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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1927
- Strukturtyp
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- 1927-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1927
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- Deutsch
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idl? 114, 17, Mai 1927, Redaktioneller Teil. Zum Punkt Werbung weist Herr vr, Friedrich O l d « n b o ur g auf die zurzeit in Leipzig stattfindende Schwe dische Buchausstellung hin und bittet für Montag, den 16, Mai, an dem ein Vortrag von Bibliothekar ln. Rodenberg stattfände, um zahlreichen Besuch, Zum Punkt Förderung des buchhändlerischen Nachwuchses berichtet Herr Otto Q u i tz o w- Lübeck, daß von der Fortführung der vom Buchhändler-Verband »Kreis Norden» in Angriff genommenen Arbeiten für eine Lehrlings ordnung nur vorübergehend Abstand genommen sei, weil eine reichsgesetzliche Regelung in Aussicht stehe. Seiner Meinung nach Hat dieses Gesetz für den Buchhandel nicht allzuviel Bedeutung," da für ihn noch besondere geistige Fragen zu lösen sind. Unter Hinweis auf den Artikel des Herrn Theodor Marcus im Börsenblatt vom 14. Mai 1927 stellt der Redner den nachstehenden Antrag: Aus jedem Kreisverein ist ein Mitglied zu nennen, welches sich der Lehrlingsprüfungsfrage für Buchhändler widmen will. Diese Vertreter bilden den Ausschuß für berufliche Fortbildungsarbeit, Dieser Ausschuß ist beschleunigt zusammenzurufen. Er empfiehlt Zusammenarbeit mit den Gehilsenverbänden und den Bibliothekaren und den Besuch der Freizeiten. Herr Theodor Marcus-Breslau wünscht Erweiterung des Kreises der Lehrenden im Buchhandel und größere Betätigung der einzelnen Buchhändler, Der Vorsitzende erklärt, daß der Antrag des Herrn Quitzow vonn Vorstand weiter behandelt werden würde. Zum Punkt Verkehrsord n u ng hofft der Vorsitzende, daß in diesem Jahre eine Beratung der Verkehrsordnung möglich sein werde. Zum Punkt Gesetzgebung berichtet Herr Hans V o l ck m a r - Leipzig über die am 14, Mai stattgehabte Ver sammlung des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, die sich gegen das Arbeitszeit-Notgesetz ausgesprochen hat, da sie in diesem Gesetz keine Abhilfe für die bestehende Arbeitslosigkeit erblickt, sondern nur ein Sprungbrett für neue Forderungen der Gewerkschaften, Er verliest di« aus Anlage 1 ersichtlich« Resolution der Hauptversammlung des Arbeitgeber-Verbandes und beantragt Zustimmung der Hauptversammlun g des Börsen Vereins, Der Vorsitzende unterstützt den Antrag und stellt fest, daß di« Hauptversammlung die Entschließung annimmt. Zum Punkt Urheberrecht führt Herr vr, Gustav K i r st e i n- Leipzig aus, daß die maßgebenden Instanzen Öster reichs laut offizieller Mitteilung beschlossen haben, sich den Entschließungen Deutschlands in der Schutzsristfrage anzuschließen. Die internationale Rechtsgleichheit, die übrigens gar nicht bestehe, könnte nicht ausschlaggebend dafür sein, für Deutschland die SOjährige Schutzfrist einzusühren. In Frankreich bestünden Absichten, nach Ablauf der 50jährigen Schutzfrist die weitere Ver wertung dem Staat zu überlassen. Wenn auch dieser Antrag zurzeit noch keine Aussicht auf Annahme habe, so bedeute er doch ein Menetekel. Der Buchhandel stehe mit seinem Eintreten für die 30jährige Schutzfrist durchaus nicht allein. Namhafteste Au toren, Wissenschaftler, Künstler, Juristen hätten sich für die 30jährige Schutzfrist ausgesprochen. Nach den bisherigen Äuße rungen herrsche im Reichstag keine Neigung zur Schutzsristverlängerung, Bedeutende Staatsminister und die sächsisch« Re gierung hätten einmütig für 30 Jahre Stellung genommen. Wenn weiterhin Gegenmaßnahmen veranlaßt werden, werde keineswegs die unbedingte Verlängerung um 20 Jahre herauskommen, sondern der Kompromiß der Zwangslizenz