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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1926
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- 1926-09-30
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- 30.09.1926
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Vor zehn Jahren stab es im ganzen Lande 92 öffentliche Biblio theken, doch nahm deren Benutzung erst einen größeren Umfang an, als die Direktion der Landesbibliothek im Jahre 1916 eine Biblio thekarschule ins Leben gerufen hatte. Diese Schule wurde zwei Jahre daraus geschlossen, doch war aus ihr eine Anzahl geschulter Biblio thekare hervorgegangen, die jetzt mit der Verwaltung der Biblio theken der Hauptstadt und des Landes betraut sind. Die Ver breitung der Bibliotheken nahm zu, und im Jahre 1921 schuf das Unterrichtsministerium infolgedessen eine eigene Bibliothek, die ihr Hauptaugenmerk der Schaffung kleiner öffentlicher Bibliotheken mit einem Bestand von 300—2000 Büchern zuwandte. Zwei Jahre nach der Schaffung dieser Abteilung gab es im ganzen Lande bereits 1672 Bibliotheken dieser Art, davon 24 in der Hauptstadt. Gegen Ende des Jahres 1924 wurden in der Stadt Mexiko drei wichtige neue Bibliotheken eröffnet: die Bibliothek des Unterrichtsministeriums mit 17 000 Bänden, die Cervantes-Bibliothek mit 20 000 Bänden und die »Jbero-Americana«-Bibliothek, die hauptsächlich Bücher über Latei nisch-Amerika umfaßt und etwa 10 000 Bände zählt. Auch wurde eine bibliographische Zeitschrift »LI Libro > el ?uebIo« gegründet sowie verschiedene Schul- und Universitätsbibliotheken der Öffentlichkeit zu gänglich gemacht. Im Jahre 1925 wurde unter Präsident Calles das staatliche Bibliotheksbudget von 274 000 H auf 233 000 § herabgesetzt und das Personal um etwa 25 v. H. vermindert. Andrerseits wurde die Bibliothekarschule wieder eröffnet und an Stelle der etwas fach- mäßig gehaltenen ersten Bibliothekszeitschrift ein etwas volkstüm licher geschriebenes »Bulletin« ins Leben gerufen, das in einer Auf lage von 8000 monatlich erscheint. Des weiteren wurde eine soziale Nachschlagebtbllothek mit einem Bestand von etwa 10 000 Bänden über alle Zweige des sozialen Lebens geschaffen. Die Bibliothekare des Landes sind in zwei Verbänden zusammengeschlossen, dem »Medizini schen Bibliotheks-Verband« und dem »Bibliotheksverband der freien und unabhängigen mexikanischen Bibliothekare«. Jede dieser öffent lichen Bibliotheken ist mit einer Kinder-Abteilung ausgestattet. Die Bibliothek des Unterrichtsministeriums hat eine besondere Kinder abteilung mit etwa 1500 Büchern und einen täglichen Besuch von etwa 200, die Cervantes-Bibliothek einen ebensolchen Raum mit etwa der doppelten Besucherzahl. vr. S. Verlagswertkonto und Vermögenssteuer. (Nachdruck verboten.) — Eine Gesellschaft m. b. H. gibt eine Zeitschrift heraus. In ihrer zum 1. Januar 1924 ausgestellten Goldmarkeröffnungsbilanz erschien als Aktivposten ein Vcrlagswertkonto von 680 000 Mark. Der Neichs- sinanzhof hob die Vorentscheidung, die den erwähnten Betrag bei der Feststellung der Vermögenssteuer berücksichtigte, auf und führte u. a. aus, als selbständiger Gegenstand des Betriebsvermögens im Sinne des § 8 des Vermögenssteuergesetzes vom 8. April 1922, Art. II, 8 3 Ziffer 2 der 2. Stenernotvcrordnung und der 88 31, 32 der Durch führungsbestimmungen für die Vermögenssteuer von 1924 sei auch der Geschäftswert oder Verlagswert anzusehen, der sich bei dem Titel einer Zeitschrift oder in anderen inneren Werten auspräge. Die Vor entscheidung verkenne Zweck und Inhalt der vermögenssteuerrechtlichen Vorschriften, vor allem die Bedeutung der einschneidenden Ände rungen, die für die Vermögenssteuer für 1924 das Vermögenssteuer gesetz vom 8. April 1922 durch Art. H, 88 1 ff. der Steuernotver- ordnung erfahren habe. Der Zeitschristentitel bilde oft den wert vollsten Te-il des Unternehmens; der innere Wert einer Zeitschrift ergebe sich nicht nur aus dem Ansehen der Zeitschrift, der Anzahl ihrer Bezieher, sondern auch der Zahl der Inserenten. Wirtschaftlich stelle ein solcher Geschäfts- oder Verlagswert einen Vcrinögens- bestandteil dar, der abschätzbar sei und bei der Veräußerung des Unternehmens eine wesentliche Nolle für die Preisbestimmung spiele. Die unzutreffende Vorentscheidung sei auszuheben. Der Vorderrichtcr habe das Gut des Verlagswertes in seiner Eigenschaft als Gegenstand des Anlagekapitals gemäß 8 31 und 32 der Durchführungsbestimmungen für das Vermögenssteuergesetz von 1924 zu bewerten. Ohne weiteres den Bilanzwert der Gesellschaft von 680 000 Mark zugrunde zu legen, sei nicht angängig. Mit besonderer Sorgfalt haben die Steuerbehörden an die Sondcrerfassung der sog. inneren Werte heranzutreten: nur aus Grund bestimmter einwandfreier Anhaltspunkte fei von den An gaben der Steuerpflichtigen abzuweichen. (I. 18. 26.) Reklamezettel und Preßgesetz. (Nachdruck verboten.) — In einer Straße Berlins hatte G. Reklamezettel verteilt, ohne eine polizei liche Genehmigung zu besitzen. Als G. in Strafe genommen worden war, beantragte er gerichtliche Entscheidung. Das Amtsgericht sprach auch den Angeklagten frei und betonte, nachdem die Bestimmungen des preußischen Preßgesetzes vom 12. Mai 1851 über das Reklamewesen aufgehoben worden seien, haben auch die Vorschriften von Polizet- verordnungen ihre Rechtswirksamkeit verloren, nach welchen es in be stimmten Straßen verboten sei, Reklamezettel zu verteilen. Diese Ent scheidung focht die Staatsanwaltschaft durch Revision beim Kammcr- gericht an und stellte in Abrede, daß mit den Vorschriften des Preß gesetzes auch die polizeilichen Vorschriften beseitigt seien, die das Ver teilen von Reklamezetteln in bestimmten Straßen verbieten. Der 1. Strafsenat des Kammergerichts hob auch die Vorentscheidung auf und verurteilte G. auf Grund der Berliner Straßenordnung zu einer Geldstrafe und führte tl. a. aus, die Vorentscheidung sei rechtsirrig, mit der Aufhebung der Vorschriften des preußischen Preßgesetzes vom 12. Mai 1851 seien nicht die Bestimmungen der Straßenpolizeiverord nung beseitigt worden, welche verbieten, daß in bestimmten verkehrs reichen Straßen Reklamezettel verteilt werden. Diese Vorschriften be ruhen nicht auf dem Preßgesetz vom 12. Mai 1851, sondern finden ihre Grundlage in 8 6 des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 11. März 1850, wonach die Polizeibehörde für Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen und Plätzen Sorge zu tragen habe. (1. 8. 570. 26.) Ausstellung von Musikliieratur. — Im Anschluß an den staatlichen Fortbiidungskursus für Chordirigenten, der vom 27. September bis 9. Oktober in der Staatlichen Hochschule für Musik iu Charlotten burg (Fasanenstraße 1) stattfindet, wird eine Ausstellung von ein schlägiger Literatur veranstaltet. Die Ausstellung, die für jedermann von 11—4 Uhr unentgeltlich offen ist, umfaßt die wichtigsten Werke der Musiktheorie, Musikgeschichte, Musikerbiographien, Jnstrumenten- lehre, Stimmbildung, rhythmischen Erziehung und Chorliteratur. Internationale Presse-Ausstellung Köln 1928. — Die Vorarbeiten für die große Internationale Presseausstellung, die die Stadt Köln in Verbindung mit den maßgcberrdcn Fachorganisationen im Jahre 1928 veranstaltet, sind jetzt soweit gediehen, daß am 20. Oktober die konstituierende Sitzung der Ausstellung in Köln stattfinden kann. In der Sitzung, an der Vertreter aller einschlägigen Presse- und Jndu- strieverbändc, der zeitungswissenschaftlichen Institute und auch der Neichsregierung teilnehmen werden, soll das Programm der Aus stellung festgelegt und sollen die Arbeits- und Organisationsausschüsse gebildet werden. Ein Ordinariat für Zeitungswissenschaft an der Leipziger Univer sität. — Wie die Leipziger Neuesten Nachrichten Mitteilen, hat die säch sische Regierung beschlossen, den in Leipzig zu errichtenden Lehrstuhl für Zeitungswissenschaft als Ordinariat zu gründen. Das Ordinariat soll bereits für das Wintersemester 1926/27 geschaffen werden. Zeitung der Gefangenen. — Die Gefangenenzeitung ist wohl der jüngste Zweig am Baum der Presse. Eine solche erscheint unter dem Titel »Der Lcuchtturm« wöchentlich in einer Auflage von etwa 20 000 Stück. Die Gefangenen können die Zeitung gegen eine monatliche Be zugsgebühr von 10 Pfg. beziehen; kranke und sonst nicht arbeitsfähige Gefangene erhalten sie kostenlos. 12 000 Gefangene haben das Blatt bestellt, was für seine Beliebtheit spricht. Hcrgestellt wird das Blatt in der Görlttzer Strafanstalt. Einige Gefangene arbeiten als Hilfs arbeiter bei der Schriftleitung mit. (Papier-Ztg.) Sammcllistenbetrüger im sächsischen Industriegebiet. — Ein an geblicher Friedrich von Einsiedel veranstaltet in letzter Zeit in Kreisen der sächsischen Industrie Sammlungen mit dem angeblichen Ziveck, das Buch »Bolksvergiftung« zur Aufklärung der Arbeiterschaft abzu- setzen. Er geht auf Betrug aus, kassiert Anzahlungen, liefert aber das Buch nicht. Soweit bis jetzt hier bekannt geworden ist, ist er in folgenden Orten mit Erfolg ausgetreten: Plaue bei Flöha, Nieder sedlitz, Kltngenthal, Markneukirchen, Harthau bei Chemnitz, Olbernhau, Brunndöbra und Elsterberg. Die zuständigen Stellen haben zu einer solchen Sammlung auch keine Genehmigung erteilt. Offenbar kommt als Täter der Schriftsteller Fritz Friedrich Einsiedel alias Sepplcr, geb. am 22. Februar 1888 in Osnabrück, zurzeit unbekannten Aufenthalts, in Frage. Um Fahndung, Festnahme des angeblichen von Einsiedel und sachdienliche Mitteilungen zu 6 III 2240/26 ersucht der Polizei präsident in Dresden, Krim.-Abt. (Deutsches Fahndungsblatt Nr. 8296 vom 25. Sept. 1926.) 1183
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