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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1927-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1927
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- Deutsch
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)>? 162, 14, IM 1927, Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d, DN»n, «nLienbel. Wir schlagen also vor, die letzten Sätze von: »In Zweisels- fällen- zu streichen und den Gesamtanlrag folgendermaßen zu fassen: Die Hauptversammlung wolle beschließen, dem Z 5 der Satzung eine Fassung zu geben, die zwar im allgemeinen die Verpflichtung der Mitglieder zu gegenseitigem geschäft lichen Verkehr ausschließt. Wird jedoch geschäftlicher Ver kehr unterhalten, so soll das Recht des Verlegers, den Ladenpreis und den Nettopreis zu bestimmen, auch die Pflicht einschließen, die Spanne zwischen beiden Preisen so zu bemessen, daß der Bestand eines leistungsfähigen und für die Verbreitung des Buches notwendigen Sortiments buchhandels nicht gefährdet oder unmöglich gemacht wird. Nun kommt der Zusatz: Die zur Durchführung dieses Grundsatzes erforderlichen Bestimmungen sind zu treffen. Meine Damen und Herren, wir überlassen es mit dieser mil den Fassung des letzten Satzes ack 1 dem Satzungsänderungsaus- schuß, sct 2 der nächsten Hauptversammlung, die nur mit quali fizierter Mehrheit von zwei Dritteln annohmcn kann, vollständig, uns zu sagen, ob wir im Recht sind oder nicht. Wir überlassen es ferner der wohltätigen Wirkung der Zeit eines ganzen Jahres, bis dieser Paragraph angenommen werden wird, festzustellen, ob ein erträgliches Verhältnis zwischen Sortiment und wissenschaft lichem Verlag wieder hergestellt werden kann. Verweigert der Verlag auch dieses Entgegenkommen, bringt er es nicht zu einer absoluten Selbstverständlichkeit, die sich aus Sinn und Wortlaut aller Abkommen innerhalb des Buchhandels ergibt und die auch vom Verlag nie bestritten worden ist, verweigert er die Hand dazu, um hier ein Übereinkommen zu erzielen, dann zeigt er damit, daß er nicht daran denkt, den auskömmlichen Rabatt, den er uns mit Worten zubilligt, auch zu geben. Ich sagte bereits, daß die Satzungsänderung erst im nächsten Jahre angenommen werden kann und daß auch all« Kautelen ge schaffen sind gegen irgendeine Majorisierung des Verlages, da ja eine Zweidrittelmehrheit für die Annahme notwendig ist. Um aber nunmehr während eines Jahres «ine gewisse Sicherung zu genießen, haben wir den Antrag zu 3 auf Wänderung der buch- händlerischen Berkehrsordnung gestellt, — einen Antrag, der, wenn er angenommen werden würde, sofort Gesetzeskraft erhalten könnte. Wir sind aber zu der Überzeugung gekommen, daß hier Bedenken vorliegen, ob die Abänderung der Verkehrsordnung in der vorliegenden Form durch Hineinbringen einer neu zu schaffen den Instanz, die entscheidet, welcher Rabatt angemessen ist, unter Umständen zunächst eine Satzungsänderung erfordern würde. Wir wollen den Börsenverein nicht der Schwierigkeit aussetzen, durch Klagen von seiten des Verlags für diese Änderung der Verkehrs ordnung kämpfen zu müssen. Aber darüber hinaus wollen wir auch nicht neuen Kampf und neue Verärgerung zwischen Verlag und Sortiment durch ein« jahrelang laufende Klage Hervorrufen, wir zeigen auch deshalb hier wieder das äußerste Maß von Mäßigung und ziehen den Antrag auf Abänderung der Verkehr^- ordnung vollständig zurück. Meine Damen und Herren, die zwei Anträge, die nunmehr bestehen bleiben, sind nicht etwa dem Zorn über das Vorgehen einer Anzahl großer Verleger entsprossen, sondern sie sind weit eher entsprossen dem Gefühl der tiefen Beschämung über die Ge schehnisse der letzten Wochen, die uns zu unserer Notwchrmaß- nahme gezwungen haben. Wenn nur die leiseste Möglichkeit be stünde, daß die rigorose Rabattverschlechterung des wissenschaft lichen Verlags, gegen die wir uns wenden, dem deutschen Buche oder dem Autor oder dem Verbraucher nützen könnte und zugute käme, dann hätten wir uns vielleicht gänzlich zurückge halten. Wer, meine Damen und Herren, alle diese Kreise werden geschädigt. Dis Buchpreise werden vom Verlage nicht gesenkt wer den, es sei denn, daß von dem einen oder andern Verleger un verkäufliche oder wenig werkäufliche Bücher im Preise herabgesetzt werden. Der Autor und das Buch selbst erleiden unermeßlichen Schaden, weil in ganz kurzer Zeit kein brauchbarer und arbeits fähiger wissenschaftlicher Sortimenterstand mehr bestehen wird und die Verwendung für die Neuigkeiten bei den diktierten Rabatten jetzt schon auf dem Nullpunkt angelangt ist und nur von denen noch kurze Zeit durchgshalten und geübt werden kann, die nicht zu rechnen vermögen oder die sich in einer Zwangslage befinden, weil sie nicht von heute aus morgen ihre Betriebe umzustellen ver mögen. Darum sind wir der sesten Überzeugung, daß bei ge nügend klarer und deutlicher Vorstellung der Geschehnisse und der Folgen Verbraucher und Autoren auf unserer Seite sein werden. Das gleiche Verständnis erhoffen wir von der Gesetzgebung, die kartellmäßig organisierteGchädigungen desWirtschaftslebenszuver hindern allen Anlaß haben wird. Meine Damen und Herren, aber nichts anderes als eine kartellmäßigeKnebelung liegt hier vor. Man verschone uns doch mit dem Märchen, daß die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger gar kein Verein sei, weil sie keinen Vor stand wählt, keine Beiträge erhebt und keine Satzungen hat. Tat sache ist doch, daß eine Hochflut von Mahnbriefen seitens der feder führenden Stelle der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Ver leger in Berlin an die wissenschaftlichen Verleger hinausgegangen ist, daß auch alle die, die zuerst zögernd abseits standen, weil ihnen das Vorgehen durchaus nicht sympathisch war und weil sie an der Brutalisierung und Drangsalierung des Sortiments keinen Anteil haben wollten, immer wieder aufgefordert worden sind und schließ lich lediglich aus kollegialen Gründen, und um die Harmonie innerhalb der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger nicht zu gefährden, dem Drucke nachgegeben haben. Auch was sonst ge schehen ist und worauf ich nicht weiter eingehen werde, ist nicht schön. Ich will nur auf das eine Hinweisen, daß ein großer wissenschaftlicher Verleger im Verfolg dieser Rabattsenkungsaktion bei einem Lieferungswerk, das seit Jahrzehnten erscheint, den Rabatt Plötzlich von 2b Prozent aus 20 Prozent heruntergesetzt hat und eineni beschwerdesührenden Sortimenter, der da sagte, er könne bei diesem Rabatt nicht mehr bestehen, brutal erklärte, er liefere die Fortsetzung überhaupt nicht mehr, da er nicht die Schuld an dem Nichtbestehen des Sortimenters tragen wolle. (Rufe: Pfui!) Eine gedruckte Karte eines anderen Verlegers ent hält die Nötigung, daß, wenn die neuen Bezugsbedingungen nicht postwendend unterschrieben würden, er die Lieferung überhaupt einstellen würde. (Hört! Hört!) Meine Damen und Herren, das ist eine Brutalisierung, die sich auf die Dauer kein Berufsstand gefallen läßt, eine Brutalisierung, die keine Gesetzgebung auf die Dauer dulden kann und gegen die die Ministerien, die es angeht, unter allen Umständen werden einschreiten müssen, wenn sie nicht sagen wollen: Das Buch ist eben halt eine^Ware, mit der eine bestimmte Firma, die es zufällig erhalten kann, tun und lassen kann, was sie will. Ich darf ferner daran erinnern, daß eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Verlegern — ich will mich vorsichtig aus- drücken — dem Stilfehler eines der sehr vertraulichen Rund schreiben unterlegen ist, der dahin ging, daß Verhandlungen mit dem wissenschaftlichen Sortiment stattgesunden haben. Aus der Fassung dieses Stilfehlers hat eine ganze Reihe von wissen schaftlichen Verlegern entnehmen zu dürfen geglaubt, daß das Sortiment bei diesen Beratungen nicht nur beteiligt gewesen fei, sondern daß es dieser Rabattherabsetzung auch zugestimmt habe, und sie haben daraufhin erst ihre Zustimmung erteilt. Meine Damen und Herren, wenn die Herren wissenschaft lichen Verleger, statt ostentativ den Saal zu verlassen, hier mutig und als vornehme Leute einen Schritt zurückgetan hätten, wenn sie gesagt hätten: »Wir haben uns geirrt; wir haben nicht ge wußt, welche Auswirkungen unser Vorgehen haben wird-, dann hätten wir das mit Dank anerkannt. Die Wortführer des wissen schaftlichen Verlags haben noch in der Besprechung vom 28. April uns erklärt, daß die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger an der Erhaltung eines leistungsfähigen Sortiments ein dringen» des Interesse habe, und daß dem leistungsfähigen Sortiment ein »auskömmlicher- Rabatt gewährt weiden solle. Aber in den tage- und nächtelangen Verhandlungen, von denen Herr Generaldirek tor vr. Kilpper vorhin gesprochen hat, ist es nicht gelungen, auch nur eine Andeutung darüber zu erhalten, was die Herren vom wissenschaftlichen Verlag sich unter einem »auskömmlichen Rabatt vorstellen, und das spricht Bände. 88ö
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