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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1927
- Strukturtyp
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- 1927-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1927
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Die Bewertung hat den Zweck, den wirklichen Tagestvert der Vorräte am Bilanzstichtag zu ermitteln. Soweit zum Zwecke der Wertermittlung sogen. Abschreibungen vorgenommcn werden, han delt cs sich hierbei nicht -um Abschreibungen ini technischen Sinne, sondern lediglich um Hilfsmaßstäbe sür -die Feststellung des wirk lichen Tageswertes, der selbstverständlich von der Absatzsähigkeit der einzelnen Gegenstände sowie der allgemeinen Marktlage maß gebend beeinflußt wird. II. Be wertungs Methoden fürdie einzelnen Sparte n. 1. Wissenschaftlicher Verlag. Der Verlag geht grundsätzlich vom Herstellungspreis aus, und zwar vom reinen Herstellungspreise, in welchem bereits Abschreibungen für Lage rung, Verzinsung, Verschlechterung usw. enthalten sind. Diese reinen Herstellungspreise bilden die Höchstgrenze der Bewertung, die aber regelmäßig unterschritten wird. Wie weit dies geschieht, richtet sich nach der Absatzmöglichkeit der einzelnen Verlagswerke bzw. Gruppen von Werken (Sammlungen). Vielfach werden drei Gruppen gebildet, die sich aus gangbaren, weniger gangbaren und schlcchtgehenden Vcrlagsartikeln zus-ammensetzen. Als Hilfs mittel zur Ermittlung der voraussichtlichen Absatzdauer kann man die Umlausszeit der Verlagsartikel benutzen, die sich aus dem pro zentualen Verhältnis der Lagervorräte bzw. einzelner Gruppen derselben zum Umsatz errechnet. Ferner ist im wissenschaftlichen Verlag von dem Erfahrungssatz auszugehcn, daß je nach der Ver- lagsrichtung die Auflage eines Werkes in 3—5 Jahren, häufig jedoch in wesentlich -kürzerer Zeit, abgesetzt -sein muß, wenn ein Buch als gangbar bezeichnet werden -soll. Der Abschreibungssatz ist naturgemäß ganz verschieden; jedenfalls bildet aber der Maku latur-Wert die unterste Grenze, mitunter werden -auch die zu diesem Werte a-nzusetzonden Bestände überhaupt -nicht -ausgenommen. Bcr- lagsrechtc -gehören nicht in die Bilanz. Wissenschaftliche Zeit schriften werden regelmäßig überhaupt nicht bewertet, sondern nur dann, wenn ein fester ltbernahmepre-is, wie es bei Neuerwerb oder Neugründung der Fall -sein wird, buchmäßig feststeht, der natür lich -abzuschreiben ist. Endlich sind bei der Bewertung der Vor räte auch noch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wie z. B., ob das -Buch oder die Sammlung in die Verlagsrichtnng paßt, ob cs sich -hauptsächlich an die inländische Kundschaft wendet oder ob der Kreis seiner Interessenten sich auf das Ausland -ausdehnt und auf welche Länder. Das verle-gerische Risiko -wird nicht nur durch rein wirtschaftliche Verhältnisse beeinflußt, sondern auch durch Zeitströmun-gen, politische und soziale Anschauungen und -der gleichen bedingt. Der Tod -eines Autors, der Ablauf der Schutz frist, neue Forschungsergebnisse können ein Werk mit einem Schlage entwerten. Bei wissenschaftlichen Monographien, die von vornherein nur mit einem geringen und ziemlich fest umgrenzten Absatz rechnen, wenden häufig -die Einnahmen von -den Herstellungskosten im ganzen -abgesetzt, sodaß die nicht verkauften Exemplare lediglich mit diesem Differenzbetrag zu Buche stehen und die Einzelbewer tung nach einigen Jahren -vollständig in Wegfall kommt. 2. S ch ö n w isse n s ch a f tl i ch e r Verlag. Der schön- wissenschaftliche Verlag -muß naturgemäß m-it einer viel kürzeren Umschlagszeit rechnen -als der wissenschaftliche Verlag. Die Ra-sch- lcbigkeit unserer Zeit führt dazu, daß Neuerscheinungen außer ordentlich schnell veralten bzw. aus der Mode kommen. Ist nicht der wesentlichste Teil der Auslage bereits im ersten Halbjahr -abgesetzt, so kann das Buch kaum noch als gangbar bezeichnet und muß in kürzester Frist, unter Umständen schon im Jahr des Erscheinens -bis auf den Makulaturwert abgeschrioben werden. In, übrigen gilt hinsichtlich der Bewertungsmethode -dasselbe wie sür den wissenschaftlichen Verlag. 