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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1880
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- Deutsch
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4852 Nichtamtlicher Theil. 2SS, 15. November. Zum Kapitel der „Kolportage". Aus welche schauderhafte Weise die sogenannte Colportage mit Erzeugnissen des Buchhandels jetzt betrieben wird, ist wohl den meisten Sortimentern aus eigener trauriger Erfahrung hinlänglich bekannt. Das Absatzfeld der Buchhändler wird durch die Schaaren der in der Welt herumlausenden und das Publicum belästigenden Colporteure, von denen sich auch manche verfeinert „Buchhändler- Reisende" nennen, immer mehr und mehr beschnitten. Es ist in der That zu verwundern, daß sich das Publicum noch so langmüthig verhält und zudringlichen Cvlportenren nicht sogleich energisch die Thür weist, oder sie handgreiflich zum Hause hinaus aus die Straße befördert; ebenso verwunderlich aber ist es, daß die Buchhändler sich so ruhig dieses Treiben gefallen lassen und nicht allseitig mit Anträgen und Petitionen bei den gesetzgebenden Körpern einkommen, damit dieses eingerissene gräuliche Unwesen gesetzlich entweder ganz abgeschafft oder wenigstens stark eingedämmt würde. Vielfach könnte der Buchhändler in Preußen sich seiner Haut, will sagen, des Colporteurs, der ihm sein Geschäft beschneidet, ver dirbt, verleidet, erwehren, wenn ihm nicht gar zu sehr die Gesetzes kenntnisse mangelten; und so wollen wir denn die arg bedrückten Kollegen hierdurch mit einigen Bestimmungen bekannt machen und ihnen solche zur Anwendung empfehlen. Es heißt nämlich in der empfehlenswerthen, soeben im Verlage von E. Strien in Halle erschienenen „Tabellarischen Uebersicht der Vorschriften über den Gewerbebetrieb im Umherziehen in Preußen, herausgegeben vom Geheimen Ober-Finanzrath Winiker" unter Anderem: Legitimation sscheine, von unteren Verwaltungsbehörden aus gestellt, berechtigen nur zum Ankauf von Maaren, welche der Inhaber nur behufs Beförderung zum Bestimmungsorte bei sich führen darf, und zum Aufsuchen von Waarenbestellungen unter Mitführung von Proben und Mustern. - Zu dem Aufsuchen von Waarenbestellungen gehört auch das Sammeln von Subscriptionen auf Bücher, Zeitschriften u. s. w., bezw. der sogenannte Colportagebuchhandel außerhalb des Wohn orts. bezw. des Ortes der gewerblichen Niederlassung feitens der Buch händler und der in ihren Diensten stehenden Reisenden tColporteure), wenn sie nur Proben der zu vertreibenden Werke bei sich sühren. Liefern sie aber die Werke, oder auch nur einen Theil derselben an die Käuser ab, fo bieten sie Maaren seil und bedürfen hierzu eines von der Regierung re. ausgestellten steuerpflichtigen Legitimations-Gewerbe scheins. Nun ist es abernotorisch, daß der größte Theilderherumlausenden Colporteure keinen Gewerbeschein, oft nicht einmal einen Legitima tionsscheinbesitzen, unddaßsiedenuochungejcheut ihreHefte, nebst den Fortsetzungen dazu, auch Kalender, Bilderbücher und vieles Andere verkaufen, wodurch sie sich straffällig machen und gefaßt werden können, wenn man sich nicht scheut, dieselben anzuzeigen. —or. Misccllcn. Zum Schulbücher - Monopol. — Für den gesammten Buchhandel, insbesondere aber für dieVerlegervonVolksschul-Lese- büchern, wird nachstehende Verfügung, welche die königl. Regierung zu Liegnitz unterm 20. October an sämmtliche katholische Kreis- Schul-Jnspectoren erlassen hat, von Interesse sein: Die große Verschiedenheit der in den katholichen Schulen des dies seitigen Regierungsbezirks im Gebrauche befindlichen, zum Theil ver alteten, zum Theil ohne unsere Genehmigung eingesührtcn Lesebücher hat zu zahlreichen Mißständen Veranlassung gegeben. Diese liegen, wie Euer Hochwürden schon selbst erkannt und empfunden haben, für die Eltern der Schulkinder darin, daß sie genöhtigt werden, andere Lese bücher anzuschaffen, sobald sie den Wohnort wechseln, für die Kinder, daß sie sich an ein anderes Lesebuch gewöhnen müssen. Die Lehrer werden besonders dadurch berührt, daß ihnen ein gemeinschaftlicher An haltpunkt