlag erlegen. Er war Leiter der Aus lieferungs-Abteilung der Kommissionsgeschäfte der Koehler L Volckmar A.-G. L Co. und hat sich in der Zusammenarbeit mit den Verleger- Kommittenten allgemeiner Hochachtung und Wertschätzung erfreut. Bei seiner seltenen Pflichttreue, seiner unermüdlichen Arbeitskraft und feinen ausgezeichneten Fähigkeiten und Kenntnissen bedeutet sein plötzliches Hiuscheiden einen empfindlichen Verlust für die Firmen und eine schmerzliche Lücke 'im Kreise seiner Mitarbeiter und Freunde. s erne r: am 28. Juli nach kurzem Krankenlager Herr Johannes N e m m l e r, der über 15 Jahre lang der Fa. Friedrich Schnei der in Leipzig ein pflichttreuer Mitarbeiter gewesen ist. SvreWlll. Ausnutzung der BAG. Bei der Firma Julius Püttmann in Stuttgart erscheint seit Ok tober 1924 »Hirschfeld, Geschlechtskunde«, in Lieferungen. Auf Liefe rung 1 stand: Umfang etwa 10 Lieferungen. Im Januar dieses Jahres erschien Lieferung 10, aber erst als Schluß des 1. Bandes, sodaß anzu nehmen ist, das Werk werde den doppelten Umfang bekommen (ca. 20 Lieferungen 40 Mark). Meine Abnehmer bestellten daraufhin ab und begnügten sich mit dem ersten Band, zumal da sie nicht mehr in der Luge waren, ein so teures Werk weiter zu halten. Einer hat jetzt noch nicht Lieferung 6 u. ff. bezahlt. Der Verlag nahm Abbe stellungen nicht an. In seinem Schreiben heißt es: »Ich bin vertraglich verpflichtet, alle abspringendcn Bezieher zu verklagen, und alle bisher ergangenen gerichtlichen Urteile sind zu meinen Gunsten entschieden«. Ob die Klage stets zugunsten des Verlags entschieden werden dürste, ist zweifelhaft, denn in dem «etwa 10 Lieferungen« liegt doch auch eine Verpflichtung. Jedenfalls habe ich bisher von einer Klage nichts gehört. Dagegen schickte mir der Verlag im März über Leipzig zwei Lieferungen 11, also die 1. Lieferung des 2. Bandes, die mein Kom missionär leider annahm, trotzdem ich ihn gegenteilig instruiert hatte. Das Inkasso erfolgte durch die BAG. Nunmehr remittierte ich am 4. März beide Lieferungen direkt unter Kreuzband und erhob meiner seits durch eiueu Gegenzettel den Betrag ebenfalls bei der BAG. Nun kommt die Ausnutzung der BAG. Heute am 5. Juli erhalte ich wieder eineu BAG-Zcttel über 2.60 Mark von der Verlagsfirma mit der Bemerkung: »Sie erhoben im März den obigen Betrag; eine Rücksendung habe ich bis heute nicht erhalten«. Das Kreuzband ist am 20. März mit 20 Pf. in mein Portobuch eingetragen. Ich frage nun, durste die BAG einen Nückzcttel mit einer der artigen Bemerkung einlösen? Denn für Differenzen, für Erledigung von Differenzen ist sie doch nicht da. Und das Nicht-erhallen-haben- wollen eines Kreuzbandes ist doch eine Differenz. Im übrigen bin ich ein Freund der BAG. Nordhausen a. H. Georg Wimmers Buchhandlung. C. Sünderhauf. Erwiderung«: n. Herr Rechtsanwalt vr. Willy Hoffmann-Leipzig hat im Börsen blatt 1925 Nr. 40 (Seite 2735/36) am 17. Februar 1925 einen Ar tikel mit der Überschrift »Das Licferungswerk« erscheinen lassen, der die einschlägigen Fragen klar und ausführlich erörtert. Dieser Artikel rechtfertigt meine Anschauungen so einwandfrei, daß ich füglich darauf verzichten kann, die juristische Seile der Angelegenheit hier darzulegen. Eine bewußte Irreführung der Subskribenten wird weder dem Verfasser noch mir jemand Zutrauen. Herr Sanitätsrat l)r. Magnus Hirschfeld brachte mir die Disposition im Juli 1924: wir schätzten so gewissenhaft wie möglich und hätten niemals daran gedacht, daß zehn Lieferungen überschritten werden könnten. Aber die »Geschlechts kunde« zeigte gar bald das allen guten Büchern charakteristische Eigen leben. Das Werk entlvand sich den Fesseln und wuchs dem Autor unter den Händen. Die ersten Lieferungen brachten ihm eine große Anzahl Briese aus allen Kreisen: Bitten, dieses und jenes zu be rücksichtigen, dies und jenes ausführlicher zu behandeln. Diese be rechtigten Forderungen und die eigene dauernde Vertiefung in den Stoff zwangen den Verfasser, mir bei Erscheinen der 8. Lieferung zu erklären, daß er unmöglich mit zehn Lieferungen auskommen könne und einen zweiten Band brauche. Mir war das — jeder Kollege wird mich verstehen! — sehr unangenehm. Aber — abgesehen davon, daß ich es vor mir selbst nicht hätte rechtfertigen können, das Werk einfach abzubrechen und die Subskribenten mit einem Torso abzusinden, ergab eine Prüfung der Rechtslage und eine besondere juristische Beratung: ich sei zur Fortführung des Werkes, die Subskri benten zur Abnahme aller Lieferungen gesetzlich verpflichtet. Daraus erteilte ich dem Autor meine Zustimmung, und meine weitere Hand lungsweise den Abnehmern gegenüber war mir einfach und klar vor geschrieben, so sehr ich selbst auch vielleicht iu einem oder dem andern Falle bedauerte, mich daran halten zu müssen. Mir ist es immer lieber, entgegenkommen zu dürfen, und ich tue es, wo ich nur kann. Erfreulicherweise blieb der von mir selbst befürchtete Ansturm der Abbestellungsversuche aus, bis auf vereinzelte Fälle. Die Gesamt anzahl der Subskribenten hat vielmehr stetig zugenommen: das Werk wirbt selbst für sich! — Die Firma Georg Wimmers Buchhandlung mußte nach dem Er scheinen des Artikels die Rechtslage kennen und auch aus meinen Liefe rungsbedingungen wissen, daß sie zur Rücksendung nicht berechtigt war. Sie hätte in logischer Anwendung ihres Wissens, daß die BAG »nicht zur Erledigung von Differenzen da ist«, auf jeden Fall erst bei mir ansragen müssen, ob ich bereit sei, den Betrag zurückzu zahlen. Ihre Drucksache hal»« ich Anfang März unerösfnet dem Brief träger zurückgegeben. Ten BAG-Zettel ließ ich bis zum 5. Juli liegen, um der Firma Gelegenheit zur Aussprache zu geben, und erhob dann den Betrag zurück. Juli u S Pütt m ann , Verlagsbuchhandlung. 963
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