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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1927
- Strukturtyp
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- 1927-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1927
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Ai 94, 23. April 1927. Redaltioneller Teil. Schulbücher- und Weihnachtsgeschäfts der Fall gewesen. Bon Seiten des Sortiments ist allerdings wiederholt der Wunsch ge äußert worden, daß die in Leipzig ausliesernden Verleger ihre Lager noch mehr als bisher auffüllen möchten und daß auch die in Leipzig nicht ausliesernden Verleger dort wieder Auslieferungs lager einrichten. Die Verlagsfirmcn, welche vorzugsweise ab Leipzig ausliefern lassen, waren damit durchaus zufrieden und haben die guten Leistungen der Leipziger Kommissionäre an erkannt. Der Zeitschristcnbczug ist gegenüber 1925 in verstärktem Maße über Leipzig geleitet worden. Es ist zu hoffen, daß das Sortiment zur Spescnersparnis diese Bezugsmöglichkeit in noch größerem Maße als bisher wählt und daß der Verlag bei Wahl des Erscheinungstages auf die Hauptexpoditionstagc in Leipzig Rücksicht nimmt. Mit Post und Bahn haben die Kommissionäre ständig in Fühlung gestanden: sie konnten durch Vermehrung der Bücher- wagcn und Beschleunigung der Laufzeit von Postpaketen den Verkehr nach einer großen Reihe von Orten zum Teil wesentlich beschleunigen. Wenn die Entwicklung des Verkehrs über Leipzig sonach weiter eine erfreulich« gewesen ist, so ist das Gesamtergebnis des Jahres nur wenig befriedigend, da die Erträgnisse durch Steige rung der Personalunkosten wie durch vorzugsweise Inanspruch nahme des Kommissionärs mit Kleinausträgen stark geschmälert wurden. Das Ba r s o r t i m e n t konnte sich auch in diesem Berichts jahre einer steten Weiterentwicklung erfreuen. Wenn auch den Umsätzen nach seine Vorkriegsbcdeutung noch nicht erreicht wurde, so ist cs doch für Verlag und Sortiment wieder zu einem nützlichen Zwischenglied geworden, das sich der Anerkennung beider Seiten erfreut. Dem Bedürfnis der Zeit folgend, hat sich das Barsortiment besonders auch dem Vertriebe der Novitäten ge widmet und ist hierbei vom Verlag verständnisvoll durch Über lassung kleiner Kommifsionslagcr unterstützt worden. Von Fall zu Fall wurde mit einzelnen Verlegern sogar ein sehr intensiver Novitätcnvertricb vereinbart, der das Barsortiment in die Lage versetzte, auch seinerseits der Kundschaft Kommissionssendungen zu festen Abrechnungstermincn zur Verfügung zu stellen, wobei durchschnittlich ein Verkauf von etwa 50A erzielt wurde. Be sondere Sorgfalt wurde dem Verkehr mit dem Auslandsbuchhandel gewidmet, dem bekanntlich nicht nur Lagerartikcl, sondern der gesamte Bedarf an deutscher Literatur einschließlich Zeitschriften geliefert werden. Bestrebungen, durch eine Gemeinschaftsarbeit mit dem Verlag in größerem Stile eine Versorgung der Auslands buchhandlungen mit Kommissionsware herbeizuführcn, konnten leider wegen mancherlei technischer und kalkulatorischer Schwierig keiten noch nicht zur Erfüllung gebracht werden. Wir verzichten in diesem Jahre darauf, spezialisierte Be richte über die Lage des deutschen Buchhandels in den Gebieten der ausländischen Organvercine zu geben. Sie lauten gleichermaßen recht ungünstig; zu den wirtschaftlichen Nöten, die den Absatz des Buches erschweren, kommen politische Hemmungen mannigfacher Art. Einmütig klingt durch alle Berichte die Bitte, daß der reichsdeutsche Verlag eingedenk bleibe der bedeutungsvollen Aufgabe des deut schen Sortiments im Ausland und ihm daher Entgegenkommen zeigen und Schutz gewähren möge. Insbesondere aus Öster reich wird über wilde Schleuderei durch Bücher- und Musikalien- schwcmmen geklagt. Das Sortiment in der Tschechoslowakei bittet, in Beachtung der Landesgesetze nur an konzessionierte Buchhand lungen zu liefern. Südtirol beklagt den Abschluß von General vertretungen für Zeitungen und Zeitschriften, durch die wahllos an kleinste Geschäfte beliebiger Art geliefert werde. In der Schweiz ha! das Sortiment eine Zeitlang schwer durch studen tische Büchervcrmittlungsstellcn gelitten. Man hofft jedoch, eine zufriedenstellende Regelung gefunden zu haben. Ungarn meldet «inen hoffnungsvollen Aufstieg im Absatz des guten deutschen Buches. Allgemein kommt der Wunsch zum Ausdruck, daß im Interesse der Erhaltung des eingesessenen Sortiments von un- anittclbarer Belieferung abgesehen werden möchte. 