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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1927
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1927
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98, 28. April 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 489 4. Der Kreisausschuß. Der Kreisausschuß setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der vom Börsenverein anerkannten Kreisvereine oder deren Stellvertretern. Der Vorstand des Börsenvereins nimmt an den Sitzungen des Kreisausschusses mit beratender und beschließender Stimme teil. In den Sitzungen des Kreisausschufses steht dem ersten Vorsteher des Börsenvereins der Vorsitz zu. Im Behinde rungsfalle regelt sich die Vertretung nach 8 25d der Satzung. Der Kreisausschuß berät mit dem Vorstand des Börsenvereins alle Fragen der Organisation und Verwaltung, der Durchführung der Ordnungen des Börsenvereins, der gemeinsamen Werbung, der Fortbildung des buchhändlerischen Nachwuchses usw. Die Abstimmung im Kreisausschuß erfolgt mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Kreisausschuß kann selbständig Anträge an die Hauptversammlung bringen. Soweit es sich dabei um Anträge wirtschaftlicher Art handelt, unterliegen diese der Vorberatung durch den Fachausschuß und können in der Hauptversamm lung nur zur Abstimmung gebracht werden, wenn ihnen der Fachausschuß mit Zweidrittelmehrheit zustimmt. Der Kreisausschuß tritt nach Bedarf zusammen, mindestens aber im Herbst und vor Kantate sedes Jahres. S. Ausschuß zur Pflege des deutschen Buchhandels im Auslande. Der Verkehr des Börsenvereins mit den anerkannten ausländischen Vereinen soll durch Schaffung eines Ausschusses zur Pflege des deutschen Buchhandels im Auslande gefördert werden, in dem unter dem Vorsitz des Börsenvereins-Vor- standes die Vertreter der anerkannten ausländischen Vereine, deutsche Verleger und Exporteure beraten. 6. Ausland-Ausschuß. Die Deutsche Gesellschaft für Auslandbuchhandel soll mit dem Börsenvcrein verschmolzen und an ihrer Stelle beim Börsenverein ein besonderer Ausland-Ausschuß geführt werden. 7. Sonstige Ausschüsse. Unter den Geschäften des Rechnungsausschusses soll die besondere Genehmigung jeder vom Beschluß der Haupt versammlung nicht abhängigen Verwendung von Vereinsvermögen, die das 'Hundertfache eines ordentlichen Mitglieds- beitrages überschreitet, entfallen. Der Ausschuß für die Verwaltung des Buchhändlerhauses soll aufgehoben werden. Der aus Vereins-, Wahl- und Rechnungsausschuß zusammengesetzte Ehrenausschuß soll in der Satzung er wähnt werden. Die Zahl der Mitglieder der einzelnen Ausschüsse des Börsenvereins soll überprüft und neu festgesetzt werden. IV. Geschäftsführer. Die Stellung des Geschäftsführers im Vereinsgefüge soll neu geregelt werden. V. Die Fachvereine. Die einzelnen Fachvereine sind in ihrer Betätigung und Geschäftsführung selbständig, doch verpflichten sie sich: 1. ihre Satzung so zu gestalten und zu erhalten, daß sie der Satzung und den Ordnungen des Börsenvereins nicht widersprechen; 2. von allen Maßnahmen, Kundgebungen und dergleichen gegenüber der Öffentlichkeit und Behörden sowie von Ab machungen mit anderen Verbänden dem Vorstand des Börsenvereins so rechtzeitig Kenntnis zu geben, daß dieser in der Lage ist, zu entscheiden, ob durch derartige Maßnahmen Interessen anderer angeschlossener Fachvcreine be rührt oder beeinträchtigt werden können. In diesem Fall hat der Vorstand des Börsenoereins alsbald eine Ver ständigung dieser Fachvereine herbeizuführen und eine alle Beteiligten befriedigende Lösung anzustreben. Ist eine solche nicht möglich, so behält jeder Fachverein seine Handlungsfreiheit. In grundsätzlichen wichtigen Fragen ist es dann aber Sache des Börsenvereins-Vorstandes, der Hauptversammlung die Frage vorzulegen, ob ein Fach» verein, der gegen den Einspruch anderer Fachvereine seine Interessen rückhaltlos weiteroerfolgt, noch länger im Verband des Börsenvereins bleiben kann. VI. Die Kreisvereine. Die Kreisvereine dienen der Verwaltung des Börsenvereins auf buchhändlerischem Gebiete. Ihre Aufgaben bestehen in: Prüfung der Adreßbuch- und Mitglieds-Aufnahmegesuche, Unterstützung des Börsenvereins bei der Durchführung seiner Satzung und Ordnungen, Durchführung gemeinsamer Werbungsfragen, Fortbildung des buchhändlerischen Nachwuchses, Wahrung der Interessen der einzelnen Mitglieder, Besprechung gemeinsamer geschäftlicher Einrichtungen, Bekämpfung der Schleuderei, Stützung der Ortsvereine, Beratung in Steuerfragen. Die Kreisvereine erhalten von, Börsenverein für ihr- ordentlichen Mitglieder einen Kopfbeitrag, dessen Höhe ge meinsam vom Vorstand des Börsenvereins und den Kreisvereinen festgesetzt wird. Die Kreisvereine sind berechtigt, Sonder beiträge für ihre ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder festzusetzen. Die Satzungen der anerkannten Kreisvereine dürfen der Satzung des Börsenvereins nicht widersprechen.
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