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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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für eine Pflicht gegen den Verstorbenen, dies hier zu erwähnen, da sich bis jetzt Niemand gefunden, der es gethan hat. Und so sei denn diese flüchtige Skizze den Manen Friedlein's geweiht, noch ehe sein Todesjahr zu Rüste geht. Leipzig, 14. December 1880. Gustav Hoefler. Betrachtungen eines Sortimenters (aus dem Sommer 1880). Die idyllische Ruhe im Geschäftslocal gibt mir die Zeit, meine Inventur zu revidiren und nachzurechnen. Da sind denn bei ver schiedenen Posten gar erbauliche Randbemerkungen, als „vergilbt", „Einband verschossen" und dergleichen mehr. Wenn man nun, wie ich es thue, dafür sorgt, daß gebundene Bücher während des ganzen Jahres mit Ausnahme des December eingeschlagen dastehen, dann ist cs wahrlich traurig, auf diese Weise sein Eigenthum an dem ver wendeten schlechten Material zu Grunde gehen zu sehen. Ueber die in meinen Augen geradezu betrügerische Verwen dung des Holzpapiers zum Buchdruck ist schon viel geschrieben worden, ohne daß eine nennenswerthe Besserung eingetreten. Wäh rend unsere westlichen Nachbarn sich von dieser Pest befreit haben, sobald sie dieselbe erkannten, wird bei uns lustig weiter gewirth- schaftet, ohne Rücksicht auf den enormen Schaden, der durch diese Wirthschaft hervorgebracht wird. Wie trübe Gedanken steigen dem Literatursreunde auf, wenn er jetzt selbst Werke von monumentaler Bedeutung für die Kenntniß und Beurtheilnng unseres Jahrhun derts nach kurzer Zeit vergilben sieht und sich sagen muß, daß die selben in nicht langen Jahren vollständig zu Grunde gehen. Gott bessere es! — Ein anderer Uebelstand ist die miserable Qualität der Ein bände. Wer hat sich wohl nicht gefreut, als vor wenigen Jahren schöne stilvolle Halblederbände anstatt der leidigen Calicobände eingesührt wurden; ich erinnere an die Liebhaberbände von Vel- hagen L Klasing und den entzückend schönen Einband zur neuen Auflage von Geibel'L klassischem Liederbuch. Die schöne Anregung fand auch schnell Nachahmung, aber welche? Statt des soliden Hellen Kalbleders wurde irgend welche Imitation gebracht, die, der Lust ausgesetzt, in vier Wochen kaffeebraun wird; das braun und schwarz polirte Leder wird durch miserables gespaltenes Schaffell ersetzt, das sich sofort durchstößt und die Farbe verliert. Statt der guten grauen Pappen spröde Strohpappen rc. Alles genau nach der Moral und dem Refrain eines bekannten Couplets: „Alles Talmi, Tingel Tangel." Wer den Beweis haben will, dem stelle ich zur nächsten Messe von meinem eigenen Lager mit Vergnügen eine Collection solcher Musterleistungen deutscher Buchbinderei und Papierfabrikation zu sammen, die sür die Herren Collegen wahrscheinlich instructiver sein würde, wie die ausgestellten Paradestücke, von denen wir Sorti menter doch fast nie etwas zu sehen bekommen. — Damit wäre ich bei der Ausstellung angekommen, der ich noch einige Worte widmen möchte. Jeder regelmäßige Besucher der Messe wird gewiß mit großem Bedauern bemerkt haben, wie die Ausstellung von Jahr zu Jahr an Bedeutung verliert und auf diese Weise alles Interesse einbüßt; ihrem Plane nach soll sie den Besuchern ein Bild der Production des Jahres geben und besonders solche Werke zur Anschauung bringen, die ihrer Größe und Kost spieligkeit wegen dem Buchhändler nicht aus gewöhnlichem Wege zugehen. Leider schicken die Verleger immer weniger ihre großen wissenschaftlichen Novitäten und Prachtwerke, und