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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1927
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- 1927-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1927
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- Deutsch
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x° 154, 5. Juli 1927, Redaktioneller Teil. BSrl-nbI°»I. d. Dtickm. Bnckilillnriel mir erklärt, daß die Untcrbringungssrag« ganz gut zu lösen ist; Sie müssen sich nur damit begnügen, daß viele der Herren in Privatquartieren untergebracht werden. Die Potsdamer haben sich an den großen Fremdenverkehr doch so gewöhnt, daß sie ihre Privatquartiere für solche Tagungen zur Verfügung stellen, und ich habe selber bei militärischen Veranstaltungen gesehen, daß die Potsdamer sehr entgegenkommend sind. Allerdings dürfen Sie nicht allzu große Ansprüche stellen. Vorsitzender: Ich denke, dazu werden Sie schon gern bereit sein. Außerdem ist ja mit einer so großen Teilnehmerzahl wie bei der Wiener Tagung nicht zu rechnen. Bei früheren Herbst versammlungen haben wir auch nur 150 bis 180 Besucher ge habt, und in Potsdam können auch noch mehr untergcbracht werden. Damit ist dieser Punkt erledigt. Wir kommen zu Punkt 5: Antrag des Vorstandes: Die auf Kosten des Verbandes oder der Kreisvereine ab- geordneten Delegierten sind verpflichtet, den betreffenden amt lichen Sitzungen, für die sie Vertretung übernommen haben, von Anfang bis Ende beizuwohnen. Nichterfüllung dieser Ver pflichtung berechtigt den Vorstand des Verbandes, die Reise zuschüsse zugunsten des betreffenden Vereins für verfallen zu erklären oder einem anderen Delegierten des betreffenden Ver eins zu überweisen, der ohne Vergütung an der Versammlung teilgenommen hat. Meine Herren, wir haben uns zu diesem Anträge veranlaßt gesehen, weil wir nicht nur in Baden bei Wien, sondern auch schon im Jahr« vorher in Homburg leider die Erfahrung gemacht haben, daß eine ganze Anzahl Delegierter nicht ihren Verpflichtungen nachkommt. (Sehr wahr!) Das ist einmal eine große Rücksichts losigkeit gegen die Vortragenden (Sehr richtig!), die uns ihr« Ar- beitskrast zur Verfügung stellen, und zweitens auch «in« Rücksichts losigkeit gegen die Krcisvereine, von denen sie delegiert werden und denen sic doch Bericht erstatten müssen. Aus diesem Grund« haben wir den Antrag eingebracht. Nun ist uns in diesen Tagen von anderer Seite gesagt worden, wir hätten gewissermaßen unsere Kompetenzen überschritten, und es sei reine Sache der Krcis vereine, hier eventuell einzugrcifen. Diesen Standpunkt kann ich jedoch nicht teilen. Einmal müßten, wenn der Sinn, der in dem Anträge liegt, Geltung bekommt, alle Kreisvereine ihre Satzung ändern; zweitens ist es aber doch so, daß der Verband als solcher bei seinen Tagungen geschädigt wird, wenn sich so viele beiseite drücken und den Verhandlungen nicht beiwohnen. Die Verhand lungen können nur den Zweck erfüllen, den sie haben sollen, wenn alle Delegierten anwesend sind. Deswegen hoffe ich, daß Sie unfern Antrag unterstützen werden. Ich eröffne nunmehr die Aussprache. Herr Wilhelm Hermann (Bremen): Trotz der Ausführungen des Herrn Vorsitzenden möchte ich Sie bitten, den Antrag als des deutschen Buchhandels unwürdig abzulehnen. Der Kreisverein entsendet seine Delegierten als seine Vertrauensmänner, und die Vertrauensmänner sind einzig und allein ihren Kreisvereinen und niemandem sonst verantwortlich. Wir haben, wenn wir unsere Vertrauensmänner zu den Tagungen delegieren, das Recht, zu verlangen, daß sie uns Bericht erstatten; andernfalls können wir andere Vertrauensmänner entsenden. Vorläufig setzen wir aber unser Vertrauen darein, daß unsere Delegierten genau wissen, was sie zu tun haben. Wenn sich bei der letzten Herbstversamm lung in Baden die Reihen vorzeitig gelichtet hatten, so läßt sich das vielleicht entschuldigen; das Wetter war wirklich zu schön. Aber wir haben ja nun gehört, daß wir zu Arbeitstagungen zurück kehren wollen, und ich bitte Sie dringend, vertrauen wir weiter unseren Kollegen, die wir zu den Tagungen schicken, und lassen Sic uns nicht durch Strafgelder etwas erzwingen wollen, was des deutschen Buchhandels — ich kann es nur wiederholen — un würdig ist. (Bravo!) Vorsitzender: Ich vermag diese Auffassung