Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1927
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19270517
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192705179
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19270517
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1927
- Monat1927-05
- Tag1927-05-17
- Monat1927-05
- Jahr1927
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
114, 17. Mai 1927. Redaktioneller Teil. Herr Paul Nitschmann steht die Zurückziehung des letzten Satzes als unmöglich an, denn die Anträge würden dann zum Hest ohne Klinge. Er fragt die Versammlung, ob sie an die Möglichkeit glaube, im Wege der Verhandlung von Firma zu Firma etwas zu erreichen. Das wird verneint. Herr Nitschmann fährt -darauf fort, wenn das Sortiment den Wünschen des Verlags entspräche, so werde es ein Nachgeben ohne Ende werden müssen. Die Weigerung des Verlags, ziffernmäßig die auskömmliche Rabattspanne anzugeben, wäre ein Zeichen des schlechten Willens. Er sei überzeugt, daß der Verlag den Börsenverein ebenso brauche wie das Sortiment. Ein Zusammenarbeiten werde selbst bei augenblicklichem Abseitsstehen des Verlags in allernächster Zeit wieder kommen müssen. Der Vorsitzende unterbricht die Verhandlung sür kurze Zeit, um den Sortimentern Gelegenheit zu geben, sich untereinan der auszusprechcn. Nach lüstündiger Unterbrechung werden die Verhandlungen wieder ausgenommen, auch die Verleger erscheinen wieder im Saal. Herr Nitschmann erklärt, daß eine Einigung auf folgende Weise gefunden ist: Die Entschließung (Punkt 7 der Tages ordnung) bleibt unter Streichung des Schlußsatzes --Versäumt .... unaufschiebbar» bestehen und wird in zwei Absätze geteilt. Von dem Antrag auf Abänderung des H 5 der Satzung iverden die beiden ersten Sätze aufrecht erhalten, der früher vorgeschlagene Zu satz wird folgendermaßen geändert: »Die Wahrung dieses Grundsatzes liegt dem im Antrag des Vorstandes aus Satzungsänderung vorgesehenen, mit Zweidrittelmehrheit entscheidenden Fachausschuß ob.« Herr Nitschmann bittet, nunmehr die Anträge anzunehmen. Herr Generaldirektor De. Kilpper erwidert, der Verlag müsse cs ablehncn, an wirtschaftlichen Maßnahmen eines Teiles seiner Kollegen Kritik zu üben. Er -bittet daher -den Verlag, Absatz 1 der Entschließung (Punkt 7 der Tagesordnung) abzulehne», Absatz 2 dagegen anzunchmen. Mit der Überweisung des Antrags in der vorgeschlagencn Form an den Satzungsänderungs-Aus schuß erklärt er sich namens des Verlags einverstanden. Bis zum Inkrafttreten der Satzungsänderung müßte versucht werden, im Weg« der Verhandlungen von Firma zu Firma praktisch weiterzu kommen. Herr Nitschmann verliest auf Wunsch von Herrn vr. Bielefeld den endgültigen Wortlaut der Anträge wie folgt: Die Hauptversammlung wolle folgende Entschließung annehmen: 1. Die Hauptversammlung des Börsenvereins O.-M. 1927 hält die soeben diktierte Verschlechterung der Bezugs bedingungen seitens eines Teils des wissenschaftlichen Verlages für untragbar, da sie geeignet -ist, den Bestand des wissen schaftlichen Sortiments ernstlich in Frage zu stellen und die Verbreitung des wissenschaftlichen Buches in folgenschwerer Weise zu hindern. 2. Die Hauptversammlung ist der Ansicht, daß dem von der Gesetzgebung und den buchhändlerischen Ordnungen sestgclegten Rechte -des Verlages, den Ladenpreis des Buches ebenso wie den Nettopreis einseitig festzusetzen, die selbstver ständliche Pflicht gegenübersteht, die Gewinnspanne für den buchhändlerischen Zwischenhandel angemessen zu gestalten. Weiter verliest Herr Nitschmann den Antrag Punkt 8 der Tagesordnung wie folgt: Die Hauptversammlung wolle beschließen, dem A 5 der Satzung eine Fassung zu geben, die zwar im allgemeinen die Verpflichtung der Mitglieder zu gegenseitigem geschäftlichen Verkehr ausschließt. Wird jedoch geschäftlicher Verkehr unterhalten, so soll das Recht des Verlegers, den Ladenpreis und den Nettopreis zu bestimmen, auch die Pflicht einschließen, die Spanne zwischen beiden Preisen so zu bemessen, daß der Bestand eines leistungsfähigen und sür die Verbreitung des Buches notwendigen Sortimentsbuchhandels nicht gefährdet oder unmöglich gemacht wird. Die Wahrung dieses Grundsatzes liegt dem im Anträge des Vorstandes auf Satzungsänderung vorgesehenen mit Zweidrittelmehrheit entscheidenden Fachausschuß ob. Der Vorsitzende bringt zunächst den Absatz 1 und dann -den Absatz 2 des Antrages zu Punkt 7 der Tagesordnung zur Ab stimmung. Absatz 1 wird gegen die Stimmen des Verlags, Absatz 2 einstimmig von der Versammlung angenommen. Der Antrag zu Punkt 8 der Tagesordnung wird in vorstehender Form einstimmig angenommen. Da Punkt 9 -der Tagesordnung zurückgezogen ist, berichtet der Vorsitzende weiter zuPunkt 1 0 über den Antrag des Vor standes und Ehrenausschusses, Herrn Hosral vr. Ehlermann in Dresden wegen seiner großen Verdienste um die Deutsche Bücherei und seiner hervorragenden ehrenamtlichen Betätigung im Buchhandel die Ehrenmitgliedschaft des Börsenvereins zu verleihen. Er betont, daß eine Diskussion über den Antrag nicht zulässig ist. Der Antrag wird von der Versammlung einstimmig angenommen. Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, schließt der Vorsitzende die Versammlung 5.45 Uhr nachmittags. Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben: M. Röder, vr. Fr. Oldenbourg. E. Reinhardt. OttoPaetsch. EgonFrh. vonBerchem. PaulNitschmann. AlbertDiederich. Richard Linne mann. G. Kilpper. OscarSchmorl. H. Kurtz. Friedrich Alt. Or. Albert Heß, als Protokollführer. Anlage 1: Die Hauptversammlung -des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig vom 14. Mai 1927 hat mit Be dauern davon Kenntnis genommen, daß der wiederholt an die Kreis- und Ortsvereine des deutschen Buchhandels gerichtete Appell, sich mehr als bisher mit den buchhändlerischen Arbeitgebersragen zu beschäftigen, nicht allenthalben Widerhall gefunden hat. Die Richtung, di« die sozialpolitische Gesetzgebung in letzter Zeit sehr zum Schaden der Aufrechterhaltung und Förderung des Wirtschaftslebens eingeschlagen hat, sollte jedem Arbeitgeber die Augen dafür öffnen, daß ein starker Zusammenschluß, so auch besonders aller Arbeitgeber im Buchhandel vonnöten ist. Die Hauptversammlung richtet-daher an die Kreis-und Ortsvereine er neut die Aufforderung, im Sinne eines Zusammenschlusses der Arbeitgeber ihres Gebietes, sei es zu besonderen Ortsgruppen, sei es durch Anschluß an die örtlichen Arbeitgeberverbände des Einzel- oder Großhandels, sei es endlich durch Erwerbung der Einzel-Mit gliedschaft in unserem Spitzen-Arbeitgeberverband zu wirken. Zumindest aber sollten die Kreis- und Ortsvereine die bestehenden Ortsgruppen unseres Arbeitgeberverbandes -durch korpo rativ« Beitragsleistungen und durch Einführung einer satzungsgemäßen Mitglieder-Jdentität materiell und ideell fördern. Anlage 2: Die von der Reichspostverwaltung geplante Erhöhung der Postgebühren, insbesondere des Brief- und Druck lachenportos, erklärt die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 15. Mai 1927, sür den Buchhandel aller Zweige als untragbar. Die Folgen einer Erhöhung von 50—100 Prozent müßten sich nicht nur in einer Erschütterung -des Preisgebäudes auswirken, sondern dürsten auch nicht ohne schwerwiegende psychologische Auswirkun gen aus die Käuferschichten bleiben. Der Buchhandel würde von einer Erhöhung um so schwerer getroffen, als er zufolge der Man- 827
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder