»sss X. 94, 23, April 1927, Künftig erscheinend« Bücher. ttnive ^kiriuiirn«^ über Henius' Großes Orts- und Verkehrs-Lexikon für das Deutsche Reich Wa« sag« üekörilef Der Leiter der Kriminalpolizei, Berlin: Henius' Großes Orts- und Verkehrs-Lexikon für das Deutsche Reich scheint mir nach seinem Anlagcplan nicht nur für Industrieunternehmen und kaufmännische Betriebe von größtem Wert zu sein, sondern auch ganz besonders für Behörden der Verwaltung und der Justiz, Lus einer besonderen Zusammenstellung, der sogen, Kreistabelle, die allen mir bekannten ähnlichen Werken in dieser Form fehlt, ist die Zugehörigkeit eines jeden Ortes zu einer bislang niemals erreichten Anzahl von örtlich und sachlich zuständigen Behörden und sonstigen staatlichen Einrichtungen ohne die geringste Schwierigkeit ersichtlich. Von welchem Werte eine schnelle und zuverlässige Orientierung über diese Punkte besonders auch für den Kriminalisten sein kann, wird jeder bestätigen, der die Praxis kennt. Der Wert des Buches wird aber noch erhöht durch eine große Reihe anderer darin gebotener Fingerzeige, die für kriminalistische Fahndungen oder für Einziehung wichtiger Nachrichten höchst bedeutsam werden können, und über die es bisher eine handliche Zusammenstellung nicht gab. Verband der Preußischen Landgemeinden E. V., Berlin: Der Verlag Reufcld L Henius gibt ein neues Ortslcrikon heraus, Bearbeiter desselben ist der Vizepräsident des Preußischen Statistischen Landcsamtes Herr Dr, Höpkcr, Das Werk stützt sich lediglich auf amtliche Quellen. Das Erscheinen eines solchen, wie aus den Anlagen ersichtlich, gut durchgearbeiteten und im Gebrauch äußerst praktischen Handbuches ist sehr zu begrüßen, zumal die bisher erschienenen bzw, vorhandenen Ortslexika zumeist ungenau, in ihren Angaben unvollständig sind. Das neue Orts- und Verkehrs-Lexikon wird allen Behörden, auch den Polizei- und Gemeindeverwaltungen, wertvolle Dienste leisten. Morath, M. R,, Mitglied des Verwaltungsrate« der Deutschen Leichspost;.... Jeder Kenner der Ver hältnisse weiß, welch eine empfindliche Lücke auf diesem Gebiet besteht. Keines der früheren Ortsverzeichnisse aber enthielt alle die Angaben, die für das praktische Bedürfnis unentbehrlich sind und die in Ihrem Ortslexikon der 100000 Ortschaften beigegeben werden. Jedenfalls begrüße ich Ihr Werk auf das herzlichste und hin nicht im Zweifel darüber, daß es bald die Verbreitung haben wird, die es verdient. sagt ^ler ksnIrieN? Darmstädter und slattonalbank (Geschäftsinhaber): Ich habe das Material unserem Archiv zur Prüfung übergeben, und es wird mir dortseits bestätigt, daß das geplante Werk nach Inhalt und Anordnung durchaus zweckmäßig sei und der Wirtschaft zweifellos gute Dienste leisten werde. Ich freue mich, Ihnen dieses Urteil meiner Bank Mitteilen zu können, und hoffe, daß der Herausgabe des Ortslerikons der von Ihnen gewünschte Erfolg beschicken sein möge. «sgt «He» OroKIiautniannk Lentralverband des Deutschen Großhandels G, V., Berlin: Wir bestätigen den Empfang Ihres Schreibens vom 22. d, M,, mit dem Sic uns Jnformationsmaterial über das in Ihrem Berlage erscheinende Große Orts- und Verkehrs- Lexikon für das Deutsche Reich zur Verfügung stellen. Nach eingehender Durchsicht der uns vorliegenden Unterlagen glauben wir sagen zu dürfen, daß das Werk für die gesamte Wirtschaft, insbesondere aber auch für den Großhandel als ein außerordentlich brauchbares Nachschlagewerk angesehen werden kann. Wir sind bereit, nach Erscheinen auch in unseren „Geschäftlichen Mitteilungen" auf das von Ihnen herausgegcbene Werk hinzuweisen und dasselbe zur Anschaffung zu empfehlen, sagt «ler Verein Deutscher Spediteure S. V., Berlin: Das Erscheinen Ihres Verlagswerkes „Hcnius Großes Orts- und Verkehrs-Lexikon für das Deutsche Reich" wird auch für das Speditionsgcwerbe von besonderem Interesse sein. Der Umfang des Werkes, die amtliche Unterstützung, und nicht zuletzt die Persönlichkeit des Herausgebers geben die Gewähr, daß hier ein Werk von Bedeutung und praktischem Wert geschaffen wird. Die uns vorgelegenen Unterlagen haben wir geprüft und bei Durchsicht fcstgestcllt, daß das reiche Material in einer für den Benutzer außerordentlich zweckmäßigen Form geboten wird. nrukki.1) s »rnius * Sk«»»