nicht zu teilen. Eigentlich versteht es sich ja von selbst, daß jeder Delegierte so handelt, wie es in dem Anträge gewünscht wird; aber in Wirtlich» 818 keit liegen die Dinge denn doch etwas anders. Wir erlaben es nicht nur in unseren, sondern auch in anderen Versammlungen, daß die Teilnehmer vorher Weggehen, ehe die Verhandlungen zu Ende geführt sind, ost gerade bei den wichtigsten Punkten. Ich meine, das ist eine Rücksichtslosigkeit nicht nur gegen die Krcis vereine, sondern auch gegen die anderen Teilnehmer und vor allem auch gegen die Vortragenden, die vor einem leeren Saale stehen. Ich möchte doch empfehlen, den Antrag anzunehmen. (Bravo!) Es soll keine Maßregelung der Betreffenden sein, son dern es soll nur sestgestellt werden, wer seine Diäten zu Recht bezieht und wer nicht. Herr Friedrich Stessen (Dortmund): Ich habe mir in Baden das zweifelhafte Vergnügen gemacht, gegen Schluß der Ver handlungen die Teilnehmer zu zählen; da waren gerade noch 90 Personen im Saale anwesend. Das beweist wohl am besten die Notwendigkeit des Antrags. Wenn Herr Hermann meint, der Antrag sei des deutschen Buchhandels unwürdig, so kann ich dem nicht zustimmen, die Sache wird ja nicht der großen Öffentlichkeit unterbreitet, sondern sie bleibt unter uns. Ich möchte bitten, den Antrag anzunehmen. Herr Hans Langewieschc (Eberswalde): Ich glaube, es war der Kollege Paetsch, der in einer anderen Versammlung, die bei der jetzigen Ostermesse stattgefunden hat, sagte, daß selbst Kol legen, die für die Hauptversammlung des Börsenvereins Stimm- verlretungen übernommen hatten, nicht einmal ihre Stimmver tretungskarten abholten. Das ist doch auch ein sehr böses Zeichen, und ich möchte die Frage aufwersen, ob es nicht praktisch wäre, die Namen dieser Herren dem betreffenden Vorsitzenden oder dem Kreisvorstand mitzuteilen. (Zuruf: Geschieht ja schon!) Herr Karl Kropff (Breslau): Ich möchte den Ausführungen des Herrn Hermann beitreten. Der Antrag ist tatsächlich des Buchhandels unwürdig, und ich bin ferner der Meinung, daß der Vorstand der Kreis- und Ortsvereine gar nicht das Recht hat, über irgendwelche Delegierte hier zu Gericht zu sitzen. (Bravo!) Lediglich die Krcisvereine haben Rechenschaft von ihren Vertretern zu fordern, und wenn gesagt worden ist, in Wien wären schließlich nur noch 90 Mitglieder im Saale gewesen, so muß doch erst einmal nachgeprüft werden, wer Delegierter ist und wer nicht. Es ist eine große Anzahl von Kollegen auf eigene Kosten und Verant wortung nach Wien gefahren; sie konnten also machen, was sie wollten. Jedenfalls stehe ich auf dem Standpunkt, daß lediglich der Kreisverein das Recht hat, Rechenschaft zu fordern. Herr Albert Diederich (Dresden): Meine Herren, ich möchte einen Vermittlungsvorschlag machen. Ich erkenne die Bedenken, die gegen den Antrag geäußert worden sind, ohne weiteres an, und jedenfalls hat der Verband nur das Recht, über diejenigen Herren Gericht zu halten, die auf seine Kosten hierherkommcn (Sehr richtig!), nicht aber über diejenigen, die auf Kosten der Kreis vereine entsandt werden. Ich bitte also, den Antrag in dieser Weise abzuändern. Vorsitzender: Damit sind wir einverstanden. Wenn das Wort nicht weiter verlangt wird, so würden wir jetzt zur Abstimmung kommen. Ich lasse also über den Antrag des Vorstandes in der abgeänderten Form abstimmen, d. h. unter Streichung der Worte: -oder der Kceisvercine», sodaß der Ein gang des Antrags lauten würde: -Die aus Kosten des Verbandes abgeordneten Delegierten sind verpflichtet. . .« (Widerspruch und Zuruf: Nein, es soll bei dem ursprünglichen Anträge bleiben!) — Ja, der weitestgehende Antrag ist der Antrag des Vorstandes, wie er hier gedruckt steht. Ich bitte diejenigen, die gegen diesen Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. — Zuruf: Sind das alles Delegierte?) — Es haben hier ja nur Delegierte ab zustimmen. Ich frage also nochmals: wer von den Delegierten dagegen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. (Geschieht.) — Das ist zweifelhaft; da müssen wir doch die Auszählung vor nehmen. (Rufe: Gegenprobe!) Ein Mitglied der Versammlung: Zur Geschäftsordnung! Meine Herren, der Antrag enthält ja in sich selbst einen Wider spruch. Der Vorstand der Kreis- und Ortsvereine kann doch
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