sastnur die Buch bindereien und sonstigen technischen Anstalten Leipzigs benutzen die vortheilhaste und billige Gelegenheit, um sich den Verlegern zu empfehlen. Daß dieses Sinken der Bedeutung der Ausstellung seinen Grund in der Art des Beschickens hat, ist nicht zu bezweifeln, da mit Ausnahme der Aufforderung im Börsenblatt von Seiten der Verwaltung nichts geschieht, um besonders interessante Gegenstände heranzuziehen, und ebensowenig eine ausreichende Kritik geübt wird. Nachdem die Erledigung der großen gesetzgeberischen Auf gaben der letzten Jahre dem Vorstande mehr Zeit und Ruhe ge geben, möchte ich demselben anheimgeben, diesen Gegenstand einer Prüfung zu unterziehen, und bezweifle nicht, daß sich Wege finden werden, um der Ausstellung ihre frühere Bedeutung wieder zu ver- Bitte um Aufklärung. dl. in U. bestellt aus unserm antiquarischen Katalog aus Post karte 20 Werke und erhält davon 12 unter Nachnahme via Leipzig zugesandt. Unser Commissionär händigt dieses Packet ohne Zahlung an den von dl. aus, welcher die Sendung collationirt und dabei findet, daß eins der Werke den ihm gegenüber ausgesprochenen Bedin gungen des dl. nicht entsprechen dürfte, berichtet darüber an dl. und sendet die Originalantwort an unfern Commissionär, der dieselbe erst an uns überschreibt 1) Ist dieses Verfahren beider Commissionäre unter sich correct ? 2) Hat unser Commissionär das Recht, ein Baarpacket ohne Zahlung der Nachnahme auszuhändigen? 3) Hat der Commissionär, der seitens seines Committenten be auftragt ist, alle Sendungen zu collationiren, nicht auch die Ver pflichtung, an Stelle des Empfängers alle die Vorschriften zu be achten, die das Handelsgesetzbuch und der Gebrauch in Betreff von Reklamationen vorschreiben? Hatte also der Commissionär des dl. nicht die Verpflichtung, uns sofort nach Collationirung unserer Sen dung Mittheilung zu machen, statt an II. zu berichten und so uns fast 3 Wochen die Disposition über unser Eigenthum zu entziehen? 4) Hat dl. in obigem Falle das Recht, die ganze Sendung zurückzuweisen? S. in Br. Reichsgerichts - Erkenntnisse. Kann der Abonnementspreis sür ein literarisches Werk, sowie die Zusage von Seiten des Verlegers, daß die Abonnenten am Ge winne von Loosen einer bestehenden Staatslotterie theilnehmen, als Thatbestandsmerkmal unbefugt veranstalteter öffentlicher Lotterie in Betracht kommen?*) Urtheil des II. Strafsenats vom 26. October 1880 gegen den Ver- lagsbuchhändler A. E. Döring in Berlin. I. Landgericht I Berlin. Aus den Gründen: Das angefochtene Urtheil stellt fest, daß der Angeklagte, um als VerlagsbuchhändlerAbnehmer eines von ihm zu demPreise von 5 Mark verlegten literarischen Werks zu gewinnen, jedem Abonnenten den 400. Theil von den aus fünf, von ihm erworbenen und ihren Nummern nach bezeichneten Viertelloosen der ISO. preußischen Classenlotterie etwa entfallenden Gewinnen unter Ausgabe von Garantiescheinen versprochen habe, und daß die Auszahlung der Gewinne an die Abnehmer sofort nach beendigter Ziehung der 4. Classe erfolgt sei. Das erkennende Gericht hält gleichwohl den Thatbestand des den Gegenstand der Anklage bildenden Vergehens nach tz. 286. des Strafgesetzbuches nicht für gegeben, weil es hierzu an verschiedenen Voraussetzungen gebreche. Zunächst vermißt das freisprechende Urtheil das für den Be- *1 Aus den „Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen" (Leipzig, Beit L Comp.) mit gefälliger Genehmigung der Berlagshand- lung abgedruckt. 752'
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