Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1927
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- 1927-07-14
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- 14.07.1927
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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162, 14. Juli 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. stellen kommen. Das ist nicht nach jedermanns Geschmack, und wer eine anständige Firma vertritt, wird ein derartiges Ansinnen weit von sich weisen. Darum muß ich jagen, daß die Weigerung des Verlages, auch nur ini kleinsten Maße ziffernmäßig oder nur annähernd Umrissen uns Rabattspanuen anzugcben, bei denen wir bestehen können, lediglich ein Beweis ist für die schlechten Ab sichten des Verlages und uns zeigt, daß er eben nicht will. Nun liegt es an Ihnen, zu entscheiden: Was ist wichtiger? Wollen wir uns vollständig entrechten lassen, wollen wir voll ständig unsere Rechte innerhalb des Börsenvereins aufgeben trotz unserer zahlenmäßigen Überlegenheit, oder wollen wir das nicht tun? Ich bin der festen Überzeugung, daß der Verlag den Börsen verein genau so braucht, wie das Sortiment ihn braucht, daß der Verlag den Börsenverein nicht wird entbehren können, daß er über kurz oder lang den unüberlegten Schritt, falls er ihn täte, schwer bedauern würde, und daß es dann der äußersten Delikatesse und schwierigster Verhandlungen bedürfen würde, um wieder zu sammenzukommen. Daß das Wiederzusammenkommen in abseh barer Zeit erfolgen muß, unterliegt für mich nicht dem aller geringsten Zweifel. Meine Damen und Herren, es liegt in Ihrer Hand, zu ent scheiden: Soll das Sortiment sich selbst aufgeben, und nicht bloß das Sortiment, sondern der ganze vertreibende Buchhandel, oder sollen wir es auf die Kraftprobe ankommen lassen und damit unter Beweis stellen, daß wir gewillt find, den ehrwürdigen hundert jährigen Börsenverein auch dann weiterzuführen, wenn eine An zahl von Herren, und seien es auch Vertreter sehr angesehener und sehr großer Firmen, uns den Rücken kehren? Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins Max Röder (MÄHeim a. d. Ruhr): Meine Herren, ich setze die wei tere Beratung und Beschlußfassung aus 10 Minuten aus, damit die Herren Gelegenheit haben, sich untereinander auszusprechen. (Bravo!) (IV-stündige Pause.) Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins Max Röder (Mülheim a. d. Ruhr): Die Sitzung ist wieder eröffnet. Herr Nitschmann hat das Wort. Paul Nitschmann (Berlin): Meine Damen und Herren, in langen Verhandlungen ist es uns geglückt, eine Einigungs formel zu finden, die ich Ihnen verlesen werde. Der umstrittene Satz 1 unter Punkt 7 der Tagesordnung bleibt bestehen und wird nur in zwei Absätze geteilt. Antrag Punkt 8 der Tagesordnung bleibt ebenfalls bestehen bis zu den Worten: »unmöglich gemacht wird«. Alsdann folgt an Stelle des vorher von uns vorgeschlagenen Satzes ein anderer Satz, der folgenden Wortlaut hat: -Die Wahrung dieses Grundsatzes — nämlich der ange messenen Rabattspanne — liegt dem im Antrag des Vor standes aus Satzungsänderung vorgesehenen, mit Zwei drittelmehrheit entscheidenden Fachausschuß ob«. Ich bitte namens der Antragstellex nunmehr, den beiden An trägen die Zustimmung nicht zu versagen. Generaldirektor vr. Gustav Kilpper (Stuttgart): Sie haben die Anträge in der letzten Formulierung nunmehr gehört. Ich war draußen, als Herr Nitschmann zu dem Anträge Nr. 7 gesprochen hat. Es ist doch wohl richtig, daß der letzte Satz in Wegfall kommt? (Zustimmung.) Der erste Satz ist geblieben. Darüber wird getrennt abgestimmt. Sie werden es alle verstehen — nicht bloß der Verlag, sondern auch das Sortiment —, daß der Verlag es ablehnen muß, über einen Teil seiner Kollegen und deren geschäftliche Maßnahmen hier ein Urteil zu fällen. Der Verlag kann sich also mit dem ersten Teil Ihrer Entschließung nicht einverstanden erklären; er würde aber dem zweiten Teile zustimmen, weil es seine