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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1927
- Sprache
- Deutsch
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^ 88/89, 14. April 1927. Redaktioneller Teil. am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimmen übertragen. Die Vollmachten müssen drei Tage vor der Hauptversammlung eingegangen und durch die Vorstände der Kreisvereine beglaubigt sein (vgl. Börsenblatt Nr. 68 vom 22. März 1927). Die Wahlhandlung wird in der Hauptversammlung selbst stattfinden. Leipzig, den 13. April 1927. Der Vorstand des Dörsenoereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Max Röder. Paul Nitschmann. Richard Linncmann. vr. Friedrich Oldenbourg. Albert Diederich. Ernst Reinhardt. Vereinigung der Berliner Mitglieder des Dörsenoereins. Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 29. April 1927, pünktlich nachmittags 6 Uhr im Festsaal des »Hotel Prinz Albrecht«, Prinz Albrechtstr. 9. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes über das verflossene Vereinsjahr. 2. Rechnungslegung für das Jahr 1926/27 und Antrag auf Entlastung «des Vorstandes. 3. Voranschlag sür das Geschäftsjahr 1927/28. 4. Wahl des 1. Vorsitzenden, des Schatzmeisters und des stell». Schatzmeisters. (Nach den Satzungen ist Herr Max Spiel meyer nicht wieder wählbar. Herr Franz Hennig ist wieder wählbar.) 5. Neuwahl des Rechnung?- und Wahkiusschusses. 6. Antrag des Herrn vr. b. c. Georg Elsner, 1. Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Buchhändler, Orts gruppe Berlin: »Die Hauptversammlung «der Vereinigung der Ber liner Mitglieder des Börsenvereins wolle «beschließen, dem Arbeitgeberverbande der Deutschen Buchhändler Orts- igruppe «Berlin «ine laufende Zuwendung von 2 Mark je Mitglied «der Vereinigung, mindestens aber 1006 Mark im Jahre zu bewilligen». 7. Besprechung und Beschlußfassung über die auf der Tages ordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins stehen den Anträge und Neuwahlen. 8. Besprechung und Beschlußfassung über «die auf der Tages ordnung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine stehen den Anträge. 9. Verschiedenes. Nach 8 11a der Satzungen unserer Vereinigung ist jedes Mit glied verpflichtet, «den Hauptversammlungen «bsiznwohnen: Wer in einer Hauptversammlung nicht erscheint, zahlt als außerordentlichen Beitrag 2 «Mark an «di« Vereinskasse, sofern sein Ausbleiben nach Ansicht des Vorstandes nicht ausreichend entschuldigt wird. Berlin, den 11. April 1927. Der Vorstand: Ma x S piel me her. F r a-nz «Hen n i g. Friedrich Maas. «KarlRosner. Georg Eggers. Walter So hnr eh. Paul Nitschmann. Gesellschaftsform und Steuerrecht. Bon Rechtsanwalt vr. Kurt Runge, Leipzig. Der Rationalisierungsprozeß, der die deutsche Wirtschaft seit geraumer Zeit ergriffen hat, äußert sich vornehmlich in der Indu strie, aber auch im Handel als organisatorische Erscheinung in der Form einer weitgehenden Zusammenlegung von Be trieben gleicher oder ähnlicher Art, also im Sinne einer hori- 422 zontalsn Konzentration. Auch der Buchhandel wird durch die schwierigen Wsatzverhältnisse und die Höhe der Unkosten ge zwungen, sich in zunehmendem Maße mit «diesen Fragen zu be schäftigen und sowohl im Verlag wie im Sortiment dafür Sorge zu tragen, daß «die Rationalisierung zu einer Wiederherstellung bzw. Steigerung «der Rentabilität führt. In Nr. 64 des Börsen blattes vom 17. März 1927 ist die Zusammenlegung von Sor timentsbetrieben erörtert worden, aber wenn auch für die Zusammenfassung von Verlagsbetrieben, namentlich wenn es sich um Verlage mit stark ausgeprägtem Eigencharakter handelt, weit schwierigere Fragen zu lösen sind, so bedürfen doch auch im Verlagsbuchhandel «diese Diuge ernstlicher Überlegung. Abgesehen vom Gesichtspunkt der organisatorischen Ratio nalisierung sind jedoch auch andere Triebfedern vorhanden, die zu einer Veränderung «bestehender Rechtsformen führen können und müssen. Dies ist einmal der Gesichtspunkt der Sicherstel lung der Familie aus «der Erwägung heraus, «daß durch die Wahl einer geeigneten Gesellschaftsform die künftige Auseinander setzung und die Schwierigkeiten, die sonst mit dem Ableben des Firmeninhabers unweigerlich verbunden sind, nach Möglichkeit verringert «werden, sodaß im Todesfälle «das Schicksal der Familie wie «der Firma menschlichem Ermessen nach gesichert ist. Ein guter Gefellschastsvertrag^ist hierfür ein sehr brauchbares Hilfs mittel, wenn selbstverständlich auch die wirtschaftliche und finan zielle Entwicklung des Unternehmens, die niemand für die Zu kunft voraussehen kann, den Ausschlag gibt. Außer «der «Sicher stellung der Familienangehörigen und «der Vermeidung künftiger Erschütterungen durch eine teilweise Vorwegnahme «der sonst in Zukunft bevorstehenden Erbenauseinandersetzung ist es aber vor allem «auch die hohe Steuerlast, die heute dazu zwingt, bei der Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen so zu verfahren, daß im Rahmen des gesetzlich Möglichen und Zulässigen die ge ringste Belastung eintritt. Allerdings ist daran festzuhalten, daß in erster Linie für «die Wahl der Gesellschaftsform wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend sein müssen, aber das Problem der ge ringstmöglichen Stenerbelastung verdient doch ernstliche Beachtung. Nachdem seit August 1925 die Reichssteuergesetzgebung im wesent lichen stabilisiert ist, besteht durchaus die Möglichkeit, «die steuer liche Belastung der verschiedenen Rechtsformen, in «denen Unter nehmungen betrieben werden können, zahlenmäßig zu erfassen, wenn sich selbstverständlich auch nicht übersehen läßt, ob sich in Zukunft einmal grundlegende Wandlungen im Aufbau der Steuer gesetze vollziehen werden. Bei einer einigermaßen normalen Ent wicklung kann man jedoch diesen Risikofaktor mit gutem Gewissen ausschalten. Zweifellos hat bis in die jüngste Zeit der Buchhandel weit stärker als andere Gewerbezweige sein Gepräge durch die Einzel firma erhalten, ergänzt durch die Form der offenen Handelsge sellschaft, die sich am engsten an die Einzelfirma anlehnt und meist aus der Kombination von Kapital und Arbeit, d. h. eines kapitalkräftigen und eines fachtüchtigen Teilhabers entsteht. Es wird auch mit Recht immer wieder darauf hingewiesen, daß die Persönlichkeit sür das buchhändlerische Geschäft ein unentbehr licher und entscheidender Faktor ist, und daß insbesondere hoch stehende Verüpzsbetriebe ihr Gepräge durch die Persönlichkeit des Inhabers erhalten haben. «So zeigt sich denn auch das inter essante Mld, daß selbst dort, wo mit Rücksicht auf die notwendige
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