452 II. Tätigkeitsbericht. Der Schutz des Ladenpreises. Die Absatznot hat verhindert, daß der Drang, sich durch Preisnachlässe zu Helsen und dadurch den Umsatz zu beleben, nach gelassen hätte. Im Verlag wurde vielfach in weitgehender Aus legung der KK 11 und 12 der buchhändlerischen Vcrkaufsordnung versucht, Anreizpreise für geschlossene Personenkreise zu schassen, und zwar in zunehmendem Maße auch auf populärwissenschaft lichem und schöngeistigem Gebiet. Es kam zur Gründung von Freundeskreisen, denen man aus Grund einer lockeren Verbindung mit dem Verlag, etwa lediglich in Form einer Beitrittserklärung, Nachlässe gewähren zu dürfen glaubte. Im Sortiment ist der Ausverkaussgedankc in gleicher Weise wie im Vorjahre stark hervorgetretcn; man suchte damit die Lager zu mobilisieren und alte Ware abzustoßen. An und für sich sind Ausverkäufe im Buchhandel nicht üblich. Bisher waren sie nur gestattet, soweit sie zur völligen Auslösung des Geschäftes ver anstaltet wurden. In Fällen solcher Art haben wir stets in den kleinen Mitteilungen im Börsenblatt den Hinweis gebracht, daß Nachbezüge gesetzlich unzulässig sind. Soweit es sich jedoch bei Ausverkäufen um eine Abstoßung ungangbar gewordener Lagcr- artikel handelte, haben wir im Sinne unserer Bekanntmachung vom 9. März 1926 (Bbl. Nr. 59 vom 11. März 1926) keine Schwierigkeiten bereitet, wohl aber daraus gesehen, daß die Waren in der nach Z 17 der Verkaufsordnung vorgeschviebenen Weise kenntlich gemacht wurden. Die Veranstaltung allgemeiner Ausverkaufswochen zuzulassen, konnten wir uns nicht entschließen, da wir damit eine erhebliche Gefährdung des Ladenpreisprinzips befürchteten. Nicht nur in der Tagesprcsse, sondern auch von buchhändle rischer Seite ist mit Rücksicht auf diese Erscheinungen die Auf fassung vertreten worden, daß der Ladenpreis in seiner Geltung nicht nur erschüttert, sondern sogar schon beseitigt sei. Dabei wies man gern auf Abkommen mit Volksbibliotheken und studentischen Büchcrämtern hin, denen unter bestimmten Kautclcn vom Orts sortiment Nachlässe gewährt werden, und bezeichnte diese Verein barungen als eine versteckte Art von Schleudere!. Solcher Auf fassung muß mit aller Entschiedenheit widersprochen werden. Das Ladcnprcisprinzip hat den großen Vorzug, daß es in kein starres System gezwängt ist, sondern sehr wohl dem kaufmännischen Ge danken Rechnung tragen läßt, sich bei größerem Umsatz mit kleinerem Nutzen zu begnügen. Seiner Verwirklichung dienen die mannigfachen Vorschriften der Vcrkaufsordnung, insbesondere die KZ 5, 11, 12 und 13. Bekämpfenswert dagegen sind die Fälle notorischer Schleu dere!, bei denen versucht wird, durch unzulässige Anreizpreise Kundenfang zu treiben. Der Wille, sie zu beseitigen und Ord nung in den eigenen Reihen zu halten, hat sich im Berichts jahr außerordentlich verstärkt. Wir erkennen mit Dank die Unter stützung an, die wir auf diesem Gebiet bei den buchhändlerischen Organisationen gefunden haben. Soweit unser eigenes Vorgehen sich gegen Mitglieder richtete, boten die Satzungen ausreichende Handhabe für durchgreifende Maßnahmen. Gegen Außenseiter versuchten wir auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorzugchcn. Eine grundlegende Entscheidung haben wir noch nicht erzielt, da die Durchführung der Prozesse auf breiter Front erfolgt und daher Zeit in Anspruch nimmt. Es besteht aber begründete Aussicht, nachdem wir in dem zuerst anhängig gemachten Rechtsstreit in erster Instanz obgesiegt haben, Urteile zu erhalten, die das solid« Gewerbe schützen. Die Forderung des Auslandssortiments, des Ladenpreis schutzes ebenfalls teilhaftig zu werden, tritt immer wieder hervor. Soweit sie dahin geht, den Schutz besonderer Aufschläge, etwa in Form buchhändlerischer Umrechnungskurse, bewilligt zu er halten, müssen wir die Möglichkeit eines Schutzes mangels satzungsmäßigcr Grundlage verneinen. Dagegen soll der Schuh des für Deutschland geltenden Preises allenthalben durchgeführt werden, über die Form, in welcher das zweckmäßigerwcise ge schieht, wird noch zu verhandeln sein. Dabei wird auch an Ein führung des Zwangs zur Portoberechnung bei Publikumsliese-
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