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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1927
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- 1927-04-02
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- 02.04.1927
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78, 2. April 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Unkosten u den Herstellungskosten b gleichsetzen, so dürfte dies einen sehr hohen Sicherheitskoeffizientcn darstcllen. (Es wolle nicht vergessen werden, daß die Notgemeinschaft weniger als ein Drittel von k als u anerkennt, welcher Satz allerdings viel zu gering ist.) Die Gleichstellung von n —k wäre nur fehlerhaft bei sehr hohen Auflagen, wie sic erfahrungsgemäß bei wissenschaft lichen Werken nicht oder nur überaus selten Vorkommen. Im allgemeinen wird der wissenschaftliche Verlag mit u I, sehr gut fahren. Ans den Einwand, daß es Brauch sei, u in Prozentsätzen des Umsatzes zu berechnen, wäre zu entgegnen, daß es eine Leichtig keit ist, dieses u--b in Prozentsätze von I- umzurcchnen und so den Schlüssel zu sinden. Noch ein allgemeiner Einwand wäre hervorzuheben: die zchnprozentige Verzinsung des Anlagekapitals sei zu niedrig, be sonders bei Verlagen, die mit fremdem Kapital arbeiten müßten. Hier wäre zu erwidern, daß selbstverständlich ein so hoher Prozent satz, als er sich eben noch mit gutem Absatz des Werkes verträgt, erwünscht ist. Bildet inan aber I- nach AM, so gelangt man zu so hohen Werten, daß der Absatz des Buches darunter leiden muß, sodaß der im Einzclfalle höhere Prozentsatz, auf die tat sächlich verkaufte Auflage — nicht die Gesamtauflage — angc- rcchnet, gewiß einen geringeren Reingewinn ergeben wird als die Summe der geringeren Einzclgewinnc bei der ganzen Aus lage, deren Absatzwahrschcinlichkeit infolge des geringeren Laden preises größer ist. Ferner muß darauf hingewiescn werden, daß in die zweifellos nicht zu gering eingesetzten Geschäftsunkosten des Verlages auch die Zahlungen an den Verleger eingerechnet sind, sofern dieser irgendeine Tätigkeit im Verlage ausübt, >vas wohl bei den meisten deutschen Verlagen der Fall sein dürste. Bleiben dann noch zehn Prozent des arbeitenden Kapitals als Reingewinn übrig, so kann dies, bei der heutigen Geschäftslage, kaum als gering angesehen werden. Jene Verleger, die in ihrem Verlage überhaupt nicht arbeiten — gibt cs überhaupt einen solchen in Deutschland? ich bezweifle cs —, deren Verlag aber mit fremden Geldern arbeitet, jene Verleger können meines Erachtens kaum Anspruch haben aus mühelosen und risikolosen Gewinn. Von der ursprünglichen Formel I-— d-pa-pu-px-pr ausgehend und für u^K sowie für g —d/2 oder k und für 0.351- cinsetzend, gelangen wir zu der Formel: I- — bMaAb4- (b ocker b) 4- 0.35 I, Wobei a in den folgenden Beispielen mit 0.10 I. und 0.20 I- ein gesetzt und auch seine Höchstgrenze bestimmt werden soll, wenn, wie im vorletzten Beispiel AM, I,-- 10b: I- — b 4" 0.101- A b 4" b -p 0.35 I- Daraus wird I-, nach bekannter Rechnung —5 b —1.54 b. l.i Einen Herstellungspreis von 8 Mark angenommen, beträgt somit der Ladenpreis 13.63 b (in AM 15 Mark). Der Verleger erhält das investierte Kapital (3 Mark), seine Geschäftsunkosten (3 Mark), den fünfzigprozentigen Gewinn (für 5 Jahre, also jährlich 10^ von 1.50 Mark), der Autor seine 10?S vom Ladenpreis (1.36 Mark) und das Sortiment seine 35?S von I----4.77 Mark, zusammen 13.63 Mark. Wenn der Autorenanteil 20?L vom Ladenpreis betragen soll, ergibt sich I- — b 4° 0.20 I- 4Mi M b -p 0,35 I-. Daraus wird 1, — 5 k — 5.5 b. s Sind wieder die Herstellungskosten 3 Mark, so beträgt der Laden preis 16.66 Mark (bei AM 30 Mark), der Verleger erhält wieder die Herstellungskosten und Geschäftsunkosten und den fünfzig- prozentigen Gewinn vom