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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1927
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- 1927-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1927
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- Deutsch
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>>? 7S, 4. April 1927. Mitteilungen des Deutschen Vcrlegervereins. Nr. II. Börsenblatt f.d. Dtschn. Buchhandel. fiFrau W a n d n Clotildc Tauchnitz i. Fa. Chr. Hcrm. Tauchnitz, Leipzig. Herr Hans Winand i. Fa. Georg Müller Verlag A.-G., München. „ Leo Kajet i. Fa. Hansa-Verlag für inod. Literatur, Berlin. „ vr. b. c. Wilhelm v. Cray eu i. Fa. Walter de Gruytcr L Co., Berlin. „ Rudolf Huber i. Fa. Huber L Co., Frauenscld. „ Otto U h l m a n n i. Fa. Verlag »Das Wissen dem Volke», Siegmar. „ Her m ann Bcoedel i. Fa. Hermann Broedel L Co., Leipzig. „ vr. W. Carlsson 1. Fa. Mitteldeutscher Verlag vr. W. Carlsson, Halle a. d. S. f.tzcrr Robert Hillig i. Fa. Georg Wcstermaun, Brauu- schweig. „ Ernst Bißinger i. Fa. Otto Halbleiter, München. „ Siegfried Schragcnheiin i. Fa. Joses Singer Verlag A.-G., Berlin. „ vr. E. N o e t h e r i. Fa. Allgemeine Vcrlagsanstalt Mün chen A.-G., Mannheim. 's „ Komm.-Rat Hermann Huber i. Fa. Verlag Joses Kösel L Friedrich Pustet Komm.-Ges., Kempten. „ Erich Krüger i. Fa. Erich Reiß Verlag, Berlin. „ I. I. R e i f f i. Fa. I. I. Reiff, Karlsruhe (Baden). „ Hans Jacobs!. Fa. Gonski L Co., Köln. „ Paul Stangl i. Fa. Kurt Knippcl Vlgsbh., München. „ Bruno Tanzmann i. Fa. Hakenkreuz-Verlag, Hellerau. Oie Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Verlegervereins vom 1t. Mai il9L6. I. Angebote und Bestellungen. 1. Preisangaben und Angebote, auch nach dem Aus land, verstehen sich in Reichsmark. Lieferuugsmöglichkcit bleibt Vorbehalten. Angebote und Lieferungen erfolgen — auch für feste Bestellungen — nur mit dem Vorbehalt des Eigen tums gemäß Z 4S5 BGB bis zu vollständiger Zahlung. Die gelieferte Ware darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegcbcnen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung des Verkäufers weder verpfändet noch zur Sicherstellung über eignet werden; ordnungsmäßiger Verkauf ist jedoch auch vorher gestattet. 2. Fehlt Einbandvorschrist, so werden Romane, Ju gendschriften, überhaupt Geschcnkwerke gebunden in der einfachsten Ausstattung, sonstige (insbesondere wissenschaftliche) Bücher geheftet geliefert. Geheftet bestellte Exemplare werden gebunden geliesert, wenn nur so lieferbar; soll vorher Rückfrage erfolgen, so muß die Bezeichnung lauten: »nur geheftet«. 3. F ü r R ü ck s c n d u n g c n, die wegen irrtümlicher Bestellung erfolgen, trägt — wenn überhaupt der Verleger die Rücknahme oder den Umtausch bewilligt — der Besteller die Kosten der Hin- und Hersendung. Bei Rücksendungen infolge unrichtiger Lieferung gehen die Kosten der Hin- und Hcrscudung zu Lasten des Verlegers. II. Versand. 1. Die Gefahr des direkten Versandes trägt gesetzlich der Besteller. Fehlen Versand Vorschriften, so kommt der Ver leger für den Unterschied zwischen Porto, Fracht oder dem Versand über Leipzig nicht auf. 2. Ausnutzung von Postpaketen erfolgt nur aus be sondere Vorschrift des Bestellers. 3. Porto und Auslagen für Fracht- und Expreßgebührcn wer den dem Besteller belastet. 