für Besprechungen von Unterrichtssragen aus den Conse- renzen re. fehlt. Wir haben zur Beseitigung dieser Uebelstände die Einführung eines einheitlichen Lesebuches für die katholichen Schulen des Regierungsbezirks in Aussicht genommen und zu diesem Zwecke eine Umarbeitung für katholische Schulen von derjenigen Ausgabe des Lesebuches von Bock, die bisher für Schulen beider Consefsionen be stimmt war, durch einen Lehrer des katholischen Schnllehrer-SeminarS zu Liebenthal veranlaßt. Zur Wahl dieses Buches hat uns die hervor ragende, nach Stoff und Form gleich ausgezeichnete, in geschickter Be rechnung vom Leichteren zum Schwereren fortschreitende, alle der Volks schule zugänglichen Wissensgebiete berührende Zusammenstellung der Lesestücke, die in demselben geboten wird, bewogen. — In sprachlicher Beziehung sind die mustergültigen Schriftsteller unserer Nation benützt, alle Stilsormen sind berücksichtigt, Poesie und Prosa gleichmäßig durch umsichtig gewählie Proben vertreten. — Alle diese angeführten inneren Eigenschaften sowohl, wie die äußere Ausstattung in Beziehung aus Druck und Papier, ganz besonders aber die beigegebenen künstlerisch ausgesührten Abbildungen werden in der neuen Bearbeitung für katho lische Schulen aus derselben Höhe stehen, wie die bereits erschienenen Lesebücher desselben Verfassers. — Diese neue Bearbeitung, in der auch die veränderte Orthographie zur Anwendung kommt, wird zu Anfang nächsten Jahre» erscheinen, so daß in den Schulen, für welche es zuerst die Verhältnisse erlaube» oder erfordern, mit der Einführung zu Ostern begonnen werden kann. Wenn dieser Vorgang auf dem Gebiete der Lesebuchfrage Nachahmung findet, so dürste mit der Zeit in jedem engeren und weiteren Bezirke eineigenes Volksschul-Lesebuch allgemein inGebrauch kommen. In Breslau z. B. ist gegenwärtig das von dem Stadt schulrath vr. Thiel herausgegebenc Lesebuch in allen städtischen Elementar-, Bürger- und Töchterschulen officiell eingeführt. Den in der Verfügung der Liegnitzer Regierung angeführten nicht zu leugnenden Vortheilen beim Gebrauch einheitlicher Lesebücher für große Bezirke stehen aber noch mehr pädagogische und sociale Be denken gegenüber, die auch seiner Zeit von einer Anzahl Berliner Buchhändler gegenüber der Communal-Verwaltung Berlins mit Erfolg geltend gemacht worden sind. Es wäre jedenfalls wünschens- werth, wenn die Provinzialvereine sich mit dieser Angelegenheit im Interesse des Gesammtbuchhandels beschäftigen wollten. Wie die gegenwärtige Strömung aus Monopolisirung großer Consum- Artikel hinlenkt, ist es nicht ausgeschlossen, daß man in der Folgezeit auch die gesammten Unterrichtsmittel zu monopolisiren sucht. Nach dem der Buchhandel durch die Einführung der neuen Orthographie erst in jüngster Zeit enorme Verluste erlitten hat, von denen am grünen Tisch sich Niemand vorher Rechenschaft gegeben, heißt es aus der Hut sein. rr. Zur Orthographie-Frage. — Auf eine an das preuß. Cultnsministerium gerichtete bezügliche Anfrage hat Hr. Adolph Gestewitz in Wiesbaden den Bescheid erhalten, daß eine Aendernng der über den Schulunterricht in der deutschen Rechtschreibung un term 21. Januar d. I. erlassenen Verordnung nicht in Aussicht genommen sei. Für die große Zahl von Handlungen, welche in letzter Zeit durch den Buchhandlungs-Reisenden Monasch aus Breslau ge schädigt worden sind, dürste die Mitthcilung von Interesse sein, daß der Genannte, welcher unter der falschen Angabe, von der Firma Velhagen L Klasing zum Sammeln von Abonnenten auf Andree's Handaltas beauftragt zu sein, vielfach die Namen fingirter Abon nenten gegen entsprechende Provision an Buchhändler verkaufte, unlängst von dem Schöffengericht zu Grünberg i/Schl, wegen mehr facher derartiger Betrügereien zu 3 Monaten Gefängniß ver- nrtheilt wurde. Pcrsomilnachrichtcn. Herrn George Gilbers in Dresden ist vom Herzog von Sachsen-Altenburg in Anerkennung seiner verdienstvollen Wirk samkeit als Verlagsbuchhändler die goldene Verdienst-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen worden.
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