3. Sortiment und Antiquariat. Das Sortiment pflegt bei -der Bewertung -seiner Vorräte vom Ordinärpreis aus zugehen und davon einen Durchschnittsrabatt, beispielsweise von 40°/», abzuziehen. Richtiger wäre an sich die Zugrundelegung der Einkaufsnvrte, doch lassen sich diese auf Grund der Buch führung -des Sortiments -vielfach nicht mit Sicherheit feststcllen, bzw. würde ihre Feststellung eine übermäßige Arbeitsbelastung bedeuten. Die Vorräte werden dann ebenso wie beim Verlag in bestimmte Verlaussklassen je nach der Gangbarkeit eingeteilt und bewertet. Naturgemäß ist im Sortiment -die Gruppencintciluug regelmäßig größer als im Verlag. Man kann durchschnittlich in einem regulären -Sortiment, das alle Gattungen von Litcratur führt, mit einer Einteilung in 8—10 Gruppen rechnen. Die best- gangbaren Artikel werden meist mit 40?? Rabatt, also mit 60?° des Or-dinärwertes eingesetzt, bei geringerer Gangbarkeit erhöhen sich die vom Ordinärpreis abgezogenen Rabatte bis zu 90?? im Höchstfälle. Die unterste Grenze -bildet auch hier der Makulatur- wert, doch -werden auch im Sortiment wie im Verlag vielfach Bestände, die nur zum Makulaturwert eingesetzt werden können, überhaupt nicht berücksichtigt. Die Abschätzung der Gangbarkeit beurteilt sich im Spezial-sortimcnt, namentlich im wissenschaft lichen Sortiment, anders als im regulären Durchschnittssorti ment. Das wissenschaftliche Sortiment muß besonders bei Juris prudenz, Medizin und Technik ziemlich rasch abschrei-ben, meistens schon nach einem halben, höchstens aber nach einem Jahr. Bei Belletristik -kann man im allgemeinen eine Absatzdaucr von l Jahr als angemessen ansehen. Hier spricht jedoch die schnell wech selnde Mode erheblich mit, sodaß oftmals ein von der Mode cmporgetragener Schriftsteller schon nach wenigen Wochen wieder vergessen ist. Dementsprechend sind seine Werke oft schon nach kürzester Zeit ohne Handelswert. Kriegs- und Nachkriegsaus- gaben auf holzhaltigem Papier sind im Verlag -wie im Sorti ment als wertlos zu bezeichnen, abgesehen von -den -wenigen Büchern, die noch nicht in besserer Ausgabe erschienen sind und deshalb, soweit sie überhaupt gefragt werden, noch als reguläre Ware betrachtet werden können. Die Bewertung von antiquarischen Vorräten richtet sich nach Gangbarkeit und Beschaffenheit und unterliegt damit einer völlig individuellen Behandlung. Namentlich komnit es in ähnlicher Weise wie bei Zeitschristenserien daraus an, ob die Werke in den Bereich der von der Firma ausgeübten Spezialtätigkeit fallen, oder ob es sich um Gelegenheitseinkäufe handelt. Es be steht die Gepflogenheit, je nach der Verschiedenheit der Richtung -des betreffenden Antiquariats die Vorräte aus Einkäufen der ver schiedenen Jahre mit einem steigenden Prozentsatz abzuschrciben. Im Reise- und B e rs a n d b u ch ha nde l lassen sich mit gewissen Abweichungen die Bewertungsgrundsätzc des Sorti ments -verwenden. Hier muß vor allem ein gewisser Prozentsatz für Ladenhüter, antiquarische Bücher und die aus Rücksendungen eingegongenen Bücher berücksichtigt werden, was b-is zu einem -gewissen -Grade auch für das Sortiment im allgemeinen gilt. 4. Mns-i k a-l ie n v-e rl ag. Die im M-usikalien-vcrlag üblichen Bcwertungsmeihoden richten sich in erster Linie nach der Art -der verlegten Musik (ernste Musik, Orchester- und Bühnen- >verke, Editionen, Theaterverlag, Mnsiklitcratnr usw.) sowie nach dem Umfang des Verlages hinsichtlich der Zahl der Vcrlagsobjekte. Dementsprechend lassen sich zwei Bcwertungsmet-Hodcn unterschei den, die beide als handelsüblich bezeichnet werden können: ») dies ch e m a tis che Methode, bei der die Vorräte gemessen bzw. gewogen und nach einem Durchschnittspreis pro Kubikmeter oder Kilo bewertet werden. Ergänzt wird diese Methode häufig durch -eine -gewisse Grnppenemteilung je nach den Absatzvcrhält- nissen, wobei die Durchschnittssätzc verschieden hoch angesetzt tvevden; d) die i nd i v id u e l l e Bewertungsmelhode, die vom reinen Herstellungspreis des einzelnen Werkes ausgcht und ebenfalls in Form einer Gruppeneinteilung die verschiedene Gangbarkeit be rücksichtigt. Dabei unterliegt die Beurteilung -der Gangbarkeit verschiedenen Gesichtspunkten, je nachdem, ob es sich um langsam, aber sicher absetzbare ernste Musik oder Editionen vnd rasch ver altende Schlagermusik handelt. Partituren und Musikliteratur werden nach den im Buchverlag herrschenden Belvertnngsgrnnd- sätzen -behandelt. Besonderheiten gelten sür die Bewertung des Leihmaterials von Bühnen- und größeren Orchesterwerken. Verlagsrechte gehören grundsätzlich weder in die Einkommcn- bzw. Körperschaftstcuer- noch Vermögensteuerbilanz, ebenso sind Platten und Stiche in Anbetracht der vervollkomnmetcn modernen Reproduktionsverfahrcn höchstens -mit dem Metallwert anzusetzcn.
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