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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1927-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1927
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- Deutsch
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114, 17, Mai 1927, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. In den Rechnung Sans schuhe Arndt Beyer in Leipzig mit 1735 Stimmen, Heinrich Heise in Berlin mit 173b Stimmen, Hayno Focken in Dresden mit 1734 Stimmen, In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Kommerzialrat Wilhelm Frick in Wien mit 1732 Stimmen, vr, e, h, Arthur Georg! in Berlin mit 1117 Stimmen, Dr,-Jng, e, h, Karl W, Hiersemann in Leipzig mit 1334 Stimmen, vr, Alfred Kober in Basel mit 1735 Stimmen, Robert Kröner in Stuttgart mit 1735 Stimmen, Kommerzienrat Carl -Schöpfung in München mit 1735 Stimmen, vr, Paul Schumann in Stuttgart mit 1735 Stimmen, Geh, Hofrat Kommerzienrat vr, Karl Siegismund in Berlin mit 1681 Stimmen, Hans Volckmar in Leipzig mit 1722 Stimmen, Geh, Hofrat vr, Ludwig Volkmann in Leipzig mit 1468 Stimmen, Ernst Reinhardt in München mit 1735 Stimmen, Die gewählten Mitglieder nehmen — soweit anwesend — die Wahl sämtlich an. Die Zustimmung der nicht anwesenden Herren soll schriftlich beigezogen werden. Der Vorsitzende dankt mit herzlichen Worten dem ausscheidenden zweiten Schatzmeister, Herrn Ernst Reinhardt, für seine Tätigkeit im Vorstand und versichert ihm die Freundschaft aller über seine Amtstätigkeit hinaus, Herr Ernst Reinhardt dankt. Zum Punkt3derTagesordnung, Rechnungslegung, berichtet der Vorsitzende des Rechnungsausschusses, Herr Hermann K u r tz-Stuttgart, über die vorgenommene Prüfung des Rechnungsabschlusses und beantragt Entlastung des Vorstandes, Diese Entlastung wird einstimmig erteilt. Dem Antrag des Vorstandes und des Rechnungsausschusses auf Festsetzung des Eintrittsgeldes in Höhe von 30 Mark und des Mitgliedsbeitrages aus 35 Mark sowie der Bezugspreise für das Börsenblatt stimmt die Hauptversammlung ebenfalls einmütig zu. Ebenso genehmigt sie einstimmig den Voranschlag für das Jahr 1927, Zu Punkt 4 der Tagesordnung, Prüfung und Genehmigung des Verwaltungsberichts, des Jahresabschlusses und des H a u s h a l t p la n e s der Deutschen Bücherei, gibt der Vorsitzende die inzwischen erfolgte einstimmige Genehmigung des Bcrwaltungsrates bekannt, Verwaltungsbericht, Jahresabschluß und Haus haltplan der Deutschen Bücherei werden auch von der Hauptversammlung des Börsenvereins einstimmig genehmigt. Zu Punkt 5 der Tagesordnung, Antrag des Vorstandes auf Satzungsänderung, gibt der Vorsitzende bekannt, daß der Borstnad den Eingangssatz seines Antrages wie folgt ändert: Die Hauptversammlung wolle beschließen, zum Zwecke der Prüfung des Antrages auf Satzungsänderung einen aus 6 Vorstandsmitgliedern sowie 10 weiteren Mitgliedern des Börsenvereins zu bildenden außerordentlichen Ausschuß (gemäß H 52 d der Satzung) sinzusetzen und diesem nachstehendes Material zur Prüfung zu übergeben. Er stellt fest, daß -auf eine ausführliche Begründung des Antrages verzichtet wird. Herr vr, Otto Bielefeld-Freiburg hält die vorgeschlagene Reform für eine Halbheit, die keinen längeren Be stand haben werde. Der Antrag wäre in seiner fetzigen Form schon viel wcitcrgehend, als es die Satzung vorschreibe, und lege schon Einzelheiten fest. Die jetzige Antragsänderung des Vorstandes sollte daher vorzeitige Bindungen vermeiden. Das entspräche aber nicht den Satzungsvorschriften, Er schlägt daher folgende Fassung vor: Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand zu der Formulierung, welche Punkte des Entwurfs als Ziele uitd bleibende Hauptgesichtspunkte angenommen werden sollten, sodaß für den Satzungsänderungs-Ausschuß diese Hauptpunkte festgelegt sind, Herr vr, Heß meint, wenn Herr vr, Bielefeld sagen wollte, daß der Antrag vielleicht sogar der Rechts gültigkeit entbehre, so treffe das nicht zu, denn die Satzung verbiete nicht die Angabe von Einzelheiten für die Satzungsänderung, sie fordere sic nur nicht. Im Eingangssatz des Antrages sollte zur Vermeidung von Jrrtümern eingesügt werden hinter dem Worte Ausschuß: »gemäß K 52 d,« Herr vr, O t t o B i e l e f -e l d glaubt, daß durch'die Ausführlichkeit des Antrages eine Verhandlung unmöglich gemacht werde. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung und stellt fest, daß sich keinerlei Widerspruch dagegen ergibt, Herr vr, Otto Bielefeld betont, daß damit zunächst nur die Einsetzung des Satzungsänderungs-Ausschusses beschlossen sei; dagegen sei nicht bestimmt, daß sich der Satzungsänderungs-Ausschuß an die angegebenen Gesichtspunkte halten solle oder müsse. Der Vorsitzende führt aus, daß für die Generalklausel am Schlüsse des Antrages Abschnitt VIII der Antrag insofern zu ändern wäre, -als hinter den Worten »in grundsätzlicher Hinsicht« eingeschaltet werden sollte »im Rahmen der Punkte l—VII«. Herr Theodor Marcus- Breslau und Herr Hofrat vr, Ehler mann- Dresden sehen darin eine Einengung, daß der Satzungsänderungs-Ausschuß andere Änderungen als die in den Punkten I—VII vorgesehenen überhaupt nicht mehr vornehmen kann, Herr P a u l N i t s ch m a n n kann dem nicht zu-stimmen. Er hält es nicht nur für durchaus zulässig, sondern auch für allein satzungsgemäß, -daß dem Satzungsänderungs-Ausschuß Generalvollmacht gegeben werde, die Abänderung lediglich im Rahmen -der Punkte I—VII vorzunehmen, Herr Generaldirektor vr, Kilpper -glaubt auch, daß die vorliegenden Abänderungsvorschläge kein beliebiges Material darstellen, sondern bestimmte Ziele angeben, nach -denen die Satzung geändert werden soll, Herr vr, Fri e -d r i ch Oldenbourg hält die Einengung für unerläßlich, -da-anderen-falls der Satzungsänderungs-Aus schuß machen könne, was -er wolle. Der Vorsitzende stellt schließlich fest, -daß die Hauptversammlung sich über die Bedeutung des Antrages vollkommen klar und dantit einverstanden ist, daß der Satznugsän-derungs-Ausschliß -die Prüfung unter den in den Punkten I—VII enthaltenen Ge- 625
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