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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1927
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- 1927-04-02
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- 02.04.1927
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X- 78, 2, April 1927, Redaktioneller Teil. ist für keinen von beiden »Gewinn» im wahren Sinne des Wortes. Denn der Autor hat aus seinem Honorar allerlei Aufwendungen zu bestreiten. Dasselbe gilt für de» Verleger. Außerdem ist der Autor auch insofern, namentlich bei Pauschalhonorar oder Vor auszahlung eines Antcilhonorars, noch besser gestellt, als seine Ansprüche befriedigt werden, selbst wenn ein tatsächlicher Gewinn bei dem ganzen Geschäft nicht hcrauskommt — und das trifft selbst bei nachträglicher Zahlung des Anteilhonorars nrcnigstens im Ausmaß des Absatzes ebenfalls noch zu —, während der Ver leger seinen Anteil doch überhaupt erst realisiert, wenn mehr als die zur Deckung des Hcrstellungsaufwandes nötigen Exemplare abgcsctzt werden. Dieser zunächst ganz hypothetische Anteil hat auch mit dem Untcrnehmcrlohu nichts zn tun, den Hofrat Stcinrück außerdem in einem festen Betrag in die Unkosten einkalkuliert, während ihn die übliche Kalkulationsmethode in der Regel wohl gar nicht berücksichtigt, vielmehr.zur Befriedigung aus den bilanz mäßigen Bctriebsgewinn verweist. Handelt cs sich hier bei dem Posten g soder, wie vielleicht künftig zu sagen sein wird:v) in den Vorschlägen von Hofrat Stcinrück um eine Verkennung der Zusammenhänge, so sind seine Einwendungen gegen die Behandlung des Elements u in einigen Punkten vielleicht eher beachtlich, obwohl auch hier starke Vor behalte zu machen und wesentliche Korrekturen unbedingt er forderlich sind. Hofrat Stcinrück gibt selbst zu, daß bei sehr hohen Auslagen die Gleichsetzung von u und b fehlerhaft sein könnte. Gegen diese Verkoppelung der Unkosten mit den Herstellungs kosten, so bestechend sic aus den ersten Blick erscheint, erheben sich aber überhaupt Bedenken. Es entscheidet sich nicht nur nach der Bequemlichkeit und größeren Einfachheit, daß die Unkosten eines Betriebes zwar sehr leicht und genau in Hunderttcilen des ge säurten Umsatzes ermittelt und danach auf die einzelnen llmsatz- teilc ihrem Wert nach umgclcgt, also auch in der Kalkulation ein gesetzt werden können, daß dagegen die Ermittlung der auf das einzelne Objekt nach der Herstellung entfallenden Unkostenantcile ungeheuer schwierig ist. Jene Verkoppelung der Unkosten mit dem Herstcllungsaufwand erweist sich bei näherem Zusehen als wider spruchsvoll. Mit völlig unveränderten Ausgaben für Gehälter, Löhne, Miete nsw. kann derselbe Betrieb heute Werke mit einem Herstellnngswert von 109 090 Mark, morgen aber andere mit einem solchen von 200 009 Mark hcrausbringcn. Soll er trotz dem in der Kalkulation beide Male u -- k einsetzcn? Wo ist hier irgendeine Gesetzmäßigkeit zu finden? Bei dem von Hofrat Stein rück empfohlenen Verfahren bleibt außerdem die Herstellungszeit ganz außer Beachtung. Gerade aber das Zeitmoment ist von ausschlaggebender Bedeutung. Von zwei Werken mit ganz gleichen Satz-, Druck-, Papier- und Einbandkostcn, also gleichen Herstel lungskosten im Sinne der Kalkulation auch von Hofrat Steinrück, kann sehr Wohl das eine den Verlag von der ersten Verhandlung mit dem Autor bis zur Ablieferung der ersten fertigen Exemplare jahrelang beschäftigen, das andere aber nur wenige Monate. Sollen dann trotzdem beide in der Kalkulation mit den gleichen Unkosten belastet werden? Aus diesem Grunde ist auch abzu- lehuen, daß nach der Methode von Hofrat Stcinrück die Unkosten der Vertriebszcit gänzlich außer acht bleiben; denn auch hier spielt eben das Zeitmomcnt eine wesentliche Rolle. Die bei der Herstellung erwachsenden und damit allenfalls mit dem gesamten Herstellungsaufwand in Übereinstimmung zu bringenden allge meinen Unkosten sind ja doch nicht die einzigen allgemeinen Un kosten des Betriebs. Der Anteil der Herstellungsaufwcndungen am Gesamtaufwand des Betriebs kann sich sehr wechselnd ge stalten. Das übersieht offenbar Hosrat Stcinrück, weil er nur seinen besonders gearteten Betrieb vor Augen hat. In einem Verlag, der nur eine einzige Art von Literatur in ständig gleich- bleibender Weise hcrausbringt, mag sich schließlich ein festes Ver hältnis zwischen Unkosten und Herstellnngswert hcrausbildcn urtd die Kalkulationsmcthode im Sinne Hofrat Steinrücks möglich wer den. Aber das' ist eben eine Ausnahme, nicht die