Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1927
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19270428
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192704286
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19270428
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1927
- Monat1927-04
- Tag1927-04-28
- Monat1927-04
- Jahr1927
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
98, 28, April 1927, Redaktioneller Toll, o) dem Krcisausschuß unter den gleichen Bedingungen wie dem einzelnen Mitglied. Anträge des Fach- und des Kreisansschusses werden durch den Vorsitzenden oder einen vom Ausschuß bestimmten Referenten in der Hauptversammlung vorgebracht. Es sind Bestimmungen zu treffen über Erweiterung oder Beschränkung der Stimmenvertretung in der Haupt versammlung und über die Art der Übertragung der Stimmen auf andere Mitglieder der zuständigen Fach- oder Kreisvereine, 2, Der Vorstand, Der Vorstand setzt sich zusammen aus 1, dem ersten und zweiten Vorsteher, 2, dem ersten und zweiten Schriftführer, 3, dem ersten und zweiten Schatzmeister. Außerdem ist die Wahl eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes, welches der Entlastung des Gesamtvorstandes dienen soll, vorzusehen, Art und Dauer der Bestellung sowie die Abgrenzung der Kompetenzen gegenüber dem Gesamt vorstand und der Leitung der Geschäftsstelle sind hierbei festzulegen. Die Tätigkeit der unter 1—9 genannten Mitglieder im Vorstand ist ehrenamtlich und soll auf sechs nacheinander folgende Jahre beschränkt werden, abgesehen von der Person des ersten Vorstehers, der aus der Reihe der amtierenden Vorstandsmitglieder gewählt werden kann. Doch soll auch der erste Vorsteher, wenn er vor seiner Wahl zum ersten Vor steher schon ein anderes Vorstandsamt bekleidet hat, keinesfalls länger als insgesamt zwölf Jahrs im Vorstand verbleiben. Spätere Neuwahl ehemaliger Vorstandsmitglieder in den Vorstand ist zulässig, doch muß zwischen dem Ablauf der ersten auf 6 Jahre lbeim ersten Vorsteher auf 12 Jahre) beschränkten Amtstätigkeit und der späteren Neuwahl mindestens ein Jahr liegen. Für die Zusammensetzung des Vorstandes ist Rücksicht auf die Wahrung der Parität von Verlegern und Verbreitern nicht erforderlich. Die näheren Bestimmungen über die Obliegenheiten der Vorsteher, Schriftführer und Schatzmeister (ZK 2S—27) sind den tatsächlichen Verhältnissen im Wortlaut anzupassen oder aus der Satzung zu streichen, 3, Der Fachausschuß, Der Fachausschuß setzt sich zusammen aus 16—20 Verlegern, 16—20 Verbreitern, 4—S Zwischenhändlern, die sämtlich Mitglieder des Börsenvereins sein müssen. Der Vorstand des Börsenvereins erhält das Recht, die Verteilung der Anzahl der Ausschußmitglieder auf die ein zelnen anerkannten Fachvsreine innerhalb der satzungsgemäß gezogenen Grenze vorzunehmen und veränderten Verhält nissen in einzelnen Fachvereinen oder Nengründungen von Fachvereinen Rechnung zu tragen. Der Gesamtheit der Fach vereine der Verleger und der Verbreiter muß hierbei stets die gleiche Anzahl Ausschuß-Mitglieder zugewiesen werden. Die anerkannten Fachvereine sollen die ihnen vom Vorstand des Börsenvereins zugestandene Anzahl von Mir- gliedern in den Fachausschuß delegieren. Hierbei soll auf die territoriale Gliederung des Börienvercins möglichst weit gehend Rücksicht genommen werden, so daß die Fachdelegierten gleichzeitig Mitglieder möglichst vieler Kreisvereine sind. Die Fachvereine sollen sich hierbei vor der Delegation tunlichst mit denjenigen Kreisvereinen, aus deren Mitgliederreihen sie eine Person delegieren wollen, über diese Person in Verbindung setzen und gegebenenfalls anderweitige Vorschläge entgegennehmen. Das Recht der letzten Entscheidung über den Delegierten verbleibt aber stets dem Fachvcrein, Werden durch die Delegierten sämtlicher Fachvereine im Fachausschuß nicht gleichzeitig mindestens 6 Kreisvereine durch Mitglieder vertreten, so steht dem Vorstand des Börsenvereins das Recht zu, von denjenigen Fachvereinen, die seiner Ansicht nach bei der Ernennung ihrer Delegierten der territorialen Gliederung des Börsenvereins nicht genügend Rechnung getragen haben, zu beanspruchen, daß sie anstelle eines Delegierten einen anderen ernennen, bis dem Prinzip der terri torialen Gliederung in der Weise Rechnung getragen ist, daß durch die Delegierten sämtlicher Fachvereine gleichzeitig mindestens sechs Kreisvereine durch Mitglieder vertreten sind. Es bleibt den Fachvereinen überlassen, ob sie die Delegierten durch ihre Hauptversammlung oder ihren Vorstand bestimmen lassen wollen. Im Falle der Behinderung von Mitgliedern des Fachausschusses sind von den zuständigen Fachvereinen Stell vertreter zu benennen, Dis Mitglieder des Vorstandes des Börsenvereins dürfen nicht Delegierte von Fachvereinen sein. Der Vorstand des Börsenvereins nimmt an den Arbeiten des Fachausschusses nur mit beratender und nicht mit beschließender Stimme teil. In den Sitzungen des Fachausschusses steht dem ersten Vorsteher des Börssnvereins der Vorsitz zu. Im Behinde rungsfalle regelt sich die Vertretung nach 8 2Sb der Satzung, Der Aufgabenkreis des Fachausschusses umfaßt die wirtschaftlichen Fragen im Verkehr der Buchhändler untereinander und mit dem Publikum, Anträge wirtschaftlicher Art dürfen in der Hauptversammlung erst dann zur Abstimmung gebracht werden, wenn sie zuvor im Fachausschuß beraten sind und hierbei eine auf Annahme des Antrags gerichtete Zweidrittelmehrheit gefunden haben. Der Fachausschuß soll im Herbst und vor Kantate jedes Jahres zusammentreten, im übrigen nach Bedarf, In jeder Hauptversammlung ist über die Tätigkeit des Fachausschusses zu berichten. 47S
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder