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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1926-08-14
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1926
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- Deutsch
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188, 14. August 1928. Redaktioneller Teil. Börsenblatt 1. d. Dtschn. Buchhandel. deutscher Art und Sitte, sondern sie sind auch starke wirtschaftliche > durch Gesetzgebung und Verwaltung ablehine, erklärte er die dem Faktoren. Wenn man die Anzeigenteile durchblättert, ist man > Handel durch den Behördenhandel erwachsene Konkurrenz für un freudig erstaunt, Diele renommierte deutsche Firmen mit einer intensiven Propaganda vertreten zu sehen. Der Zweck dieser Zöllen war, auch die deutsche Buchwerbung auf diesen Weg zu weisen und ihr dadurch neue Absatzmöglichkeiten in der gegenwärtigen Wirtschaftskrisis zu erschließen. Der deutsche Einzelhandelstag in Düffeldorf. Vom 3.—8. August fand in Düsseldorf die Tagung des deutschen Einzelhandels statt, bi« sich in den ersten Tagen aus Versammlungen einzelner Untcrvcrbänbe und Ausschüsse zusammensetzte, während mit der großen Kundgebung in der Rheinhalle aus der Gesolei am Nach mittag des S. August die allgemeinen Versammlungen begannen, näm lich außer der Kundgebung selbst am 8. August vormittags die Hauptversammlung der Hauptgemeinschast des deutschen Einzel handels und am Nachmittag die Tagung der Arbeitgeberverbände des deutschen Einzelhandels. Beim Rück- und Überblick auf das umfangreiche Programm mutz der Erfolg der Tagung als groß und bedeutungsvoll bezeichnet wer den, sowohl was dis äußerliche Wirkung anbelrifst als auch nach den Auswertungsmöglichkeiten für die Organisation selbst und ihre Mit glieder. Äußerlich tritt der Erfolg insbesondere dadurch hervor, daß diese erste große Versammlung des deutschen Einzelhandels seit der Gründung der Hauptgemeinschast im Jahre 1818 bereits 72 Vereine und Verbände vereinigt sah, die insgesamt 88 880 kaufmännische und 388 888 Kleinbetriebe umfassen. Es ist erklärlich, daß bei einer Zu sammensetzung ans verschiedenartigsten Branchen und der ihrer Größe und Bedeutung nach außerordentlich 'differenzierenden Beiriebe In teressengegensätze in starkem Maße vorhanden sein müssen. Sie traten in den allgemeinen, mehr repräsentativen Versammlungen natürlich nicht hervor; in -diesen fand ein« nennenswerte Diskussion überhaupt nicht statt. Wohl aber zeigten sie sich in den Vorversammlungen, insbesondere der des Hauptausschusses. Im Haupta-usschuß galt es in erster Linie, den vorliegenden Satzungsänderungsentwurf einer letzten Prüfung zu unterziehen, nach dem er durch eine besonders hierfür eingesetzte Kommission wieder holt 'durchgearbeitet worden war. Ziel des neuen Entwurfes ist, die Hauptversammlung der Hauptgemeinschast beweglicher zu gestalten und an Stelle des durch eine übergroße Zahl von Delegierten be lasteten Hauptausschusses einen anderweitigen Ausschuß zu setzen, in welchen die sachlichen und örtlichen Verbände nach einem bestimmten Schlüssel Vertreter zu entsenden haben. Alsbald entbrannte hierüber der Kamps zwischen örtlichen und fachlichen, zwischen großen und kleinen Verbänden. Was blieb anders übrig, da ein« Einigung nicht möglich schien und schon der Hanpiausschnß ein viel zu großes Gre mium war, um in eine Beratung von Einzelheiten des vorliegenden Entwurfes einzutretcn, als diesen entweder zurückzustellen oder ihn der Hauptversammlung zur Annahme eu dtoo vorznlegen. Es ge lang, den Widerspruch einer immerhin bedeutungsvollen Minorität zu beseitigen und unter Hinweis darauf, baß man ja nicht für ewig an die neue Satzung, falls sie sich nicht bewähren sollte, gebunden sei, die Vorlegung zur Annahme SN dioc an die Hauptversammlung durchznsetzen. Sie stimmte dann auch dem Entwurf ohne weitere Diskussion zu. Dieser Vorgang ist nicht ohne Bedeutung für den im Börsenvcrcin zusammengcschlossenen deutschen Buchhandel. Auch hier bereitet sich neues Satzumgsrecht vor. Wird es möglich sein, über die bestehenden Gegensätze hinwcgzukommen und neues, den Erforder nissen der Gegenwart angepaßtes Satzungsrecht zu schassen, auch wenn dabei für wohlerworben betrachtete Rechte 'vielleicht unberück sichtigt bleiben müssen? Die Beratung der Satzungsänderung hatte leider die dem Haupt- ausschnß zur Verfügung stehende Zeit so in Anspruch genommen, daß für die Behandlung der anderen aus der Tagesordnung stehenden Themen kein Raum mehr blieb, obwohl einzelne davon gerade für den Buchhandel ganz besonderes Interesse beanspruchen konnten, so beispielsweise ein Punkt der Tagesordnung über den Beamtenhandel und den Behördeneinkauf. Jedoch brachte die auf den Nachmittag des gleichen Tages an gesetzte große Kundgebung einen Ausgleich, indem der preußische Han- delsmimster vr. Schreiber gerade zu diesem Punkte eingehendere werivolle