4762 114, 17. Mai 1927. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. VSiIcnbl»» >. d Dlschn. Buchende!. EarlHeymanns VerlagZu Äerlin Ä) 8 Kommentar zur Reichsversicherungsordnung herausgegeben von H. Hanow Dr. F. Hoffmann Dr. I. Krohn Dr. R. Lehman« Dr. W. Rabeling In den nächsten Tagen erscheint: Band II: Krankenversicherung (RVO. 2. Buch) Von Dr. Franz Hoffmann Wirtlicher Geheimer Oberregierungsrat Siebente neubearbeitete Auflage Preis gebunden 30 Mark Nachdem in der überstürzten Gesetzgebung zur Reichsversicherungsordnung eine gewisse Ruhepause eingetreten ist, konnte auch die von allen Seiten dringend gewünschte neue Auflage des 2. Bandes des großen Kommentars zur RBO. herausgebracht werden. Der Band wird von dem großen Interessentenkreis mit Spannung erwartet. Ich bitte, ihn daher allen Versicherungsämtern, Krankenkassen, vor allem auch Firmen, die eigene Betriebskranlenkaffen besitzen, ferner de» Fürsorgestellen und Fürsorgeänitern, die vielfach in enger Fühlung mit den Krankenkassen Zusammenarbeiten, votzulegen und den ferner angekündigten Nachtrag zu Band 4 (Invalidenversicherung) mitzuliefern. Früher erschienen: Band II: Gemeinsame Vorschriften (RVO. 1. Buch) Von Lugo Lanow, Direktor im Reichsversicherungsamt. Fünfte Auflage, xii und 396 Seiten Oktav- 1926. Gebunden 16 M Band IV: Invalidenversicherung (RVO. 4. Buch) Von Lugo Lanow, Direktor im Reichsversicherunqsamt und Dr. Richard Lehmann, Geheimer Ober regierungsrat, Mitglied des Direktoriums der Reichsverficherungsanstalt für Angestellte. Vierte Auflage, nebst Nachtrag. Lll und 712 Seiten Oktav. 1925. Geb. 24 M Dazu erscheint in den nächsten Tagen: Zweiter Nachtrag Preis etwa 2.60 Mark Band V: Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten-Verfahren (RVO. 5. und 6. Buch) Von Dr. R. Lehmann, Geh. Oberreglerungsrat, Mitglied des Direktoriums der RcichsversicherungSanstalt für Angestellte. Vierte, neubearbeitete Auflage. XIV und 443 Seiten Oktav. 1926. Geb. Preis 20 M Eine neue Auflage des Bandes in wird noch im Laufe des Jahres fertig, so daß der maßgebende Kommentar zur RBO. bis zur Gegenwart ergänzt vollständig vorliegen wird. (A A