Überzeugung ist, daß ein -leistungsfähiges Sortiment nur durch einen angemessenen Rabatt aufrechterhalten werden kann. (Bravo!) Nur müssen Sie auch dafür Verständnis haben, daß niemals ein zufällig zusammengesetztes Gremium über die Höhe dieses Rabatts durch Mehrheitsabstimmung befinden kann. (Sehr richtig!) Lediglich dagegen wendet sich unser Wider stand. Den Grundsatz erkennen wir an, und darum erkennen wir auch an, daß der nächste Antrag dem Satzungsänderungsauss-chutz in der Form überwiesen wird, daß der Fachausschuß in der vor gesehenen Zusammensetzung mit der vorgesehenen Zweidrittelmehr heit übet die Wahrung dieser Grundsätze zu befinden und zu ent scheiden hat. (Zuruf bei den Sortimentern: Und was geschieht bis dahin?) — Bis dahin müssen wir, was allein praktischen Wert hat, versuchen, zwischen den bestehenden Differenzen eine Brücke zu schlagen. Mit Satzungsänderungen bringen Sie Ihr Geschäft doch nicht in die Höhe, sondern nur mit praktischen Verhandlungen von Firma zu Firma, und zu diesen Verhandlungen haben wir Ihnen schon gestern und immer wieder die Hand geboten als ehrliche Makler und Vermittler zwischen den streitenden Parteien. Also logen Sie nicht allzu viel Wert aus papierne Satzungs änderungen! Meine Kollegen vom Verlage möchte ich bitten, dem Antrag 7 der Tagesordnung mit Ausnahme des ersten Satzes und dem ab geänderten Antrag 8 auf Satzungsänderung ihre Zustimmung zu geben. Der Antrag Nr. 9 der Tagesordnung fällt ja weg. Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins Max Röder (Mülheim a. d. Ruhr): Ja, der ist zurückgezogen. vr. Otto Bielefeld (Freiburg im Breisgau): Ich bitte um Verlesung der Anträge, wie sie jetzt lauten. Paul Nitschmann (Berlin): Ich verlese die Anträge nun noch einmal im ganzem. Der Antrag unter Nr. 7 der Tagesordnung lautet: Die Hauptversammlung wolle folgende Entschließung an nehmen: Die Hauptversammlung des Börsenvereins Ostermesse 1927 hält die soeben diktierte Verschlechterung der Bezugs, bedingungen seitens eines Teils des wissenschaftlichen Ver lages für untragbar, da sie geeignet ist, den Bestand des wissenschaftlichen Sortiments ernstlich in Frage zu stellen und die Verbreitung des wissenschaftlichen Buches in folgen schwerer Weise zu hindern. Die Hauptversammlung ist der Ansicht, daß dem von der 'Gesetzgebung und den buchhändlerischen Ordnungen festge legten Rechte des Verlages, den Ladenpreis des Buches ebenso wie den Nettopreis einseitig festgusetzen, die selbst verständliche Pflicht gegenübersteht, die Gewinnspanne für den buchhändlerischen Zwischenhandel angemessen zu ge stalten. Der Antrag unter Nr. 8 der Tagesordnung lautet wie folgt: Die Hauptversammlung wolle beschließen, -dem Z S -der Satzung eine Fassung zu geben, die zwar im allgemeinen die Verpflichtung der Mitglieder zu gegenseitigem geschäft lichen Verkehr ausschließt. Wird jedoch geschäftlicher Ver kehr unterhalten, so soll das Recht des Verlegers, den Ladenpreis und den Nettopreis zu bestimmen, auch -die Pflicht einschließen, dis Spanne zwischen beiden Preisen so zu bemessen, daß der Bestand eines leistungsfähigen und für die Verbreitung des Buches notwendigen Sortiments buchhandels nicht gefährdet oder unmöglich gemacht -wird. Die Wahrung dieses Grundsatzes liegt dem km Anträge des Vorstandes auf Satzungsänderung vorgesehenen mit Zweidrittelmehrheit entscheidenden Fachausschuß ob. Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins Max Röder (Mülheim a. d. Ruhr): Ich bringe nunmehr den Ab satz 1 des Antrages Nr. 7 zur Abstimmung und bitte -diejenigen Mitglieder, die gegen diesen Antrag sind, aufzustehen. (Geschieht.) — Der Antrag ist angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Absatz 2 dieser Ent schließung: »Die -Hauptversammlung ist der Ansicht« ufw. Ich bitte diejenigen Mitglieder, die gegen diesen Absatz sind, ebenfalls aufzustehen. (Geschieht.) — Das wird einstimmig ange nommen. 8SS
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