Ausführungen machte. Ebenso wie er eine Bevorzugung der Selbstverbraucherorganisationen, insbesondere der Konsumverein«, zulässig, wobei er daraus hinwtes, daß sich nach den Feststellungen in seinem Ministerium in Preußen ein besonderer Behördenhandel nur ganz vereinzelt durch die schwierige Zeit in die Gegenwart habe hinüberretten können. Er sagte zu, in allen Fällen begründeter Be schwerde einschreiten zu wollen. Es dürsten weder Diensträume noch die Arbeitszeit der Beamten für solch« Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Nicht ganz ohne Widerspruch blieb dagegen seine Stellung nahme zur Krage des zentralisierten Behördencinkaufs. Hier müsse der Staat das Recht des Großeinkaufs mit den damit verbundenen Vorteilen für sich in Anspruch nehmen, wobei man natürlich durchaus bereit wäre, auch den Einzelhandel zuzuziehen, falls er in der Lage wäre, zu gleich günstigen Bedingungen zu liefern. Auch di« Frage des Eisenbahnhandels, di« ja den Buchhandel in letzter Zeit zu ver schiedenen Malen beschäftigt hat, wurde von vr. Schreiber gestreift und Wahrung der Rechte des Einzelhandels zugesagt. Die Ausführungen des Herrn Ministers mußten als außerordent lich 'handelsfreundlich angesehen werden, zumal er am Schluß seiner Ausführungen noch daraus Hinweisen konnte, daß er in seinem Mini sterium ein besonderes Referat für Cinzelhandelssragen eingerichtet habe. Herrn Heinrich Grllnseid, dem wiedergewählten Vorsitzen den der Hauptgemeinschast, war durch diese Ausführungen für sein Referat über den Aufbau und die Aufgaben der Hauptgemeinschast manches vorweggenommen. Immerhin blieb ihm noch genug zu sagen übrig, und seine Ausführungen waren der best« Beweis für die Existenzberechtigung der Hauptgemeinschast, wobei es sich für ihn nicht darum handelt, etwa für den Einzelhandel irgendwelche Be vorzugungen zu fordern. Er wies vielmehr ausdrücklich darauf hin, daß die Hauptgemeinschast es als ihr« Aufgabe ansehe, nur dafür zu sorgen, baß der Einzelhandel nicht schlechter wegkomme als andere Gewerbczweige, daß er insbesondere nicht in unberechtigter Weise aus dem Warenumsatz ausgeschaltet werde. Es galt für Herrn Griin- seld, den Beweis sür die Berechtigung dieser Forderung zu erbringen. Dabei wies er daraus hin, daß der Einzelhändler, eine Bezeichnung, di« im bewußten Gegensatz zu der Bezeichnung Kleinhändler gebraucht wird und darüber hinausgeht, nicht bloß automatischer Warenverteiler und Verkäufer sein dürfe, sondern seinen Berus als Diener an der Ware zu erfüllen habe, der in einem Vertrauensverhältnis nach zwei Seiten stehen solle: einmal gegenüber dem Lieferanten, sür den er Geschmacksvermittler und gleichzeitig Kritiker seiner Waren fei, und zum anderen gegenüber dem Publikum, das nicht nur Käufer bei ihm sein soll«, sondern das er sich zur ständigen Kundschaft erziehen wolle. Es käme darauf an, dem Einzelhändler, namentlich den Inhabern von Spezialgeschäften, die in früheren Zeiten gewohnte Stellung als Be rater und Vertrauensmann des Känserpnblikums wieder zu verschaffen und die in der Inflationszeit eingerdsiene Verflachung des Kundendien stes zu beseitigen. Deshalb müsse der Einzelhandel In seiner Reklame nicht nur den vom Gesetz verbotenen unlauteren Wettbewerb ablehnen, sondern darüber hinaus auch den unfairen Wettbewerb, der sich ge setzlich nicht fassen lasse. Ein Anlocken des Kunden durch übersetzte Reklame sei unbedingt abzulehnen; die Reklame müsse stets geschmack voll und den Bedürfnissen des Geschäfts angepaßt bleiben. Der Haupt wert des Geschäfts und seine Hauptanziehungskraft müsse in der Firma selbst liegen. Noch eine beachtliche Reihe anderer Aufgaben wurde von Herrn Grünfeld dem Tätigkeitsfeld der Hauptgemeinschast zugeteilt, so, um nur einzelnes herauszugreifen, die Pflege geschmackvoller Werbung durch Veranstaltung von Schaufensterwettbewerben unter künstlerischer Beratung, die Durchführung einer Typisierung gewisser Waren- gattnngen zur Verringerung der Lagervorräte und zur damit zu er reichenden Unkostenersparnis, die Beteiligung der Verbandsmitglieber an statistischen Aufstellungen der Organisation zur Überwachung und Beobachtung der Preisgestaltung und schließlich di« Heranbildung des Nachwuchses, sämtlich Fragen, die auch den deutschen Buchhandel und seine Organisationen seit längerer Zeit beschäftigen. Man konnte die Ausführungen !dcs Herrn Grünseld als den Ver such ansehen, die Daseinsberechtigung der Hauptgemeinschast in großer Öffentlichkeit und vor den zahlreich versammelten Mitgliedern nach zuweisen, ein Versuch, der durch sehr kluge, mehr theoretische Aus führungen des Handelskammersyndikus vr. Bilden in einem Vor trag über den deutschen Einzelhandel in Staat und Wirtschaft sowie durch abschließende Ausführungen des Geschäftssührenden Vorstands mitgliedes vr. Tiburtius erfolgreich unterstützt wurde. 1007
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