investierten Kapital mit zusammen 7.50 Mark, der Autor erhält seine 20A - 3.33 Mark und der Sortimenter seine 35A 5.83 Mark. 366 Wenn der Verleger mit langsamem Absatz des Werkes rechnet, wird er einen zehnprozcntigcn Gewinn für 10 Jahre, also 100-S anstreben, die Formel wird dann lauten: I- --- b 4- O.IO I- 4- b 4- b 4- 0.35 I-. Daraus wird I- — oder weiter gleich 5.45 b, in, vorliegen den Beispiel 16.35 Mark. Bei einem zwanzigprozenligen Anteil des Verfassers wird die Formel I, S.KS b, 0.45 also bei 3 Mark Herstellungspreis 18.88 Mark"). Untersuchen wir noch, wie hoch der Autorenanteil sein kann, wenn der Ladenpreis I-^IOb. (Letztes Beispiel in AM:) 10 b — b 4^ XI- A b A b -p 3.5 b. Daraus wird x — 0.35 I. oder: wenn der Ladenpreis das Zehn fache der Herstellungskosten betragen darf, kann ein Autoren honorar von 35^ zugestanden werden, was pach der AM-Formel überhaupt niemals möglich wäre, weil I- schon bei a--0.30 I- unendlich ivird. Diese letzte Rechnung hat gewiß nur theoretischen Wert, da es wahrscheinlich noch nicht vorgekommcn sein dürste, daß ein Autor ein so hohes Honorar erhalten hat, aber sic war, als Schlußuntersnchung, doch nicht ohne Bedeutung. Die von uns ausgestellten Formeln sind, solange es sich nicht um Werke mit sehr hohen Ladenpreisen handelt, günstiger als die in AM entwickelten. Während dort bei I, ^ 15 Mark und I- -- 20 Mark der Verlegergewinn 1.5 und 2 Mark ist und erst bei I- --- 30 Mark 3 Mark erreicht, sehen wir hier schon bei I- — 16.35 Mark 3 Mark Verlegergewinn. Die ausgestellten Formeln sind, wie in AM, daraus berech net, daß der Verfasser sein Honorar dem Buchabsatz entsprechend erhält. Wird das Honorar jedoch im vorhinein ausgezahlt, so ändern sich die Formeln, da die Verzinsung des Honorars be rücksichtigt werden muß. So wird z. B. 1- — siehe erste Formel — nicht 4.54 d, sondern 4.88 k. Die von Herrn Professor vr. Menz ausgestellte und von Herrn Hofrat Or. Meiner angewandte Formel wird als Grenz fall bemerkenswert bleiben. Vielleicht wird unsere Darlegung als anderer Grenzsall angesehen werden. Noch bevor sie mathematisch entwickelt wurde, ist, allerdings in einem kleinen Verlage, nach ihr vorgegangen worden, und sie hat gute Ergebnisse gezeitigt. Es wäre vielleicht der Mühe wert, wenn sie ein größerer Verlag zur Grundlage seiner Kalkulation machen und praktisch erproben wollte. Mit der Darstellung sollte keineswegs gefordert werden, daß die Autoren zu Schaden des Verlags besonders hohe Honorare zu erhalten hätten. Bewiesen sollte nur werden, und der Ver fasser hofft, daß ihn, dies gelungen ist, daß die Verdoppelung des Autorenhonorars nicht unter allen Umständen eine Verdoppelung des Ladenpreises nach sich ziehen muß und daß auch Autorcn- honorare von 30A! des Ladenpreises möglich wären — aber wahr scheinlich in der Praxis nie Vorkommen dürften —, ohne daß der Ladenpreis deshalb unendlich werden muß, also das Buch über haupt nicht verlegt werden könnte. Zu den vorstehenden Ausführungen wäre folgendes zu be merken: Der Verfasser zieht zum Schluß die Summe in dem Satz: »Bewiesen sollte werden . . . ., daß die Verdoppelung des Antorcn- honorars nicht unter allen Umständen eine Verdoppelung des Ladenpreises nach sich ziehen muß usw.«. Um lediglich diese Fest stellung zu erreichen, hätte es gar nicht des Aufwandes einer neuen Formel (die ja nichts anderes als eine Ableitung aus der Ausgangsformel ist) noch so umständlicher Rechnungen bedurft. Denn der Schlüssel liegt in dem »nicht unter allen Umständen». Wenn man nämlich, wie es der Verfasser tut, nach andern Grund sätzen kalkuliert, dann ist das Ergebnis selbstverständlich ein *) Hier liegt ein Abrundungssehlcr vor. ^ sind bei b —3 genau 20.00 Mark. Die Schristl.
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