für die Autoren. In England und in Italien habe sich die Zwangslizenz durchaus nicht bewährt. Der Buchhandel müsse alles daransetzen, diesen Kompromiß zu verhindern, Herr l>i, Kirstein beantragt Annahme der nachstehenden Entschließung: Zu dem Kampfe um die Schutzfrist erklärt die Hauptversammlung des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler am 1b, Mai 1927 abermals, daß sie die Beibehaltung der 30jährigen Schutzfrist wünscht und insonderheit auch die Versuche, die Schutzfrist durch das System der Zwangslizenz zu verlängern, ablehnt. Die Hauptversammlung beauf tragt den Vorstand, nach wie vor in diesem Sinne zu handeln. Herr Handelsgerichtsrat Fritz TH, Cohn-Berlin möchte bei der Verteidigung der 30jährigen Schutzfrist nicht das Odium auf sich sitzen lassen, daß die Verleger froh wären, nach 30 Jahren keine Honorare mehr zahlen zu müssen. Die Regie rung werde an dem Eintreten der Autoren und Künstler für 50 Jahre schwerlich vorübergehen und dadurch wahrscheinlich zum Kompromiß gezwungen. Er plädiert aber für Annahme der Entschließung. Herr Carl L i n n e m a n n - Leipzig tritt als Vertreter des Musikalienverlags für die 50jährige Schutzfrist ein und stellt fest, daß die Einmütigkeit des Buchhandels für die 30jährige Schutzfrist nicht mehr bestehe, da wesentliche Teile des Buch handels für 50 Jahre eintreten, Wenn der Börsenverein seine Aktion weiter fortführe, so müsse er zum Ausdruck bringen, daß der Musikverlag auf einem anderen Standpunkt stehe als der Buchverlag, Er fürchtet, daß der Börsenverein bei der Ver folgung der Probleme des Buchhändlerrechts auf dem Gebiete des Rundfunks und des Kinos Kompetenzen des Musikalien verlags berührt, und gibt die nachstehende Erklärung des Musikalienverlags ab: Der Vorstand des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins erklärt hierdurch wiederholt und nachdrücklichst, daß er namens und im Auftrag« der überwiegenden Mehrheit seiner Mitglieder aus das energischste für die Einführung der 50jährigen Schutzfrist in Deutschland eintritt. Er verwahrt sich dagegen, daß der Börsenverein seine Agitation für Beibehaltung der 30jährigen Schutzfrist auch auf den Musikvcrlag ausdehnt. Herr Carl Linnemann teilt mit, daß in dieser Woche Verhandlungen in Rom wegen der Regelung der Aufführungs rechte, Radio, Kino usw, stattfinden werden, wobei auch die Schutzfristfrage vorberatend behandelt iverde. Dabei würden die Vertreter des Musikalienverlags für 50 Jahre eintreten. Es freue ihn zu hören, daß sich die Österreicher den deutschen Entschließungen anschließen würden. Er bittet, die von Herrn vr, Kirstein beantragte Entschließung nicht zur Abstimmung zu bringen, denn die Urheberrechtsfrage wäre in erster Linie Verlagsfrage und gehöre deshalb nicht an den Börsenvercin, Wenn der Antrag aber zur Beschlußfassung käme, so müßte zumindest zum Ausdruck gebracht werden, daß der Musikverlag von der Be teiligung ausgeschlossen ist, Herr Geheimrat vr, Karl Sicgismund- Berlin verweist auf die Einwirkungen, die die Aufgabe der 30jährigen Schutzfrist auf die Ausfuhr haben wird. Weil keine Einigkeit im Buchhandel mehr bestehe, sei die Regierung geneigt, zu einem unerwünschten Kompromiß zu kommen. Der Buchhandel würde aus einer Änderung der jetzigen Verhältnisse keine Vorteile ziehen. In der Entschließung, deren Annahme er empfiehlt, sollte die Möglichkeit der Einführung einer Lizenz schärfer ab gelehnt werden, Herr vr, Wilhelm Ruprecht-Göttingen beantragt Schluß der Debatte. Herr Karl R o s n e r- Berlin betont die Verantwortung, welche die Hauptversammlung mit ihrer Entschließung aus sich nimmt. Er wünscht, daß im Falle einer Abstimmung protokollarisch festgelegt wird, daß die Entschließung gegen eine große Zahl schönwissenschaftlicher Verleger gefaßt wird. 623
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