Regel. Das Verfahren wäre auch annehmbar, wenn cs sich um die Ermittelung lediglich der Herstellungskosten im umfassenden Sinne handelte. Die Vcrlagskalkulation hat aber den Buchverkaufspreis zum Ziel. Dabei müssen die Vcrtriebskosten im Vordergrund stehen. Nach 368 seinem Anteil am Umsatz kann auch jedes Werk sehr wohl richtig belastet werden und die Abdeckung der Unkosten mit übernehmen. Es ist ja mit jedem zum Verkauf gelangenden Exemplar mit Umsatzträger und damit zugleich eben Träger der auf den Umsatz beziehbaren Unkosten. Darin aber ist Hosrat Steinrück wohl recht- zugebcn, daß die Beziehung von u in der Kalkulation besser nicht auf den Ladenpreis, sondern auf den Nettopreis erfolgt. Denn der Verlagsumsatz wird nicht vom Ladenpreis, sonder» vom Netto preis dargestellt. Dort allerdings, wo zwischen Ladenpreis und Nettopreis ein glcichblcibcndes Verhältnis besteht, d. h. also wo ein Verlag durchgängig mit demselben Rabattsatz kalkuliert, spielt die Unterscheidung keine wesentliche Rolle. Werden aber wech selnde Rabattsätzc verwandt, so kommt in der Tat ein gleich- bleibender Unkostcnsatz nur heraus, wenn er als Prozentsatz des Nettopreises genommen wird. Man könnte dann Hofrat Stcinrück vielleicht auch noch weiter dahin folgen, außer dem Rabatt auch das Honorar in der Kalkulation für sich zu behandeln. Man würde also die variabel« Posten r und n zusammenfasscn und ihnen die betriebseigenen Elemente Ii -p u -p g als Einheit gegen- übcrstcllen. Die Summe der letzteren entspricht dem Verlags- bruttoerlös, und dieser könnte dann im Sinne von Hofrat Stein rück gleichbleibcnd erhalten werden. Das gäbe in der Tat eine geringere Steigerung des Ladenpreises bei Erhöhung des Hono rars, aber natürlich auf Kosten des Verlcgcranteils, d. h. cs wäre dabei eben der Grundsatz von Hofrat Meiner, daß Autor und Verleger stets gleich hohen Anteil am Preis des Buches haben sollten, prcisgcgcben. Außerdem bliebe unausgeglichen, daß jede infolge einer Honorarcrhöhung nötig werdende Preissteigerung naturgemäß die Absatzaussichtcn ungünstiger gestaltet und infolge dessen zu stärkerer Unkostcnbelastung führt. Wenn aber im übrigen Hofrat Stcinrück Nachweisen wollte, daß eine Erhöhung des Honoraranteils sich im Ladenpreis nicht progressiv auszuwirkcn brauche, so ist ihm daS mißlungen. Schließ lich war ja das doch der Kern der von Hofrat Meiner beabsich tigten Darlegung, daß eben die Honorarcrhöhungcn Progressiv preissteigernd wirken. Eine Verdoppelung des Ladenpreises braucht nicht unter allen Umständen cinzutreten; sie kommt nur bei bestimmten Voraussetzungen heraus. Die Tatsache der pro gressiv preisstcigernden Wirkung jeder Honorarerhöhung jedoch weist auch Hofrat Stcinrück nach. Denn, wie seine oben vor- gercchnetcn Beispiele zeigen, eine Verdoppelung des Houorar- satzcs von 10 auf 20^ läßt das tatsächlich zu zahlende Honorar auch 'bei seiner Methode von 1.36 auf 3.33 Mark, bzw. von 1.64 ans 4.00 Mark, also nicht uni 100^, sondern um 144°/» steigen, und der Ladenpreis erhöht sich dabei nicht nur um 1.30 bzw. 1.60 Mark, sondern um 3.— bzw. 4.— Mark. Diese Progressive Preis steigerung ließe sich nur vermeiden, wenn nicht der Antcilsatz erhöht würde (20^ statt 10^), sondern der tatsächliche Honorar- bctrag falso etwa 2.60 statt 1.30 Mark), wie cs beim Pauschal honorar in der Tat durchgcführt werden kann. Verlagsbuchhandel und Erhöhung der Druckpreise. Der Deutsche Buchdrucker-Verein E. V. schreibt uns: Schon seit Jahren haben wir leider die Beobachtung machen müssen, daß unvermeidliche Umstände, die die Grundlagen der Preisberechnung im Buchdruckgewerbe derart beeinflußten, daß eine Erhöhung der Druckpreise eintretcn mußte, auf mehr oder weniger heftigen Widerstand des Verlagsbuchhandcls gestoßen sind. Man wird dafür Verständnis aufbringen müssen, daß jedes Gewerbe bemüht bleibt, seine Erzeugnisse und Handelsobjektc so wohlfeil wie möglich herauszubringen, und wir muten dem Vcr- lagsbuchhandel nicht zu, in dieser Hinsicht eine Ausnahme zu machen. Wenn aber Verhältnisse, für die ein einzelnes Gewerbe nicht verantwortlich gemacht werden kann noch dazu in seiner Eigenschaft als Tarifpartncr —, cs mit sich bringen, daß wesent liche Verschiebungen der Gestehungskosten zu Lasten des Herstellers bzw. des Gewerbes eintretcn, so wird auch der Vcrlagsbuchhandel nicht umhin können, sich mit der Auswirkung neuer Tarifabschlüsse bzw. Lohnerhöhungen, die dazu noch gegen den Willen der Arbeit-
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