4. Verpackung wird nicht berechnet, ausgenommen Kisten, Bretter, Rollen u. dgl., die zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen werden. Verwertung am Orte ist vor teilhafter. 5. Reklamationen werden nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der betreffenden Sendung berücksichtigt. III. Zahlungsbedingungen. 1. Soweit nicht durch die Abrcchnungsgcnossenschast (BAG) be zahlt wird oder keine besonderen Abmachungen getroffen sind, wird bar durch Kommissionär oder Postnachnahme geliefert. 2. Bei Lieferung in la u f e n d e r R e ch n u n g (Zielkontcn usw.) muß der Saldo auch ohne Kontoauszug spätestens am 10. Tage nach Ablauf der Rechnungsperiode beim Verleger bezahlt sein. Einzellieferungcn mit vorgcschricbenem Zahlungstermin blei ben davon unberührt. 3. Soweit für etwaige Kommissionsscuduugcn kein Abrcchnungs- termin vereinbart ist, hat im Zweifclsfall die Abrechnung auf den Schluß des Kalender-Vierteljahres zu erfolgen. 4. Soweit Wechsel angenommen werden, geschieht dies nur zahlungshalbcr. Der Schuldner trägt die Diskontspcsen und sonstigen Unkosten. k>. E r f ü l l u n g s o r t u n d Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Für Ansprüche des Verlegers gegen den Abnehmer ist außerdem das Amtsgericht Leipzig ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig. 6. Zahlungsmitcl mit veränderlichem Kurs werden zum amt lichen Berliner Mittelkurs am Tage des Eingangs beim Ver leger gutgeschrieben. IV. Mahnwesen. 1. Alle Mahnkosten gehen zu Lasten des Schuldners. 2. Nach Ablauf der Fälligkeit werden offene Rechnungsbeträge und Salden durch Postnachnahme oder BAG cingezogen. 3. Vom Tage der Fälligkeit ab kommen Verzugszinsen in Höhe von 2A über dem Reichsbankdiskontsatz in Anrechnung. 4. Geldeingänge werden nicht bestätigt, der Posteinlicscrungs- schein dient als Quittung. V. Durch Ausgabe einer Bestellung an ein Mitglied des Deutschen Verlegervereins werden mangels anderer Vereinbarungen die vor stehenden Lieferungsbedingungen seitens des Bestellers ausdrück lich anerkannt; auch verpflichtet sich der Besteller, den Ladenpreis cinzuhaltcn und als Zwischenhändler seine Abnehmer zur Ein haltung des Ladenpreises zu verpflichten, dagegen gesperrte oder schleudernde Firmen weder mittelbar noch unmittelbar zu beliefern. Gemäß dem Beschluß der 40. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins geben wir hiermit wieder holt den Wortlaut der Lieferungs- und Zaylungsbediugunge» des Deutschen Verlegervereins vom 1. Mai 1928 bekannt. Diese Bedingungen sind im Börsenblatt vom 17. Mai und 8. November 1926 laut Z 3a der Buchhändlerischen Vcrkehrs- ordnuug gehörig angezeigt und außerdem sämtlichen Sortimcntsbuchhandlungen mit einem Verzeichnis der Mitgliederfirmen des Deutschen Verlegervereins unmittelbar durch die Post zugestellt. — Sonderabzüge beider Drucksachen stehen auch weiterhin zur Verfügung. Wegen ihrer Verbindlichkeit für den Verkehr der Mitglieder des Deutschen Verlegervereins mit den buchhändlerischen Wiederverkäufern — sofern nicht seitens einzelner Firmen besondere Bedingungen vereinbart oder aus den Fakturen ersichtlich sind — verweisen wir auf die vorstehende Schluhbcstimmung (Punkt V) sowie auf 8 2 und Z I5a der Bnchyändlerischcn Ver- kehrsordnung. Die Geschäftsstelle des Deutschen Berlegervereins. iv
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