Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.10.1926
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- 1926-10-28
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- 28.10.1926
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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252, 28, Oktober 1826. Redaktioneller Teil. Verlag vr, Stein L Kroll, Leipzig N 24, ging an Mo; Merfeld Uber, Adresse jetzt: N 24, Stettiner Str. 70, ferner: 78«, sH, 7./X. IWS.j 1°KVerlags- und Versa ndbuchhandlung Bayern- Verlag G. IN. b. H., München 2, Salvatorplatz 11. Gegr. lü./XII. 1810, jp-s- 27 614, — W Oberbayerlsche Volksballt, München, — d 28S0.) Geschäftsf,: Kvr, A, Ritter, Josef Müller u, Anton Weber. Leipziger Komm,: rv, Wagner. sH, 28,/IX, 1826.j f*V iilkerbund Dokumenten-Vertriebs-Abteilung, Genf. Vertrieb der Veröffentlichungen des Völkerbundes, sTA.i X3tion8-?ndlieaiion3 Osnäve.) Inh.: Generalsekretariat des Völkerbundes, Geschäftsl.: »Albert van der Vckene, Leip ziger Komm,: Thomas Komm, Gesch, sTir.j »Vrtes, R, W, P. de, Amsterdam. C, H, C, de Vries ist 1,/X, 1826 als Mitinhaber ausgeschieden, sDir.s Wit, Paul de, Leipzig, Inhaber jetzt: Paul de Wit's Erben, jH, S./X. 1826,j Zehrfcld, Otto Gustav, Aklien-Gescllschast, Leip zig. Die Prokura des »Walther Fiedler ist infolge Todes er loschen. sH, S./X, 1826,j Kleine Mitteilungen. Die für die Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für 1926 erforderlichen Vordrucke (Uberweisungsblätter, Nachweisungen und Zusammenstellungen) sind jetzt bei den Finanz ämtern vorrätig und werden den Arbeitgebern unentgeltlich zur Ver fügung gestellt. Die. Uberweisungsblätter werden in Bogen zu je drei Stück, die durch eine Perforationslinie voneinander getrennt sind, mit 2 weiteren Bogen zum Durchschreiben geliefert. Eine Ausferti gung des Überweisungsblattes ist für das Finanzamt der Betriebs stätte, eine für den Arbeitnehmer und eine für den Arbeitgeber be stimmt. Die Ausfertigung für den Arbeitnehmer ersetzt die be sondere Bescheinigung nach § 39 der Durchführungsbestimmungen über iden Lohnsteuerabzug vom 5. September 1925. Einer Verteilung der Steuer auf die Wohnsitzgemeinden durch den Arbeitgeber bedarf es nicht. Zusammenstellungen sind nur auszuschreiben, wenn mindestens fünf Nachweisungen abzuliefern sind. Ausstellung. — Der Axel Juncker Verlag in Berlin W 15 veranstaltet in den Räumen des Buchladens Kurfürstendamm 29 in der Zeit vom 27. Oktober bis 10. November eine Sonderausstellung Anna Klein, Skizzen und Aquarelle aus der von John Hagenbeck im Berliner Zoo veranstalteten Jndienschau. Geöffnet täglich von 9—7 Uhr. Vortrags-Kalender der Buchhandlung Paul Neff in Stuttgart. — 29. Oktober: vr. Herm. Muckermann: 1. »Nassenbildung«; 30. Ok tober: Derselbe: 2. »Das Volk der Zukunft«; 1. November: Walter- Möller: »Menschenkenntnis«; 3. November: Kaplan Fahsel: »Nietzsche, der Ästhet und Freigeist«; 4. November: Stadthagen: Neue Experi mente; 9. November: Jakob Wassermann: Eigenes; 10. November: 1. P. Müller: Gymnastische Übungen; 14. November: Herion-Schule: Tänze; 23. November: Hans Neimann: Humor; 25. November: Hermann Hesse: Eigenes; 30. November: vr. Magnus Hirschfeld: »Die sexuelle Not«; 1. Dezember: Waldemar Bonsels: Eigenes; 2. Dezember: A. Glucker: Gymnastische Einzel- und Gruppenvorfüh- rungen; 3. Dezember: Hans Balzer: 1. Wilh. Busch-Abend; 4. De zember: Neinh. Gerling: »Okkultismus«; 7. Dezember: Hans Balzer: 2. Wilh. Busch-Abend; 8. Dezember: Ludwig Wüllncr: Rezitation; 9. Dezember: R. Gerling: »Fehlentwicklungen im Liebeslcben«. An fang Oktober fanden Vorträge statt von Max Valier, Pater Exped. Schmidt, Ettlingcr, Emil Ludwig und Frh. v. Münchhausen. Um den Besuch zu erleichtern und den gemeinsamen Kartenbezug anzurcgen, hat die Buchhandlung Paul Neff eine Einrichtung getroffen, die be sonders für die Angestellten des Buchhandels von Interesse und Vor teil sein dürfte. Sie gibt die Eintrittskarten »Partie 6/5« ab, d. h. auf je fünf gemeinsam bezogene Karten wird eine sechste gratis ge währt. Wie sie uns mitteilt, haben zum Beispiel die Mitarbeiter der Firma I. F. Steinkops sogleich nach Bekanntgabe 24/20 Karten vorausbestellt. Von der Krankenkasse Deutscher Buchhandlungsgchilscn, Ersat;- kasse, Leipzig, Hospitalstraße 25, wird uns folgendes mitgeteilt: Laut gesetzlicher Verfügung sind mit Wirkung vom 1. Oktober 1926 wesent liche Veränderungen in den Bestimmungen über die Wochen- und 1290 F a m i l i e n w o ch e nh i l f e eingetrcten. — Wurde bisher das Wochengeld (50 Pfg pro Tag) an selbstversicherte Wöchnerinnen nur für 4 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt gezahlt, so kann jetzt die Bezugszeit um 2 weitere Wochen vor der Geburt erhöht werden. Voraussetzung ist aber, daß die betreffende Wöchnerin wäh rend dieser Zeit keine Beschäftigung gegen Entgelt ausübt und vom Arzt festgestellt wird, daß die Entbindung voraussichtlich innerhalb 6 Wochen stattfinden wird. Irrt sich der Arzt bei der Berechnung des Zeitpunktes der Entbindung, so hat die Schwangere gleichwohl Anspruch auf das Wochengeld von dem in dem ärztlichen Zeugnis angenommenen Zeitpunkte bis zur Entbindung. Das Vorstehende gilt aber nur für weibliche Selbstversicherte, für Familienangehörige von Versicherten kommen nach wie vor nur 10 Wochen in Frage. Das Wochengeld für die Zeit vor der Entbindung wird ab 1. Ok tober 1926 jeweils sofort und nicht erst mit dem Tage der Entbin dung fällig. Ferner ist noch die Neuerung getroffen worden, daß jetzt die Hebammen von der Krankenkasse direkt bezahlt werden. Es wird ausdrücklich im Gesetz darauf hingewiefen, daß die Hebamm-e nicht berechtigt ist, neben dem ihr von der Kasse gezahlten Betrag bei Ver sicherungspflichtigen weitergehende Ansprüche an die Wöchnerin zu stellen. Dafür ermäßigt sich nun die einmalige Entbindungsbeihil.se, die bisher in Höhe von 25 Mark gezahlt wurde, auf 10 Mark. Diese Ermäßigung ist aber nicht als ein Abbau anzusehen, sondern nur als ein gewisser Ausgleich, denn früher mußte der Versicherte von dieser Beihilfe auch die Kosten der Hebamme tragen, die jetzt die Kasse über nommen hat. Es braucht nicht erst darauf hingewiesen zu werden, daß die Kosten der Hebamme einen weit höheren Betrag ausmachen als die gekürzten 15 Mark. Die gesetzlichen Leistungen der Familienwochenhilfe sind nunmehr folgende: Es wird gewährt: 1. Bei der Entbindung oder bei Schwangerschaftsbeschwerden Hebammenhilfe, Arznei und kleinere Heilmittel sowie, falls es erforderlich wird, ärztliche Behandlung. 2. Ein einmaliger Beitrag zu den sonstigen Kosten der Entbindung und bei Schwangerschaftsbeschwerden in Höhe von 10 Mark; findet eine Entbindung nicht statt, so sind als Beitrag zu den Kosten bei Schwangerschaftsbeschweröen 6 Mark zu zahlen. 3. Ein Wochengeld in Höhe von 50 Pfennig täglich für 4 Wochen vor und 6 zusammen hängende Wochen unmittelbar nach der Niederkunft. 4. Solange die Mütter ihre Neugeborenen stillen, ein Stillgeld in Höhe von 25 Pfennig täglich bis zum Ablauf der 12. Woche nach der Niederkunft. Wenn auch diese Leistungen gegenüber den letzten Jahren jetzt außerordentlich gestiegen sind, so entstehen dem Versicherten bei einem Geburtsfalle doch noch weit mehr Ausgaben. Die Krankenkasse Deutscher B u ch h a n d l u n g s g e h i l f e n, Leipzig, hat dies berücksichtigt und gewährt daher ihren Mitgliedern, die mindestens 6 Monate der Familienversicherung angehören, genau wie in den letzten Jahren auch jetzt noch die gesetzlichen Barleistungen in doppelter Höhe. Das Mitglied erhält demnach bei einem Ge burtsfalle eine bare Beihilfe in Höhe von 133.50 Mark. Außerdem werden dann noch die Kosten für Arzt, Hebamme, Arznei und Heil mittel übernommen. Diese bedeutende bare Mehrleistung der Kranken kasse Deutscher Buchhandlungsgehilsen Leipzig ist sehr zu begrüßen, wird doch in vielen Fällen dadurch die Gewähr geboten, daß dev Wöchnerin und dem Neugeborenen die notwendige kräftige Nahrung und gute Pflege zuteil werden. Eine Gedenktafel an der Volksbücherei ln Stuttgart. — Die im Jahre 1897 gegründete Volksbibliothek, jetzt Volksbücherei, hatte wäh rend der ersten vier Jahre ihrer Tätigkeit ihren Sitz in einem be scheidenen Barackenbau der damaligen Legionskaserne. Als^diese ver kauft wurde, um dem jetzigen Wilhelmsbau Platz zu machen, entstand die schwierige Aufgabe, ein anderes geeignetes Unterkommen zu finden Da war das Anerbieten des nun verstorbenen Geheimen Kommerzien rats Engelhorn und seiner Gemahlin, einen Neubau für die Volks bibliothek zu errichten und ihr diesen zunächst zu unentgeltlicher Be nutzung, später schenkweise zu überlassen, hochwillkommen. Das An erbieten gelangte in schönster Weise zur Ausführung, und die Vokks- bidliothek war damit aller Unterkunftssorgen enthoben. Diese hoch herzige Stiftung ist der für weite Kreise so wertvollen Arbeit der Volksbücherei ungemein förderlich geworden; um das Andenken an sie wach zu erhalten, wurde in diesen Tagen an dem Gebäude eine Tafel angebracht, welche hiervon Zeugnis gibt. Die Volksbibliothek, ein vornehmer Sandsteinbau mit einem Dachgarten darauf, befindet sich Silberburgstraßc 191, neben dem Geschäftshaus der Fa. I. Engel Horns Nachf.
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