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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1928
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- 1928-02-25
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- 25.02.1928
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^ 48, LS, Februar 1928, Redaktioneller Teil, an Hand einer Reihe von Veränderungen mit dem Verschlimm bessere! ins Gericht gegangen ist und seine Meinung, daß die Erfindung bei einem Fabeldichter eine bloße Kleinigkeit sei, widerlegt hat, fährt er fort: »Der Herr Verbesserer aber wird Wohlthun, künftighin, wenn das Verbessern bcy ihm etwas mecha nisches ist, seine eigenen Werke umzuarbeitcn, die dessen vielleicht bedürfen; oder wenn er ja einen Gegner haben muß, sich an andere zu machen, indem ich mir nicht die Mühe nehmen werde, mich künftighin nüt ihm, oder den Anhängern seiner Sekte weiter abzugeben, deren Bornrtheile viel zu tief eingewurzelt sind, als daß die überzeugendste Feder ihnen etwas abgewinnen sollte , , , Ich gestehe einen: jeden Kenner ein Recht zu, meine Arbeit zu tadeln, nicht aber, sie zu verändern«. Das saß, Ramler wagte nicht, aus die scharfe Zurechtweisung zu antworten oder sich zu verantworten. Er überließ es seinem Freunde Lessing (der übrigens vielleicht an Ramlers Vergehen nicht ganz unschuldig war, indem er bei der Auswahl der aus zumerzenden Fabeln beteiligt war), seine Entschuldigung zu führen. Das geschah im 23, Briese, die neueste Literatur be treffend, vom 13, Mai 1782. Mendelssohn nimmt in diesem Briefe Lessings Verteidigung Ramlers als Meinung »unseres Freundes G.» auf, »Nein!« sagt unser Freund Hr, G,: »Man kann die Sache zur Entschuldigung des Ungenannten aus einem ganz andern Augenpunkte betrach ten, Es ist noch nicht ausgemacht, daß sich das Eigentumsrecht über die Werke des Geistes so weit erstrecket. Wer seine Schriften öffentlich hcrausgibt, macht sic durch diese Handlung public! jurio, und so stehet es einem jeden frei, dieselbe nach seiner Einsicht zum Gebrauch des Publikums bequemer eiuzurichten. Zumal da dem Autor durch diese Handlung nichts von seinem Rechte benommen wird, indem das erste Geschenk, das er dem Publico gemacht hat, deswegen nicht vernichtet wird, und er selbst noch immer die Freyheit hat, die ihm angebotenen Veränderungen nach Belieben anzunehmen, oder zu verwerfen. Mit dem Eigentum der Güter dieser Welt hat ss eine ganz andere Beschaffenheit, Diese nehmen nicht mehr als eine einzige Form an, und niemand als der Besitzer hat das Recht, diejenige Form zu wählen, die er für die bequemste hält. Hingegen bleibet die erste Ausgabe dieser Schrift unverändert, und eine von einem andern ver anstaltete verbesserte Auflage ist bloß als ein Vorschlag anzu sehen, wie nach der Einsicht dieses Herausgebers das Werk voll kommener gemacht werden könnte. Gesetzt, der Vorschlag werde angenommen; so kömmt, wie der Herausgeber in dem Vorbe richte bemerkt, dennoch die größte Ehre dem ersten Verfasser zu, der seine meisten Gemälde so weit gebracht hat, daß nur wenige Pinselzüge für eine fremde Hand übrig gelassen waren. Wird der Vorschlag gemißbilliget, so kann ihn der noch lebende Ver fasser öffentlich verwerfen, und das Publicum hat das Ver gnügen, den Ausspruch zu thun. Wenn ja in dergleichen Ver fahren eine Ungerechtigkeit stattfindet; so müßte es vielmehr gegen einen toten Verfasser sein, der nicht mehr vermögend ist, sich über die vorgeschlagencn Verbesserungen zu erklären. Hat man es aber einem Ramler und einem Lessing nicht übel genommen, vielmehr Dank gewußt, daß sie einen Logau nach ihrer Weise verbessert herausgegeben: warum will man es dem Ungenannten zu einem solchen Verbrechen anrechnen, daß er einem lebenden Verfasser seine Verbesserungen zur Beurteilung vorlegt, und sich gefallen läßt, ob er dieselben annehmen oder ausschlagen will«. Es erschien nur noch eine vom Verfasser selbst autorisierte Ausgabe der Fabeln, bezeichnet als 4. Auflage bei demselben Verleger Gottlieb August Lange in Berlin und Stralsund 1775, Den übrigen Bedarf deckten die Nachdrucker, Die von Lichtwer selbst veranlaßten Ausgaben der Fabeln erschienen, um es kurz zu wiederholen, 1748, 1758, 1762 und 1775. Dazwischen er schien 1761 Ramlers gekürzte Ausgabe. Schon 1765 erschien ein Nachdruck, bezeichnet als »Neue Auflage- mit fingiertem Er scheinungsort Amsterdam, Dieser und alle folgenden Nachdrucke halten sich streng an die Lichtwersche 3, Auslage von 1762 (oder die 4, von 1775), aus der sie auch naiv des Autors Vorrede gegen Ramler wieder drucken, die u, a, auch den Satz enthält: -daß derjenige, der sich an einer einem Anderen zugehörigen Sache, wider sein Wissen und Willen, boshafter Weise aus Gewinnsucht vergreift, einen Diebstahl begehe, solches lehret uns das natürliche Gesetz«. Es erschienen dann noch bei dem betriebsamen Trattner in Wien Nachdrucke der Fabeln in den Jahren: 1767, 1768, 1769, 1773, 1782, 1787 und 1790. Eine monumentale Faksimile-Ausgabe des Codex Argenteus. Der seit dem Jahre 1669 in der Universitätsbibliothek von Upp sala als ihre grösste Kostbarkeit aufbewahrte Codex Armeniens, jene Handschrift aus dem Anfang des 6. Jahrhunderts, die auf purpur farbenem Pergament mit Silberbuchstabeil geschrieben ist und die gotische Übersetzung des Ulsilas enthält, liegt jetzt in einer hervor ragenden Faksimile-Ausgabe vor.*) Der Plan zur Faksimilierung des Codex tauchte zuerst im Jahre 1737 auf, als Johannes Helin den Vorschlag machte, ihn auf xylogra- phischem Wege zu vervielfältigen. Aber weder dieser noch die späteren Versuche, die sich des Kupferstiches (I. B. Busser 1769, Chr. W. Liideke 1784, I. Teugström und Chr. Molblech 1817, I. H. Schröder 1821) oder (im 19. Jahrhundert) des photographischen Verfahrens bedienen wollten, führten zum Ziel. Die Vorarbeiten für die gegenwärtige Prachtausgabe reichen bis in das Jahr 1911 zurück. 1916 greifen O. von Friesen und Th. Svcnd- berg den Gedanken wieder auf und schlagen eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln vor. Th. Svendberg erwog daun zusammen mit Jvar Nordluud und anderen Experten die beste Methode der Repro duzierung. Sie legten ihre Untersuchung 1918 in der Uppsala Uni- versitcts Arskrist, Bd. 1: »Fotografisk undersökning av Codex Argen teus« nieder. Aber erst im Jahre 1924 beschloß man die Ausführung des Planes; im Jahre 1925 begann man mit dem Werk, das ohne Unterbrechung bis zum Jahre 1927, in dem die Universität ihr 450. Jubiläum feierte (sie wurde 1477 gegründet), in Arbeit war. Eine Kommission überwachte die Drucklegung, der anher den schon Ge nannten der Direktor der Universitäts-Bibliothek Uppsala I. M. Hulth, der Vorsteher der Handschriften-Abteilung A. Grape, E. Lagrel und Hugo Andcrsson angehörten, und mit der Reproduktion wurde die Societas L i u st r y ck s a n st a l t Malmö unter dem Direk tor Johann Kroon beauftragt. Den Vorgesetzten Tcxtteil, der in lateinischer Sprache die Beschreibung, die Schicksale und früheren Ausgaben des Codex enthält, und den in englischer Sprache geschrie benen Anhang druckten in vorbildlicher Weise Almqvist L Wik- scll in Uppsala. Uber die Herkunft und die mannigfachen Schicksale des Codex niögen hier einige Bemerkungen Platz finden, bei denen ich mich an die in der Einleitung gegebenen Untersuchungen halte. Der Codex Argenteus ist aller Wahrscheinlichkeit nach im Anfang des 6. Jahrhunderts n. Chr. in Ravenna während der Herrschaft Theodcrichs geschrieben worden. Wir finden ihn dann in der Mitte des 16. Jahrhunderts im Besitz des Klosters WerdenMuhr, wohin er wahrscheinlich von Liudger, einem Schiller Alcuins, der um das Jahr 795 das Kloster Werden gründete, von Süditalien gebracht worden ist. Er befindet sich dann Ende des 16. Jahrhunderts im Be sitz des gelehrten Kaisers Rudolf II., und zwar in Prag. Er gerät bei dem Sturm der Schweden auf Prag im Juli 1648 in schwedische Hände und kommt in die Bibliothek der Königin Christine. Als diese im Sommer 1651 abdankt, übergibt sie den Codex ihrem holländischen Bibliothekar Jsaac Vossius, der ihn mit nach Holland nimmt. Tie Königin und Jsaac Vossius hatten wohl kaum eine Ahnung von dem grossen Werte der Handschrift. Im Jahre 1662 erwirbt der schwe dische Kanzler Gabriel de la Gardie, ein großer Büchersammler und bezog, die Handschrift von Vossius und schenkt 7 Jahre später (1669) mit anderen kostbaren Handschriften der Universität Uppsala den Codex, von dem de la Gardie annahm, daß ihn Ulfilas selbst ge schrieben habe. Ohne in diesem Zusammenhang auf die verschiedenen Ausgaben des Codex einzugehen, möchte ich nur noch erwähnen, daß er im An fang unseres Jahrhunderts bei der Reform unserer Druckschriften eine gewisse Nolle gespielt hat: denn auf die schöne Unziale des Codex geht die bei Gcbr. Klingspor gegossene und geschnittene Schrift des Architekten Peter Behrens, die sogenannte Behrensschrift, zurück. Die herrliche Faksimile-Ausgabe ist nur iu einer beschränkten Auflage erschienen: ein Exemplar überwies die Universität Uppsala in hochherziger Weise der Deutschen Bücherei. vr. Julius Rodender g. *) 6 ockvx ^rxsnteuZ Ilpsaliensis. ckus8u senatu« nniv6r8itnti3 püototzkpwe eckitu8. 0p8nlia6: ^Im<iui8t L ^Vil!86ll s1927j. (125 S., 2 färb. Taf., 748, 43 Taf.) gr. 4° 207
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