Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.09.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1926-09-02
- Erscheinungsdatum
- 02.09.1926
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19260902
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192609021
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19260902
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1926
- Monat1926-09
- Tag1926-09-02
- Monat1926-09
- Jahr1926
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Xr 204, 2. September 1926. Redaktioneller Teil. — Sprechjaal. des Geschäftsberichts, Genehmigung der Bilanz mi-d der Gewinn- und Vcrlustrechnung sllr 1SLS. 2. Entlastung des Vorstands und des Aus sichtsrats. 3. Wahl zum Aussichtsrat. 4. Verschiedenes. sDeulscher Rcichsanzeiger Nr. 197 vom 28. August 1S2S.) NniversttaS Deutsche Vcrlags-A.-G. vorm. Ghldendalscher Verla- in Berlin W L«. — Bilanz per 31. Dezember I92S. Aktiva. .«t § Barbestände 3 396 4, Außenstände 30 233 — Lieferantenguthaben 2 867 22 Warenbestände 140 460 11 Inventar 8 075 Gesellschafterkonto 39 521 75 Pfänderkasse 100 Verlust- und Gewinnkonto 37 140 16 261 793 65 Passiv«. Aktienkapital 75 000 Guthaben der Kunden 3 488 43 Lieferanten 92 132 75 Wechselkonto 1000 Steuerrückstände 945 32 Gyldendalske, Kopenhagen 89 168 60 Pfänderkonto 68 65 261 793 65 Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1925. Verluste. Ä Verlustvortrag aus 1924 61 338>18 Unkosten des Sortiments 41 677,54 Unkosten des Verlages 83 866 27 Umbaukosten 14 902 66 Druckereiverlust 4 305 33 Wertberichtigungen 42 286 Jnventarabschreibung 675 239 049 97 Gewinn. Gyldendalske, Kopenhagen, Übernahme des Verlustes aus 192t 60 338 18 112 454 53 39 117 10 Betriebsverlust 37 140 16 239 049 97 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 193 vom 20. August I92S.I Ein Bodenscemusenm >n Fricdrichshnsen. — Die Stadt Fried- richshafen hat, wie die »Voss. Ztg.« meldet, die Sammlungen des »Bodcnsecge'schichtsvereins« angekauft, die wertvolle Altertümer sowie ein kleines Zeppelinmuseum und eine reichhaltige Bodenseeliteratur bergen. 'yettehrsnmhrllhten. Neues von der Post. — Vom 1. September an wurden die Meist- beträge für Postanweisungen und Postaufträge nach dem Gebiet der Freien Stadt Danzig und sllr Nachnahmen ans Briefsendun gen und Postpakete aus dem Gebiet der Freien Stadt Danzig von 1000 auf 1200 Danziger Gulden erhöht. Die Meistbeträge flir Post anweisungen und Postaufträge aus dem Gebiet der Freien Stadt Danzig und fiir Nachnahmen auf Brlefsendungen und Postpakete nach dem Gebiet der Freien Stadt Danzig sind vom gleichen Zeitpunkt an ans 1000 NM. festgesetzt worden. — Vom gleichen Tage an wurde der Postanweisungsverkehr zwischen Deutschland und Albanien sllr gewöhnliche und telegraphische Postanweisungen ausgenommen. Die Beträge -er Postanweisungen sind in beiden Richtungen in amerikani scher Dollarwährung anzugeben; Meistbetrag 100 Dollar. Bruch teile eines Gents sind nicht zulässig. — Postanweisungen zwischen Deutschland und Niederländisch Guyana werden nicht mehr über die Niederlande, sondern unmittelbar ausgetauscht. Die Ver mittlungsgebühr der niederländischen Postverwaltung fällt daher künftig weg. Der Meistbetrag für Postanweisungen aus Deutschland nach Niederländisch Guyana ist aus 500 niederländische Gulden fest gesetzt worden. Ferner sind von jetzt an Postaufträge und Nachnahmen auf Briefsendungen und Postpakete im Verkehr mit Niederländisch Guyana zugelassen. Die Postaufträge nach Niederländisch Guyana haben aus niederländische Gulden, Meistbetrag 500 niederländische Gulden, zu lauten. Die Beträge der Nachnahmen nach Niederländisch Guyana sind in Reichsmark anzugeben. Meistbetrag 800 NM. — Vom 1. September an sind die Postanweisungen nach Kanada nicht mehr in englischer Währung, sondern in kanadischen Dollars und Cents auszustellen. Meistbetrag 100 kanadische Dollars; Bruchteile eines Cents sind nicht zugelasfen. Berliner amtliche Devtsenku^ am sr. Augus, isra »m I. S-vt-mb-1 ISA Geldkurs Briefkurs Geldkurs Briefkurs . ' ^ 20.357 20,407 20.356 20.406 . 100 Null). 108.04 168.46 168.11 168 53 1,693 1.697 1 693 1.697 O«lo . 100 Kr. 91.83 92.12 91.88 92,12 . 100 Kr. 1 1.42 II 1.70 III 41 111 69 . 100 Kr. 112.18 112.44 112.44 New York. . . . > s 4.195 4.205 4.204 Belgien. . . . . 100 Frc». 11.68 11.72 11 89 lallen.... 100 Lire 13,64 13.68 14 79 Paris . 100 Frcs. 12,27 12.31 12 51 12,55 100 FrcS. 60.93 81.10 80 98 81 >8 >0» Pesetas 63,47 63,63 63.82 63 98 1 Milreis 0.642 0.644 0.642 0.644 Pmg". ! I Yen 2,013 2,017 2,018 2.022 . 100 Kr. 12,42 12.46 12.42 12 4» vii!»d"!"':.' 100 Finnin. >0,546 21.395 10,586 10.546 21,395 10.586 21.^45 Sofia 3.035 3.045 3,035 3.045 100 Dinar 7.40 7,42 7.40 7.42 100 -chill. 59,27 59.41 59.24 59.38 100000 Kr. 5.873 5.893 5.875 5.895 100 Gulv. 81,40 81.60 81.30 81 50 I wrk. F 2.245 2^55 2.215 2.225 4,74 4.76 4.79 4,81 1 ÜgYVt. 20.869 20,921 2.05 2,07 46.73 46.87 80.65 81.05 1.115 1.121 »owno .... ,0» L»aj 41.37 41.58 Sprechsaat ^ Herausgebervertrag und Konkurrenzausgabe. Unter den jüngsten Entscheidungen des Reichsgerichts, die Herr I)r. Elster in Nr. 196 des Bbl. mitteilt und bespricht, wird auch ein Rechtsstreit behandelt, der die Frage »Herausgebervertrag und Kon kurrenzausgabe« betrifft. Herr vr. Elster spricht selbst davon, daß die Sachlage in diesem Fall nicht überall klar durchsichtig und der Stand punkt des Reichsgerichts in manchem Betracht nicht völlig unbedenklich sei. Da die Angelegenheit für den Gesanubuchhandel bzw. den gesam ten Verlagsbuchhandel von Interesse ist, sei hier ergänzend mitgeteilt, daß die Bindung des Herausgebers an die vorliegende Flaubertaus- gabe gerichtlich einwandfrei fcstgestellt ist. Er hat seinen Herausgeber namen deni betr. Verlage gegen Honorar verkauft, und dieser Verlag ist also berechtigt, die Ausgabe dauernd mit dem Namen des Heraus gebers F. zu versehen. Daß unter diesen Umständen der Herausgeber nicht gleichzeitig noch eine zweite Flaubert-Ausgabe in einem and-.ren Verlage mit seinem Namen zeichnen kann, ist nach den buchhändlerischen Gepflogenheiten sowie nach den allgemeinen Auffassungen von Treu und Glauben so selbstverständlich, daß auch das Reichsgericht diese Aus fassung »grundsätzlich billigt«. Ganz mit Recht folgert Herr vr. Elster, daß ein Abweichen von diesem Standpunkt mit Rücksicht auf ein «etn- gctretenes Zerwürfnis« als recht bedenklich angesehen werden müsse, zumal wenn die Frage an der Schuld dieses Zerwürfnisses vom Gericht gar nicht entsprechend geprüft sei; und er fährt dann fort: »Die rechte vergleichsweise Regelung wäre wohl ein Erscheinen der Neu ausgabe ohne Rücksicht ans die Vorräte der alten Ausgabe beim alten Verleger gewesen; dem standen aber die Zerwürfnisse und das seinerzeit niedrige Heransgeberhonorar offensichtlich im Wege«. Dazu muß im Interesse des betr. Flaubert-Verlages und zur Steuer der Wahrheit bemerkt werden, daß ein besonderes Herausgeber honorar zwischen den Kontrahenten ursprünglich überhaupt nicht ver einbart war, und zwar wohl aus dem Grunde nicht, weil der Heraus geber selbst die Höhe der ihm zu zahlenden Autorisationsbeträge fest gesetzt hatte und weil er sie wohl so bemessen zu haben glaubte, daß noch ein besonderes Honorar für »Herausgeberschaft« sich für ihn erübrigen konnte. Die Forderung der Zahlung eines Sonderhonorars für Herausgeberschaft wurde von Herrn F. erst später erhoben, und zwar forderte er selbst mit direkter Nennung eben den Betrag von 200. - Mark, der ihm ohne Feilschen anstandslos bewilligt und sofort über wiesen wurde. Hierin also lag kein Grund, eine Nenausgabe nicht 10L3
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder