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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1926
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- 1926-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1926
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X» 222, 23, September 1926. Redaktioneller Teil. (Archivar- und Bibliothekarschule) gehört. Das bloße IZsccs- isurest, das etwa unserem Reifezeugnis entspricht, genügt nicht, muß vielmehr durch eine Zulassungsprüsung ergänzt werden. Der juristische und -der medizinische Doktor genügen merlwürdigerweise auch nicht. 22 bis 30 Jahre bilden das zulässige Alter. Die selt sam genug im Anfang des Jahrhunderts abgebauten mittleren Be amten (commis) -werden aus sachlichen und finanziellen Gründen jetzt wieder eingestellt. Die sich heute überwiegend aus Kriegsbe schädigten zusammensetzenden Bibliotheksgehilsen (gsräiens), die zum Teil in militärischen Rangstellen Kriegsdienst geleistet haben, haben einen Anlauf gemacht, in die mittleren und höheren Stellen einzudringen, haben aber keinen Erfolg gehabt. Die Gehälter sind durch die Inflation schrecklich gesunken. Die Abteilungsdirektoren z. B. bezogen Mitte d. I. 22 000 Fr. Man rechne das in Mark um und man kommt zu einem Betrage, der auch bei billigen In landspreisen traurig ist. Merkwürdig bleibt nur, wie wenig das Ausland aus dem deutschen Elend gelernt hat. Bücher sammeln, erhalten, ordnen, verzeichnen und der Be nutzung erschließen ist das Wesen der Bibliothek, das gesamte Schrifttum einer Nation Zusammentragen heißt eine National- bibliothek schaffen. Wie einfach klingt das alles heute! Die wild bewegte Geschichte der französischen Nationalbibliothck zeigt, wie mühsam jeder einzelne dieser Gedanken errungen und festge halten werden mußte, wie viele Anläufe umsonst gemacht wurden. Gesammelt wurde häufig, von Karl dem Großen, der noch ein Franzose und ein Deutscher zugleich war, von Ludwig dem Heiligen, von Karl V., dem Zeitgenossen unseres Karl IV. Aber auf das Festhallen verstand man sich noch nicht. Von der letzt erwähnten Bibliothek, die den für ihre Zeit großartigen Bestand von 1200 Bänden auswics, ist der Katalog erhalten, von Gilles Malet, dem gsräs äs ls Ilbrslris 1873 aufgestellt und schön und feierlich auf eine Pergamentrolle geschrieben. Karl VI., der Nach folger des Gründers, gab das böse Beispiel eines Büchermarders in der eigenen Bibliothek, und die Prinzen und Hofleute ahmten es nach. 1411 waren noch 1120, 1423 8k>0 Einheiten da. Den Rest lauste 142b der Herzog von Bcdsord. Kaum ein Zehntel des einst so stolzen Bestandes hat unsere Tage erlebt. Daß eine Biblio thek auch zusammengehaltsn werden will, lernte man erst seit Lud wig XI., dem warmen Freunde der neuen Buchdruckerkunst. Von da an erst beginnt «ine zusammenhängende Geschichte der Biblio thek des Königs, der Vorläuferin der Nationalbibliothek. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts wird aus der Privatbibliothek des Königs allmählich eine Staatsbibliothek. Bei der Sammlung der Bestände spielte in den Jahrhunderten -bis aus Napoleon I. die Kriegsbeute eine große Rolle, daneben auch die Konfiskation. Bei den Beutezügen -der Nationalbibliothek, -die neben den politischen Eroberungen herliefen, waren auch wir Deutschen oft genug die Leidtragenden. Was den Pariser Chronisten ein Schmerz ist, uns ist es eine Freude: Die Verbündeten haben 1815 all die schöne Bücherbeute Napoleons wieder nach Deutschland geholt. Früh, schon unter Franz I., wurden die diplomatischen Verbindungen im Auslande zum Büchererwerb ausgenutzt. Die griechischen und italienischen Flüchtlinge brachten viele wertvolle Handschriften her ein. -Reisende Gelehrte erhielten Kaufaufträge. Früh setzte auch das Pflichtstückrecht an gedruckten -Büchern ein. Drei Deutsche waren es, die die Buchdruckerkunst in Frankreich einführten und damit die einheimische Büchererzcugung einleiteten: Ulric Gering, Martin Krantz und Michel Friburger. Sie stellten 1470 die erste Presse in den Gebäuden der Sorbonne aus. In drei Jahren brachten sie 22 Bücher heraus. Von 1473 an verbreiten ihre französischen Lehrlinge und Nachahmer rasch die neue -Kunst über Frankreich. Das Ideal der Vollständigkeit, ohne die eine Natio nalbibliothek nicht sein kann, hat Napoleon I. aufgestellt. 1805 ließ er 130 000 Fr. in den Haushaltplan einsetzen, den ersten Teil von einer Million zum Ankauf von guten in Frankreich seit 1785 veröffentlichten Werken. »So wird man sicher sein: Ist ein Buch nicht in -der Bibliothek, so ist es nicht in Frankreich.« Es hat mehr als ein Jahrhundert gedauert, bis der gleiche Gedanke in Deutsch land in der Deutschen Bücherei Gestalt gewann. 1154 s Mühsam hat sich der Grundsatz durchgesetzt, daß eine -Biblio thek der Wissenschaft zur Benutzung gehöre. Zwar schon Ludwig der Heilige ließ Gelehrte in seiner Bücherei arbeiten. Wer lange blieb doch »Is dou plsisir« des Königs und des Hofes der Haupt zweck. 1682 öffnet Abbs Louvois, der msttrs äs In lidrsiris, zwei mal -wöchentlich den Forschern. Das schläft aber bald wieder ein. Erst 1720 taucht in einer Kabinettsordre klar der große Gedanke aus, daß die Bibliothek allen Gelehrten aller Völker jederzeit während der vom Bibliothekar Seiner Majestät festgesetzten Tage und Stunden ofsenstehen solle. Die Anordnung wurde aber wegen der notwendigen Bauarbeiten erst 23 Jahre später durchgesührt. Erst 1743 also begann ein ständiger Benutzungsdienst, der immer mehr ausgedehnt wurde. Als das goldene Zeitalter der National bibliothek gilt die Zeit Ludwigs XV. Die heitere Rokokozeit verstand auch geistig zu arbeiten. Die Bibliothek erhielt unter Jean-Paul Bignon, dem dritten aus der Bibliothekars-Dynastie der BIgnons ihre moderne Gliederung und ein neues Unterkommen im llStsI äs Xsvsrs. Drei Kataloge in sechs Bänden erschienen im Druck. Große Sammlungen wie die des Arztes Falconet (50 000 Bände!) wurden erworben. Zum ersten Male kamen indische und chinesische Handschriften herein. Eine wilde und große Zeit war die Revolution auch für -die Nationalbibliothek. Ein Bibliothekar (Carra) verfiel der Guillotine. Ein zweiter zog den Selbstmord dem Fallbeil vor. Zwei weitere wurden eingekerkert. Einer von diesen, Ban Praet, war so gescheit, auszubrechen. Er wurde später -der berühmte lebende Katalog, der jedes Buch und seinen Platz im Kopfe hatte. Als er starb, fand -sich keiner mehr zurecht. Den Menschen ging es übel. Die Bibliothek gedieh großartig. Die Vermögen und mit ihnen die Bibliotheken der ausgehobenen geistlichen Orden und der -fliehenden Adligen wurden verstaatlicht. In Paris und in der Provinz wurden sogen. vspSt» Märsires errichtet. Bon 1792 bis 1798 durfte sich die Nationalbibliothek aussuchen, was ihr fehlte. Van Praet, der beinahe Geköpfte, behielt in dieser Riescnflut von Literatur den Kopf oben. Er holte mit unermüdlicher Umsicht alles Brauchbare -herein. Bis zu den Böden und bis zur kleinsten Kammer füllten sich die Räume mit Büchern. Zum Verzeichnen, Aufstellen und Ordnen fehlte die Zeit. Das Aufstellen in der Ordnung des Systems wurde erst ein halbes Jahrhundert später vorgenommen. Nau-det, der Nachfolger Van Praets, »s vslucu Is ässorärs«. Es wurde gar 1893, ehe das letzte Buch des gewaltigen Segens gezählt war und Standortsmarke und Katalogzettel hatte. Der große Delisle hat das Verdienst daran. Der Zuwachs beruht natürlich in erster Reihe aus dem Pflichtstück, das der Nationalbibliothsk zusteht. (Ich bin immer sehr froh, darauf Hinweisen zu können, daß die Deutsche Bücherei alle Bücher als freies Geschenk erhält. Vom deutschen Pflichtstückwesen mit einem Engländer, Amerikaner oder Fran zosen zu sprechen, ist eine peinliche Angelegenheit.) Die Nationalbibliothek hat ein Psllchtstückrecht (cköpSt lägst) seit Franz I. Er schrieb -durch Verordnung -vom 28. 12. 1537 -den Buchhändlern vor, ein Stück von jedem von ihnen verlegten Buche dem »gsräe äs Is lidrsiris» zu übergeben. Bis 1925 galt das Ge setz vom 29. Juli 1881, das mannigfache Mängel aufwies. Der schlimmste war wohl, daß Werke, die vom Drucker nicht binnen -drei Monaten abgeliesert worden waren, überhaupt nicht mehr ab gegeben zu werden brauchten. Der Nationalbibliothek sind dadurch allein 1923—25 schätzungsweise 4000 Bücher entgangen. Freilich, bei einem geordneten Werbewesen, wie es etwa die Deutsche Bü cherei ausgebildet hat, wäre das nicht möglich gewesen. Das neue Gesetz vom 19./26. Mai 1925 nimmt den Drucker und den Ver leger für je ein Pflichtstück in Anspruch. Die Frist ist auf drei Jahre verlängert worden. Im Hintergründe stehen jetzt neben der Geldstrafe -der Pranger der Veröffentlichung des Namens und -die Schadenersatzpflicht*). Der Erfolg war bisher glänzend. Der Eingang der Pflichtstücke ist gewaltig gestiegen. *) Ausführliche Inhaltsangabe des Gesetzes bei Brein, Zentral blatt für Bibliothekswesen, Band 43, Heft 8, Seite 401—403. Wort laut in der ltsvns äss didliotdögnss, Band 35 (1925), Seite 336—44
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