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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1927
- Strukturtyp
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- Band
- 1927-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1927
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- Deutsch
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94. 23. April 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. genommen wurde. Mit dem Preußischen Finanzministerium wurde die Frage der Abzugssähigkeit des Mietzinses bei der Ge werbesteuer erörtert und im Zusammenwirken mit anderen Ver bänden, insbesondere der Steuerstelle des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, wenigstens ein Teilersolg erzielt. Ferner sprachen wir uns gutachtlich zu der Verringerung der Umsatz- stcucrvorauszahlungcn und der Bermögensteuervcranlagung mit dem Stichtag per I. Januar 1927 aus. Während diese Aufgaben in erster Linie im Bereich der Steuerpolitik lagen, sorgten wir gleichzeitig sür die Auf klärung und Unterstützung des Buch-, Kunst- und Musikalien handels in den Fragen der S t e u e r p r a x i s. Der Steucr- ausschuß hat Leitsätze für die Lagcrbewertung ausgestellt, die im Berichtsjahre namentlich noch bezüglich des Kunst- und Musi kalienverlags und -Handels erweitert wurden. Mit Hilfe der Kreisvereine versuchten wir, die Wahl zu den neugebildeten Steuerausschüssen der verschiedensten Art dahin zu beeinslussen, daß auch der Buchhandel eine angemessene Vertretung erhielt. Durch Besprechungen mit den Steuerausschuß-Mitglicdern in Ber lin und Leipzig sorgten wir für entsprechende Instruktion der buchhändlerischen Vertreter. Auf diese Weise erhielt auch die Steuerberatungsstelle wertvolle Nachrichten aus der Steuerpraxis des Buchhandels, die noch durch eine Umfrage bei uns nahestehen den Bücherrevisoren und Sachverständigen sowie eine umfang reiche Auskunststätigkcit vermehrt wurden. Einen harten Kampf führten wir auch gegen die Besteuerung der Verlagsrechte und des Verlagswerts. Auch den landesrechllichen Steuergesetzen wandten wir unsere Aufmerksamkeit zu, und zwar außer der Gewerbesteuer der Haus zins- und Vergnügungssteuer. Selbstverständlich konnte auch an dem grundlegenden Problem des Finanzausgleichs nicht vorüber gegangen werden. Wir konnten feststellen, daß das Interesse für die unter buch- händlerischen Gesichtspunkten behandelten Steuersragen in Mit gliederkreisen außerordentlich rege ist, wie es sich vor allen Dingen auch aus der zunehmenden Bezieherzahl der von der Geschäfts stelle herausgegebenen Sleuerrundschreiben ergibt. Eifcnbahnrechtlichc und postalische Angelegenheiten. Die Deutsche Reichsbahn hat den Wünschen des Buchhandels auf schnelle Beförderung in entgegenkommender Weise Rechnung getragen. Mißstände im Eifenbahnversand, ins besondere beim Versand ab Leipzig, sind uns nicht bekannt ge worden. Im Postverfand — und zwar für Briefe sowohl als auch für Pakete — ist, wie uns aus verschiedenen Orten des Reiches bestätigt wurde, noch nicht die wünschenswerte Schnellig keit erreicht. Das liegt aber nicht an einem Organisationsfehler der Post, sondern in den Verhältnissen der Post zur Reichsbahn, die es der Post unmöglich machen, zum mindesten aber oft außer ordentlich erschweren, den Verkehr mit der von ihr selbst gewünsch ten Beschleunigung durchzusühren. Mit der Verschärfung der Vorschriften über den Versand von Drucksachen kann sich der Buchhandel, wenigstens soweit die Bücherzettel in Frage kommen, nicht zufrieden geben. Sehr ungünstig wirkt das Verbot der Stempelausdruckc in Bolldrucksachen, z. B. der Eindruck des Firmenstempels des Sorti menters in die vom Verlag vorbereiteten Werbedrucksachen. Wiederholte Versuche, die Zulassung der Stempelabdrucke zu er reichen, sind bisher erfolglos geblieben. Das Neichspostministerium hat uns erst kürzlich wieder verständigt, daß aus grundsätzlichen Erwägungen den hierfür vorgebrachten Wünschen nicht entsprochen werden könne. Im Anschluß daran möchten wir einem Wunsch der Rcichspost Nachkommen und unsere Mitglieder bitten, die posta lischen Verscndungsvorfchriften, vor allem diejenigen über den Versand von Drucksachen, genau zu beachten und die Verletzung oder Nichtbeachtung dieser Bestimmungen zu vermeiden. Sonst erwächst die Gefahr, daß die gerade beim Drucksachenvcrsand be stehenden Ausnahmen und besonderen Vergünstigungen aufge hoben werden. l Weiter möchten wir darauf Hinweisen, daß der Versand unter Kreuzband außerordentlich zugenommen hat. Der Post erwachsen Schwierigkeiten, den Verkehr mit den ihr zur Verfügung stehenden Beförderungsmitteln zu bewältigen und die Verleger klagen über die ihnen dadurch erwachsenden Mehrarbeiten und Mehrkosten. Demgegenüber sollte der Paketversand mehr ausgcnutzt werde». Vielleicht würde sür den Verlag schon eine Erleichterung ge schaffen, wenn das 3 bg-Paket zu einer ermäßigten Gebühr ein- gesührt wird. Da aber erfahrungsgemäß die Beförderungszeit sür Pakete wesentlich länger ist als sür Kreuzbänder, müßte die Rcichspost zunächst Einrichtungen treffen, die eine schnellere Be förderung der Pakete gewährleisten. Vom I. Januar 1927 ab können Zeitungen und Zeitschriften, deren monatlicher Bezugspreis 70 Pfennig nicht übersteigt, nicht mehr zum Monats-, sondern nur zun, Vierteljahrs-Bezug ange meldet werden. Die Vorschriften über den Versand von Zeitungsbahn hofsbriefen sind unter Mitwirkung der beteiligten Ver bände, darunter auch des Börsenvereins, neu gefaßt worden. Die von der Oberpostdirektion Leipzig eingeführten Be sprechungen mit Vertretern aus Handel, Gewerbe, Industrie und der Presse haben auch im Berichtsjahr stattgcfunden. Wir schul den der Oberpostdirektion Dank sür das bereitwillige Eingehen auf unsere Wünsche und Anregungen. Zoll und Handelsverträge. Die eigentlichen Zolltarifs der verschiedenen Länder haben uns in dem vergangenen Jahr weniger beschäftigt; Wohl aber hatten wir wiederholt Veranlassung, uns gegen die Aus legung zu wenden, die einzelnen zolltariflichen Bestimmungen gegeben wurde. So sind wir bei den Reichsbehördcn vorstellig geworden, um eine dem Handel günstigere Handhabung der deutschen Zollbestim- mungcn über die Einfuhr von buch händlerischen Werbe drucksachen, Prospekten, Katalogen usw. z» erreichen. Zu nächst ohne Erfolg. Das Reichssinanzministerium antwortete, daß die Frage der Zollbehandlung von Werbedrucksache»' einer all gemeinen internationalen Regelung Vorbehalten bleiben müsse. Auf unsere Anregung hat das Auswärtige Amt bei der italienischen Regierung Erleichterungen bei der Ein fuhr deutscher Bücher in Italien erwirkt. Von Wichtigkeit ist das Zugeständnis, daß auch die sorgfältiger eingebundenen Bücher zollfrei bleiben, wenn sie als Kreuzband bis zum Ge wicht von 2 KZ eingeführt werden. Maßnahmen der rumänischen Zollbehörden er schweren die Büchereinfuhr aus Deutschland außerordentlich. Wir haben die Unterstützung des Auswärtigen Amtes zur Beseitigung der vorliegenden Mißstände erbeten. Auch Polen bereitet der Bucheinfuhr manche Schwierig keiten; die Wünsche des Buchhandels wurden den Reichsbehördcn mit der Bitte unterbreitet, sie bei den Handelsvertragsverhand- lungen mit Polen zu berücksichtigen. Wesentlichen Beschränkungen unterliegt der Buchversand nach Rußland. Hierüber sind unsere Mitglieder ausführlich unter richtet worden. Biichcrbettel. Der namentlich in der ersten Hälfte des Berichtsjahres über mäßig starke Bücherbettel, der von deutschen Büchereien im Aus land ausging oder zu ihren Gunsten im Jnlandc versucht wurde, hat dazu geführt, daß der Auslandausschuß bei den beteiligten Stellen und den Deutschtums-Vereinigungen die Gründung einer Mittclstelle zur Versorgung der Auslandsbibliotheken im Juli vorigen Jahres nnregte. Die langwierigen Verhandlungen haben schließlich zu einem vollen Erfolg der vom Auslandausschuß unternommenen Aktion geführt. Die in Berlin gegründete Mittel- stclle wird künftig als Zentrale für die unentgeltliche Versorgung aller deutschen Auslandsbüchereien mit deutschen Werken zu gellen haben. Ihr sind also in Zukunft alle Wünsche um kostenlose Über lassung von Büchern als zuständiger Stelle zuzuleiten. An der Verwaltung dieser Mittelstelle ist der Börsenverein maßgeblich beteiligt. 4S7
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